Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Vorgehen bei Reiserücktritt (Versicherung)
  6. Vorgehen bei Reiserücktritt (Versicherung)

Vorgehen bei Reiserücktritt (Versicherung)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
37 Beiträge 22 Kommentatoren 119.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Ronny87R Offline
    Ronny87R Offline
    Ronny87
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Die meisten Versicherungen verischern auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. Selbst wenn du was findest ist ja meistens die Chance gering, dass du gleich in den Urlaub staren kannst oder?

    In so einem Fall musst du die Reise sofort stornieren um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Am Besten du stimmst dich mit deiner Reiseversicherung ab, darf man fragen, welche das ist?

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ergänzend:

      Bei den meisten Versicherern ist auch das Risiko versichert "Arbeitsantritt nach Arbeitslosigkeit".

      Das wäre der von Ronny genannte Fall, wenn Du nach Deiner Arbeitslosigkeit neue Arbeit findet, Du aber keinen Urlaub bekommst.

      Nur will in in jedem Fall Deine Versicherung darüber informiert sein. So steht es in ihren AGB.

      Nicht den Vertreter kontaktieren (sofern Du über einen Vermittler abgeschlossen hast), sondern direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen. Umgehend...

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • wurm70W Offline
        wurm70W Offline
        wurm70
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        wurm70 wrote:
        hallo

        wie sieht es aus mit arbeitalosigkeit. haben im november gebucht. im dezember wurde ich arbeitslos wie muß ich mich verhalten
        hoffe zwar das ich wieder etwas finde aber wenn nicht müßen wir unseren urlaub absagen wollten im sommer nach ägypten
        vlg

        also arbeitslos zum 1.4.09 noch arbeite ich

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Tut aber nichts zur Sache, du weißt davon. Kommt es zum "Schadenfall" fragen die es die Details von Dir ab und fordern auch von Dir Unterlagen an. Um den höchstmöglichen Anteil von der Reiseversicherung wiederzubekommen ist es wichtig, dich so bald als möglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen, so das über die nächsten Schritte informiert bist und demnach auch handeln kannst.

          Grüße

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • dave2001D Offline
            dave2001D Offline
            dave2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Wie sieht es eigentlich aus wenn einer der Partner wegen Krankheit nicht reisen kann. Inwieweit kann der andere auch von der Reise zurücktreten ohne den Reisepreis gänzlich n den Sand zu setzen ? Danke.

            Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hallo,

              gemeinsam Reisende sind gegeneinander abgesichert, wenn diese in einem entsprechenden Verwandtschaftsverhältnis stehen, oder auf einer gemeinsamen Buchung stehen und beide eine Versicherung abgeschlossen haben.

              Gruß

              Berthold

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • dave2001D Offline
                dave2001D Offline
                dave2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                ADEgi wrote:
                Hallo,

                gemeinsam Reisende sind gegeneinander abgesichert, wenn diese in einem entsprechenden Verwandtschaftsverhältnis stehen, oder auf einer gemeinsamen Buchung stehen und beide eine Versicherung abgeschlossen haben.

                Gruß

                Berthold

                Hallo Berthold,

                vielen Dank für die Info. Hoffe uns bleibt eine Stornierung erspart aber im Augenblick liegt meine Freundin mit Fieber flach und bei mir kündigt sich auch was an. Naja noch haben wir 6 Tage Zeit, sollte eigentlich reichen.

                Gruß David

                Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • YvisY Offline
                  YvisY Offline
                  Yvis
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Na dann mal gute Besserung und toi,toi,toi das ihr gesund in Urlaub könnt. 😉

                  25.05-08.06.12 Selima

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • puffelP Offline
                    puffelP Offline
                    puffel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich hab zu diesem großen Thema auch eine Frage:

                    was ist, wenn man eine Reise gebucht hat, einen Jahres-Storno Schutz komplett für die ganze Familie besitzt, die Reise mit 1.400,- schon angezahlt hat, und nun "drauf kommt", dass doch ein anderes Reiseziel idealer/besser wäre.

                    Kann man da problemlos umbuchen, muß man beim Angebot des Reiseveranstalters bleiben, bei dem man die ursprüngliche Reise gebucht hat? Muss man Stornokosten zahlen, und bucht dann wieder neu???

                    Hat das mit der Stornoversicherung gar nix zu tun???

                    Das würde mich jetzt echt brennend interessieren! Danke schon mal vorab für konstruktive Vorschläge!
                    Sabine

                    Neid muss man sich hart erarbeiten!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Was verstehst du denn unter "Stornoversicherung"? Vermutlich die Reiserücktrittsversicherung(RRV). Die leistet aber nicht bei willkürlichem Rücktritt, sondern wenn man aus bestimmten Gründen eine Reise nicht antreten kann. Einzelheiten dazu stehen in den Versicherungsbedingungen, gemeint sind aber so unerfreuliche Dinge wie Erkrankung, die eine Reise unmöglich machen. Je nach Versicherer kann auch noch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder das Gegenteil, unerwartete Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit und dshalb kein Urlaubsanspruch, versichert sein. Aber wenn die RRV auch einspringen soll, weil jemand alle drei Tage seinen Urlaubsplan umschmeißt, könnten wir die Beiträge vermutlich nicht mehr zahlen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • puffelP Offline
                        puffelP Offline
                        puffel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Ja, die stornoversicherung ist bei uns die rrv.

                        das meinte ich ja mit meiner frage: das geht also die storno nix an, sondern wäre halt kulant vom reiseveranstalter, oder????

                        Neid muss man sich hart erarbeiten!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ginusG Offline
                          ginusG Offline
                          ginus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ja richtig puffel,

                          Meinungsumschwünge sind bei den mir bekannten RRV nicht absicherbar. Kennt jemand andere Versicherungen?

                          LG Ginus

                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • puffelP Offline
                            puffelP Offline
                            puffel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            es geht hier ja gar nicht um meinungsumschwünge meinerseits, oder seitens meines mannes, aber unsere 9-jährige tochter jammert ein wenig bzgl. der zielauswahl, und so dachte ich, wenns irgendwie möglich wäre, dann würde ich umbuchen, die kosten wären mir zieml. egal, hauptsache jeder freut sich auf den urlaub 🙂

                            Neid muss man sich hart erarbeiten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ronny87R Offline
                              Ronny87R Offline
                              Ronny87
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Wow, also ich war froh jedes Jahr mit meinen Eltern im Urlaub fliegen zu können, da war mir mit neun Jahren egal wo ich hinfliege. Aber die Ansprüche der Heranwachsenden von heute ändern sich anscheinend 😱 .

                              Wenn du beim Veranstalter bleibst und nur umbuchst, fällt eh höchstens eine Umbuchungsgebühr an. Willst du bei nem anderen Veranstalter buchen und musst deine aktuelle Reise stornieren, bleibst du auf die Stornokosten sitzen, ist ja auch aus meiner Sicht nachvollziehbar.

                              @ginus

                              Meines Wissens nach gibt es so eine Versicherung nicht.

                              Grüße

                              Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • nadeschkaN Offline
                                nadeschkaN Offline
                                nadeschka
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                puffel wrote:
                                es geht hier ja gar nicht um meinungsumschwünge meinerseits, oder seitens meines mannes, aber unsere 9-jährige tochter jammert ein wenig bzgl. der zielauswahl, und so dachte ich, wenns irgendwie möglich wäre, dann würde ich umbuchen, die kosten wären mir zieml. egal, hauptsache jeder freut sich auf den urlaub 🙂

                                jui, so kulante eltern hätte ich auch mal gerne gehabt 😉 ein wenig jammern und schon gibts ein neues ziel...

                                wie schon geschrieben wurde, hast du auf jeden fall die möglichkeit, beim veranstalter umzubuchen, wenn er dein neues gewünschtes hotel im angebot hat. wenn sich dabei der reisepreis erhöht, entfallen meist sogar die umbuchungsgebühren. wenn du einen anderen veranstalter buchen willst, fallen natürlich stornogebühren an. hast du deine jetzige reise bei einem dynamischen veranstalter wie xnec oder fti mixx gebucht, ist in fast allen fällen keine umbuchung, sondern auch nur storno-neubuchung möglich.

                                lg nadeschka

                                • After every storm - if you look hard enough - a rainbow appears *
                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • dave2001D Offline
                                  dave2001D Offline
                                  dave2001
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Tja, habs leider nicht geschafft meine Reise anzutreten. Bin heute erst aus dem Krankenhaus raus. Hatte mich fristgerecht gemeldet und storniert und heut die entsprechenden Unterlagen an die ELVIA geschickt. Hab noch mal nachgefragt und bestätigt bekommen dass wir Reiserücktrittsvollschutz hatten und so 100% des Reisepreises wieder bekommen. Ein wie ich finde kleiner aber wichtiger Trost ! Die 54 € waren richtig gut angelegt !

                                  Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • AnchorageA Offline
                                    AnchorageA Offline
                                    Anchorage
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Guten Abend zusammen,

                                    Habe den Tread beinder Forensuche ausgegraben und hoffe, ich bin hier richtig.
                                    Folgendes:

                                    Wir ( meine Verlobte und ihr Sohn, 5 Jahre) wollen eigentlich nächsten Samstag in die Türkei fliegen.
                                    Leider fing unser Kind heute Nachmittag an zu fiebern ( 39 Grad) und wir machen uns natürlich Sorgen, das es sich noch verschlechtert, bzw es über die Woche nicht wirklich besser wird.

                                    Natürlich haben wir eine RRV ( ich weiss jetzt nicht, ob ich hier den Namen der Gesellschaft nennen darf), über den Ablauf sind wir uns im Klaren, aber die Frage an Euch ist, ob die Versicherung grippale Infekte ( ich denke jetzt mal das es das ist) anerkennt oder wir im Regen stehen?

                                    Ich bin grad einfach sehr beunruhigt und ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen.

                                    Ich möchte das unserem Kurzen nicht zumuten zu fliegen, wenn er noch angeschlagen ist.

                                    18.9.12-25.9.12 Lyra Resort, Manavgat
                                    9.11-13.11.12 Trihotel Rostock
                                    11.4.13-23.4.13 Sirenis Tropical Suites, Uvero Alto
                                    21.9.13-28.9.13 Club Grand Aqua, Colakli

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    Antworten
                                    • In einem neuen Thema antworten
                                    Einloggen
                                    • Sortiert nach
                                    • Älteste zuerst
                                    • Neuste zuerst
                                    • Meiste Stimmen

                                    • 1
                                    • 2
                                    • 2 von 2
                                    Reiseforum Service
                                    • RSS-Feed abonnieren
                                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                    • Reiseforum Hilfe
                                    • Forensuche
                                    • Aktuelle Themen

                                    • Inhalte melden
                                    • Veranstalter AGB
                                    • Nutzungsbedingungen
                                    • Datenschutz
                                    • Privatsphäre-Einstellungen
                                    • AGB
                                    • Impressum
                                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                    • Erster Beitrag
                                      Letzter Beitrag