Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Reiserücktrittsversicherung
  6. Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
221 Beiträge 115 Kommentatoren 143.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Ja schön aber nur ein Beispiel, die Leistungen der bei Kreditkarten inkludierten Versicherungen sind sehr unterschiedlich und bei einigen auch davon abhängig, ob die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
    Also immer fleissig vergleichen und die AGB studieren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • MettigelmädchenM Offline
      MettigelmädchenM Offline
      Mettigelmädchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      @crime,

      wie @bernhard707 dir mitgeteilt hat,
      lest die AGB*s der Versicherung deiner Freundin.

      Jedoch ist die Mitversicherung ,
      Post v.  @bernhard707 am 1.10. um 12;25Uuhr,
      meistens Grundlage eines eheähnliches Verhältnises. (Lebensgemeinschaft)

      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • MettigelmädchenM Offline
        MettigelmädchenM Offline
        Mettigelmädchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        ...und ob
        @bernhard707, Post vom 01.10. 14:06 Uhr,
        ......nicht nur mit der Karte bezahlt worden ist,
        sondern ob die Personen mit im Haushalt leben ...... 😉

        Genauso wie du es schon öfters erwähnt hast,
        keine Unterschrift ohne Lesen der AGB's. 😘

        Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • regent0R Offline
          regent0R Offline
          regent0
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Bitte sei so gut, erkläre mir das noch mal ganz langsam 😄

          Mettigelmädchen:
          Jedoch ist die Mitversicherung , Post v.  @bernhard707 am 1.10. um 12;25Uuhr,
          meistens Grundlage eines eheähnliches Verhältnises. (Lebensgemeinschaft)

          Wilfried

          °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ginusG Offline
            ginusG Offline
            ginus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            Ich kann nicht umhin @ regent0 vollumfänglich bei seinen Zweifeln recht zu geben.

            Eine Voraussetzung, dass ein Reiserücktrittsmitversicherter im gleichen Haushalt/eheähnlichem Verhältnis leben muss dürfte es nicht/kaum geben.
            Zum Einschluss ist es allerdings Voaussetzung dass eine gemeinsame Reise gebucht wird; 2 Einzelzimmer wird wohl auch noch gehen. Versicherungshöchstsumme ist jedoch zu beachten!

            Anders verhält es sich jedoch bei anderen Versicherungssparten wie z.B. Privathaftpflicht / Rechtschutz etc. Diese schließen meist/nach entsprechendem Antrag solche Anhängsel mit ein.
            Kann es nicht sein, dass du da was in den Versicherungssparten verwechselt hast?

            ginus
            Jedenfalls ist es so bei meiner Versicherung und bei all den RRV deren AGB ich bisher prüfte.

            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              @regent
              ist eigentlich ganz einfach.
              bernard schrieb dort "...Wenn die Reisebuchung deiner Freundin auf eure beiden Namen getätigt wurde, solltest du eigentlich bei ihr mitversichert sein...."

              mettigelmädchen meint jetzt, dass es in diesem fall nicht "nur" einfach die freundin sein darf, sondern dass man ein eheähnliches verhältnis haben muss.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • MettigelmädchenM Offline
                MettigelmädchenM Offline
                Mettigelmädchen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                @Lexilexi

                genauso habe ich es gemeint.
                Ob evt. auch ein eheähnliches Verhältnis vorliegen muss ......

                Ich spreche da aus Erfahrungen.
                Mein damiliger Lebensgefährte hat mit Karte bezahlt (inkl. Reiserück.und Abruch).
                Da wir zusammen gelebt haben, war auch ich mit abgesichert,
                ansonsten wäre es nicht der Fall gewesen.

                Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • regent0R Offline
                  regent0R Offline
                  regent0
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @Mettigelmädchen:
                  Ich weiß jetzt nicht so recht ob ich nach dieser Antwort nun lachen oder weinen soll. ❓

                  Nein, das ist nicht korrekt. 😱

                  Wilfried

                  °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • MettigelmädchenM Offline
                    MettigelmädchenM Offline
                    Mettigelmädchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    @regent0

                    Das ist dir überlassen 😄

                    Ich habe nicht geschrieben..."es muss, sondern es kann"

                    Bei mir war es nun mal so. 😉

                    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • ginusG Offline
                      ginusG Offline
                      ginus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Dann nenne mir doch mal diese RRV-Firma damit ich diese zukünftig meiden kann wie die Pest.

                      ginus

                      Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • regent0R Offline
                        regent0R Offline
                        regent0
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Mettigelmädchen:
                        Ob evt. auch ein eheähnliches Verhältnis vorliegen muss ......
                        Ich spreche da aus Erfahrungen. Mein damiliger Lebensgefährte hat mit Karte bezahlt (inkl. Reiserück.und Abruch). Da wir zusammen gelebt haben, war auch ich mit abgesichert,
                        ansonsten wäre es nicht der Fall gewesen.

                        Das ist Mumpitz.

                        Wilfried

                        °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Zum Begriff "eheähnliches" Verhältnis, selbst Ehepaare müssen nicht zwingend in der gleichen Wohnung zusammenleben.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • domrepfan1995D Offline
                            domrepfan1995D Offline
                            domrepfan1995
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Bei meiner Kreditkarte steht nicht von verheiratet, Lebensgefährtin und dergleichen. Bei mir steht, Sie und bis zu 5 mitreisende Personen sind mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro versichert. Man muss halt nur die Reise mit der Goldkarte bezahlen!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              wichtig ist, den versicherten personenkreis zu checken, die die agb´s beschreiben.
                              und damit ist immer der personenkreis in bezug auf den buchenden (versicherten) gemeint.
                              es kann zum beispiel auch der tod eines elternteils versichert sein, auch wenn der (das elternteil) an der reise gar nicht teilnimmt.
                              es ist immer etwas kompizierter. daher vohrer immr gründlich die bedingungen lesen und auch verstehen.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • cimeC Offline
                                cimeC Offline
                                cime
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Hallo nochmal,

                                haben jetzt mit diversen Parteien gesprochen, die alle untrschiedliche Aussagen gemacht haben. So wies aussieht scheint aber, wie schon von einigen hier angemerkt, die folgende Passage relevant zu sein:

                                "Haben nicht mehr als insgesamt sechs Personen und davon
                                maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, erkennen
                                wir auch an, wenn eine andere mitreisende Person oder eine
                                ihrer Angehörigen betroffen ist. Voraussetzung ist, dass diese mitreisende
                                Person mit Ihnen gemeinsam auf der Buchungsbestätigung
                                für die Reise aufgeführt ist."

                                Leider fehlt diese in den Versicherungsbedigungen der Kreditkarte meiner Freundin 😞 (R+V Goldcard - weils jemanden hier interessiert hat)

                                Deswegen muss ich zu meiner ursprünglichen Frage zurück kommen:

                                Reicht es wenn Ich eine Reiserücktrittsversicherung über 3500€ (also "meinen Anteil") abschließe, oder muss meine Freundin (als Buchende) eine Reiserücktrittsversicherung über 7000€ abschließen, in der die oben genannte Text-Passage enthalten ist (ich also bei Ihr mitversichert bin)?

                                Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten
                                Liebe Grüße

                                Überflüssiges Zitat entfernt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Elle1E Offline
                                  Elle1E Offline
                                  Elle1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  @cime

                                  Warum fragt ihr nicht einfach bei der R&V nach, wer oder was über die Karte versichert ist?

                                  Das wäre doch der einfachste Weg und kostet erstmal nichts.

                                  LG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • curiosusC Offline
                                    curiosusC Offline
                                    curiosus
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Wer und vor allem bis zu welchem Reisepreis bei einer gemeinsamen Buchung versichert ist, kann man ganz einfach den AGB der Versicherung entnehmen, die mit der Karte dem Karteninhaber/der Karteninhaberin ausgehändigt wurde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • cimeC Offline
                                      cimeC Offline
                                      cime
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Überflüssiges Zitat entfernt.
                                      Hi Elle,

                                      kurz und knapp: haben wir gemacht. Wie gesagt, bei Ihr fehlt die Passage mit den Mitreisenden.

                                      Heißt also konkret:

                                      • Wird meine Freundin oder eine(r) Ihrer Angehörigen krank, kann Sie von der Reise zurücktreten. (Die 7000€ werden zurückgezahlt, ich muss nicht alleine fliegen)

                                      • Werde ich oder einer meiner Angehörigen krank, kann Sie nicht von der Reise zurück treten, da Mitreisende nicht versichert sind. Sie muss fliegen, Geld zurück gibt es keins.

                                      Wie muss ich nun Fall 2 absichern? (Ziel: Ich werde krank, wir bekommen unsere 7000€ wieder zurück)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • bernhard707B Offline
                                        bernhard707B Offline
                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Warum stellst du diese Frage nicht einer Versicherungsagentur deines Vertrauens oder halt bei dir umme Ecke, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten, anstelle hier seit fast 4 Wochen im Forum rumzueiern?
                                        Relevant dürfte vor allem erst mal sein, noch einen Versicherer für eine bereits schon länger gebuchte Reise zu finden.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Elle1E Offline
                                          Elle1E Offline
                                          Elle1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          @bernhard707 viele Versicherer schließen bis 30 Tage vor Reiseantritt ab.

                                          Kann man hier sehr schön nachlesen:

                                          http://www.reiseversicherung-vergleich.info/abschlussfrist-reiseruecktrittsversicherung/

                                          @cime, wenn ihr nun schon mal bei der R&V nachgefragt habt, warum hast du dir denn nicht da dann ein entsprechendes Angebot eingeholt, bzw. dich beraten lassen?

                                          Du machst es dir aber auch unheimlich schwer ...

                                          LG Elle

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 11
                                          • 12
                                          • 5 von 12
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag