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Ticketrefund.de - Erfahrungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
28 Beiträge 16 Kommentatoren 22.7k Aufrufe
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  • PognanaP Offline
    PognanaP Offline
    Pognana
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich hoffe, ich bin hier richtig.
    Möchte gerne wissen, ob jemand schon Erfahrungen mit ticketrefund.de gemacht hat. Ich überlege gerade, ob ich mich an die wenden soll.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Ahotep2A Online
      Ahotep2A Online
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da es kein reiserechtliches Thema ist, verschiebe ich den Thread.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • alexis00A Offline
        alexis00A Offline
        alexis00
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich kenne diese Platform noch nicht. Hat jemand schon Erfahrung?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • edvauditcons_holidaycheckE Offline
          edvauditcons_holidaycheckE Offline
          edvauditcons_holidaycheck
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Na, der Thread fällt dir ja früh auf... 😝

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • PognanaP Offline
              PognanaP Offline
              Pognana
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Rückmeldung nach gut 2 Jahren: Ticket Refund hat für mich mit Condor eine Einigung erzielt. Hatte 2 Flüge gebucht, die ich umbuchen bzw stornieren wollte. Umbuchung zu einem näheren Reiseziel war laut Condor nicht möglich und die Stornierungskosten hätte genau dem Flugpreis ( ca 1000 €) entsprochen.
              Nach Abzug des Honorars von Ticket Refund wird mir jetzt immerhin eine Summe von knapp 500€ überwiesen. Da eine gütliche Einigung weder mit Condor direkt, noch über das Reisebüro möglich war, bin ich froh , dass ich zumindestens einen Teil der Flugkosten erstattet bekomme.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Reisepaar02R Offline
                Reisepaar02R Offline
                Reisepaar02
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wer Ticketrefund beauftragt landet bei Fairplane. Fairplane, bzw. die von Fairplane beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Skribe, hält seit mehr als 14 Wochen die Erstattung in Höhe von 382,52 Euro für annullierte Flüge zurück, die nach Auskunft der Lufthansa bereits im August an Skribe überwiesen wurde. Nachdem LH mir dies am 1. September erstmals mitgeteilt hatte, habe ich sofort per E-Mail und telefonisch Kontakt zu Fairplane und den Skribe-Anwälten aufgenommen, wo man mir zusicherte, den Vorgang (Fairplane-Aktzeichen: 20-06/94055) »zu prüfen«. Danach habe ich von beiden nichts mehr gehört. Auf erneute Nachfrage bestätigte mir die Lufthansa am 5. Oktober ausdrücklich, dass die Rückerstattung für die Buchung VOA3FV an Skribe »bereits erfolgt ist«. Diverse E-Mail-Anfragen werden seitdem weder von Skribe, noch von Fairplane beantwortet. Wenn es mal gelingt, jemanden am Telefon zu erreichen, wird man vertröstet mit der Auskunft: »Wir prüfen das und melden uns bei Ihnen«. Nachfragen und weitere E-Mails wurden jedoch konsequent ignoriert.
                Meiner Ansicht nach grenzt dieses Verhalten an Betrug, bzw. Unterschlagung. Fairplane und Skribe gehören sicherlich zu den Profiteuren der Coronakrise. Am fehlenden Geld dürfte dies also nicht liegen. Als Dienstleister hat Fairplane sich nicht nur in meinem Fall disqualifiziert, wie zahlreiche negative Beiträge in Bewertungsportalen belegen. Ich habe mit EU-Claim und anderen Anbietern bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Wer sich Ärger, Verlust und zusätzliche Arbeit ersparen will, sollte Fairplane meiden. Es ist doch absurd, dass ich jetzt einen Anwalt beauftragen muss, um bei Fairplane und Skribe meine dort unrechtmäßig zurückgehaltene Erstattung einzuklagen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #8

                  Dir ist schon klar, dass Du hier über einer Anwaltskanzlei schreibst--- würde mich schon wundern, wenn die sich so einen Beitrag (in einem Forum mit "ziemlicher" Reichweite ) gefallen lassen--das geht allerdings dann gegen Dich- nicht gegen uns. Denke nochmal in Ruhe über den Beitrag nach....
                  Das Internet ist kein rechtsfreier Raum-- nur mal wieder als Hinweis.

                  Gerald 123G 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Lulu678L Offline
                    Lulu678L Offline
                    Lulu678
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Achtung! Ich habe den Auftrag nicht abgeschlossen und muss jetzt 39 € Bearbeitungsgebühr zahlen. Angeblich ist die Seite kostenlos.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mankall1959M Offline
                      mankall1959M Offline
                      mankall1959
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich habe nur einen Anspruch schecken/prüfen lassen, dieses ist lt. Internetseite kostenlos. Nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung. Geht es noch??
                      Unseriös, werde nicht zahlen.

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH 1
                        HABERLINGH 1
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo, auch wenn die Prüfung kostenlos ist, so gilt dieses Angebot nur wenn der Veranstalter innerhalb 7 Tage zahlt. Da wäre ich schon vorsichtig gewesen, denn so schnell geht es in der Regel nicht und ja es ist schon eigenartig formuliert. Aber sagen „ich werde nicht zahlen“ wird dir nichts bringen.

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied2162603H Offline
                          HC-Mitglied2162603H Offline
                          HC-Mitglied2162603
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          evtl. geben die agb ja eine widerrufsmoeglichkeit her
                          sollte man sich mal einlesen und rechtzeitig handeln

                          HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                            #13

                            Ja freilich, 5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.😉
                            Aber Augen zu und nichts machen, das geht halt nicht.😟

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Moment ... da geht´s jetzt ein wenig drunter und drüber!
                              Auf welchen Sachverhalt bezieht ihr euch?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied2162603H Offline
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                                HC-Mitglied2162603
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ich beziehe mich auf das heutige und neue post von mankall

                                auf was haberling sich mit seinem 5.1. bezieht ist mir schleierhaft❓

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

                                  evtl. geben die agb ja eine widerrufsmoeglichkeit her
                                  sollte man sich mal einlesen und rechtzeitig handeln

                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @suzimausi sagte:

                                  evtl. geben die agb ja eine widerrufsmoeglichkeit her
                                  sollte man sich mal einlesen und rechtzeitig handeln

                                  Vielleicht auf dich...

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #17

                                    Jedenfalls erklärt das nicht die Kostenforderung bei nur Prüfung bzw. nicht erteiltem Auftrag.
                                    Hier käme allenfalls Art. 3.6 in Betracht, was jedoch wegen der spärlichen Angaben nicht zu beurteilen ist.
                                    Ferner gibt es überhaupt keine Erklärung für den Sachverhalt Einbehalt der Erstattung durch die Vertragsanwälte.

                                    Mir ist eh schleierhaft, weshalb man sich überhaupt solcher Dienstleister bedient, die lediglich unstreitige Fälle "durchsetzen".
                                    Interessant ist auch, dass ein Name immer wieder im Zusammenhang mit solchen fragwürdigen Leistungserbringungen auftaucht - quasi ein Intensivvergolder der Bequemlichkeit mancher Gläubiger.
                                    Insbesondere schleierhaft ist mit die Beauftragung im Falle von SÖP Mitgliedern (z.B. der Lufthansa), offenkundiger kann man ja kaum Geld verbrennen?!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #18

                                      Ich möchte hier noch ein wenig ergänzen:
                                      Wie bereits erwähnt nehmen die Unternehmen wie TicketRefund nur jene Verfahren an, die ohnehin einen glasklaren Anspruch begründen. Ihre sagenhafte Erfolgsquote ist in etwa genauso hoch wie die bei simplen Einreden durch den Verbraucher selbst.
                                      Wenn sie überraschender Weise doch mal tatsächlich anwaltlich tätig werden müssen holen sie sich alle Kosten vom beklagten LVU.

                                      Nun kann man sagen "Die nehmen mir ja auch ganz schön was ab!" und ich frage dann gerne "Ja was denn genau?"
                                      Die Angaben, die TicketRefund vom Betroffenen verlangt, kann dieser genauso gut direkt dem LVU zur Verfügung stellen. Tut er es nicht werden zumindest keine Gebühren in Höhe von 36€ netto erhoben ...
                                      Ferner ist nur TicketRufund zum Inkasso des Erstattungsbetrages befugt - der Verbraucher tritt ja seine sämtlichen Ansprüche an das Inkassounternehmen ab.
                                      So erstattet LH wie berichtet innerhalb kürzester Zeit (die hätten bei mir mal fast die 7 Tage Hürde geknackt!) und der Gläubiger hat offenbar seine liebe Not, von den Vertragsanwälten die Rückzahlung zu erhalten?! Unfassbar!

                                      Insbesondere kann man TicketRefund nur beauftragen, wenn das LVU den Flug gestrichen hat und die Rechtslage hinsichtlich der Erstattung der Ticketkosten vollkommen unstreitig ist.
                                      Für mich ist diese Dienstleistung so wertvoll wie die Erfindung des linken Hosenbeins.
                                      Hier mal ein Beispiel, wie das bei der LH funktioniert - klick -

                                      Es ist richtig, dass während der ersten Phase der Pandemie bedingten Streichungen massiv auf Umbuchung oder Voucher gesetzt wurde - daran konnten aber auch Inkassounternehmen null und nichts ändern - geklagt haben letztlich die Verbraucherschützer BW ( mit Erfolg).
                                      Man muss wissen, dass der wirtschaftliche Erfolg dieser Läden auf dem Prinzip basiert, eben möglichst wenige Klagen mit gewissen Risiken zu führen, der Rubel rollt nämlich nur bei den unstreitigen Sachständen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • mankall1959M mankall1959

                                        Ich habe nur einen Anspruch schecken/prüfen lassen, dieses ist lt. Internetseite kostenlos. Nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung. Geht es noch??
                                        Unseriös, werde nicht zahlen.

                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @mankall1959 sagte:

                                        Ich habe nur einen Anspruch checken/prüfen lassen, dieses ist lt. Internetseite kostenlos. Nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung. Geht es noch??
                                        Unseriös, werde nicht zahlen.

                                        Im Gegensatz zu HABERLING´s Ansicht würde ich das an deiner Stelle genauso handhaben.
                                        Allerdings empfehle ich dir eine Rückmeldung an das Unternehmen mit dem Hinweis, keinen Auftrag zur Beitreibung erteilt zu haben.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #20

                                          @HABERLING
                                          Es geht hier nicht um Veranstalter sondern um LVU refunds.
                                          Bei namentlich allen Streichungen von Flügen durch das EU basierte LVU sind die Ticketkosten zu erstatten und zwar innerhalb von 14 Tagen.
                                          Das "Angebot" (7 Tage provisionsfrei) betrifft nicht die schiere Anspruchsüberprüfung, die ist lt. Maske des Unternehmens kostenlos.

                                          Natürlich prüfen nicht "die Vertragsanwälte" den Anspruch, das besorgt ein denkbar simpler Abgleich mit der Datenbank.
                                          Last not least ist aber allein dieser schon unsinnig - siehe oben!? (zu etwa 99,99% dürfte der Erstattungsanspruch unstreitig sein)

                                          Ich unterstelle tatsächlich ebenfalls, dass die Idee für TicketRefund darauf basierte, aus der besonderen Situation im Pandemiegeschehen Profit zu generieren. Die allfällige Hysterie der Verbraucher erschien sicherlich sehr komfortabel.
                                          Vermutlich war der Erfolg nicht so groß wie erhofft - die Voucheridee wurde ja rasch aufgegeben.

                                          Ähnliche Bestrebungen gab es hinsichtlich der "Klagen auf Staatshaftung" und die zahlreichen Angebote dazu. Auch die gingen inzwischen überwiegend ins Leere.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                          lisaweberleinL 1 Antwort Letzte Antwort
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