Wer haftet in diesem Fall?
Fluggesellschaft, Veranstalter oder Vermittler?
Es wurde eine Pauschalreise gebucht im Internet, Städtereise (Hotel und Flug), der Name der Website b stellt sich nach Buchung als Reisevermittler dar, Reiseveranstalter ist m, beide haben die gleiche Adresse.
Bei dieser Pauschalreise wird nun der Rückflug storniert kurz vor Abflug. Netterweise werden die Passagiere umgebucht und für eine Übernachtung in ein Hotel verfrachtet mit der Zusage für Abendessen und Frühstück. Das Hotel lehnt die Leistungen Frühstück und Abendessen ab.
Wer erstattet die Kosten?
Schadenersatzansprüche: Kosten für Verpflegung (Belege!), zusätzlicher Urlaubstag (Bestätigung der Firma notwendig!), Verdienstausfall (Nachweis notwendig!)

bekommen, dann müsstest du dafür aus lauter Dankbarkeit dem Reisevermittler, Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft einen nicht zu geringen Obolus zukommen lassen…
Aber sicher geht es wieder mal ums Prinzip, deswegen finde ich solche Fragen prinzipiell sehr "erheiternd".