"Ein paar hundert Euro" wage ich zu bezweifeln - ich kenne allerdings persönlich nur das Long Beach und möchte mich daher nicht committen ...

"Ein paar hundert Euro" wage ich zu bezweifeln - ich kenne allerdings persönlich nur das Long Beach und möchte mich daher nicht committen ...

vonschmeling du kennst das long beach? würdest du denn nochmal hinfahren?
die Frankfurter Tabelle, welcher sich viele Gerichte bedienen sieht allein für die andere als gebuchte Unterkunft bis 25% Minderung vom Gesamtpreis vor..zusätzliche Mängel bzw. negative Abweichungen werden noch hinzuaddiert...seid Ihr rechtsschutzversichert? Hier ist es auf jeden fall sinnvoll einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuzuziehen. Und wie ich schon schrieb: 1 Monat Frist nach Reiseende für Anmeldung der Ansprüche beim Veranstalter..also GTI.
Nein!
Ausgenommen der Preis ist heiß und angesichts meinem derzeitigen Überdruss am teutonischen Wetter!
Im Ernst - ich mag die Lage nicht (Straße/ Strand/ Umgebung) - eine willentliche Buchung des Hotels käme für mich schlicht nicht infrage!
Das ist allerdings sehr subjektiv und sollte für deine Entscheidung nichts bedeuten ...
@vonschmeling. doch - das beeinflußt mich schon. ist mir viel wert deine meinung. ich hätts eben auch nicht willentlich gebucht. ist damals bei meinen recherchen rausgeflogen.
@armin. keine rechtsschutzversicherung
ich werd noch kirre. jetzt spricht wieder einiges dafür, alles zu stornieren und neu zu buchen. ich kann aber doch davon ausgehen, daß ich den reisepreis schon zurückkriege, oder`????? das wär mir sehr sehr wichtig. weil, wenn auch das fraglich ist, ist mir das risiko zu hoch, letztendlich 2 reisen zu bezahlen.....
mir ist grad ne idee gekommen. ich kuck mal last minute für das sentido....dann alte reise vlt. storno und dort neu buchen....
..es steht völlig außer Frage daß du bei der Stornierung einen Anspruch auf volle Erstattung des Reisepreis hast wegen Nichterfüllung des Reisevertrages durch GTI
um die Minderung durchzusetzen mußt Du bei Bedarf jedoch für die Kosten des Rechtsanwalts in Vorleistung treten.
okay - danke armin - das ist für mich ausschlaggebend. ich krieg die kohle wieder, auch wenns bisschen dauert.
sentido ist scheinbar nix mehr zur verfügung.
ich spitz jetzt mal anderweitig und wenn ich innerhalb von 2 stunden keine alternative finde........oh mann.....das hätt ich net gedacht, daß so kurz vor reiseantritt nochmal alles auf null steht und ich mich so aufregen muß 
Wiederhole: Dein Mindestanspruch ist eine Kündigung und die volle Erstattung.
Reisepreisminderungen können zumeist ohne rechtlichen Beistand einvernehmlich verhandelt werden.
Sollte es unerträglich sein habe ich bereits das Prozedere beschrieben ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!