Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1735637377661

    Ein Spaß vermutlich nicht. man muss bei der Nutzung der von dir in deinem Eingangspost genannten Portale schon beachten was man für AGB vereinbart. Ein bezahltes Abo kann durchaus nur für die eigene Verwendung begrenzt sein und eine Weitergabe in einem so hoch frequentierten Forum wie diesem hier ausgeschlossen. Der Hinweis war also durchaus berechtigt.

    Bisweilen findet sich im Schwarm allerdings eben auch eine andere Lösung, die einem dann weiterhilft. Das ist mehr oder weniger der Sinn und Zweck dieser community!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • docdentdoc
    Dabei seit: 1399334400000
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    geschrieben 1768216876406

    Hallo,

    unser Flug von Frankfurt a.M. (FRA) nach Punta Cana hatte Verspätung.

    Für die Geltendmachung meiner Ansprüche bei Condor bräuchte ich die genaue Ankunftszeit. Kann mir jemand sagen, wie ich an diese Daten komme?

    Bei flightstats.com habe ich die Daten nicht gefunden.

    Es handelt sich um die Flugnummer DE2008 vom 19.12.2025 . Fluggesellschaft Condor.

    Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1768217863829

    Ankunft 23:37 UTC, Verspätung 182 min

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • docdentdoc
    Dabei seit: 1399334400000
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    geschrieben 1768227667299

    Hallo "vonschmeling"!!

    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ist diese Info verbindlich? Condor bietet uns nämlich nur 300EUR Entschädigung an. Aber wie es aussieht, waren es ja mehr als 3 Stunden (ganz knapp)..

    kann ich die Daten auch selbst irgendwo abrufen? Ich bräuchte nämlich ein Screenshot davon, um meine rechte bei Condor durchsetzen zu können.

    Danke im Voraus und LG

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1768234995435

    :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • docdentdoc
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    geschrieben 1768236698086

    Das sieht doch gut aus, danke!! Laut Condor-Hotline steht mir nur eine Entschädigung i.H. von 300EUR zu, da der Zeitpunkt der Landung zugrunde gelegt wird. Hier wären wir dann bei unter 3 Stunden Verspätung. Die Ankunft am Gate wären aber 3 Std. 6 Minuten.

    Hat jemand Erfahrung damit, welche Zeit für die Berechnung der Entschädigung relevant ist ( also Landung oder Ankunft am Gate)?

    Der Unterschied wären dann nämlich 300 Euro mehr pro Person . Danke.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1768239908842 , zuletzt editiert von HABERLING

    Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtüren geöffnet werden.:blush:

    Beachte nochmal die Ankunftszeiten...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1768255246238 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das sagt sich immer so leicht mit dem Öffnen der Türen, muss aber dann wasserdicht belegt werden. In der Spruchpraxis wird überwiegend die sogenannte AIBT (Actual In Block Time) zugrunde gelegt. Das sind die zuletzt erfassten Daten im Flugprotokoll und damit unstreitig. Die AIBT manifestiert eben die von HABERLING und auch mir angegebene Verspätung.

    Ich nehmen an Condor macht hier ein Vergleichsangebot, da es ja wirklich sehr knapp hergeht. Unter 3h gibt es nämlich gar nichts! :relieved:

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  • Gute.Fee207
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    geschrieben 1768292775634

    Wichtig ist auch: Die Strafzahlung wegen Verspätung trifft nur dann zu, wenn die Verspätung in die Verantwortlichkeit der fluggesellschaft fällt. Wenn aber Warnstreik, schlechtes wetter oder so Verspätungsgründe sind, dann ist das nichts, wofür in diesem Falle Condor etwas kann-es gäbe dann nichts.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1768295129400 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nur fast korrekt: Ein Streik kann durchaus auch der Sphäre des LFU zugerechnet werden, hierzu gibt es diverse Entscheidungen. Ich nehme jedoch ohnehin an, dass keiner der beiden Gründe im vorliegenden Fall ursächlich war.

    Im Übrigen handelt es sich nicht um eine Strafzahlung, sondern um eine Kompensation immaterieller Schäden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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