Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Mir ist bei einem Lastminute-Internetreiseanbieter passiert, dass eine Reise, die laut Internet-Anfrage buchbar war, vom Veranstalter gleich geändert wurde (anderer Abflugort, anderer Preis, beides für mich inakzeptabel) - und es war laut Anbieter eine fest gebuchte Reise, von der ich nicht zurücktreten konnte. Bei Anruf wurde gleich mit Mahnung gedroht. Erst nach sehr langen und teueren Telefonaten ließ sich der Anbieter "erweichen". Trotz mündlicher Zusage, die Reise zu stornieren, bekam ich am Tag drauf wieder eine Mahnung per E-Mail. Nochmals Telefonate - erst dann war Schluss. Ergebnis: ich habe wieder im Reisebüro gebucht...
Frage: ist es rechtens seitens des Veranstalters, gleich nach der Internetbuchung die Reise abzuändern und die Buchung als verbindlich anzusehen? -
Nein, es ist natürlich nicht rechtens. Wenn der RV das "gebuchte" Angebot nicht liefern kann ist die Reisebestätigung für ein anderes Angebot ein neues Angebot. Das brauchst du selbstverständlich nicht annehmen.
Das Problem ist der Nachweis, was du als erstes und für dich gültiges Angebot durch deinen Klick angenommen hast. Gibt es einen Ausdruck davon ? Wahrscheinlich nein. Sei froh, das du raus bist aus der Kiste. Für mich sind die kundenfeindlichen AGB der "virtuellen" Internetanbieter solange ein no go, bis sich das was geändert hat, und zwar erheblich !!
Gruss Gabriela
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Hoffe ich bekomme hier eine Antwort.
Ich habe für 4 Personen eine 2 - wöchige Reise nach Samana / Dom. Rep. gebucht und zwar im Reisebüro. Der RV ist FTI und der Gesamtpreis liegt bei 5070,- €. Am 22.04 habe ich die Bestätigungsmail bekommen und die Anzahlung von 1040,- € wurde auch schon geleistet. Vor 1 Woche hat sich FTI im Reisebüro gemeldet und verlauten lassen das ein Systemfehler vorliege und für meine Tochter (13 J.) der Babytarif zugrunde liege, ABER das Geburtsdatum wurde richtig eingegeben!!! Jetzt wollen sie - oh Wunder - den Vertrag anfechten, norfalls vor Gericht. Aber wir dürfen auch gerne für 1400,- € mehr, die Reise in Anspruch nehmen!
Meine Frage:
Liegt hier ein Irrtum seitens des RV vor? Ich werde wohl den Weg zum Gericht mitgehen, bin stinksauer!!!
Ich danke Euch für die Antworten
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Solche Preisirrtümer kommen wohl ab und an vor, fallen etwa bei der Zuordnung der Anzahlung auf und sind dann natürlich gefolgt von Anfechtungen und Stress auf allen Seiten.
Der Preisfehler kann nicht durch die Eingabe des Kinds- oder Teenialters verhindert oder aufgehoben werden. Für alle Reisenden ü18 ist wohl der Babypreis hinterlegt. Copy & Paste!
Ich fürchte, seimoni, dass man am Reisepreis hätte erkennen müssen, dass dieser für vier Personen in einem Familienzimmer resp. einer Suite nicht stimmen kann. (Doppelzimmer schliesse ich mal aus, dann ist ja der Preisunterschied offensichtlich.) Für zwei Wochen Hochsaison bzw. Schulferien ist mir dieser zu niedrig. -
Jetzt wollen sie - oh Wunder - den Vertrag anfechten, norfalls vor Gericht. Aber wir dürfen auch gerne für 1400,- € mehr, die Reise in Anspruch nehmen! wrote:
Bei offensichtlichem Irrtum des RV begründet die Bestätigung keinen Anspruch, die Leistung tatsächlich zu diesem Preis zu erhalten. Andererseits kann nach meinem Dafürhalten die Differenz aber auch nicht einfach nachgefordert werden, die Buchung müßte vielmehr kostenneutral storniert werden, und fertig. Vielleicht noch einen kleinen Reisegutschein dazu, als Ausgleich für unnütz aufgewendete Zeit und Kosten. Aber wir sprechen hier von FTI, da kann es dann auch schon einmal heißen «wir bedauern Ihren Irrtum über die Höhe des geforderten Reisepreises, bestehen aber auf...». Sprich: der Kunde ist schuld, er hätte ja anrufen und fragen können, ob denn der berechnete und bestätigte Preis auch stimmt.
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@seimonie:
die crux ist die Frist, in welcher Zeit der RV seinen Irrtum bemerkt und den Reisevertrag eben wegen eines Irrtums kündigt. Um das noch einmal klar zu sagen: grundsätzlich darf er das mit dieser Begründung. Aber:
wenn ich die Zeitschiene errechne, komme ich auf den Buchungszeitpunkt ca. 20.04., die Bestätigung am 22.04. und wenn ich dein posting v. 11.05. zurückrechne auf das Eingangsdatum der erfolgten Rücknahme bei deinem Reisebüro dürfte das dann wohl um den 03.05.2010 gewesen sein.
Das wären dann rund 13 Tage, die zwischen der Buchung und dem "erkannten" Buchungsfehler liegen. Ich glaube, dass das noch in einem Ermessungsspielraum der Justiz liegt, und daher ein Prozessrisiko auf Erfüllung des Vertrages relativ hoch ist. Kann sein, das der Richter sagen würde, 8 Tage maximal kann der RV sich korrigieren, kann aber auch sein, das er sagt, 14 Tage sind ok.
Um sicher zu gehen, würde ich auch kostenfrei stornieren und mir was Neues suchen. Nur wenn du nachweisen könntest, das ein Alternativangebot eines anderen Anbieters in das gleiche Hotel zum gleichen Zeitpunkt günstiger gewesen wäre als das heutige Alternativangebo von FTI ( aber heute eben nicht mehr verfügar ) könntest du mir gutem Erfolg diese Differenz als Schadensersatz einklagen.
Gruss Gabriela
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Zuerst möchte ich mich für die Antworten bedanken :-).
@ AntoniaW
Es war nur für unsere Tochter der Babytarif zugrunde gelegt worden.
Wir haben zwei DZ, das eine zur Dreiernutzung und das andere als EZ, somit war die Differenz zu anderen Anbietern nicht so hoch (800,- €).@ Segantini
Wir müssen die Reise natürlich nicht in Anspruch nehmen, FTI hat sie schon storniert! Nur wenn wir möchten dürfen wir buchen :? . Den kleinen Reisegutschein können sie sich an den Hut stecken!!! Ich würde nie wieder eine Reise bei FTI buchen!@ Lexilexi
Würde ich ja gerne aber die Flüge sind schon ziemlich ausgebucht - und werden immer teurer - und wir haben ja schon Urlaub eingereicht!@ gabriele
Ich kann nachweisen das ein Anbieter zu diesem Zeitpunkt günstiger anbietet aber ich will keinen Schadensersatz sondern in Urlaub! grrrr.Ein Anwalt wird auf jeden Fall zu Rate gezogen, mal sehen was der so sagt :-). Wenn sich etwas ergiebt poste ich es hier. Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!
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Ich habe die gleiche Reise für 850,- € mehr gesehen, also sooo viel teurer ist es auch nicht. Mich ärgert aber die Vorgehensweise von FTI, ich glaube nicht das der "Fehler" erst so spät bemerkt wurde, aber was solls, ich will nur weg in den Urlaub. Und nein, es gibt eben nicht mehr so viele Flüge, oder wir haben unterschiedliche Infoquellen :-). Aber dennoch danke für die Antworten.
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hallo,
habe am sonntag bei FTI gebucht- heute reisebestätigung- dann ne mail: edv fehler- irrtumsanfechtung---habe in beiträgen von genau dem gleichen fällen gelsen und die haben das erfolgreich durchbekommen. wer hat auch bei fti gebucht letztes Wochenende?????
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Erika1 wrote:
Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.Und das ist auch gut so:
Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.
Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:
statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.
Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?
Wäre interssant zu wissen, wie lange angefochten werden kann. Vor einigen Wochen habe ich hier ein Zimmer für 3 Nächte gebucht. Es handelte sich wahrscheinlich um einen Fehler, weil der Veranstalter in seinem Katalog den doppelten Preis verlangt. Einige Täge später wurde das Online-Angebot geändert.
Mittlerweile habe ich eine schriftliche Bestätigung meiner Buchung und meine Kreditkarte wurde auch schon mit 25 % des Preises belastet.
Kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Anfechtung möglich ist.
Brigitte
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Dazu gibt es keine allseits gültige festgelegte Frist. Gerichte urteilen unterschiedlich. Man kann von max. ca. 8-10 Tagen ausgehen. In dieser Zeit sollte der RV seinen Irrtum erkannt und korrigiert haben. Ansonsten könnte man ihm ein Organisationsversagen anlasten.
Gruss Gabriela
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Sehe ich das richtig:? Ich buche eine Reise, sagen wir mal für 3000€. Bekomme per Post die Buchungsbestätigung und leiste die Anzahlung. Ein paar Wochen später stellt der Reiseveranstalter fest, das der Preis z.b. 600€ zu niedrig ist. Kann er jetzt die Differenz von mir verlangen, obwohl ich nichts dafür kann oder bekomme ich die Reise zu dem Preis, der auf der Buchungsbestätigung steht, da es ja sein fehler war!?
LG
Thomas -
Innerhalb einer zeitnahen Frist ist das durchaus möglich und legitim. Eine genauere Definition der Frist ist in vielen Beiträgen in diesem Thread zu finden, wie auch in dem Beitrag gerade vor Deiner Frage.
Du hast dann das Recht den Reisevertrag kostenfrei zu stornieren und erhältst selbstverständlich die Anzahlung zurück.

am 19.12.1909 wurde Borussia 