Korrekt, bernhard707 - "das Reisebüro" spielt hinischtlich der Ansprüche hier überhaupt keine Rolle.
Maßgeblich ist die Buchungsversion an sich:
Bei der Buchung über einen Veranstalter wären - unbeachtlich des Verschuldens und auch bei Nur-Flug! - 5% des Tagespreises der Reise pro Stunde ab der fünften und für jede weitere der Verspätung zu kompensieren. Zudem nachweisliche Aufwendungen für das Erreichen des Zielortes.
Bei der Buchung direkt bei der Airline kann sich diese vermutlich mittels "unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Sphäre" von pauschaler Entschädigung exkulpieren ...
Zur verbindlichen Bewertung von Erfolgsaussicht bis Prognose zum Misserfolg einer Einrede kann / sollte imho hier auf der Forenebene niemand angeblich erhärtete Einschätzungen beitragen wollen.