Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?
  6. Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?

Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
138 Beiträge 52 Kommentatoren 66.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • xxnicoX Offline
    xxnicoX Offline
    xxnico
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Am 04.11.08 sind wir mit Condor DE1060 von Frankfurt nach Marsa Alam geflogen (Keine Pauschalreise, Hotel wurde separat gebucht). Dort angekommen vermissten ca. 20 Passagiere mindestens ein Gepäckstück. Da wir nur einen Koffer hatten, hatte es uns am schlimmsten getroffen. Was uns allerdings überraschte, war die Tatsach, dass wir beim Boarding gesehen hatten, wie unser Koffer aufgeladen wurde. Von einigen der Passagiere erfuhren wir dann allerdings, dass sie - als alle im Flieger saßen -gesehen hatten, wie einige Koffer wieder ausgeladen wurden. Naja, da erinnerten wir uns auch daran, dass der Pilot - nach erreichen der Flughöhe - durchgesagt hatte, dass der Flieger seine maximale Kapazität erreicht hätte (so was hatte ich vorher noch nie gehört!!!).
    Nach ettlichen Telefonaten mit unserem Reisebüro erfuhren wir schließlich, dass unser Koffer in Frankfurt geblieben war und in zwei Tagen nachkommen würde. Um es kurz zu machen, wir erhielten unseren Koffer erst am fünften Tag. Nach der Rückkehr haben wir eine Reklamation an Condor geschrieben und die uns entstandenen Kosten inkl. Entschädigung aufgelistet. Erhalten haben wir einen mikrigen Scheck über 173,- EUR. Wir hatten 5 besch...eidene Urlaubstage in den selben Klamotten. Und wenn jetzt einer kommt, und sagt: "Ihr hättet was kaufen können!" Wo denn??? In den kleinen Hotelboutiquen? Wir haben nicht einmal Unterwäsche gefunden!
    Falls es jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen mit Condor gemacht hat: Was müssen die zahlen? Lohnt sich eine Klage? Gibt es vielleicht Leute vom gleichen Flug, die schon was eingeklagt haben?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • kgevertK Offline
      kgevertK Offline
      kgevert
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Würde sagen, Pech gehabt und abhaken! ❓

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • tigermausblauT Offline
        tigermausblauT Offline
        tigermausblau
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Boah-aber 5 Tag in den selben Klamotten ist echt fies :?

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          also hier greifen die entsprechenden Fluggastrechte nach denen Ihr nach einer gewissen Zeit verschiedene Dinge kaufen könnt. Also die Kosten wie sie tatsächlich zusätzlich entstanden sind und die am dringendsten benötigten Kleidungs und Kosmetikstücke.

          Ich denke, wenn Ihr das nicht nutzt, daß dann auch keinerlei zusätzliche Erstattung erfolgen wird. Da es ansonsten keine Pauschalreise war, dürften weitere Dinge wie entgangene Urlaubszeit, oder ähnlihes wohl nicht einklagbar sein.

          Ich google mal, ob ich die genaue Empfehlungen finden kann.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hier schon mal der Passus aus der condor AGB:

            7.11. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung von Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.150 SZR (ca. 5.000 EUR) begrenzt.

            7.12. Wir haften für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (ca. 1.200 EUR) begrenzt.

            Hier noch die Info zum Montrealer Abkommen. Quelle ADAC - Recht

            Bei Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck kann der Kunde von der Fluggesellschaft bis zu rund 1200 Euro je Reisendem verlangen. Diese Schäden sind jedoch innerhalb von 7 Tagen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck nach dessen Eintreffen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden. Eine reine Reisepreisminderung wegen Gepäckverspätung sieht die Verordnung jedoch nicht vor. Eine Entschädigung gibt es hier nur für einen tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Schaden, d.h. wenn z.B. eine Ersatz-Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und notwendige Bekleidung gekauft werden musste. Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • xxnicoX Offline
              xxnicoX Offline
              xxnico
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für die Hilfe. Das heißt, mehr als die 173,- EUR, die wir für die Klamotten und Pflegemittel bekommen haben, ist nicht drin! Natürlich kann man den verlorenen Urlaub (und seien wir mal ehrlich, so richtig genießen kann man den wirklich nicht, wenn man die ganze Zeit nur telefoniert und es permanent heißt, ihr Koffer kommt morgen) nicht rückgängig machen. Aber eine Entschädigung sollte drin sein! Und es ist nun mal wirklich so, dass es in Marsa Alam absolut keine vernünftigen Einkaufsmöglichkeiten gibt. Auf Anfrage, wo man Unterwäsche kriegt, sagte man uns:"In Hurghada!".
              Naja, diesen Urlaub muss man einfach unter "Schlechte-Erfahrung-Trip" abhaken. Und beim nächsten mal: 1. Pauschalreise buchen und 2. So viele (fremde) Quittungen wie möglich (max. 1200,-EUR) sammeln 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Bonita96B Offline
                Bonita96B Offline
                Bonita96
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                xxnico wrote:
                Und beim nächsten mal: 1. Pauschalreise buchen und 2. So viele (fremde) Quittungen wie möglich (max. 1200,-EUR) sammeln 😉

                Viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • tripplexXxT Offline
                  tripplexXxT Offline
                  tripplexXx
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bonita96 wrote:
                  Viel Spaß mit der Staatsanwaltschaft...

                  hey Bonita... noch nie bei Rotüber die Ampel gegangen? 😉

                  Mal im Ernst, ich kann den Ärger total verstehen. Ich bin spätestens eine Stunde nach Ankunft Hotel umgezogen.
                  5 Tage sind da echt heftig, zumal ich mir ja meinen Koffer auch vorzugsweise mit meinen Lieblingssachen befülle.
                  Selbst in Hurghada gibt es kein Geschäft, welches nur annähernd Sachen führt, die ich für mich / an mir akzeptieren würde!

                  Aber das nützt wohl jetzt eh nix mehr... Ich kann Euch nachempfinden :?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Bonita96B Offline
                    Bonita96B Offline
                    Bonita96
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wenn man die Konsequenzen kennt, die sich ergeben KÖNNEN, geht man damit wohl vorsichtig um.

                    Außerdem meine ich nicht, dass man solche Absichten hier posten sollte. Egal wie sehr man sich (verständlicherweise) ärgert, es lohnt sich ja wohl nicht, sich wegen so einer Sache strafbar zu machen, oder?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Außerdem wird die Fluggesellschaft schon nachfragen, wenn du plötzlich Quittungen über 123 Unterhosen, 17 Zahnbürsten und 45 T-Shirts einreichst.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • BaikalB Offline
                        BaikalB Offline
                        Baikal
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sorry, aber solche Tips wie das Quittungen sammeln sollten hier nicht stehen und der Vergleich mit der roten Ampel hinkt ebenso gewaltig.

                        Für die rote Ampel gibt es ein Bußgeld, für den versuchten Betrug ein Strafverfahren nach § 263 StGB. Sicher wird es nicht die Höchststrafe von 5 Jahren geben, aber sehr unangenehm und teuer wird es in jedem Fall. 😞

                        Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          xxnico wrote:
                          ....
                          Naja, diesen Urlaub muss man einfach unter "Schlechte-Erfahrung-Trip" abhaken. Und beim nächsten mal: 1. Pauschalreise buchen und 2. So viele (fremde) Quittungen wie möglich (max. 1200,-EUR) sammeln 😉

                          ja. diesen trip solltest du als schlechte erfahrung abhaken.
                          aber beim nächsten urlaub kannst du das risiko immens minimieren.
                          wenn ihr zu zweit reist, dann nehmt beide jeder einen koffer. und nicht einen zusammen.
                          verteilt eure kleidung von beiden auf beide koffer und achtet darauf, dass in jedem koffer für jeden ein strand-, tages- und abendoutfit liegt.
                          auch unterwäsche sollte verteilt werden.
                          zudem nimm eine ersatz unterwäsche mit ins handgepäck. wenn der platz im handgepäck noch für ein dünnes shirt und dünne shorts reicht, ist das auch nicht das verkehrteste.
                          so kommst du wenigstens - mit waschen zwischendurch - ein paar tage über die runden.
                          viel spaß im nächsten urlaub.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            tigermausblau wrote:
                            Boah-aber 5 Tag in den selben Klamotten ist echt fies :?

                            das ist wirklich fies.
                            zumal man - wenn man im nov. aus deutschland fliegt- wohl kaum sommerschläppchen und dünne sachen trägt.
                            5 tage in winterklamotten bei 25 grad ist echt hölle.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • jm.wuestJ Offline
                              jm.wuestJ Offline
                              jm.wuest
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @lexilexi

                              Dein Tipp ist ja nicht schlecht, wir verteilen auch immer unsere Sachen;
                              Aber: Was tun, wenn beide Koffer weg sind ❓

                              Dann nützt das Verteilen auch nichts mehr!!!

                              Vielleicht sollte man z.B. Sanitärartikel und Lieblingskleidung doppelt mitnehmen, damit man sicher gehen kann, dass man die Sachen 1 mal bekommt, falls einKoffer "verschwindet"! 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • gastwirtG Offline
                                gastwirtG Offline
                                gastwirt
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Lieblingskleidung doppelt mitnehmen ❓

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • jm.wuestJ Offline
                                  jm.wuestJ Offline
                                  jm.wuest
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ADEgi,

                                  die AGB´s sagen aber nicht aus, wie lange man warten muss, bis man sich neu "eindecken" darf. Gibt es denn da welche Fristen?

                                  Ich würde mir, wenn mein Koffer mit dem Wäschebeutel nicht ankommt, z.B. gleich am Flughafen Zahnbürsten, Rasierer usw. einkaufen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • jm.wuestJ Offline
                                    jm.wuestJ Offline
                                    jm.wuest
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @gastwirt

                                    Naja, man kann ja versuchen alle möglichen Eventualitäten auszuschließen 😉 😉

                                    Gut, man muss dann zwar eine Menge Übergepäck bezahlen, aber das Risiko, ohne Kleidung dazustehen ist doch dann sicherlich verringert?! 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • gastwirtG Offline
                                      gastwirtG Offline
                                      gastwirt
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich hab aber jedes Lieblingsteil nur einmal 😆

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • jm.wuestJ Offline
                                        jm.wuestJ Offline
                                        jm.wuest
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Mist! Ich auch!

                                        Was machen wir denn da ❓

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • gastwirtG Offline
                                          gastwirtG Offline
                                          gastwirt
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          lieber jetzt aufhören! curi ist online 😘 😆

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 1 von 7
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag