Reiserücktrittsversicherung
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Ja schön aber nur ein Beispiel, die Leistungen der bei Kreditkarten inkludierten Versicherungen sind sehr unterschiedlich und bei einigen auch davon abhängig, ob die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
Also immer fleissig vergleichen und die AGB studieren. -
wie @bernhard707 dir mitgeteilt hat,
lest die AGB*s der Versicherung deiner Freundin.Jedoch ist die Mitversicherung ,
Post v. @bernhard707 am 1.10. um 12;25Uuhr,
meistens Grundlage eines eheähnliches Verhältnises. (Lebensgemeinschaft) -
...und ob
@bernhard707, Post vom 01.10. 14:06 Uhr,
......nicht nur mit der Karte bezahlt worden ist,
sondern ob die Personen mit im Haushalt leben ......
Genauso wie du es schon öfters erwähnt hast,
keine Unterschrift ohne Lesen der AGB's.
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Bitte sei so gut, erkläre mir das noch mal ganz langsam

Mettigelmädchen:
Jedoch ist die Mitversicherung , Post v. @bernhard707 am 1.10. um 12;25Uuhr,
meistens Grundlage eines eheähnliches Verhältnises. (Lebensgemeinschaft)Wilfried
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Ich kann nicht umhin @ regent0 vollumfänglich bei seinen Zweifeln recht zu geben.
Eine Voraussetzung, dass ein Reiserücktrittsmitversicherter im gleichen Haushalt/eheähnlichem Verhältnis leben muss dürfte es nicht/kaum geben.
Zum Einschluss ist es allerdings Voaussetzung dass eine gemeinsame Reise gebucht wird; 2 Einzelzimmer wird wohl auch noch gehen. Versicherungshöchstsumme ist jedoch zu beachten!Anders verhält es sich jedoch bei anderen Versicherungssparten wie z.B. Privathaftpflicht / Rechtschutz etc. Diese schließen meist/nach entsprechendem Antrag solche Anhängsel mit ein.
Kann es nicht sein, dass du da was in den Versicherungssparten verwechselt hast?ginus
Jedenfalls ist es so bei meiner Versicherung und bei all den RRV deren AGB ich bisher prüfte. -
@regent
ist eigentlich ganz einfach.
bernard schrieb dort "...Wenn die Reisebuchung deiner Freundin auf eure beiden Namen getätigt wurde, solltest du eigentlich bei ihr mitversichert sein...."mettigelmädchen meint jetzt, dass es in diesem fall nicht "nur" einfach die freundin sein darf, sondern dass man ein eheähnliches verhältnis haben muss.
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genauso habe ich es gemeint.
Ob evt. auch ein eheähnliches Verhältnis vorliegen muss ......Ich spreche da aus Erfahrungen.
Mein damiliger Lebensgefährte hat mit Karte bezahlt (inkl. Reiserück.und Abruch).
Da wir zusammen gelebt haben, war auch ich mit abgesichert,
ansonsten wäre es nicht der Fall gewesen. -
Das ist dir überlassen

Ich habe nicht geschrieben..."es muss, sondern es kann"
Bei mir war es nun mal so.

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Mettigelmädchen:
Ob evt. auch ein eheähnliches Verhältnis vorliegen muss ......
Ich spreche da aus Erfahrungen. Mein damiliger Lebensgefährte hat mit Karte bezahlt (inkl. Reiserück.und Abruch). Da wir zusammen gelebt haben, war auch ich mit abgesichert,
ansonsten wäre es nicht der Fall gewesen.Das ist Mumpitz.
Wilfried
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Zum Begriff "eheähnliches" Verhältnis, selbst Ehepaare müssen nicht zwingend in der gleichen Wohnung zusammenleben.
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Bei meiner Kreditkarte steht nicht von verheiratet, Lebensgefährtin und dergleichen. Bei mir steht, Sie und bis zu 5 mitreisende Personen sind mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro versichert. Man muss halt nur die Reise mit der Goldkarte bezahlen!
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wichtig ist, den versicherten personenkreis zu checken, die die agb´s beschreiben.
und damit ist immer der personenkreis in bezug auf den buchenden (versicherten) gemeint.
es kann zum beispiel auch der tod eines elternteils versichert sein, auch wenn der (das elternteil) an der reise gar nicht teilnimmt.
es ist immer etwas kompizierter. daher vohrer immr gründlich die bedingungen lesen und auch verstehen. -
Hallo nochmal,
haben jetzt mit diversen Parteien gesprochen, die alle untrschiedliche Aussagen gemacht haben. So wies aussieht scheint aber, wie schon von einigen hier angemerkt, die folgende Passage relevant zu sein:
"Haben nicht mehr als insgesamt sechs Personen und davon
maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, erkennen
wir auch an, wenn eine andere mitreisende Person oder eine
ihrer Angehörigen betroffen ist. Voraussetzung ist, dass diese mitreisende
Person mit Ihnen gemeinsam auf der Buchungsbestätigung
für die Reise aufgeführt ist."Leider fehlt diese in den Versicherungsbedigungen der Kreditkarte meiner Freundin
(R+V Goldcard - weils jemanden hier interessiert hat)Deswegen muss ich zu meiner ursprünglichen Frage zurück kommen:
Reicht es wenn Ich eine Reiserücktrittsversicherung über 3500€ (also "meinen Anteil") abschließe, oder muss meine Freundin (als Buchende) eine Reiserücktrittsversicherung über 7000€ abschließen, in der die oben genannte Text-Passage enthalten ist (ich also bei Ihr mitversichert bin)?
Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten
Liebe Grüße -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Hi Elle,kurz und knapp: haben wir gemacht. Wie gesagt, bei Ihr fehlt die Passage mit den Mitreisenden.
Heißt also konkret:
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Wird meine Freundin oder eine(r) Ihrer Angehörigen krank, kann Sie von der Reise zurücktreten. (Die 7000€ werden zurückgezahlt, ich muss nicht alleine fliegen)
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Werde ich oder einer meiner Angehörigen krank, kann Sie nicht von der Reise zurück treten, da Mitreisende nicht versichert sind. Sie muss fliegen, Geld zurück gibt es keins.
Wie muss ich nun Fall 2 absichern? (Ziel: Ich werde krank, wir bekommen unsere 7000€ wieder zurück)
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Warum stellst du diese Frage nicht einer Versicherungsagentur deines Vertrauens oder halt bei dir umme Ecke, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten, anstelle hier seit fast 4 Wochen im Forum rumzueiern?
Relevant dürfte vor allem erst mal sein, noch einen Versicherer für eine bereits schon länger gebuchte Reise zu finden. -
@bernhard707 viele Versicherer schließen bis 30 Tage vor Reiseantritt ab.
Kann man hier sehr schön nachlesen:
http://www.reiseversicherung-vergleich.info/abschlussfrist-reiseruecktrittsversicherung/
@cime, wenn ihr nun schon mal bei der R&V nachgefragt habt, warum hast du dir denn nicht da dann ein entsprechendes Angebot eingeholt, bzw. dich beraten lassen?
Du machst es dir aber auch unheimlich schwer ...
LG Elle

