Mitnahme von Pfefferspray im Koffer
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Hallo!
Ich hole das alten Tehma jetzt wieder hoch, weil es mich nun auch betrifft. Darf man es nun im Koffer mitnehmen? Hier das habe ich gefunden zu dem Thema. Ist das wirklich so, könnt ihr das bestätigen? Und wie sieht es dann stattdessen mit Gel aus? Das ist doch kein Druckbehälter, oder?
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Hallo Fritzi78
Geräte zum kampfunfähigmachen (Selbstverteidigungsgeräte), wie Tränengas, Muskat- und Pfefferspray u.s.w. welche reizende (kampfunfähig machende) Stoffe enthalten, sind an der Person, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten.
Es gab hier im Forum in einem anderen Thread mal einen Link zu einer 2 seitigen Auflistung was mitgeführt werden darf und was nicht.Gruß
Karl -
...die Liste findet man auf der Seite der Bundespolizei oder direkt hier als pdf-Datei.
Alternativ kann man die Liste auch beim LBA einsehen.Eine detaillierte Auflistung der verbotenen Gegenstände im Hand- und aufzugebenden Gepäck findet sich zudem in der Verordnung (EG) Nr. 820/2008 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union.
