Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Zur Frage der Zeitspanne zwischen Buchung und Mitteilung des Irrtums:
Hier meinen deutsche Gerichte, dass eine Zeitspanne von sieben bis 10 Werktagen akzeptiert werden müssen. Was darüber hinaus geht, könnte man wiederum anfechten.
"Waffengleichheit"... nun ja, ich geben allen Recht, die hier aus ihrer persönlichen Sicht eine Ungleichheit orten. Aber Recht haben und Recht bekommen sind auch in einem Rechtsstaat zwei Paar Schuhe.
Wir möchten gerne eine Minute nach Buchung (eine Stunde, einen halben Tag, am nächsten Tag) doch gerne von einer eindeutigen Willenserklärung Abstand nehmen. Einfach so oder weil wir etwas Besseres zwischenzeitlich gefunden haben oder oder.
Was wäre aber, wenn wir selbst Bäcker wären und unsere Kunden eine Viertel Stunde nach dem Kauf von Semmeln diese wieder brächten, weil sie heute Salat essen möchten? Ein drastisches Beispiel, gemeint ist, es gibt eben Bedingungen, die mit dem Kauf einer Ware eingeht.
Nun gibt es aber Rechtsgrundlagen. Zum Beispiel: der Kauf eines Kleidungsstückes erfüllt sich mit der Bezahlung an der Kassa. Bis dorthin kann der Verkäufer den Preis (nach gewissen Spielregeln) noch ändern, beispielsweise aus einer Bluse um € 10.-- --> Preisirrtum am Schild --> wird € 49.-- - das ist rechtlich so in Ordnung.
Der Abschluss eines Reisevertrages bildet die Willensübereinkunft aller Beteiligten zu den besprochenen Konditionen abzuschliessen. Und genau dieser Kernsatz des Abschlusses eines Reisevertrages bietet beiden Parteien Rechtsmöglichkeiten:
Kunde möchte Hotel A zum Termin B zum Preis C buchen und gibt sein Angebot beim Veranstalter ab. Dieser bestätigt ihm aber Hotel A zum Termin B und Preis D oder zum Termin E - dann kann der Kunde von seinem Angebot problemlos zurücktreten. Ihm wurde etwas bestätigt, was er nicht wollte.
Umgekehrt kann aber eben ein Anbieter sagen - unter Einhaltung einer oben genannten Frist - dass er sich beim "Preisschild" (Kleidung) geirrt hat und er nur zum neuen Preis bereit ist, seine Ware zu verkaufen.
Wir sollten bei all dem natürlich schon das rechte Augenmaß bewahren: ist es ein allgemein bekannt unseriöses Unternehmen, liest man pausenlos von solchen Fällen beim selben Anbieter, geht es immer bei Schnäppchenpreisen so, dann will ich hier niemanden in Schutz nehmen oder Recht vorschieben! Das gehört abgestellt ohne wenn und aber.
Problematisch ist es aber wirklich eben bei den Einzelfällen. In jüngerer Zeit ist mir beispielsweise kein Fall bekannt, bei dem vor Gericht der Kunde Recht bekommen hätte und der Veranstalter zum ursprünglichen Preis die Leistung erbringen musste. Abgesehen davon, dass zwischen Klagserhebung und Verhandlung der gewünschte Urlaub liegen könnte. Dann müsste man zunächst den teuereren Preis bezahlen und Preisminderung einklagen. Was, wenn man verliert?
Mit einem Wort - lohnt sich der Energieaufwand?
Nochmals: viele werden die Sache so sehen, dass sie als Konsument "chancenlos" den Veranstaltern ausgeliefert sind. Sind sie aber nicht, doch ohne selbst dabei gewesen zu sein, alles an Hand von Dokumenten nachvollzogen zu haben, wird es hier in einem Forum immer schwierig sein, die Wahrheit zu finden
meint
Peter -
Hast recht! Das habe ich nicht korrekt dargestellt.
Ich wäre aber auch zufrieden, wenn die Veranstalter mit ihren großen Rechtsabteilungen geltendes Recht praktizieren würden.
Konkretes Beispiel:
Buchung eines Fluges,
sofortige Abbuchung des gesamten Preises - Rechtslage okay.später neue Reisedaten - Hintergrund Streichung des Fluges- ohne auf die rechtlichen Möglichkeiten- Rücktritt vom Vertrag- hinzuweisen.
Auch die sofortige Rückzahlung war nicht vorgesehen, "vielleicht überlegt sich ja der Kunde, ob er in der sechswöchigen Prüfung des Falles, nicht doch dem veränderten Vertrag zuzustimmen."
Bei 90% der Kunden gelingt das ja auch.
Nochmals meine Forderung: Gleiches Recht für beide Vertragspartner.
Dann hätte die Reisebranche bei mir ein besseres Image.
Gruß
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Hallo hema,
du hast im Prinzip meine volle Zustimmung, aaaber gleiches Recht haben beide Vertragspartner. Nur wie schon geschrieben, ein Großteil kennt die Rechte überhaupt nicht und bei den meisten anderen läuft es nach dem Prinzip, das oben Peter dargestellt hat: "..lohnt sich der Energieaufwand?" Und ein gutes Image hat die Reisebranche nicht unbedingt nötig, noch nimmt der Verbraucher die vielen Unannehmlichkeiten viel zu einfach hin. Vielleicht ändert sich das in Zeiten, wo die Zuwachsraten schrumpfen, obwohl ich auch da eher skeptisch bin.
Gruß chepri
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@ mosaik
Nur finde ich es in zwei Fällen von den Veranstaltern eine Frechheit:
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wenn es Absicht ist, um den Veranstalter mit günstigen Preisen in Suchfunktionen
nach vorne zu bringen -
wenn dieser Irrtum seitens des Veranstalters erst nach längerer Zeit (mehr als
einer Woche) erfolgt, wenn andere alternative Angebote auch schon weg sein
könnten und der Veranstalter schon schriftlich bestätigt hatte
Um bei deinem Bäcker-Beispiel zu bleiben: Was würdest du sagen, wenn du Semmeln kaufst und an einem schönen Samstagmorgen gemütlich am Frühstückstisch sitzt und der Bäcker klingelt und plötzlich mehr für die Semmeln will - alternativ bietet er dir großzügigerweise an, diese wieder mitzunehmen und dir dein Geld zurückzugeben:)
Inhaltlich stimme ich dir natürlich voll zu, so ist es leider, obs einem past oder nicht...
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Hi Felix, auch wenn du prinzipiell Recht hast, lege ich doch Wert auf die Feststellung, dass es nicht die Veranstalter sind. Ich kann dir versichern, dass sich die Veranstalter, die mit fairen Gesamtpreisen werben, genauso über andere Veranstalter ärgern, die das nicht so handhaben und einem mit im Zweifel unlauteren Methoden Buchungen abjagen (ganz allgemein gesagt und ohne einen bestimmten Veranstalter zu meinen, außerdem gibt's leider überall schwarze Schafe).
Daran wird sich jedoch wenig ändern, so lange frei nach dem Motto Geiz ist geil das augenscheinlich günstigste Angebot bzw. vermeintliche Schnäppchen gebucht wird, ohne sich die Sache genauer anzusehen.
Schliesslich agieren mE die Firmen in der Reisebranche auch nicht wirklich viel anders, als in anderen Branchen. Die ganze Sache kommt bei Reisen nur emotionaler 'rüber, da es kaum andere hochpreisige Produkte gibt, die man jährlich kauft und auf die man sich das ganze Jahr freut - Autos, Immobilien oder auch nur Möbel kauft man ja nicht so häufig, und bei Lebensmitteln o.ä. spielen Emotionen einfach keine Rolle.
Ansonsten denke ich, was mosaik ja schon geschrieben hat, dass es hier zum eigentlichen Thema schwer sein wird, ohne Kenntnis der Details bzw. Vorliegen der genauen Buchungsunterlagen und anschließenden Schreiben noch viel mehr zu sagen. In der Sache scheuen die meisten Leute zudem den Aufwand, der mit der Durchsetzung ihrer Rechte verbunden ist.
Gruß,
soedergren
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Hallo zusammen,
auch wir haben am 15.01.09 eine 2-wöchige Reise mit FTI ins Hotel Evren beach gebucht. Bestätigung kam umgehend zum angegebenen Preis. (Auch mit dem Text TAGESP. und Achtung: keine Tagesoption und keine Namensänderung möglich!). Am Freitag kam eine Email, dass FTI den Preis angefochten hat. Nach 22 Tagen!!!
Wir werden das nicht so einfach hinnehmen.
Werde mal an akte09 schreiben. Vielleicht machen da noch mehr Leute mit. Alos ich würde sagen nur Mut!
LG Ruth -
chepri wrote:
Bei Veränderung der Konditionen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt noch überhaupt keinen Vertrag, von dem man zurücktreten könnte. Jetzt hat nämlich der Verkäufer ein Angebot gemacht und das kann der Kunde annehmen oder auch nicht.Da muß ich widersprechen. FTI hat uns ein Angebot gemacht. Auf dieses Angebot haben wir gebucht und FTI hat uns dann diese Buchung schriftlich bestätigt. Wir haben eine Anzahlung getätigt, somit ist es eine zweiseitige Willenserklärung, also ein Vertrag.
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Rechtlich gesehen nicht ganz richtig, WENN die Anfechung von FTI Erfolg hat. Bei wirksamer Anfechtung ist das Rechtsgeschäft nichtig, so als hätte es es nie gegeben.
Ausserdem hat FTI kein Angebot gemacht (siehe invitatio ad offerendum), sondern ihr, welches FTI durch die Bestätigung angenommen hat und dann wegen Irrtums das ganze Rechtsgeschäft angefochten hat.
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Ja nur was ist, wenn ich die Anfechtung zurückweise und auf die Durchführung der Reise zu den genannten Konditionen beharre? Denn die Frage ist doch, ob sie überhaupt den Vertrag anfechten dürfen???
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Dürfen tun sie (und jeder andere) immer... ob sie damit Erfolg haben, steht auf einem anderen Blatt.
Als Resultat wandert das ganze dann vor Gericht und da wird dann ein Richter im Einzelfall entscheiden, ob die Anfechtung wirksam ist oder nicht (wobei du in letzterem Fall dann auf Erfüllung des Vertrages bestehen könntest). Eine allgemein gültige Antwort kann man dazu leider nicht geben, da dies wirklich vom Einzelfall abhängt. Ich würd euch liebend gern was anderes sagen, aber so sind leider die Fakten.
Basierend auf dem, was hier so bisher geschrieben wurde, halte ich die Anfechtungsfrist für sehr, sehr lange, aber auch das kann ein Richter anders sehen.
Gruß,
soedergren
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Eigenartiger Weise besteht dieser Fehler im EDV-System, den FTI angeblich vorschiebt, schon seit Mitte November. Es laufen nämlich schon Klagen mit dem gleichen Hintergrund, nur eine andere Reise. Und dann ist FTI nicht in der Lage, innerhalb von 3 Monaten dieses Problem zu lösen? Und das, wo die EDV-Leute im eigenen Haus sitzen?? Und dann haut man immer noch reihenweise Reisen raus, schließt Verträge ab und lockt mit diesen "Angeboten" Kunden? Man hat doch eher den Eindruck, das diese Preise gewollt ins Netz gestellt wurden um ganz oben in Liste der Reiseanbieter zu stehen.
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Und genau aus diesen Gründen würde ich mich an eurer Stelle einen Termin bei einem (hoffentlich guten) Anwalt geben lassen - die örtliche Anwaltskammer kann euch sicherlich einen empfehlen. Der kann euch dann in einer Erstberatung sagen, wie die Chancen stehen. Garantieren kann aber natürlich keiner was - vor Gericht sowieso nicht

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Hallo soedergren,
ich denke HörnchenPW meint damit wohl ob der Veranstalter den Vertrag rechtswirksam anfechten kann. Sie versuchen es jetzt einfach mal, ist klar.
Du scheinst aber kein gutes Bild von deiner Zunft zu haben sonst würdest du doch nicht gleich von vorneherein dazu tendieren, dass das Ganze auf jeden Fall vor Gericht landen wird, falls der Kunde nicht klein beigibt? Warum scheint dir keine gütliche Einigung unter Beibehaltung des bisherigen Vertrages samt bisherigem Preis möglich? Manchesmal reicht es auch schon wenn man dem Veranstalter die Zähne etwas zeigt. Bitte dieses jetzt mit aller Vorsicht zu genießen. Erfolg in solchen Angelegenheiten hängt mit so vielem zusammen.
Viel Glück und ich hoffe auf ein gutes Ende für dich.
LG Ginus
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@ soedergren:
wenn du die letzten Beiträge von Betroffenen dir anschaust beantwortet das deine Frage an mich, warum ich so "extrem" formuliere.
Mich ( und nicht nur mich ) packt ganz einfach die Wut, wenn die spitzfindischen Formulierungen ( wer macht wann wem eigentlich ein Angebot und wann wird das - für wen auch immer- verbindlich, und wer kann noch raus ? ) noch mehr Fragen aufwerfen und damit keine Antworten geben.
Wer bei einem virtuellen Anbieter ( furchtbarer Begriff ) den bestimmten button drückt ist entmündigt, denn danach kann er selbst keinen Einfluss auf Veränderungen mehr nehmen. Der RV ist fein raus, hat seine AGB und muss nicht mal seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Was ist das für eine Gerechtigkeit.
Die Reisebranche ignoriert die Gesetze des Marktes und demzufolge auch des Marketings, wonach das Produkt sich den Bedürfnissen des Verbrauchers anzupassen hat.
Das können sich sonst nur noch Monopolisten leisten ( Mineralölbranche, Energieversorger u.a. ). Ich spreche deswegen immer vom "System", und meine damit nicht einzelne Mitarbeiter von airlines, RV und RB`s, sondern das Ganze an sich. Niemand will im Grunde Veränderungen des Systems.
Ich würde mir wünschen, das es mal einen Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Internetrecht gibt und -möglicherweise sogar selbst betroffen- einen Prozess gegen die extremsten Auswirkungen der AGB voll durchzieht. Leider werden Einzelfälle ja immer noch auf Basis eines faulen Kompromisses erledigt.
Gruss Gabriela
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Als Nachtrag noch ein Auszug aus den AGB´s von FTI
- Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per EMail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
Dieser Punkt wäre also erfüllt. Leider habe ich von nachträglicher Preiserhöhung nichts bei denen gelesen.
- Abschluss des Reisevertrages
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Hi Ginus,
doch, doch, ich habe insgesamt 'ne ganz gute Meinung von meiner "Zunft". Aber bei (mit Busreiseveranstaltern) mehreren Tausend Unternehmen gibt's natürlich bessere und schlechtere (auch ganz allgemein gesagt und ohne hiermit irgendeinen speziellen Veranstalter zu meinen). Manchmal ist das sogar von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich.
Nur, wenn die Fronten festgefahren sind (egal wer nun recht hat), dann wird es in 99% der Fälle keine gütliche Einigung mehr geben.
Und Hörnchen fragte ja auch speziell nach, "was ist wenn" ... und nur in diesem "Wenn-Fall" rate ich dann zum Gang vor Gericht.
Gabriela, nun zu dir...
Mich ( und nicht nur mich ) packt ganz einfach die Wut, wenn die spitzfindischen Formulierungen ( wer macht wann wem eigentlich ein Angebot und wann wird das - für wen auch immer- verbindlich, und wer kann noch raus ? ) noch mehr Fragen aufwerfen und damit keine Antworten geben.
Das mag ja alles sein, aber wir sind hier nun mal im Rechtsforum und die juristischen Gegebenheiten sind in Deutschland nun einmal so. Weder ich noch sonst irgendjemand hier (auch nicht "die" Reisebranche) kann etwas für die deutschen Gesetze, die Rechtsprechung oder auch nur die herrschende Meinung an sich. Jura ist nunmal "spitzfindig", ob's einem gefällt oder nicht.
Und verbindliche Antworten hinsichtlich eines zu erwartenden Urteils kann in Rechtsfragen niemand geben.
Wer bei einem virtuellen Anbieter ( furchtbarer Begriff ) den bestimmten button drückt ist entmündigt, denn danach kann er selbst keinen Einfluss auf Veränderungen mehr nehmen. Der RV ist fein raus, hat seine AGB und muss nicht mal seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Was ist das für eine Gerechtigkeit.
Das ist - sorry - schlicht Unfug. Dann wäre jeder Vertrag eine Entmündigung des Kunden, egal in welcher Branche. Und Verträge müssen in allen Branchen eingehalten werden, Pacta sunt servanda ist ein uralter Rechtsgrundsatz. Kein Vertrag, wieder egal in welcher Branche, kann nachträglich einseitig ohne Rechtsfolgen abgeändert werden.
De facto sind die Kunden der Reisebranche sogar besser geschützt als in vielen anderen Branchen (Stichwort Sicherungsscheine). Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise reihenweise Auto- und Möbelhäuser geschlossen, ohne dass die Kunden eine Möglichkeit hätten, an ihre Anzahlungen zu kommen (aus der Konkursmasse bedienen sich ja meist erst andere, die im Rang weiter oben stehen).
Ich würde mir in Einzelfällen auch andere Bestimmungen wünschen, aber deshalb muss man nicht ernsthaft die komplette Rechtsordnung in Frage stellen.
Die Reisebranche ignoriert die Gesetze des Marktes und demzufolge auch des Marketings...
Auch falsch, denn dann wär die ganze Branche längst pleite.
Gruß,
soedergren
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Kurze Antwort zu deinem letzten Absatz:
nein, nicht Pleite, weil Monopolist. Die gehen nicht Pleite!
Gruss Gabriela
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Aha, ein Monopolist. Sag mal, glaubst du eigentlich selber, was du da schreibst? Es gibt rund 1000 (!) Reiseveranstalter plus weitere 6000 Busreiseveranstalter, da kann man beim besten Willen nicht von einem Monopol reden (und da ist die Möglichkeit, Flug und Hotel individuell zu buchen, noch gar nicht eingerechnet). Es gibt mehr als ausreichend Alternativen, und wenn die Firmen nicht kundenorientiert arbeiten würden, wären sie längst weg vom Fenster.
Zurück zum eigentlichen Thema, Hörnchen, nachträgliche Preiserhöhungen sind in dieser Höhe auf gar keinen Fall rechtens. Nur gelten die AGB nur, wenn der Vertrag wirksam ist - und genau darum geht ja der Streit. Ist er wirksam angefochen, ist er nichtig und die AGB sind vollkommen egal. Ist die Anfechtung nicht wirksam, besteht der Vertrag, und Ihr könnt auf Einhaltung pochen.
Gruß,
soedergren
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Darum geht es ja. Darf der RV einfach so anfechten und wann ist die Anfechtung wirksam? Ist die Anfechtung noch wirksam, wenn ich sie zurückweise und auf die Einhaltung des Vertrages poche?
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