Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Ja, es handelt sich um den dicken RV.
Nochmals: Der Fehler wurde laut Einschreibebrief am 02.05 im System entdeckt. Am 03.05. habe ich erneut eine Buchungsbestätigung per Email erhalten!
Ehrlich: Ich war mir so sicher das die Reise klar geht und habe die Buchungsoption (eine ganz andere Reise) daraufhin storniert!
Also wenn man sich nicht auf eine Rechnung und Bestätigung verlassen kann dann... (das Wort muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: BESTÄTIGUNG!
Aber der RV und Holghino sehen das leider anders und für die ist das Luft und jederzeit ja kündbar! Schade wenn es wirklich so ist! -
@Musikus
Danke für die Aufklärung.Natürlich kann der Veranstalter nicht "jederzeit kündigen", ohne rechtlich dafür in Anspruch genommen zu werden.
Im vorliegenden Fall scheint er sich allerdings auf einen Erklärungsirrtum zu berufen, was weder bezüglich der genannten Preise noch inzwischen bekannter Hintergründe sehr "solide" erscheint. Auch das Ausbleiben eines alternativen Angebotes "wir können Ihnen hingegen die Reise zum Preis von XY€ anbieten" unterbleibt in scheinbar vielen (allen?) Fällen, da muss schon die Frage erlaubt sein: Ist es denn nun der Preis oder der Umstand, dass die gebuchte Bude noch gar keine Gäste empfangen kann?
Ich gebe offen zu, dass ich es entgegen meiner generellen Einstellung allmählich befürworte, dem Veranstalter in diesem Fall auf den Zahn zu fühlen ... das Ganze hat schon ein "G´schmäckle"!Edit: Bitte nenne den Veranstalter und ggf. auch den Vermittler namentlich!
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Es bleibt auch: Kein Alternativangebot.
Im Falle eines falsch eingepflegten Preises muss dieses erfolgen, wenn sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen will.
Sehr merkwürdig, diese ganze Nummer! -
Hallo,
gebucht bei weg.de, RV ist BIGXtra.
Die haben mir definitiv kein Alternativangebot unterbreitet, lediglich 25 Euro pro Vollzahler bei einer erneuten Buchung bei BIGXtra (aus Kulanzgründen).
Das Hotel scheint offensichtlich tatsächlich eröffnet zu haben was am 01.05. bei meiner abendlichen Recherche und folgender Buchung nicht so offensichtlich war. -
... nicht jedoch explizit für eine Buchung in eben diesem Hotel zu einem Preis X?
Ein Angebot hat Namen und Daten, i.e. eine irgendwie geartete "Gutschrift" auf irgendwie geartete "künftige Buchungen" ist keines. -
Auf eine Auskunft meines Anwalts muss ich ich leider noch zwei Tage warten.
Aber dann werde ich sehen was gehen kann und was nicht.
Der RV hat durch sein aufgeblähtes Schreiben mit Sicherheit bestimmt schon mal 90 % der betroffenen abgeschreckt und vom Hals. Was mit dem Rest (und zu den glücklichen gehöre ich noch) passiert sei abzuwarten.
Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. Ich bin und war gegenüber BIGXtra stets korrekt, ehrlich und freundlich. Das kam zumal am Telefon von anderer Seite gaaaaanz anders rüber! Auf meine Fragen die ich gestellt habe (per Email und auch telefonisch) habe ich nie eine richtige und gezielte Antwort auf meine gezielt gestellte Frage bekommen. Stets nur: wir haben es geprüft und sie können da nichts machen. Die Anfechtung ist rechtens.
Ich hoffe es nicht!
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Danke für das Nennen von Onlinereisebüro und RV ;-).
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Ich versuche mal eine Zusammenfassung wie ich die Sache bisher verstanden habe.
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Es ist ein gueltiger Vertrag zustande gekommen. Denn sonst wuerde der RV ja nicht das BGB fuer eine Stornierung bemuehen.
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Jeder Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden.
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Die Anfechtung muss zeitnah erfolgen, was in diesem Fall offensichtlich zutrifft.
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Bei Anfechtung wegen Irrtums muss die anfechtende Vertragspartei nachweisen warum sie den Vertrag so nie abgeschlossen haette. Typischerweise ist dies ein (erheblicher) Kalkulationsfehler oder Leistungszusagen die faktisch nicht erbracht werden koennen.
Ueberbuchungen oder zu spaet eroeffnende Hotels gehoeren da sicher nicht dazu.
- Ich wuerde vom RV eine detailierte Erklaerung bzw. Begruendung fuer die Anfechtung wegen Irrtums fordern. Aber ich denke das wird dein RA ja wohl machen.
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@mkfpa
Wo "bemüht der Veranstalter", der seine Stornierung zunächst überhaupt nicht begründet, "das BGB"?
:?
Tatsächlich ist im ersten Schritt auf Einhaltung des Vertrages zu bestehen, ggf. die Nichteinhaltung zu begründen und umgehend Nachbesserung zu verlangen. -
Ah, sorry ... überlesen.
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@Musikus 1968:
Was sagst Du eigentlich zu folgendem Fall?Du bietest im Internet Dein Auto zum Verkauf an, bemerkst aber nicht, das Du anstatt 13.000 €, 3.000 € als Preis in Dein Verkaufsangebot schreibst. Irgendein Konsument ist begeistert, kauft ...
...und Du bemerkst den Preisirrtum!
"Sicher" verzichtest Du dann auf die kleine Lächerlichkeit von 10.000 € und gibst den Wagen für 3.000 € ab, oder?
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Hallo,
grundsätzlich gebe ich dir ja Recht und es ist auch gut dass man offensichtliche Fehler mit Hilfe des §119 wieder berreinigen kann.
Aber: Der RV hatte die Möglichkeit gehabt mein Angebot erst gar nicht anzunehmen! Er hat es aber getan und mir eine Bestätigung/Rechnung geschickt.
OK, du sagst, ein unabhängiges PC-System hat die Rechnung an mich rausgeschickt. Bis hier hin hätte ich ehrlich gesagt sogar noch Verständnis!
Wie ich geschrieben habe: Der RV schreibt in seiner Anfechtung, dass er am 02.05. den Fehler im System entdeckt hat. Am 03.05. schickt er mir erneut eine Bestätigung/Rechnung (und ich wiederhole, ohne jegliche Aufforderung bzw. Kontakt meinerseits).
Ich habe mich zu 100% auf die Bestätigung(en) verlassen und habe die Option auf eine völlig andere Reisedie ich in einem Reisebüro vor Ort storniert. Darüberhinaus habe ich zeitgleich einen Arbeitsauftrag angenommen so dass ich jetzt vom Reisezeitraum bei einer neuen Buchung sehr eingeschränkt bin. Die gleiche Reise würde mich jetzt extrem mehr kosten!
Also wenn ich jemanden 2 x etwas bestätige und dann noch zu einem Zeitpunkt wo mir der Fehler offensichtlich bekannt war, hast du dann immer noch Verständnis dafür? Wenn ja dann arbeitest du für den RV ;).
Dementsprechend wäre ich der leidtragende und bleibe auf allen Kosten sitzen.
Sorry, aber das geht absolut gegen jeden Rechtsverstand! -
Ja, habe ich...und hättest Du auch, wenn Du die Abläufe kennen würdest.
Und nein, ich arbeite weder für diesen noch für einen anderen RV - und bekomme auch keinerlei Provisionszahlungen aufgrund "passender" Beiträge

Und auch wenn ich Dich jetzt "verärgere": Der RV kann nichts dafür (und kann auch nicht entsprechend haftbar gemacht werden) wenn Du einen Arbeitsauftrag annimmst und/oder eine andere Reise stornierst...das sind völlig von einander zu trennende Vorgänge.
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Zu trennende Ansprüche sind es in der Tat und jedwedes persönliche "Schicksal" muss sich einer generelllen Struktur unterwerfen - es sei denn, im Rahmen der Kulanz sprechen Herzen.
Hier ist jedoch weder der Preis erkennbar absurd, noch handelt es sich um ein "Einzelschicksal" ...
Mit Fokus auf "Vertrag und dessen Einhaltung" argumentiert man allerdings ausreichend, die "Nebenkriegsschauplätze" sind bedauerlicher Weise nicht besonders relevant.
