• Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1220857553000

    @Porta77

    Jetzt würden mich mal die AGB's des besagten Hotels interessieren ;)

    Oftmals kann man nämlich genau dort lesen, wie es mit der Einlösung der Gutscheine in einem bestimmten Hotel gehandhabt wird, z.B. :

    ... Gutscheine vom Hotel müssen bereits bei der Buchung angegeben und bei der Anreise vorgelegt werden, andernfalls können wir ihren Gutschein leider nicht akzeptieren.

    Da heißt es dann zahlen am Abreisetag und nochmal buchen, damit der Gutschein auch eingelöst wird.

    Und mit der Polizei zu drohen - sorry, daß halte ich für völlig daneben. Da kann ich nur den Kopf schütteln, wenn man zu solchen Mitteln greifen "muss". :?

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1220876887000

    Hi Mausebaer,

    die AGB s halte ich in diesem Fall für völlig nebensächlich, weil, Gutschein geht vor AGB also spezielle Beschreibung und Zusicherung geht immer in Vorrang vor Allgemeinbeschreibungen.

    Ansonsten hast du natürlich recht, Gutscheine müssen rechtlich gesehen vor Buchung/Check in vorgelegt werden, so wie Porta sollte/dürfte man es nicht machen. Aber es ist halt schwierig wenn das Hotel vor Kauf des Gutscheins keinerlei Restriktionen vorgibt, außer halt dass noch freie Zimmer vorhanden sein müssen und dann trotz Kapazität den Termin nicht freigibt.

    Ich meine eben, das Hotel hat die Beschreibung im Gutschein äußerst schludrig vorgenommen, vielleicht ein spezielles Kontingent gemeint aber nicht draufgeschrieben. Ich meine: das Hotel hat sich ebenfalls sehr pflichtwidrig verhalten.

    LG Ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Käserinchen
    Dabei seit: 1214611200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1220879956000

    Falls es tatsächlich so war, dass weder bei der Auktion noch auf dem Gutschein, noch sonstwo im ZUsammenhang mit dem Gutschein, wenn auch nur in Schriftgröße 4 (oder so), dann war Porta wohl schon im Recht.

    Und das Hotel hat sich falsch verhalten. Das man aber so schusselig mit Gutscheinen umgeht, kann ich mir nur bei einer kleinen Privatklitsche vorstellen...

    Ab dem Moment der Zimmerreservierung per Telefon und der Annahme der Angebotes des Hotels war es mit dem Recht haben vorbei.

    Ich bin nicht ganz sicher, inwieweit die strafrechtlichen Merkmale des Betruges nach §263 StGB vollständig vorliegen, teilweise aber schon...

    Just my 2 cents...

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1220880983000

    ;) Wenn es tatsächlich so war, daß nirgendwo erwähnt wurde, wann der Gutschein gilt und für welches Zimmer der Gutschein gilt, dann war das eindeutig ein Fehler vom Hotel, daß ist richtig.

    Ich hab mir mal spaßeshalber ein paar zu ersteigernde Hotelgutscheine angeguckt und bei vielen Stand dabei, daß der Gutschein nach Verfügbarkeit der ersteigerten Zimmerkategorie eingelöst werden kann.

    Bei einigen stand, daß sie nicht zu bestimmten Zeiten engenommen werden und andere hatten einen Link zur Homepage, auf der man nachlesen konnte, wann die Gutscheine gelten und was man da ersteigert hat.

    Solange wir nicht genau wissen, was Porta77 da genau ersteigert hat und was genau angeboten wurde, können wir auch nur spekulieren.

    Die Drohung mit der Polizei halte ich nach wie vor für daneben.

    Das ganze hätte man bestimmt auch freundlicher lösen können.

    Eigentlich ist doch jedes Hotel daran interessiert, daß jeder Gast zufrieden das Haus verlässt, es weiterempfiehlt und gerne wiederkommt.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Käserinchen
    Dabei seit: 1214611200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1220884791000

    Sicherlich ist jedes Hotel daran interessiert, den Gast zufrieden zu stellen.

    Obwohl mancher Gast selbst nicht gerade dazu beiträgt, so wie in diesem Fall.

    Aber so wie überall, der Portier- Stammtisch wertet sowas dann gemeinsam aus.

    Wenn Zufriedenheit und Service nicht oberstes Ziel jedes Mitarbeiters ist habe ich meinen Beruf wohl verfehlt.

    Dennoch, der Ton und so, nicht?

    Vielleicht verrät uns Porta ja doch noch den Serviceanbieter von e**y, oder das Hotel/ die Kette?

    Und vielleicht guckt der Geschäftsmann auch mal wieder hier rein und verrät sein hoffentlich seriöses Geschäftsmodell?

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • bombes-spatz
    Dabei seit: 1125964800000
    Beiträge: 331
    geschrieben 1220996436000

    In vielen Auktionen steht sogar drin , das es sein kann , das noch Zimmer frei sind , die aber nicht vergeben werden können , wenn das ebay Kontingent erschöpft sei....Jedes Hotel hat nur eine bestimmte Anzahl an " ebay" Zimmern. Genauso steht drin , das man bei Reservierung darauf hinweisen muß , das man mit einem Gutschein anreist.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1220997038000

    Zwischenfrage:

    Warum ist es so aktuell, einen Gutschein zu ersteigern? Über dieses Portal eben...

    Weil man glaubt, ein Schnäppchen zu ergattern?

    Es gibt weitaus interessantere - und seriösere - Adressen, einen Gutschein zu kaufen und den Termin unter Absprache mit dem Hotel zu treffen.

    Teurer ist das nicht, aber komfortabler in der Handhabung.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1221002611000

    Diese Gutschein-Aussteller brauchen - ähnlich wie Airlines -

    manchmal das Geld im voraus, um Löcher in saisonschwachen

    Zeiten zu stopfen oder auf bessere Zeiten zu hoffen.

    Ein Risiko auf Totalverlust des Kredites an diese

    Unternehmen besteht bei Vorauszahlung immer

    für den Reisegast.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1221003671000

    Nein, privacy, so kenne ich das nicht.

    Es handelt sich um renommierte, nicht notleidende Häuser, die die Möglichkeit geben, Gutscheine zu kaufen. Ich nutze das öfter, um z.B. meine Tochter zu überraschen.

    Ich kaufe einen Gutschein/ein Arrangement, habe eine Quittung resp. eine Bestätigung, schenke das Tochter und sie vereinbart einen ihr passenden Termin.

    Gutscheine kann man überall problemlos kaufen, ob für Dienstleistungen oder Sachwerte. Und sie werden ebenso problemlos eingelöst.

    Ich kaufe nach Bedarf Gutscheine, ich ersteigere sie nicht.

    Ob darin wohl der Unterschied liegt?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1221041379000

    @Erika

    Das könnte durchaus ein Grund sein. Meine Aussage basierte auf

    dem Begriff "manchmal". und das hier ist ein Beispiel:

    Wertlose Hotelgutscheine >hier klicken<

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!