normales Bad statt versprochenem Außenbad
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Hallo Zusammen!
Ich habe mal eine Frage an alle, die sich mit Reisemängeln auskennen.
In einem Reiseveranstalterprospekt wurde eine Gardenvilla mit einem Außenbad/WC und separater Dusche angepriesen.
In der Realität handelt es sich um ein normales Innenbad mit einer Badewanne mit Dusche integriert und keiner separaten Dusche.
Stellt dies einen Reisemangel dar und was könnte man ungefähr an % Geltend machen.
danke für die mithilfe und grüss
thomas -
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>>>Aus der Katalogbeschreibung von DERTOUR:<<<
Hotel Cham Villas - Zimmer: 16 Garden Bungalow: 50qm, großzügig und wohnlich eingerichtet mit Bad oder Dusche/ WC, Föhn, TV, Telefon, Internet, Minibar, Kaffee-/ Teezubereiter, Klimaanlage, Safe und privater Terrasse mit Gartenblick.
Hotel Cham Villas - Garden Villa: 55qm, wie Garden Bungalow, zusätzlich mit einem Bad mit Ziergarten sowie einem kleinen Flur ausgestattet. Beachfront Villa: wie Garden Villa, mit Blick auf das Meer.
Ein Bad mit Ziergarten ist in meinen Augen noch nicht zwingend ein Außenbad - oder sehe ich das falsch
Wenn ich mir ein paar Blümchen ins Badezimmer stelle, habe ich da eigentlich auch schon einen kleinen Ziergarten... 
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Hallo Sina,
Du siehtst das teilweise falsch. Denn die Beschreibung mit dem Außenbad gibt es bei Dertour tatsächlich, aber erst ab dem Winterkatalog! Deine Beschreibung stammt aus dem Sommerkatalog.
Könnte also einfch neu hinzugebaut werden, denn wenn ich die TE richtig verstehe, dann ist ja eventuell noch gar nicht gebucht. Wobei ich hier bei eventuellen Erstattungen nicht allzuviel erwarten würde. Denn ein komplett fehlendes eigenes Bad wird nach der Frankfurter Tabelle mit 15 - 25 % bewertet.
Hier würde ich also, je nach Definition maximal 3 - 5% ansetzen. Eventuell sogar noch weniger.
Denke einfach, daß hier umgebaut werden könnte, oder daß eventuell bei Buchung ein Hinweis vom Veranstalter erfolgt.
Gruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Hier würde ich also, je nach Definition maximal 3 - 5% ansetzen. Eventuell sogar noch weniger.Berthold
...was natürlich viel zu wenig ist, wenn man berücksichtigt, dass der normale Urlauber sicherlich 7 - 8 h täglich im Badezimmer verbringt, mit einem Ziergarten kann sich die Aufenthaltsdauer dann schon bis auf 12 h täglich verlängern

Also manchmal frage ich mich schon, was für Probleme manche Leute haben....
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Hallo,
das Problem ist vermutlich folgendes. Eigentlich hätte man gerne ein solches Außenbad. Bei anderen Veranstaltern gibt es diese Ausschreibung aber nicht. Diese sind aber vielleicht einige wenige Euro günstiger.
Jetzt will man halt wissen, ob es sich lohnen könnte das zusätzliche Geld auszugeben und ob man, für den Fall, daß dieses Bad so nicht existent ist, wenigstens das Geld für den Aufpreis wieder zurückbekommt.
So dürfte es vermutlich sein.
Gruß
Berthold
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Hallo Berthold
Du solltest doch eigentlich wissen, dass immer nur die Katalogbeschreibung des gebuchten Veranstalters gilt. Also nicht immer gleich schlechtes denken.
Was ist überhaupt ein Außenbad
. Ich bin jedenfalls froh, dass meines innen ist 
LG mirius
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m.W. ist es ein Bad unter freiem Himmel, d.h. das Badezimmer ist seitlich gegen Blicke geschützt aber Du kannst dort unter freiem Himmel Baden, Duschen oder Dir die Zähne putzen.
Kannst Du auch auf einer Alm (jedoch ohne Sichtschutz) haben, wenn Du Dich am Brunnen waschen musst.
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mirius wrote:
Du solltest doch eigentlich wissen, dass immer nur die Katalogbeschreibung des gebuchten Veranstalters gilt.Hallo,
anderes habe ich nie behauptet. Doch so lange noch nicht klar ist, ob es sich um eine schon abgewickelte Reise, eine erst stattfindende, oder eine erst noch zu buchende Reise handelt, kann man das eigentlich nur so vermuten. Außerdem frage ich mich, was schlecht an dieser Vorgehensweise ist.
Ich hatte auch schon einmal etwa 10,- DM mehr bezahlt und bin mit Öger anstatt Smile & Fly (wer ihn noch kennt) geflogen, weil mir Öger wesentlich mehr Zusicherungen machte und ich auch von diesem Veranstlater im Reklamationsfall eine einfachere Abwicklung erwartete. War dann auch der Fall, doch es ging nicht um eine Reklamation am Hotel an sich, sondern um eine Überbuchung.
Gruß
Berthold
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Im Winterkatalog von DERtour wurde die aktuelle Hotelbeschreibung unglücklich revidiert. Der Hinweis auf den Ziergarten trifft es, Außenbad a la Promi-Privatinsel eher nicht:
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Hallo Zusammen!
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. Zu den Fakten, die Reise ist schon gebucht, aber hat noch nicht stattgefunden.
Der unterschwelligen Kritik zu meiner Nachfrage möchte ich entgegenhalten, dass es für einen Kunden verwirrend ist, wenn nur ein Reiseveranstalter eine solche Aussage macht, die anderen aber nicht. Entweder hat man sich bei Dertour einfach verschrieben bei der Ausschreibung der Zimmer als man einen neuen Katalog aufgelegt hat oder man hat falsche Informationen veröffentlich, da vergleichbare Hotels fast immer ein Außenbad mit anbieten. Ich werde ja die Gelegenheit haben, dies bald festzustellen.
Mir geht es nicht darum, eventuell einen kleinen Geldbetrag zurückerstatten zu lassen, dieser Aufwand kostet nur Zeit und die ist mir im Urlaub zu kostbar.
Für alle Kunden und insbesondere wir, die holidaycheck nutzen, geht es ja in der Regel darum uns gut und umfassend über unsere Reise und auch unser Hotel zu informieren und die Erfahrung vieler Urlauber zu nutzen. Deshalb fällt einem so etwas dann auch auf, insbesondere wenn man weiß, dass gerade in der Touristikbranche Konkurrenz eigentlich nur auf dem Papier stattfindet. Es gibt zwar viele einzelne Reiseveranstalter, aber letztlich sind diese fast alle wirtschaftlich verbunden, man braucht sich nur einmal die Adresse der Veranstalter Dertour, Airtours und Meiers anzusehen.
Ich lasse mich einmal überraschen, welches Bad ich erhalten werde, mit beiden kann ich gut leben, interessant für mich ist halt nur die Tatsache, dass es eine Änderung bei der Ausschreibung vom Sommer auf den Winterkatalog gegeben hat undzwar nur bei Dertour. Vielleicht hat Dertour ja ein spezielles Zimmerkontingent erschlossen, vielleicht aber auch nicht.
Nur wenn wir alle kritisch die versprochenen Leistungen betrachten und dann auch falsche Versprechungen aufdecken, können wir dazu beitragen, dass mehr Wahrheit in den Katalogen zu Sprache kommt. Dazu gehört auch eventuelle Fehler dem Veranstalter gegenüber zu äußern, damit diese korrigiert werden können.
Und wenn man diese äußert, sollte man auch wissen, ob es sich um einen Reisemangel handelt oder nicht - daher meine Frage. Ob man diesen dann auch noch geltend machen möchte, ist eine ganz andere Frage und muss jeder für sich beantworten.mit freundlichen Grüßen
Thomas -
@jucunda"
"Fast alle RV sind wirtschaflich miteinander verbunden" ist sachlich falsch !Weitere Infos s. HC/Forum Reiseveranstalter/Marktanteile.
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jucunda wrote:
insbesondere wenn man weiß, dass gerade in der Touristikbranche Konkurrenz eigentlich nur auf dem Papier stattfindet.Schön wär´s ... aber dem ist definitiv nicht so. Ich kenne eigentlich kaum eine Branche dieser Größenordnung wo mit derart harten Bandagen um minimale Margen gekämpft wird. Da werden sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine geschmissen, dass es nur so kracht. :?
Viele Grüße.