Blue Wings - Koffer beschädigt. - nicht mehr verwendbar
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Na ja, ich würd' mal sagen, JEIN.
Das ist bei Blue Wings ein bisschen komplizierter.
Für die Russland-Flüge sind sie selbst direkt verantwortlich.
Für die Türkei gilt folgendes (O-Ton Blue Wings):
Blue Wings fliegt im Auftrag der Reiseveranstalters Öger in die Türkei. Möchten Sie eine Türkeireise mit Blue Wings buchen? Dann klicken Sie hier – Sie werden direkt auf die Reisebuchungsseite von Öger weitergeleitet.
Interessieren Sie sich für das Nur-Flug-Programm in die Türkei, dann klicken Sie hier - Sie werden auf die Ticketbuchungsseite (...von Oeger Turktur...) weitergeleitet.
Bei einer Pauschalreise in die Türkei wäre also Öger als RV verantwortlich, für "Nur Flug" in die Türkei "Oeger Turktur".
Gruß,
soedergren
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@soedergren
vielen Dank für die Info. Ich hatte nur den Flug gebucht. -
Dann würd ich um alle Eventualitäten abzudecken den inhaltsgleichen Brief (Einschreiben!) sowohl an Öger Turktur als auch an Blue Wings schicken.
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Wir hatten bereits mehrfach (leider) Beschädigungen an unseren Koffern/Trollys. Allerdings gab es nie Probleme wegen der Regulierung. Wir haben uns immer an die entsprechende Fluglinie (Condor, LTU, Air France) gewandt (direkt nach Ankunft am Flughafen Düsseldorf in der Nähe der Gepäckbänder). Entweder bekamen wir entsprechende Unterlagen und mussten den Koffer (unfrei) an einen Kofferservice zwecks Reparatur einsenden oder einmal mussten wir eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, dass der Koffer nicht mehr reparabel sei bzw. eine Reparatur den Wert übersteigt . War eine Repartur nicht möglich, haben wir eine entsprechende Erstattung erhalten (abzügl. 10 % für jedes "Lebensjahr" des Koffers). Es stellte sich nie die Frage, ob unser Gepäck "flugtauglich" waren. Nach welchen Kriterien will man so etwas überhaupt beurteilen bzw. wer soll so etwas beurteilen?
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Hallo soedergren,
danke für den Link AGB:, den hätte ich nie gefunden, mir wurde ja mitgeteilt www.bluewings.com.
Ich habe im Oktober 08 bei Öger Tours eine Reise in die Türkei gebucht.Leider war es ein Reinfall ( Koffer kaputt , Hotel schlecht ) Victory Resort Colaklimeine Bewertung : teurer Urlaub ohne Sterne
Ich habe von Öger Tours € 120,00 zurück erhalten.
vor einigen Jahren hatte ich auch einen Kofferschaden, da habe ich nicht Öger angeschrieben, sondern SKY Airline und der Schaden wurde schnellstens reguliert.
LG. Muschelsucherin
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Ich denke auch, dass man sich genau überlegen sollte, wie viel etwas gekostet hat und wie viel man letztendlich zurück erstattet bekommen könnte.
Lohnt es sich nicht eher einen teureren hochwertigen Koffer zu kaufen?
Ich hatte noch nie solche Probleme, weiß aber von einem Bekannten, der am Flughafen arbeitet, dass selten jemand seinen Koffer rückerstattet bekommt und wenn, dann niemals einen angemessenen Preis. Alle beteiligten Gesellschaften an Flughäfen sind mehr mals abgesichert und die Begründung mit den vergünstigten Flugtickets zum Beispiel ist absolut kalkuliert.Die besten Grüße...
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ist ja auch logisch Öger hat den Koffer nicht zerstörrt, Blue Wing will nur zeitschinden.

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Also ich hatte voriges Jahr ebenfalls einen beschädigten Koffer wiederbekommen und kann mich überhaupt nicht beschweren. Hab den Schaden am Gepäckschalter gemeldet, Formular ausgestellt und fertig. Der Koffer wurde zeitnah an der Haustür abgeholt und von einer mit Cathei Pacific arbeitenden Firma begutachtet. Ich bekam dann einen nagelneuen Koffer der selben Preisklasse vor die Tür bestellt. Wirklich Superservice ! Kommt wohl auch immer auf die Fluggesellschaft an.
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Schauen Sie doch mal in 15.5 und 15.28 der AGB von BW. Außerdem 22.15 ff, insbesondere auch 22.20.
Insofern wundert mich die Begründung mit der knappen Kalkulation.
Allerdings ist die Frage der Qualität des Koffers zu betrachten. Wenn BW jedoch der Auffassung gewesen wäre, der Koffer taugt nichts, dann wäre eine Zurückweisung des Gepäcks möglich gewesen. Die AGB sehen dieses ja vor.
Die Meldung des Schadens ist
Im übrigen, die Lektüre der AGB ist kein Genuß.
Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, dann ist die Empfehlung, diese zu konsultieren, ob eine Erstberatung durch einen Anwalt stattfinden kann. Viele Rechtschutzversicherer bieten diese Beratung kostenfrei an. Auch eine Verbraucherzentrale könnte hier helfen.
Bezüglich des Koffers... nun... da sollte man schauen, was das wirklich für ein Teil ist und ob es hier eventuell Testberichte gibt.
Ansonsten habe ich insgesamt bei der Betrachtung der Webseite, der schlechten Auffindbarkeit der AGB und deren Textgestaltung kein sehr gutes Gefühl.
Auch die Beurteilungen, die man findet, machen die Gesellschaft nicht gerade einem schmackhaft:
http://www.airline-bewertungen.eu/airlinebewertung-4357.html
Auch das ist interessant:
http://www.reisebuero-ost.de/reiseinformationen/allgemein/gepaeckverlust-flugreisen.htm
http://www.reisegepaeckversicherung.org/index.html
http://www.vz-berlin.de/UNIQ123249078621624/link473471A.html
Insgesamt ist der Vorgang auf Grund der dürftigen Datenlage schlecht beurteilbar, es fehlen Unterlagen und so weiter.
Rechtsberatung ist ohnehin nur den beratenden Berufen vorbehalten.
Grüße
Adson
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Durch die Einsendung der notwendigen Unterlagen habe ich die irreparable Beschädigung / den Totalschaden geltend gemacht, den mein Koffer auf der Rückreise von Istanbul nach Stuttgart erlitten hat.
Blue Wings weist meine Ansprüche zurück, der Brief besteht offensichtlich aus einer Anhäufung von wohl generell versandten Standardformulierungen, die in meinem Fall nachweislich nicht zutreffen.
Zitat aus dem Schreiben:
"Das von Ihnen aufgegebene Gepäckstück erfüllte diese Anforderungen jedoch nicht."
Fakt ist: Der irreparabel beschädigte Koffer stammt aus dem Vertrieb einer anderen renommierten Fluggesellschaft.
Zitat aus dem Schreiben:
"Die uns eingereichten Unterlagen, die zumal nicht ausreichend sind, senden wir anliegend im Original zurück."
Fakt ist: Alle in einem Merkblatt der Ground Services aufgeführten Belege waren eingesandt worden.
Zitat aus Ihrem Schreiben:
"Danach ist eine Haftung für Kratzer, Beulen oder andere Kleinschäden, …, ausgeschlossen."
Fakt ist: Aus der Bestätigung eines Lederwarenservice, die vorgelegt wurde, geht eine irreparable Beschädigung / ein Totalschaden hervor.
Zitat aus Ihrem Schreiben:
„Auch Schäden an Griffen, Rädern, Koffergürteln oder anderen abstehenden Koffer- oder Gepäckteilen sind von der Haftung ausgenommen, …“
Fakt ist: Aus der bereits genannten Bestätigung eines Lederwarenservice geht hervor, dass ein Teil des Grundgestells irreparabel gebrochen ist.
Im Übrigen stellt die Argumentation des Briefes eine grobe Missachtung rechtlicher Regelungen dar.
Die geltend gemachten Ansprüche basieren auf Haftungsregeln bzw. Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal.
Der Schadensersatzanspruch bei Gepäcksverlust-Beschädigung/Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck während Flügen wird durch die EU-Verordnung Nr. 889/02/EG geregelt. Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 SZR (Sonderziehungsrechten). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. (Nur bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.)
Trotz weiterer Schreiben erhielt ich bis zum heutigen Zeitpunkt keine Rückmeldung von Blue Wings, die meinen Anspruch auf Schadensersatz anerkennt. -
Lederwarenservice?
Wenn es Ärger gibt musst du zu einem Vereidigten Sachverständigen!
Liste bei der IHK deines Wohnortes.
Nur mal anrufen.oder internet www.ihk24.de
dann Ort.