Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Airlines
  5. Warnung vor Reisen mit CUBANA DE AVIACION

Warnung vor Reisen mit CUBANA DE AVIACION

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
2 Beiträge 2 Kommentatoren 7.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Bernde2012B Offline
    Bernde2012B Offline
    Bernde2012
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Aus unserer Erfahrung heraus müssen wir vor einer Reise mit der Airline CUBANA DEAVIACION ausdrücklich warnen!

    Erstens hält die Airline sich nicht an die geltenden Bestimmungen der MontrealerKonvention zum Schutze der Passagierrechte. Zweitens ist der Umgang mitPassagieren der unprofessionellste, den wir je erlebt haben. Es ist nahezuunmöglich, bei Anfragen einen verantwortlichen Mitarbeiter telefonisch zuerreichen und der Airline unangenehme Anliegen schriftlicher Art werdenschlichtweg ignoriert.

    Kurz zu unserer Geschichte:
    Bei einem Kurzflug Havanna – Cancun wurde unser Gepäck von der Airline verloren,wie es überall auf der Welt immer mal passieren kann. Allein der Umgang mitdiesem Sachverhalt und uns als Passagieren hat uns die Sprache verschlagen. Füruns als Rucksackreisende, die noch 3 Monate weiteren Reisens vor sich hatten,war diese Situation natürlich ungünstig.

    Zunächst einmal negiert CUBANA die Pflicht der Airlines, nach 21 Tagen Frist den Verlustdes Gepäcks bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 USD zu ersetzen (Artikel 17 undArtikel 22 Montrealer Konvention), sondern beraumt eine Frist von 40 Tagen undeine Höchstgrenze von 20 USD/kg des Ersatzes ein, was gemäß Artikel 26(Montrealer Konvention) unzulässig ist.

    Glücklicherweise tauchte unser Gepäck nach 1,5 Wochen wieder auf – wir waren nach einer Wochevergeblichen Wartens dann schon weitergereist und zeigten uns bereit, überallhinzureisen, um das Gepäck wieder in Empfang zu nehmen. Die nur sporadischantwortenden Verantwortlichen gaben uns zunächst San Jose im Süden Guatemalasals möglichen Ort der Abholung an, wovon sie allerdings wieder abrückten,nachdem wir extra dorthin gereist waren. Anschließend behaupteten sie, eseinzig nach Flores in Guatemala und nur via Direktflug schicken zu können.

    Nach 42 Tagen der Reise ohne Gepäck kamen wir schließlich in Flores an, stelltenjedoch am dortigen Flughafen fest, dass CUBANA DE AVIACION dann entgegen ihrerEmailbestätigung plötzlich das Gepäck über Panama City nach Guatemala Citygeschickt hatte, so dass wir uns selbst mit den dortigen Flughafenmitarbeiterneiner anderen Airline in Verbindung setzen mussten, um es uns nach Floresnachschicken zu lassen. Es war so stressig und nervend, dann zusätzlich nochimmer die unfreundlichen und pampigen Emails der Airline lesen zu müssen.

    Unser Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (Artikel 19, Montrealer Konvention),wenigstens für die dringend benötigten nachzukaufenden Sachen, wird bis zumheutigen Tage einfach ignoriert.

    Zusätzlich fragen wir uns doch sehr ernsthaft, ob eine Airline, die bei solchen alltäglichvorkommenden Problemen schon dermaßen überfordert und unprofessionell handelt,nicht auch auf wichtigeren Aufgabenfeldern einer Fluglinie ebensovertrauensunwürdig ist.

    Interessenten kann gern der Email-Verlauf zugesendet werden.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Anmerkung:
      Kuba hat das "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" – abgeschlossen in Montreal am 28. Mai 1999 – nicht unterzeichnet und gehört somit nicht zu den Vertragsstaaten.

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      Antworten
      • In einem neuen Thema antworten
      Einloggen
      • Sortiert nach
      • Älteste zuerst
      • Neuste zuerst
      • Meiste Stimmen

      • 1 von 1
      Reiseforum Service
      • RSS-Feed abonnieren
      • Verhaltensregeln im Reiseforum
      • Reiseforum Hilfe
      • Forensuche
      • Aktuelle Themen

      • Inhalte melden
      • Veranstalter AGB
      • Nutzungsbedingungen
      • Datenschutz
      • Privatsphäre-Einstellungen
      • AGB
      • Impressum
      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
      • Erster Beitrag
        Letzter Beitrag