Hallo annimaus , das mit den entgangenen 2 Tage Urlaub kann man meines Erachtens nicht mit Reisepreis durch 7 mal 2 errechnen, da der Flug weiterhin noch besteht und wir nicht wissen wie hoch die Hotelkosten für 2 Tage sind.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1757241058633 , zuletzt editiert von vonschmeling
Die Forderung auf Entschaedigung fuer die entgangenen Urlaubstage ist an den Veranstalter zu richten. Zur Anwendung kommt die 5% ab der 5ten Stunde Regelung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1759391438031
Guten Morgen Zusammen,
ich muss nochmal nachfragen, weil ich es nicht ganz verstehe.
Sachverhalt.
Gebuchte Reise von DUS nach LPA konnte aufgrund Flugannulierung erst 2 Tage später angetreten werden. Dann auch nicht mehr in Business Class sondern Economy und nicht direkt sondern via FRA.
Die Ausgaben, die wir in den 2 Tagen hatten, das Downgrade von Business auf Eco und Summe, welche einem bei einem Kanarenflug bei Annulierung gewährt wird, haben wir per Kontaktformular bei der Condor eingereicht. Wir warten noch auf Info - außer einer Empfangsbestätigung kam bisher nichts.
Da wir ja erst 2 Tage später in unserem Hotel angekommen sind und somit auch 2 Nächte nicht dort sondern woanders geschlafen haben (zunächst auf unsere Kosten) haben wir bei der DERTOUR um Reisepreisminderung für 2 Tage gebeten.
Nun hieß es in einem Schreiben seitens DERTOUR - das würde so nicht funktionieren und wir bekämen ja Entschädigung von der Airline. Sollten die ablehnen (aus welchen Grund sollten die ablehnen ist doch deren schuld ?!? ) müssen wir das Ablehnungsschreiben von der Airline bei DERTOUR einreichen und bekämen dann 20% des Reisepreises erstattet.
Ist das wirklich so die Praxis ?
Klar - Annulierung und Auslagen und Downgrade muss von der Condor übernommen werden.
Aber die 2 Tage Urlaub die uns bei 7 Tagen nun flöten gegangen sind - sind quasi unser eigenes Pech jetzt ?
Ich will es nur verstehen.
Danke für Eure Antworten - viele Grüße,
Anni
...up up and away... -
geschrieben 1759392713580
Es ist üblich, die pauschale Entschädigung des LFU anzurechnen. Die dürfte deutlich höher ausfallen als der Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Mit eigenem Pech hat das nichts zu tun, nennt sich Vermeidung von Überkompensation. Ihr erhaltet ja mindestens 400€ pro Ticket als Entschädigung (hab die genaue Entfernung grad nicht auf dem Schirm), damit ist dann aber auch alles abgegolten (vermutlich auch das Downgrade). Lediglich die Versorgungsleistungen müssen noch erbracht werden.
Umgekehrt gerechnet: Würde DER 20% erstatten wäre das an der Kompensation der Airline in Abzug zu bringen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1759394209074 , zuletzt editiert von HABERLING
Hallo, ich sehe das so das du 400.-€ pro Person als Entschädigung für die Verspätung des Fluges und für das Downgrade von Business auf Economy 50 % vom Flugpreises sowie die Hotelkosten mit Versorgungsleistungen wie Essen und Trinken von Condor bekommen solltest. Wegen dem Umsteigeflug wirst du leider nichts bekommen.
Edit , vs. war schneller...
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1759396163658
Condor wird vermutlich maximal den bezahlten Aufpreis für das Downgrade anbieten. Dem kann man widersprechen, da lt. EuGH Urteil EuGH Urt. v. 22.06.2016, C-255/15 ein pauschaler Anspruch besteht. Allerdings ist mir die Spruchpraxis bei ausgefallenen Flügen nicht geläufig.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!" -
geschrieben 1759432869451
Danke Euch!
Wir warten jetzt erstmal auf Info von Condor. Wir haben dort alles über die online Kontakt
Formulare eingereicht. Mal schauen wie lange es dauert bis wir da eine Info erhalten.
Schönes langes Wochenende 👋
...up up and away...