Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Es gibt keines.
Der Hinweis sollte wohl gestattet sein, zumal 2 User bereits vorgreiflich geantwortet haben. -
Blöd nur, daß ma-kon jetzt auch noch von der automatischen Verlinkung nen Tritt in den Pöppes bekommt...

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Hallo,
ich habe am 31.12. eine Reise bei ab-in-den-urlaub.de zum absoluten Schnäppchenpreis von 735 € Gesamtpreis (Single+Kind) - (Veranstalter: alltours) gebucht und war überglücklich, diese Reise für mich und meine Tochter zu diesem Preis bekommen zu haben.
Nach nur wenigen Minuten kam dann auch die Reservierungsbestätigung mit Buchungsauftragsnummer von ab-in-den-urlaub.
Die endgültige Buchungsbestätigung soll mir in den nächsten Tagen vom Reiseveranstalter zugehen.
Heute (04.01.)kam dann folgende Mail von ab-in-den-urlaub:
Sehr geehrte Frau XXXXX,
vielen Dank für Ihren verbindlichen Buchungsauftrag und das damit
entgegengebrachte Vertrauen.Heute haben wir vom Reiseveranstalter Alltours die Mitteilung erhalten,
dass es leider zu einer Preisänderung gekommen ist.Der korrekte Preis beläuft sich auf 2065 €.
Wir bedauern sehr Ihnen diese Nachricht übermitteln zu müssen.
Bitte teilen Sie uns bis zum 05.01.16 18 Uhr mit, ob Sie mit der Preisänderung einverstanden sind
oder eine kostenlose Stornierung bevorzugen.Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.
Viele Grüße
xxKlarnamen editiertxx
Nun meine Frage:
Natürlich möchte ich diese Reise nicht zum Preis von 2065 Euro.
Habe ich ein Recht auf Vertragserfüllung zum urpsrünglichen Preis?
Muß ich jetzt tatsächlich ab-in-den-urlaub mitteilen, sodaß es zu einer kostenlosen Stornierung kommen kann? Oder kann ich mir die Mühe sparen, da der Vertrag ja sowieso nicht zustande kommt?Kann ich evt. sogar auf eine Entschädigung (z.B. Gutschein hoffen)?
Schließlich ist mir dadurch ein Reisegutschein von weg.de, der nur bis 31.12. gültig war, durch die Lappen gegangen???Was passiert mit der Reiserücktrittversicherung und der Gepäckversicherung, die bereits von meinem Konto abgebucht haben? Muß ich mich selbst darum kümmern, mein Geld zurückzubekommen oder kann ich die Scherereien, die ich nun damit habe, an alltours oder ab-in-den-urlaub abwälzen?
Ich hoffe, es bedarf in diesem Fall nicht auch noch eine extra Kündigung???Ich bedanke mich im Voraus für Eure kompetenten und hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße
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Sehr schwere Kost ... in vieler Hinsicht!
Daher nur erste Einschätzungen:
Ein Recht auf Erfüllung des Vertrags zum Preis basiert auf strengen Reglements, die wohl weniger bedient sein dürften ... (immerhin eine enorme Diskrepanz!).
Wie der Veranstalter mit Gutscheinen verfährt wird er dir bereits mitgeteilt haben, eine Basis für sonstige Erstattungen kann ich aus deinem bisherigen Vortrag ebenfalls nicht ableiten. -
Schlechte Erfahrungen mit holidaycheck.at:
Ich möchte zuächst alle österreichischen Kunden, die eine Reise bei TUI buchen und mit dem Zug zum Flughafen Wien anreisen wollen, davor warnen, bei holidaycheck.at zu buchen, weil dieses Reisebüro die betreffende Reise bei Tui Deutschland bucht und Tui Deutschland trotz gegenteiliger AGB sich weigert hierfür kostenlose ÖBB Tickets zur Verfügung zu stellen, während Tui Österreich (tui.at) diesen Service selbstverständlich anbietet.
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Mitarbeiter von holidaycheck.at, die die Frechheit besitzen, mich dafür verantwortlich zu machen, dass ich bei Tui Deutschland gebucht habe, und nicht einmal bereit sind darauf einzugehen, dass auch Tui Deutschland in den eigenen AGB kostenlose ÖBB Bahntickets für Abflüge von Österreich anbietet.
Dr. Harald Anzinger -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, haraldelis!

Wo genau gibt´s denn jetzt Berührungspunkte hinsichtlich des Themas "Anfechtung" in deinem Vortrag?
Welche reiserechtlich relevanten Fragen habe ich womöglich übersehen? -
Flug nachträglich durch Online Reisebüro storniert! 04.04.2016 19:54:48 Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner Flugbuchung und wollte fragen ob das Reisebüro rechtens handelt.Ich habe letzten Freitag für ein Meeting heute einen Flug von Altenrhein nach Wien und abends wieder zurück gebucht. Preis hierfür 260 Euro.
Der Flug wurde durch eine Buchungsbestätigung bestätigt und auf Check my Trip als CONFIRMED angezeigt!
Am Freitag in der Nacht (23:45) bekam ich von Travelstart eine Mail, dass der Flug aufgrund eines Fehlers im Buchungssystem storniert wird und mir das Geld zurück überwiesen wird. Sie können den Flugum das Geld nicht durchführen. Der Betrag wurde von der Kreditkarte aber bereits eingezogen.
Durch Zufall habe ich gestern meine Mails gecheckt und konnte einen Flug bei EDreams für 265 Euro buchen. Bei der Airline hätte der Flug 560 Euro gekostet.
Ist das Vorgehen von Travelstart rechtens? Eigentlich sollte man sich sowas nicht gefallen lassen! Weil wenn ich ein Fehler mache, werde ich gleihc zur Kasse gebeten!
Danke für eure Hilfe!
SG Philipp
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Ja, prinzipiell können die das, sie berufen sich nämlich auf einen sogenannten Erklärungsirrtum. Dieser Methode kann man sich bedienen, wenn man ein Angebot unterbreitet, welches man so gar nicht unterbreiten wollte.
Übrigens darfst du diese Möglichkeit auch nutzen:
Nehmen wir an, du schreibst in einem Gebrauchtwagenportal ein Auto versehentlich für 1000 anstatt für 10 000€ aus, ein Interessent schlägt sofort zu und sein Kauf wird automatisch bestätigt. Selbstverständlich bist du jedoch nicht bereit, das Auto zu diesem irrtümlich angegebenen Preis tatsächlich zu veräußern und berufst dich auf einen Erklärungsirrtum (das sind häufig schlichte Tippfehler bei der Angebotserstellung). Sodann wird der Vertrag nichtig; Erlangtes muss natürlich erstattet werden.
Genau dieses Recht zur Korrektur eines irrtümlich abgegebenen Angebotes hat ein Vermittler oder Veranstalter von Reiseleistungen auch - du bist also nicht benachteiligt. -
vonschmeling:
Danke, aber ich habe dann über eine andere Seite den gleichen Flug etwas Billiger gebucht. Zumal ich von Ihnen eine Bestätigung und Rechnung bekommen habe.
Und Per Email haben Sie es in der Nacht übers Wochenende storniert.Beitrag editiert, Zitat gelöscht.
Bitte klicke den Button "Beitrag verfassen" an und nenne den Usernamen,
das reicht aus, danke. -
Hallo vs
Kannst du mir bitte erklaeren warum der Vermittler, wegen Erklaerungsirrtum, aus dem Vertrag kommt wenn der gleiche Flug bei anderen Anbietern sogar noch guenstiger Angeboten wird, Wo bitte soll da der Fehler sein

Wo bitte soll da der Erklaerungsirrtum sein ?
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Der erklärte Irrtum des Einen hat nicht das Mindeste mit der Preisgestaltung eines Anderen zu tun.
XY wollte den Flug gar nicht für €260 anbieten, Punkt.
Weshalb undwie plausibel braucht er keineswegs darzustellen.Ebensowenig braucht es syncro zu jucken, ob jemand beispielhaft dasselbe Fahrzeug für €1050 zu veräußern bereit ist ... es gibt vom Grunde her also keine ungleiche Behandlung sondern nur den Widerspruch zu einem irgendwie irrtümlichen unterbreiteten Angebot.
Das BGB schreibt einem Anbieter schlicht nicht vor, seinen Irrtum zu plausibilisieren.Im Biergarten der Träume würde man sagen "Ich möchte diesen Teppich nicht verkaufen" - und bekäme ein alkfreies Weißbier dazu serviert.
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Wow, bedeutet also ich kann jeden beliebigen Vertrag unterschreiben und, wenn ich was besseres finde, ihn zeitnah problemlos wegen Erklärungsirrtum widerrufen. Denn, wie du schreibst, brauche ich dafür ja keinen Grund oder Plausibilität zu liefern.
Gefällt mir ausgesprochen gut.
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Eben, Sokrates - genau da liegt die Erbse im Maisfeld:
Die Abgabe eines Angebotes ist grundsätzlich stärker risikobehaftet hinsichtlich irrtümlicher Angaben als die Annahme. Selbstverständlich muss im Streitfall plausibilisiert werden, nur darum ging es ja (noch?) nicht.
Ich nehme an mkfpa wollte schlichterdings provozieren. -
Hmmm, wie ist es denn dann bei der Buchung einer Pauschalreise, denn da gibt doch auch der Reisewillige erstmal ein Angebot ab und müßte sich somit auf einen Erklärungsirrtum berufen können, oder habe ich da einen Denkfehler?
Ich will nicht provozieren, kam mir gerade nur in den Sinn und bin gerne bereit, aufgeklärt zu werden!

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Gibt der Reisewillige ein pauschales Suchangebot ab oder doch eher eines für ein bestimmtes Arrangement?