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Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied65311H Offline
    HC-Mitglied65311H Offline
    HC-Mitglied65311
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    Ich habe bereits mehrfach bei Onlinebuchungen unschlagbar günstige Preise gesehen. Selbst nach "Anklicken" dieser Angebote veränderte sich der Billigpreis nicht. Ich hätte also buchen können ... doch entdeckte dann immer darüber den Satz: "Prüfung auf freie Plätze und Ermittlung des Reisepreises nicht möglich".
    Ich buche diese Angebote dann grundsätzlich nicht, denn die Freude über das Schnäppchen kann dann sehr schnell in den Keller rutschen :-(.

    Wenn aber erscheint "Ihre Reise ist noch frei" und ich buche online und die Bestätigung des RV kommt dann per Post oder e-Mail, dann ist das für mich der PREIS!
    Soweit ich weiß gibt es bei Onlinebuchungen über den Vermittler (Onlinereisebüro) zunächst nur Optionsbuchungen. Die werden beim RV abgefragt und der RV sendet die Bestätigung. Für mich heißt das genügend Zeit diesen Preis zu überprüfen. Sollte ich vor Reiseantritt die Mitteilung bekommen, äh, dat war aber zu billig ... das stornieren wir mal ... boah, da würd ich aber mächtig Ärger machen!

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      @xgdsbme
      Das steht dir natürlich frei... 😉
      Allerdings liegt der Fall bei @steviederdreher nun doch ein wenig anders, da der RV unmittelbar nach Buchungsauftrag der Buchung nicht zugestimmte und der OT eben keine Buchungsbestätigung erhielt:

      "steviederdreher" wrote:
      Man bekommt dann eine e- Mail vom Reisebüro über ein Buchungsauftrag. Mit dem Hinweis das der Reiseveranstalter zustimmen muss,...
      Nach einer halben Stunde bekomme ich dann eine e- Mail das die Reise vom Reiseveranstalter storniert ist, ohne Angaben von Gründen.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • steviederdreherS Offline
        steviederdreherS Offline
        steviederdreher
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        Die Frage die ich mir stelle,warum wird dann eine Reise die angeblich nicht zustande gekommen ist vom Reiseveranstalter storniert,,und das ohne Angabe von Gründen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          Ups... in meinem letzten Beitrag meinte ich natürlich TO...

          @steviederdreher
          Diese Frage müsstest du dem RV stellen, nicht dem RB.  😉

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            @steviederdreher
            Es ist nicht storniert worden, sondern du hast ein Angebot gemacht, welches der Veranstalter abgelehnt hat. Das muss er nicht begründen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Musikus1968M Offline
              Musikus1968M Offline
              Musikus1968
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              Hallo zusammen,
              mir geht es ja so ähnlich wie einigen anderen hier. Mein Fall landet wohl vor Gericht!
              Ich habe am 01.05. gebucht Am 02.05. kam nach 12 Stunden (in einer Zeit wo jeder Bürostuhl in Deutschland eigentlich besetzt ist) die Buchungsbestätigung bzw. Rechnung per Email direkt vom RV. Die Anzahlung habe ich natürlich auch durchgeführt. Am 03.05.12 bekam ich nochmals eine Buchungsbestätigung und Rechnung (mit gleichem Reisepreis und Leistungen). Ich habe den Veranstalter weder dazu aufgefordert noch kontaktiert! Mit Schreiben vom 04.05. storniert der RV die Buchung der Reise und schreibt weiter, dass der Tipp- und Eingabefehler am 02.05. festgestellt worden sei. Warum schicken die dann mir nochmals eine Buchungsbestätigung am 03.05.?
              Darüber hinaus habe ich mich voll und ganz auf die Buchungsbestätigung verlassen und habe eine am 30.04. aufgegebene Option einer ähnlichen Reise daraufhin storniert. Würde ich die gleiche Reise heute buchen wollen so würde diese sage und schreibe fast 900 Euro mehr kosten! Das ist wirklich so da ich wegen eines auch letzte Woche ausgemachten Termins nur noch an einem bestimmten Tag fliegen kann. Den Termin habe ich auch zu dem Zeitpunkt ausgemacht als ich mir sicher war das die gebuchte Reise klar geht! Dies ist genau so und ohne irgend etwas zu verbergen oder zu erfinden so geschehen!!
              Jedem dem ich diese Story erzähle sagt mir ich bin im Recht, nur der RV nicht und beruht sich auf ähnliche Gerichtsurteile die das AG München geurteilt hat. Und da finde ich tatsächlich Urteile im Netz die dem entsprechen. Da wird von einem Grundsatz gesprochen, dass wenn eine Reise zu einem Preis von 30% des regulären Preises angeboten wird der Kunde erkennen muss dass es sich um einen Softwarefehler handelt. Bei mir sind es zwar kein 30%, aber sehr günstig war die Reise ehrlich gesagt schon. Ich habe mich vor der Buchung über das Hotel und den Veranstalter erkundigt. Der Veranstalter biete z.B. für Lidl und SonnenklarTV Reisen an. Die werben damit dass sie Billigreisen anbieten. Das Hotel wurde noich nie bewertet da es zu dem Zeitpunkt offensichtlich noch gar nicht eröffnet hatte (siehe auch Diskussionen bei Serenity Fun City). Ich war mir sicher dass der RV Schnäppchen anbietet und es sich hier auch um ein Eröffnungsangebot oder sonstigem handelt. Deswegen habe ich auch gebucht, mit der Gefahr hin, dass das Hotel evtl. nicht auf hat oder noch Baustelle ist!
              Der RV macht eine Riesenwolke und verunsichert die Kunden sehr mit ihren Aussagen! Ich habe zwar den Vorfall meinem Anwalt schon längst übergeben aber ich frage euch hier wie ihr die Sache sieht und bitte um ehrliche Antworten.
              Grüße Jo

              Hotel aus diesem Beitrag
              94%
              Serenity Alma Heights
              Hurghada/Safaga/Ägypten
              Zum Hotel
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              • HC-Mitglied65311H Offline
                HC-Mitglied65311H Offline
                HC-Mitglied65311
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                @musikus1968
                Kämpfe!

                Ich habe kürzlich ein Pfund Katzenfutter im Supermarkt total günstig gesehen. 3 Pakete in den Einkaufswagen gepackt und an der Kasse hieß es, ach' falscher Preis, die sind nicht mehr im Angebot ... habe ich trotzdem verärgert gekauft ...
                Aber eine Reise? Da recherchiere ich Tage, ja teilweise Wochen, ich nehme mir entsprechend Urlaub, bevor ich buche, die Vorfreude ... und dann, äääh, falscher Preis, Fehler im System! Wer zahlt mir meine Mühen bitte?
                Es mag sein, daß Urteile zugunsten des RV gesprochen wurden ... aber so viele klagen wohl nicht, denke ich.
                Je mehr Klagen, desto besser, meine Meinung, damit so ein Dilemma für Urlauber aufhört. Denn schließlich freuen wir uns auf die schönsten Tage des Jahres 🙂

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  Musikus, zunächst ein paar Fragen an Dich (und Du wirst dann auch sicher eine "Meinungs-Tendenz" meinerseits erkennen):

                  ...
                  Ist der von Dir beauftragte Anwalt ein Fach(!!!)anwalt für Reiserecht(!!!)?

                  ...
                  Was hat er Dir (und mit welcher Argumentation) zu eventuellen Erfolgsaussichten gesagt?

                  ...
                  Hast Du eine RSV?

                  ...
                  Hast Du diese vorab informiert?

                  ...
                  Unterstützt sie Dein Vorhaben?

                  ...
                  Weißt Du, das solche Dinge sehr schnell nicht mehr von den RV selbst "bearbeitet" werden, sondern an spezielle Fachagenturen/-Kanzleien weitergereicht werden, die absolute Fachleute im Reiserecht sind?

                  ...
                  Ist Dir bewußt (auch wenn es manchmal schwer nachvollziehbar ist) das "Du" dem RV ein Angebot gemacht hast? Ein Angebot, welches er jederzeit ablehnen kann?
                  Und genau das -und nichts anderes- hat er hier getan ... und genau so wird es (vermutlich!!!) auch ein eventueller Richter sehen.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Musikus1968M Offline
                    Musikus1968M Offline
                    Musikus1968
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Hallo,
                    mein Rechtsanwalt bearbeitet auch das Fachgebiet Reiserecht.
                    Er hat momentan alle Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Bis zum WE bekomme ich seinerseits Bescheid, auch bzgl. Erfolgsaussichten.
                    Nein, ich habe keinen Rechtsschutz, von daher muss ich die nicht fragen...... Das die Sache Geld kostet weiß ich auch, doch ich denke das ich im Recht bin, von daher lass das mal mein Problem sein. 😉
                    Wenn du oben meine Nachricht richtig gelesen hast erkennst du dass ich 2 mal eine Buchungsbestätigung erhalten habe! Von daher hat der RV das Angebot angenommen und somit ist es zuerst einmal zu einem Reisevertrag gekommen. Jetzt versucht der RV den bestehenden RV anzufechten, entspr. § 119 BGB. Die Möglichkeit besteht grundsätzlich, das ist mir auch bewußt! Ich wiederhole: In dem Einschreibebrief erklärt der RV, dass der Fehler am 02.05 im System erkannt worden ist. Warum erhalte ich dann am 03.05. nochmals eine Reisebestätigung?
                    Also wenn man sich hier als "Normalbürger" nicht mehr auf irgend welche Verträge sich verlassen kann, dann sag ich nur noch Gute Nacht armes Deutschland! Die AGB spielen für den RV gar keine Rolle und sind für die nur Luft und kommen für die nur zur Geltung wenn der Kunde sich vom Vertrag lösen möchte.
                    Drehen wir doch mal den Spieß rum. Mir fällt ein, nachdem ich einen bestehenden Reisevertrag habe, dass ich aus irgend einem Grund die Reise gar nicht zahlen kann. Was ist denn dann? Dann fechte ich den Vertrag auch an und sage die AGB interessieren mich nicht und ich habe einen Fehler in meinen eigenen Bilanzen gemacht die mich dazu veranlassen die Reise nicht antreten zu können.
                    Wie gesagt, wenn das so ist wie der RV es sagt, dann gute Nacht!
                    Grüße

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      Dann wünsche ich dir gutes Gelingen... und der Anwalt wird 'eh sein Geld bekommen, gleich von wem.

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • HolginhoH Offline
                        HolginhoH Offline
                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        Ich fürchte, das "mein Rechtsanwalt bearbeitet auch das Fachgebiet Reiserecht" hier bei weitem nicht ausreichen wird...im Streitfall wird er a) gegen absolute Spezialisten und b) vermutlich auch gegen aktuell geltendes Recht "antreten".

                        Sich im Recht fühlen und Recht bekommen, sind oftmals völlig verschiedene Paar Schuhe und wenn Du keine RSV hast, solltest Du Dich vorab ausführlichst(!) über eventuelle Kosten informieren.

                        Ja, ich habe Deinen Beitrag (wie auch die anderen) gelesen...und verstanden 😉 Du erhälst eine Buchungsbestätigung aufgrund zumeist automatisierter Abläufe...eine Prüfung findet oftmals extern von diesem geschlossenen System statt.

                        Doch, die AGB spielen auch für den RV eine Rolle...nur greifen diese hier oft gar nicht, weil sie bestimmte (für Dich jetzt u.U. anwendbare) Bestandteile meist gar nicht erst enthalten. Konstruierte AGB-Umkehrungen frei nach dem Motto "wenn ich muß, müssen die auch" sind somit nicht möglich und/oder rechtlich nicht relevant.

                        ...und davon geht im "armen Deutschland" auch nicht das Licht aus!

                        Bzgl. Deines "umgedrehten Spießes" kann ich Dir einen Denkfehler deinerseits mitteilen. Wenn Du dem RV durch Buchung einer Reise ein Angebot gemacht hast und er dies ohne Widerspruch bestätigt hat, ist (anders bei Deinem obigen Fall!) definitiv ein Vertrag zustande gekommen...und zwar einer, für den dann die AGB des RV gültig und greifbar sind.

                        Kleine, aber feine...und entscheidende...Unterschiede.

                        So ärgerlich die Sache für Dich ist...große Erfolgs-Chancen räume ich Dir nicht ein, zumal der "Einspruch" des RV innerhalb von 2 Tagen und somit kurzfristig kam.

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Nicht ganz ... mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und Rechnung hat der Veranstalter das Angebot angenommen, es ist ein Vertrag zustandegekommen, auf dessen Erfüllung man bestehen kann - und auch sollte.
                          Wenn ich den Beitrag richtig lese, ist auch hier kein Ersatzangebot gemacht worden, ein solches sieht der Gesetzgeber aber vor.
                          Was mich ein bisschen wundert: Der Vertrag wurde am 2.5. geschlossen, am 4.5. einseitig gekündigt und der Rechtsanwalt ist "schon längst eingeschaltet"?
                          Ich halte dies für ein recht "eigentümliches Herangehen" an die Sache; es ist zumeist zielführender, erst einmal ohne großen "Kanonendonner" mit dem Veranstalter zu verhandeln.
                          Dann landet so eine Sache nicht gleich vor Gericht, wenn man einen Anwalt einschaltet, auch dieser wird zuerst bemüht sein, einen Vergleich herbeizuführen.
                          Zuletzt kann man aus einem Beispielurteil und ohne alle Details der Umstände zu kennen keine tendenziellen Aussichten auf Erfolg oder Misserfolg ableiten.

                          Markige Anfeuerungsrufe finde ich übrigens unpassend und die von Holginho erwähnten "Fachleute" werden vom Veranstalter umgehend beauftragt, wenn der Kunde Säbelrasselt!
                          :?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied65311H Offline
                            HC-Mitglied65311H Offline
                            HC-Mitglied65311
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Ich stimme hier vonschmeling zu!
                            Ein Einwurfeinschreiben genügt meist. Sollte dann keine Antwort bzw. keine entsprechende Klärung erfolgen, kann man immer noch den Weg mit einem Anwalt gehen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              Zu einem von vonschmeling erwähnten Vergleich neigen üblicherweise spätestens in der zweiten Instanz auch Gerichte.
                              Ohne RSV bedeutet es in der Praxis, von dem erzielten Teilerfolg kann, abzüglich der anteiligen Anwaltskosten beider Seiten und Gerichtskosten nur sehr wenig übrig bleiben.

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                "vonschmeling" wrote:
                                Der Vertrag wurde am 2.5. geschlossen, am 4.5. einseitig gekündigt und der Rechtsanwalt ist "schon längst eingeschaltet"?

                                So wie ich das anderorts verstanden habe, ist der RA sofort eingeschaltet worden.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HC-Mitglied65311H Offline
                                  HC-Mitglied65311H Offline
                                  HC-Mitglied65311
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  Vielleicht ist ja auch der entsprechende RA im Bekanntenkreis, dann würde ich das auch machen 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    Kurzum: Wenn ich den Beitrag nicht vollkommen falsch verstanden habe ("Vorfall schon längst meinem Anwalt übergeben" - heute ist der 9.5.?!) hat der Veranstalter bereits "längst" seinerseits Anwälte beauftragt und evtl. Befindlichkeiten der Foris zum Sachstand dürften ziemlich überflüssig sein.
                                    @Musikus
                                    Was mich interessieren würde - ich konnte es nicht eindeutig aus deinem Beitrag lesen! - ist, ob es sich auch in deinem Fall um eine Buchung für das leicht ominöse Serenity handelt?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #218

                                      Yep, bei ihm geht's um das "ägyptische Vikingen Infinity" 🙂

                                      Hotel aus diesem Beitrag
                                      56%
                                      Vikingen Infinity Resort & Spa
                                      Türkische Riviera/Türkei
                                      Zum Hotel

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        #219

                                        In diesem Falle wäre es wichtig, Ross und Reiter, bzw. Hotel, Vermittler und Veranstalter zu nennen, da diese Problematik ja kein Einzelfall zu sein scheint ...

                                        Edit:
                                        Zusätzlich kommt die Frage auf, ob der Musikus tatsächlich eine Buchungsbestätigung/ Rechnung bekommen hat, oder nur eine Bestätigung seines Angebotes?
                                        Aus rechtlicher Sicht ist das ein ganz wesentlicher Unterschied und hätte ggf. weder anwaltlicher Mühe noch der Recherche nach Urteilen bedurft.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #220

                                          Hallo,
                                          so jetzt noch einmal weitere Infos detailiert.
                                          Am Samstag den 05.05.12 habe ich per Einschreiben den Brief und die Anfechtung des Reiseveranstalters erhalten. Direkt danach habe ich eine Email an den RV geschrieben mit entsprechender Ablehnung meinerseits ! Am Montag den 07.05. habe ich eine Email wiederrum vom RV bekommen mit dem Hinweis das Sie nichts machen können und die Anfechtung aufrecht erhalten. Daraufhin habe ich den RV persönlich angerufen und dies nochmals versucht zu klären. Außer pampige Antworten kam da überhaupt nichts! Kein Angebot, kein Entgegenkommen, gar nichts! Daraufhin habe ich den Rechtsanwalt eingeschaltet (für mich war das relativ direkt und schnell).

                                          Ja, gebucht hatte ich das Serenity Fun City Hotel.

                                          Was die Sache kostet ist doch meine Sache, glaubt mir das habe ich im Griff ;). Mir geht es ums Prinzip und ums Recht.
                                          Holginho: So wie du schreibst muss ich ab sofort bei jeder Reise bis zum letzten Tag hin zittern ob die Reise tatsächlich stattfindet! Ein RV kann ja jederzeit den Vertrag kündigen, er hat ja nichts zu befürchten. er hat wohl keine Pflichten, nur Rechte!

                                          Was mich auch an der ganzen Sache sehr ärgert ist, dass ich mich auf die Buchungsbestätigung/Rechnung absolut verlassen habe (selbst der RV schreibt in seinem Einschreibebrief ...."Die Buchungsbestätigung hätten Ihnen daher nicht zugesandt werden dürfen"......
                                          Dementsprechend habe ich die Buchungsoption storniert. Und die bekomme ich aktuell so nicht mehr!!
                                          Gruß

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