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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
870 Beiträge 171 Kommentatoren 350.8k Aufrufe
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #441

    Ich gönne dir die Illusion von Herzen, wollte nur ein wenig auf eine recht gewisse Enttäuschung vorbereiten ...
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • JJ080511J Offline
      JJ080511J Offline
      JJ080511
      schrieb am zuletzt editiert von
      #442

      Hallo zusammen,

      meine Freundin und ich haben am 02.11.2015 eine Reise in die Dominikanische Republik über Holidaycheck gebucht. Der Reisepreis lag bei 1.510 € p.P. Wir haben auch vom Veranstalter 1-2-Fly am gleichen Tag eine Buchungsbestätigung bekommen. Weiterhin wurden mir die üblichen 25% Anzahlung am 06.11.15 vom Konto abgebucht.

      Heute (12.11.15) habe ich folgende Email erhalten:

      ___________________________________________________

      Sehr geehrter Herr ...,
       
      vielen Dank, dass Sie sich für einen Urlaub mit 1-2-FLY entschieden haben.
       
      Mit größtmöglicher Sorgfalt treffen wir alle erforderlichen Vorbereitungen, damit Sie vom Abflug bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland unbeschwerte Urlaubstage verbringen können.
       
      Damit Sie in Ihrem Buchungsportal eine Reise buchen können, leisten wir eine Menge Vorarbeit. Hierbei passieren leider auch einmal Fehler.
       
      So müssen wir Ihnen heute bedauerlicherweise mitteilen, dass aufgrund eines Fehlers in unserem Reservierungssystems Ihnen leider ein falscher Reisepreis bestätigt wurde. Dieser weicht maßgeblich vom korrekten Reisepreis ab. Wir bedauern diesen Irrtum sehr, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir die Buchung zu dem bestätigten Preis nicht aufrechterhalten können.
      Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig.
       
      Der korrekte Preis für die von Ihnen gebuchte Leistung ist 4222 Euro. Gerne können Sie die Reise zu diesem Preis buchen.
      Bitte teilen Sie uns, wenn möglich bis zum 26.11.2015 mit, ob Sie dies wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen eine korrekte Reisebestätigung zu.
       
      Sollten Sie stattdessen eine Änderung Ihrer Reise wünschen, ermöglichen wir Ihnen diese selbstverständlich gebührenfrei zum tagesaktuellen Preis.
      Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Umbuchungswünschen oder Fragen unter der Telefonnummer 0511-56780555 von montags bis freitags von 09:00-19:00 Uhr und samstags von 09:00-13:00 Uhr zur Verfügung.
       
      Wir bitten Sie nochmals um Ihr Verständnis und bedauern die Ihnen entstandenen Umstände.
       
      Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
       
      TUI Deutschland GmbH
      Ihr Support Center
       TUI GROUP

      ___________________________________________________

      Der Reisepreis war zum gegebenen Zeitpunkt bei allen anderen Veranstaltern relativ ähnlich. Zwischenzeitlich wurde der Preis vom Verantstalter sogar noch bei einigen Angeboten erhöht bzw. reduziert.

      Was würden die Rechtsexperten unter euch sagen?
      Hat man eine Chance, auf dem Vertrag zu beharren?

      Schöne Grüße

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #443

        Nein. In den vorangegangenen Seiten findest Du Begründungen und Besprechungen ähnlicher Fälle zu Hauf.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #444

          Nutze die Gelegenheit und buche bei einem Veranstalter, der den Preis reduziert hat.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • malablattM Offline
            malablattM Offline
            malablatt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #445

            Also wir haben gerade einen ähnlichen Fall erlebt. Haben eine Pauschalreise über Tui gebucht und 8 Wochen später ist Tui nun aufgefallen, dass ein Erklärungsirrtum vorlag. Wir haben genau das gleiche Schreiben wie "JJ080511" erhalten. Nach einigen Gesprächen mit der Tui, die teilweise echt unterhaltsam waren, sind wir zum Anwalt gegangen und siehe da, Tui hat unsere Reise (zum von uns gebuchten Preis) bestätigt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #446

              Bei einer 8 Wochen Verzögerung ( bis zur Feststellung des Irrtums ) musste sich die TUI ein Organisationsversagen anrechnen lassen. Daher -mit sanfter Nachhilfe durch den Anwalt- das Einlenken. Zugestanden durch die Rechtssprechung werden ca. 10 - 14 Tage.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #447

                Gibts da Aktenzeichen zu?

                Malablatt, wie hoch war denn die Differenz? Ist ja nicht unerheblich. Und was hat der Anwalt gekostet?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #448

                  @g_m,

                  wie kommst du auf 10 bis 14 Tage?  ❓

                  Gem. BGB § 121 gilt:

                  (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #449

                    Das wurde hier schon vor ca. 6-7 Jahren ausführlich erörtert. Damals gab in reiserechtlichen Problemen sehr ausführlich und sehr kompetent Peter ( mosaik ) Auskünfte. Die 10 - 14 Tage sind eine angemessene Frist, unendlich kann man sich nicht darauf berufen. Zumal, wenn die als Irrtum deklarierte Differenz augenscheinlich nicht zu erkennen ist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • zufussZ Offline
                      zufussZ Offline
                      zufuss
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #450

                      Dann hast Du ja sicher erst recht keine Probleme da AZ nennen zu können.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MaliniM Offline
                        MaliniM Offline
                        Malini
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #451

                        @g_m,

                        Dir sollte doch eigentlich bewusst sein, dass hier lediglich die Anspruchsgrundlagen diskutiert werden können und vor allem den unterschiedlichsten Sachverhalten (die uns in der Sache malablatt zudem nicht bekannt sind) nicht ein "Universalurteil" zugeordnet werden kann - die Entscheidung, ob eine Anfechtung unverzüglich erfolgte, obliegt in jedem einzelnen Falle dem Richter unter Berücksichtigung der den Umständen nach zu bemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #452

                          In §121 steht dazu:

                          BGB §121 (2) wrote:
                          Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

                          Dazu widersprüchliche Urteile bzgl. der Anfechtung, so z.B. AG Lahr (5C245/04) und LG Bonn (2O455/04).
                          Es ist also vieles möglich bzw. 'angemessen' und dieses wird von Fall zu Fall entschieden. 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MettigelmädchenM Offline
                            MettigelmädchenM Offline
                            Mettigelmädchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #453

                            Zur Info,

                            ich habe hier leider  "löschen"  müssen.

                            Immer diese persönlichen Angriffe und lauter OT's.

                            Bitte bleibt sachlich und äußert euch dem Thema dementsprechend.

                            Und Verlinkungen zu anderen Blocks, Homepage ect. entsprechen nicht den Forenregeln.

                            Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ahotep2A Offline
                              Ahotep2A Offline
                              Ahotep2
                              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #454

                              Ein vollkommen überflüssiges Battle, welches den eigentlichen  Inhalt dieses Threads, in den Hintergrund geraten läßt :?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #455

                                @Mettigelmädchen
                                Selbstverständlich widersprach mein Link in keiner Weise den Forenregeln.
                                So differenziert wie formuliert sollte man sie auch auslegen.

                                Die Behauptung, die Rechtsprechung gehe regelmäßig von einer angemessenen Frist von 10-14 zur Erklärung eines Irrtums aus ist falsch, vielmehr sind diverse Parameter zu berücksichtigen.
                                Insbesondere eine wenig augenfällige Abweichung wird ggf. später bemerkt, insofern ist auch diese Einschätzung falsch.

                                Man kann einen Erklärungsirrtum auch persönlich angreifen - zuweilen ist die Abweichung so gering, dass eine streitige Einigung nicht lohnt und der Veranstalter lenkt ein.
                                Dergleichen wussten einige User hier zu berichten.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #456

                                  Noch eine kleine Spezifikation zum richtigen Verhalten bei einer Absage mit Berufung auf Erklärungsirrtum:
                                  Wenn nicht gerade die Tausenderstelle "vergessen" wurde lohnt sich eine Argumentation beim Veranstalter - sei es persönlich oder mit anwaltlicher Unterstützung.
                                  Wie bereits geschrieben: Hier haben schon ein paar Betroffene die Reise zum irrtümlich angegebenen Preis erhalten, allerdings waren die Abweichungen auch nicht enorm.
                                  So oder so ist auch ein Betrag von "nur" €200 für den Buchenden ein hübsches Sümmchen, i.d.R. jedoch zu wenig um eine prozessuale Auseinandersetzung mit vagem Ausgang zu riskieren. Das erwägen auch die Veranstalter.

                                  Darüber hinaus sollte man die aktuellen Preise prüfen, ist doch nicht ausgeschlossen, dass inzwischen Wettbewerber noch günstiger anbieten womit eine Vertragsaufhebung eine geradezu ideale Lösung bietet für eine geschmeidige Neubuchung.

                                  Zur Formulierung:
                                  Bisweilen scheint schwer erkennbar, dass ein wesentlich erhöhter Preis ein neues Angebot darstellt und der Zustimmung des Vertragsnehmers bedarf. Auf keinen Fall dürfen Gebühren für die Kündigung verlangt werden, schließlich handelt es sich nicht um ein Storno sondern eine Vertragsaufhebung.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied985931H Offline
                                    HC-Mitglied985931H Offline
                                    HC-Mitglied985931
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #457

                                    Ich antworte direkt mal hier auf den von Reinhold eröffneten und bestimmt gleich geschlossenen Thread von Reinhold, vielleicht kopiert der schließende Admin dann ja die Beiträge hier rein?

                                    Erstmal herzlich willkommen im Forum, Reinhold!

                                    Mam, ich sehe es ein wenig anders als Du, diesmal ohne Zwinkersmiley und gehackten Account 😄

                                    Neben der von Reinhold angesprochenen Zyklonsaison, finde ich es nicht wirklich von jedem Urlaubaer erwartbar, daß er das herrschende Preisverhältnis in jeder Destination dieser Erde kennen soll, vor allem, wenn einem an anderen Orten 5* Resorts nachgeworfen werden in der Nebensaison wie faule Eier, das hier thematisierte Hotel wird hier bei HC mit 3.5 "Sternen" geführt.

                                    Ich habe selbst gerade auf Mauritius ein Hotel für 9 Nächte gebucht, 4* und der Preisunterschied zwischen einem Economyzimmer AI Comfort und einem normalem Comfortzimmer lag bei 430€, genauer 1620 zu 2050€, wohlgemerkt für nur 9 Nächte und auch bei TUI. Das Hotel musste angefragt werden und wurde leider negativ beschieden, bei Reinhold allerdings gebucht und bestätigt. Mein inzwischen in anderer Zimmerkategorie und noch höherem Preis gebuchtes Hotel wurde vor einem Jahr erst neu übernommen, hatte vorher Grottenbewertunge und mußte jetzt wohl auch für die Nebensaison mit niedrigen Preisen locken. Economyzimmer aber inzwischen vergeben, da Badeverlängerungshotel vieler Veranstalter nach einer Kreuzfahrt.

                                    So, wenn ich das jetzt alles bedenke und hochrechne, hmmm, sind dann alle Unwägbarkeiten von einem Zufallsbucher zu bedenken? Ich befasse mich fast täglich mit irgendwelchen Reisethemen, Du auch, aber wer macht das aus der großen Masse noch?

                                    Ich für meinen Teil kann Reinhold verstehen, daß er den Preisvorteil nicht sofort erkannte, so wie die Nummer abgelaufen ist und auch, daß er jetzt Frust schiebt, bei allen anderen Aktionen, die noch da dran hängen. Der ein oder andere Richter, der lieber Eigenheime baut, statt in Urlaub zu fahren, könnte es m.E. ähnlich sehen.

                                    Übrigens, momentan ist Reinhold`s Hotel im Februar bei der TUI für ~2900 bei 16 Tagen AI zu buchen, was letztem Angebot auch widerspricht, hoffe, der Link funzt!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #458

                                      Vorsorglich @Reinhold mit seiner Mauritius Problematik:
                                      "normalpreisig" im FEB sind ca. 1250€ pro Person.
                                      TUI bietet dir jetzt 1338,50 an ... ich würd´s nehmen!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #459

                                        Schlechte Erfahrung mit Tui23.11.2015 17:26:35Meine Traumreise nach Mauritius ist geplatzt wie eine Seifenblase.
                                        Im September habe ich für Februar 16 eine 'Reise nach Mauritius' gebucht. Ich war extra im Reisebüro und das Zimmer musste zu dem Preis auch extra angefragt werden. Nach 2 Tagen kam die Bestätigung und es wurde die Anzahlung abgebucht. Ich hab voll Vorfreude ein teuren Reiseführer gekauft um mich ein wenig zu informieren. Doch 4 Wochen später böses Erwachen, 'TUI' war plötzlich der Meinung, die Reise ist doch viel zu preiswert, und der Vertrag ist nichtig. Gern kann ich zum teureren Preis fahren.
                                        Mich hat sehr enttäuscht, das man nicht persönlich mit mir gesprochen hat und versucht hat mit mir zusammen Alternativen zu finden. Ein Telefongespräch endete statt mit Entgegenkommen mit der Frage : Soll ich jetzt die Reise stornieren? Ich möchte das aus Ihrem Munde hören."
                                        Nun stehe ich ohne Reise da und finde preislich keine Alternative, da inzwischen alles teurer geworden ist. Die Enttäuschung ist sehr groß, werden bei 'TUI nicht mehr buchen', aus Angst der Preis wird wieder erhöht.
                                        Ist es noch jemanden so ergangen?

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                                          #460

                                          Lies einfach mal ein wenig hier im Thread ... es ist vielen andern schon ebenso ergangen, und es handelt sich nicht um ein TUI spezifisches Problem.
                                          Fazit: Kann leider immer wieder und überall passieren.
                                          Letztlich hilft bei mangelndem Entgegenkommen des Veranstalters nur der nicht ganz risikolose Rechtsweg.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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