Tauchunfallversicherung
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Wichtig ist sind auch die begriffe " notwendige " Behandlungen und " medizinisch sinnvolle " Behandlungen zu kennen.
Aquamed zb behandelt nach " medizinisch sinnvolle " Behandlungen.Wichtig wäre auch zu klären bei einer Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung ob es einschränkungen bei der Tiefe oder der Tauchtechnik gibt. ( Nitrox usw.. )
Was passiert wenn der Taucher bis 18 Meter ausgebildet ist wie zb der klassiche OWD und eine Tauchunfall bei tiefen über 18 Meter erleidet.
Nach den Standards war der Taucher tiefer als es der Ausbildungstand zb OWD erlaubte.- Könnte es also Passieren das eine Krankenversicherung sagt .. Pech gehabt ..
Ich glaube ja, denn Druckkammerbehandlungen gehen richtig ins Geld und Versicherungen suchen nach möglichkeiten nicht zu zahlen ..
ansonsten ist das was " @ ratzfatzweg " geschrieben hat nicht viel hinzuzufügen
Butsche
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Guter Einwand von Butsche. Wie ich es verstanden habe, heißt "medizinisch notwendig" vor allem im Zusammenhang mit den teuren Ambulanzflügen, dass das Opfer erst dann ausgeflogen wird, wenn die lokalen Ärzte mit ihrer Kunst am Ende sind und der Patient schon fast tot ist, "medizinisch sinnvoll" dagegen schon bei Anfangsvermutung, dass lokale Ärzte damit überfordert sind.
Tiefengrenzen-Frage: Korrigiere mich, wenn ich Falsches schreibe, aber soweit ich weiß gilt diese Regel OWD = 18 m nur für die Ausbildungstauchgänge und nicht für Folgetauchgänge. Ist ja auch logisch, denn vor beispielsweise den CMAS**-Kurs ist der Nachweis von 10 Tauchgängen zwischen 20 und 30 m gestellt, was bei Grenze 18 m für OWD/* unmöglich wäre. Mir ist mal gesagt worden, das einschränkende Kriterium bei aqua med sei der Begriff "grobe Fahrlässigkeit". Ein frischer OWD, der auf 32 m verunfallt, handelt grob fahrlässig, ein erfahrener OWD bei gleicher Tiefe nicht.
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CMAS, guten Einwand, habe mal die Standards von SSI rausgekrammt.
bei PADI dürfte so ähnlich seinEmpfohlene Tiefengrenzen:
Alle Schüler sollten dazu angehalten werden nur innerhalb der Grenzen
zu tauchen, innerhalb derer sie ausgebildet wurden. Diese empfohlenen Tiefenlimits basieren auf den jeweiligen Zertifizierungsstufen:Junior Scuba Diver und Scuba Diver – 12 Meter
(Tauchen nur mit Dive Professional gestattet!)
Open Water Diver – 18 Meter
Junior Open Water Diver – 12 Meter für 10- und 11-Jährige
Junior Open Water Diver – 18 Meter für 12- bis 15-Jährige
Advanced Adventurer – 30 Meter (wenn ein Tauchgang während der Ausbildung
Tieftauchen beinhaltete!)
Junior Advanced Adventurer – 18 Meter
Mit Spezialbrevet Deep Diving – 40 MeterIch weiss jetzt nicht wirklich wie die neuen Standards bei CMAS aussehen bezüglich
Tiefenlimits - Denke mir aber das sie ähnlich sein werden bei CMAS* bezüglich (OWD) bei SSI und PADI.
Auch bei CMAS wurde ja einiges geändert in den Standards.
Evt gibt es ja hier ein CMAS /VDST TL der das genauer weiß. Man ist ja lernfähig
.. Denke wir kommen grad mal vom Thema ab ....

lg
Butsche -
Lieber Coraya da liegst du völlig falsch. Es gibt Versicherungen z.B. Debeka welche Tauchunfälle und alles was dazu gehört grundsätzlich via Klausel aus ihren Versicherungen (ob private Unfall oder Auslandsreise) ausschliessen!
Daher ist es nie verkehrt eine gesonderte TAuchversicherung abzuschliessen welche bei ca. 30€ im Jahr liegt, im Durchschniit.Ansonsten wer die Möglichkeit hat, einfach einem heimatlichen TAuchsportverein welcher dem VDST angegleidert ist beitreten und man hat die Tauchsportversicherung für kleines Geld mit enthalten.
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Hier ist der Link von der DAK bzw. Auslandskrankenversicherung über die HanseMerkur, da steht "medizinisch sinnvoller" Rücktransport:
http://www.dak.de/content/dakzusatzschutz/dakplusreise.html
Ausserdem meinte meine Beraterin im Reisebüro dass auch Zusatzversicherungen die sie bucht oft über die HanseMerkur abgeschlossen werden und sie bis dato nur gute Erfahrungen damit gemacht hat, sie wollte mir also nicht zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung verkaufen...
Und wenn man mal logisch überlegt ist es doch klar dass Sportunfälle (tauchen zählt nunmal dazu) mitversichert sind, ausser sie sind explizit aus der Versicherung ausgenommen. Das hat mir auch die Dame von der HanseMerkur bestätigt!
Natürlich sind 50,- Euro nicht die Welt, aber warum sollte ich für etwas bezahlen das ich woanders für einen Bruchteil davon bekommen kann...
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Also ich kann bestätigen, dass die priv. KV zahlt (in meinem Fall die Universa), weil ich es schon ausprobiert habe. Insofern halte ich auch die aqua med basic Versicherung für untauglich, denn eine Hubschrauber-Rettung wird nur bis 10.000 EUR bezahlt. Meine Rettung hat bereits ca. 9.500 EUR gekostet und war nicht mal 30 Min. Flug. Bei Flügen im Ausland, wo nicht so eine gute Infrastruktur herrscht wie in der BRD (oder vielleicht besser in Zentral-Europa) sind 10.000 EUR viel zu wenig. So zumindest meine Meinung.