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Autounfall Kapstadt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • pironneP Offline
    pironneP Offline
    pironne
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir warenn vor einigen Wochen in Kapstadt und hatten mit meinem Mietwagen einen Auffahrunfall.
    Im Mietvertrag stand, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro entsteht. Die hab ich auch gezahlt. Dann hat sich jedoch die Unfallgegnerin gemeldet und gesagt, dass TEMPEST (die Mietwagenfirma) nicht für Ihren Schaden aufkommen würde und wir die Kosten tragen müssen. Gestern haben wir dann auch ein Schreiben von einem deutchen Anwalt bekommen mit der Aufforderung bis Montag zu zahlen.
    Auf der Rückseite unseres Vertrages stehen all möglichen Klauseln, unter anderem, dass die Mietwagenfirma auch für Schäden an dem anderen Auto aufkommt. Angeblich hätten wir aber einen günstigeren Tarif abgeschlossen.
    Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Geschichte? Wir sollen nun 1200 zusäzlich zahlen, obwohl das Auto keine 600 Euro wert ist.
    Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren?
    Wir sind für jede Antwort dankbar!!

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    • Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120M Offline
      Mausebaer120
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      pironne wrote:
      Gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren?

      Nimm Dir einen Anwalt, der hilft Dir dabei und weiß am besten, was nun zu tun ist.

      Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
      ( Epikur von Samos )

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      • Taurus64T Offline
        Taurus64T Offline
        Taurus64
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo pironne,

        wie wär es wenn du den Rechtsanwalt deines Vertrauens hinzuziehst?
        Der kann dir sicher am ehesten sagen wie du dich in diesem Fall am besten verhältst.

        Nur frage ich mich gerade was passiert wenn du nicht zahlst (wie in dem Schreiben des Anwalts der Unfallgegnerin gefordert). Müsste die Gegenrin dann nicht das Geld einklagen (mit Gerichtsstand in Kapstadt?).
        Wenn du Rechtsschutzversichert bist, würde ich auf jeden Fall die Versicherung ansprechen ob eine Kostenübernahme (auch bei Gerichtsverhandlungen im Ausland mit evtl. notwendigen Anwälten vor Ort) sichergestellt ist.

        Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • pironneP Offline
          pironneP Offline
          pironne
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Haben schon mit mehreren Anwälten gesprochen bevor das Schreiben gekommen ist, das Problem: das sind keine Südafrika-Spezialisten und die vertreten einen nur in "inner-deutschen"-Angelegenheiten und alle haben gesagt, dass der Vertrag nicht eindeutig ist, aber das in Kapstadt durchaus usus sein könnte.
          Wir wollen jetzt aber natürlich auch nicht, dass die Kosten noch mehr explodieren, wenn man e keine realistische Chance hat zu gewinnen.
          Werden aber nochmal mit den Anwälten sprechen wie wir mit diesem Schreiben umgehen sollen.
          Die grösste Frechheit ist ja, dass der Brief gestern ankam und wir Montag das Geld überweisen sollen.

          Danke in jedem Fall für die schnellen Antworten!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hattest Du den Mietwagen direkt bei der Mietwagenfirma in Kapstadt gebucht oder hier in Deutschland über einen Reiseveranstalter (z.B. Dertour)?

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • pironneP Offline
              pironneP Offline
              pironne
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir haben in Kapstadt am Flughafen gebucht... die Firma hat auch kein deutsches Pendant.

              Aber diesen Fehlar machen wir niemals wieder!!
              Also wirklich an Alle: Bucht eure Mietautos immer von Deutschland aus.

              Und wenn ich mir überlege was hätte sonst alles passieren können.. man kann ja auch einen schwerwiegenderen Unfall bauen und dann ist man auf ewig verschuldet (Tanklaster etc)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Sunshines Frage ist mehr als wichtig. Denn dann kannst du Kontakt zum Mietwagenverleih aufnehmen. 
                Kannst du natürlich auch, wenn das nicht der Fall ist, aber...
                 
                ... ich bin in solchen Fällen ja äußerst misstrauisch, insbesondere, wenn ich unverzüglich zahlen soll.  :?
                 
                Drum hier meine "Ideen":
                Versuche zu ergoogeln, ob der Anwalt dort unten wirklich existiert.
                Drängeln ließe ich mich auf keinen Fall. Es gibt keinen Grund, warum die Zahlung bis Montag erfolgen sollte.
                Frage mal beim ADAC an (nur so ein Gedanke), ob sie diesbezüglich Erfahrungen haben.
                Suche dir einen spezialisierten Anwalt. Mit einem Feld, Wald und Wiesen Anwalt bist du schlecht beraten.
                Nimm Kontakt zur Mietwagenfirma auf, wenn du den Wagen hier ab Dt. gebucht hast.
                 
                P.S.: OK. Die Frage des Mietwagenverleihs ist geklärt. Nochmals - lass dich nicht drängeln. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum du so kurzfristig zur Zahlung gebeten wirst.
                Ohne jetzt jmd. etwas unterstellen zu wollen - aber ein "Anwaltschreiben" kann ich auch aufsetzen.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • pironneP Offline
                  pironneP Offline
                  pironne
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das Anwaltsschreiben hat leider eine Kanzlei in Hamburg aufgesetzt..
                  Wir waren auch sehr erstaunt wie so etwas zu Stande kommen kann.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernardo2001B Offline
                    bernardo2001B Offline
                    bernardo2001
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    der deutsche Anwalt Deiner Unfallgegner wird Dich wahrscheinlich an dem Amtsgericht verklagen, dem Dein Wohnort zugehoerig ist. Dazu wird er alle Unterlagen, aus dem die angebliche Forderung Deiner Unfallgegner ersichtlich sind, amtlich uebersetzen lassen muessen.

                    Da Dir bislang ja offensichtlich nicht klar ist, auf welchen Passus aus dem Mietvertrag sich die Unfallgegner berufen, muesste das eigentlich aus der amtlichen Uebersetzung zu entnehmen sein.

                    Das alles wird sehr kostenintensiv sein und wenn Du verlierst.........?

                    Auf der anderen Seite kannst Du Dir in Suedafrika einen Anwalt nehmen, der Deine Rechte vertritt. Ich glaube, dass die Botschaft von Suedafrika Dir da weiterhelfen kann.

                    Vorab solltest Du Deine Rechtschutz ansprechen, ob die die Kosten tragen, denn ich denke mir, dass die Verfahrenskosten letztendlich den Forderungsbeitrag deutlich uebersteigen werden.

                    Viele Gruesse
                    bernardo2001

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      OK, ist möglich, da so etwas an eine Kanzlei vor Ort weitergeben werden kann.
                      Dann würde ich halt in dieser dt. Kanzlei anrufen und mir die Unterlagen, etc. erbitten.
                      Oder waren sie in dem Schreiben schon dabei ?
                      Und wieso eine so runde Summe ? Sind das die Reparaturkosten ? Anwaltskosten inklusive, etc. ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @bernardo
                         Wenn ich richtig gelesen habe, hat die TO schon 950 €  "hineingebuttert". Dazu kommen jetzt die geforderten 1200 €.
                        Nicht sehr verständlich ist die unverzüglich geforderte Zahlung.
                         
                         
                        @Pironne
                        Und nein, ich würde ganz bestimmt nicht jetzt am Wochenende per Internet oder Überweisungsformular 1200 € an die Kanzlei in Hamburg ? an den Kläger ? überweisen.
                        Hast du zuvor schon in anderen Schreiben von dieser Summe gehört ?

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • pironneP Offline
                          pironneP Offline
                          pironne
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es handelt sich um die Reperaturkosten an dem Auto der Unfallgegnerin und die Kosten für das Aufsetzen des Schreibens vom Anwalt.
                          950 Euro haben wir darüber hinaus bereits an Selbsbehalt für den Schaden an unserem Mietauto gezahlt.

                          Wir haben die Botschaft bereits kontaktiert, Montag werden wir auch unsere Anwäte kontaktieren, aber es ist alles sehr kurfristig da an dem Tag bereits die Zahlungsfrist endet.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • pironneP Offline
                            pironneP Offline
                            pironne
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ Kourion: nein, das ist das erste Schreiben von einem Anwalt.
                            Wir hatten email-Kontakt mit der Klägerin, die forderte knapp über 1000 Euro, hatte dann aber gesagt sie würe sich mit 700Euro zufrieden geben, als wir ihr erklärt haben, dass wir uns für die Kosten nicht zuständig fühlen.

                            Damit die Sache ein Ende nimmt haben wir ihr 400 Euro angeboten, daraufhin hat sie den Anwalt eingeschaltet.

                            In dem Schreiben steht darüber hinaus, dass sie sich vorbehält noch Kosten für Mietauto etc. während der letzten Wochen einzufordern.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Taurus64T Offline
                              Taurus64T Offline
                              Taurus64
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,
                              irgendwie verstehe ich die extrem kurze Zahlungsfrist des deutschen Anwalts aus Hamburg der Gegenseite nicht so ganz?
                              Wenn ich richtig verstanden habe hat pironne das Schreiben des Anwalts am Freitag, 01.04.11 erhalten und soll bis zum Montag, 04.04.2011 die Reparaturkosten und Anwaltskosten in Höhe von 1200 EUR überweisen. Das sind ja gerade mal 3 Tage Fristsetzung. Ist so eine kurze Fristsetzung überhaupt rechtens? Sollte nicht mindestens eine angemessene (bspw. 14tägige) Frist eingeräumt werden?

                              @pironne
                              Wenn du Rechtsschutzversichert bist, hast du von deiner Rechtschutzversicherung keine "Notfallnummer" bei der du dich (auch am Wochenende) informieren kannst? Einige Versicherungen haben auch einen Anwaltssuchservice wo je nach Fall spezialisierte Anwälte herausgesucht werden.

                              Gruß Taurus64

                              Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @pironne
                                Ich weiß, dass man - gerade unter diesem Zeitdruck "bis Montag" - leicht in Panik gerät. Aber bitte - telefoniere zuerst mit Hamburg, sprich mit jmd. von der Kanzlei.
                                (Wobei ich mir die Nummer aus dem Telefonbuch raussuchen würde.)
                                Ich weiß, ich bin manchmal zu misstrauisch und vllt. liege ich völlig falsch - aber dieser Frist "bis Montag" macht mich äußerst misstrauisch.
                                 
                                Hast du denn auch schon mal bei dem Mietwagenverleih angefragt, ob sie gezahlt haben oder nicht ? Oder hast du diese Auskunft nur von der Klägerin ?
                                 
                                Zu deinem letzten Satz: Klar, es erscheinen weitere Drohungen.
                                 
                                @Taurus
                                Nein, diese Frist ist unerklärlich und darum halte ich das Ganze für "oberfaul".

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Taurus64T Offline
                                  Taurus64T Offline
                                  Taurus64
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Kourion
                                  das Schreiben des Anwalts kommt mir auch sehr unseriös vor, ich hab auch das Gefühl das hier irgendwas "oberfaul" ist.

                                  Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Also ich wuerde den Anwalt in Hamburg kontaktieren und ihn fragen wo er die Pillen her bekommt die er einwirft. Denn die haette ich auch gerne. 😆
                                     
                                    Danach wuerde ich ihm eine Quittung der bezahlten 950.- Selbstbehalt schicken und ihm sagen dass er sich an die Mietwagenfirma wenden soll. Wobei ich dies nicht selbst sondern ueber meinen eigenen Anwalt machen wuerde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      juanitoJ Offline
                                      juanito
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      **Kourion: Aber bitte - telefoniere zuerst mit Hamburg, sprich mit jmd. von der Kanzlei.
                                      (Wobei ich mir die Nummer aus dem ** wrote:
                                      Man könnte auch im net suchen.

                                      Wozu?
                                      Meinst du der Anwalt hätte keine Tel.-Nummer auf seinem Briefkopf? 😆
                                       
                                       
                                      Der TO schrieb:
                                      Gestern haben wir dann auch ein Schreiben von einem deutchen Anwalt bekommen mit der Aufforderung bis Montag zu zahlen.

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                      • KourionK Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Lieber juanito,
                                        du kannst alles Mögliche auf ein Schreiben setzen, nicht wahr ?
                                        Nur spreche ich manche Dinge nicht gern öffentlich hier im Netz an.
                                         
                                        Um so besser, wenn mit dem Briefkopf alles stimmt.
                                        Diesbezüglich ja auch meine Frage: An wen sollen die 1200 € denn geschickt werden ? An die Klägerin ? An die Anwaltskanzlei ?
                                        Trotzdem würde ich - bevor ich zahle / und ich würde es definitiv nicht bis Montag tun - die Richtigkeit  dieser Angaben überprüfen.
                                         
                                        Oder hast du von solchen "Fällen" noch nicht gehört ?

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Vielen Dank für die Zahlreichen Anrworten!!

                                          Mir ist gred folgendes eingefallen:
                                          Unsere Anwälte haben anfangs gesagt, dass sie nichts tun können, weil sie nicht für Angelegenheiten im Ausland zuständig sind - als wir noch mit der Klägerin privat per email kommuniziert haben und wir gegen die Mietwagenfirma vorgehen wollten.
                                          Allerdings läuft jetzt ja offenbar alles über einen deutschen Anwalt, sprich dann müsste unsere Rechtsschutzversicherung wieder greifen, oder? Das gibt mir jetzt ein wenig Hoffnung...

                                          Schade nur, dass bei so einem schönen Urlaub so ein schlechter Nachgeschmack folgen musste..

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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