Hallo!
Kündigung ist nicht das selbe wie der Widerruf. Wenn du eine Kündigung geschrieben hast bist du bei den ersten drei Monaten mit dabei, so hat die Dame mir das am Telefon erzählt und musst normalerweise bezahlen. Zumindest die drei Monate. Du hättest gleich nach dem ersten Schreiben einen Widerruf machen müssen innerhalb der ersten 14 Tage, dann gehst du keinen Vertag ein.
Warum bei dir gleich ein ganzes Jahr berechnet wird weis ich auch nicht.
Auf unserem Schreiben steht, das einen Serviceperiode vierundzwanzig Wochen dauert, also ein halbes Jahr und wenn man dann nicht Kündigt verlängert es sich immer um vier Wochen.
Hast du mal richtig auf der Rückseite des Schreibens gelesen? Unter §7 Servicedauer und Kündigung.
Gruß Manu
genauso ist es!!!
; Geld wurde auch am 22.5. abgebucht, das hole ich morgen zurück.
). Mal sehen, ob hier nicht doch noch "versehentlich" abgebucht wird. Und heute morgen konnte ich dann telefonisch und ohne jegliche Frist nach 14 Jahren auch die Mitgliedschaft beim Club Bertelsmann kündigen, man will es mir noch schriftlich bestätigen. Ich drücke uns allen die Daumen, dass wir alle mit dem für sich gewünschten Ergebnis aus der Sache rauskommen.