Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Wohl kaum, denn das BGB gibt genau das Gegenteil dessen her, was du anstrebst:
Nämlich die Rechtfertigung, sich auf einen Irrtum zu berufen und das Gewünschte eben nicht zum irrtümlich genannten Preis abgeben zu müssen.
Insbesondere bei den vielen verschiedenen Bezeichungen für Zimmerkategorien ist ein solcher Irrtum überaus verzeihlich, und du wirst kein Glück haben mit dem Bestehen auf das Angebot der Suite zum Zimmerpreis.
Bedaure ... :? -
Vielen Dank für Eure Beiträge. Nun kann ich Euch hier eine erfreuliche Meldung machen. Habe einen Text im Ombussmann gefunden, der sagt, Offerten sind verbindlich und müssen so gegeben werden, dürfen aber einen Zuschlag von max. 10% machen.
Nun habe ich den Reiseveranstalter informiert über diese Aussage vom Obdusmann und siehe da, nun konnten wir die Reise zum ursprüglich offerierten Preis (plus 10%) buchen. Dies ist für uns eine Erpsarnis von EUR 1'000.--
Also hatte ich doch gute Karten und nicht schlechte. -
@morano
Zuerst mal meinen Glückwunsch.
Dann würde ich dich bitten, die Fundstelle mit der Aussage des Ombudsmannes hier zu verlinken oder zu zitieren und zudem den Hinweis anbringen, dass Angebote (in einem bestimmten Rahmen!) zwar verbindlich sind, nicht jedoch wenn sie schwerwiegende Fehler oder inhaltliche Irrtümer enthalten.
Die Aussage eines Ombudsmannes hebt auf gar keinen Fall Artikel des BGB auf, somit sind Zweifel an der Präzision deiner soweit getroffenen Aussage statthaft.Möglicherweise betrifft deine Causa auch nicht in Deutschland übliche Verfahrensabläufe?
Beispielsweise hat der Ombudsmann im Schweizer Recht zu Reisen eine andere Position als in Deutschland, wo Ombutsleute insbesondere zur Schlichtung von Pauschalreisefragen eher nicht sehr verbreitet sind.Wie dem auch sei - wer heilt hat Recht! - nur möchte ich nicht, dass hier falsche Vorstellungen von der Benutzung mediatorischer Mittel entstehen und der Eindruck, man könne mit Zuhilfenahme eines im Internet gefundenen Zitats eine abweichende Rechtslage schaffen?!
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Danke
manchmal hat man auch Glück im Leben. Nein Spass beiseite. Ich möchte hier überhaupt nichts sagen was nicht so ist.
Ich habe diesen Gesetztesartikel vom Deutschen Tourismusverband e.V. erhalten, weil ich da nach Hilfe gefragt habe. Dieser sagt aus, dass schriftlich offerierte Offerten verbindlich sind. Der Ombusmann sagt: " In derTat ist eine Offerte verbindlich. Ein Versehen oder in unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt. Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".
Ich denke, dass es auch hier auf die Reiseagentur ankommt. Ich habe dies so kommuniziert und einen Vorschlag verlangt, sie sind mir entsprechend entgegengekommen.
Und liebe Frau vonschmelig, ich bin nicht vom hinterm Berg, ich weiss sehr wohl, dass sich die Gesetze in der Schweiz von denen in Deutschland unterscheiden. Deshalb habe ich ja auch in Deutschland um Hilfe angefragt. Aber auch in Deutschland gibt es Gesetze. Und ich zitiere hier sicherlich nicht "irgendwelche im Internet gefundene Zitate".
Ich möchte einfach allen hier etwas Mut machen, sich nicht immer alles bieten zu lassen und sich zu wehren. Dies muss allerdings höflich, sachlich und mit Fakten hinterlegt sein. Dann sehe ich darin absolut kein Problem. Denn Frau vonschmeling hat ja von Anfang an gleich Kategorisch gesagt, keine Chance. Dem ist nicht so.
Versucht es doch einfach. -
Ja, ja, das Juristendeutsch!
Die von Dir zitierte Textpassage sagt nichts anderes aus, als von schmelings Posting, nämlich das der Anbieter nicht verpflichtet ist, die Reise zu dem irrtümlich angebotenen Preis zu verkaufen.

LG
Sokrates
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Genau genommen schrieb sie:
vonschmeling:
Wohl kaum, denn das BGB gibt genau das Gegenteil dessen her, was du anstrebst:
Nämlich die Rechtfertigung, sich auf einen Irrtum zu berufen und das Gewünschte eben nicht zum irrtümlich genannten Preis abgeben zu müssen.
... und du wirst kein Glück haben mit dem Bestehen auf das Angebot der Suite zum Zimmerpreis.
Bedaure ...... und du hast Glück gehabt, nicht mehr und nicht weniger.
Das kann man aus dem jetzt vollständigen Zitat unschwer erlesen, denn der Ombutsmann sagt nichts anderes als auch schon die Frau von Schmeling gesagt hat. Jedenfalls war das Zitat gewiss nicht entscheidend für die Kulanz - und genau das möchtest du glauben machen.Außerdem hat es nichts mit "von hinterm dem Berg" zu tun, wenn ich mich höflich erkundige, in welcher juristischen Sphäre sich deine Causa zugetragen hat.
Deine schnippische Note kannst du dir also gerne klemmen ... -
Ehmm Frau vonschmeling wie war doch das mit den Forenregeln und den Nettigkeiten: Gelten für Dich wohl auch oder nicht?
Es war überhaupt nicht schnippisch. Aber so wie es auch aus anderen Beiträgen hervorgeht wollt Ihr einfach immer und in jedem Fall Recht haben. Und das habt Ihr nicht. Ganz einfach.
Ob Glück oder nicht, egal, der Reiseveranstalter hat mir geschrieben, dass er aufgrund der Tatsache und den mitgeschickten gesetztlichen Artikel mir die Reise auch so gibt. Also war es NUR aufgrund der gesendeten Gesetztesartikel.
Aber mir ist das so was von egal! Für mich ist es positiv und dies wollte ich den anderen sagen, wie ich auch geschrieben habe, man soll den Mut haben, es zu probieren und siehe mein Wortlaut... es muss mit Fakten hinterlegt sein. Und das war es. PUNKT.
Möchte hier auch nicht weitere Belehrungen und Besserwisserein von Euch hören. Finde das sowieso nicht korrekt, denn für was ist denn dieses Forum. Dass man sich austauschen kann oder? Also, nichts anderes habe ich getan. Meine Erfahrungen hier reingeschrieben und promt wird man kritisiert, belehrt etc... das gehört meiner Meinung nach nicht in ein Forum. Und somit ist das Thema für mich beendet. -
"Ein Versehen oder ein unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt.
Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".
sagt der Ombudsmann!Er sagt nicht "Die Reise muss zum irrtümlichen Angebotspreis verkauft werden".
Er sagt vielmehr "Falls der korrigierte Preis dir nicht gefällt, musst nicht für den Vertrag einstehen und kannst deinerseits vom Angebot zurücktreten".Insofern ist einigermaßen logisch, dass der Veranstalter durch deine "Begründung" keineswegs veranlasst war, dir den geringeren Preis anzubieten - auch wenn du das gerne so sehen möchtest.
Anderern Mut machen zu wollen ist edelmütig, allerdings sollte es im Rahmen eines Forum ebenso rechtschaffen sein, einen irrtümlich behaupteten Anspruch ("NUR auf Grund der Gesetzesartikel" wie du schreibst) von einer reinen Kulanz zu unterscheiden.
Schlafwandlerisch wird sonst womöglich der nächste User, der sich des Zitates bedient genau das erhalten, was der Ombudsmann tatsächlich optiert:
Die Gelegenheit zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag - nebst einem langen Blick mit dem Ofenrohr ins Gebirge!
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Also haben wir alle zukünftig einen Freifahrtschein.....egal ob Urlaubsbuchung oder Großeinkauf bei einem Elektromarkt. Weil dann werde ich mich nun mal auf die Suche nach solchen "fehlerhaften" Angeboten(Offerte macht das Ganze ja nicht richtiger) machen. Im Zweifel, falls man mir widerspricht, berufe ich mich einfach auf den "Gesetzestext" der Userin und bekomme alles!! Tolle einfache Welt......

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Immerhin wäre das ein mutiges Ansinnen ...

Ernsthaft: Mir kommen so manche Zweifel am Edelmut, wenn offenherzig bekannt wird das "Warum" sei einem sowas von wurscht, wenn es in eigener Sache doch funktioniert hat.
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Ein - noch nicht einmal verstehend gewürdigtes! - Zitat beugt keine geltende Rechtsprechung - weder in D noch in CH. -
wir hatten eine reise mit 1-2 fly nach teneriffa gebucht , anfang august
für nächstes jahr ende mai im reisebüro . drei wochen für rund 1050 euro pro person,
also durch aus ein günstiger preis....entspricht einer 3 für 2 wochen buchung......also durch kein fake angebot... nun aber
hat uns 1-2 fly die reise gekündigt , bzw will genau 1000 euro, pro kopf 500 euro ,mehr
von uns haben und das nach über 4 wochen , sprich wir hatten vor über 4 wochen
gebucht ,kündigung weil angeblich ein eingabe fehler vorliegt.
trotz reklamation von unsere seite und auch von unseren reisebüro ,bleibt
es bei der kündigung durch 1-2 fly , kein entgegenkommen von 1-2- fly .
was uns am meisten stört ist die art und weise, wir hätten ja vielleicht den
neuen preis bezahlt , aber nicht so ........also wird für die zukunft 1-2 fly
ersatzlos als reiseanbieter gestrichen, da zahle ich lieber bei einen anderen
anbieter mehr , bevor ich mit 1-2 fly nochmal eine buchung tätige.
wie jeder weiß ist 1-2-fly eine 100 prozentige tui tochter.....soviel zu tui.der jetztige preis liegt sogar noch über konkurenz angeboten, also bei weiten
kein angebot mehr.gibt es hier vielleicht noch andere betroffene ! ?
oder hat jemand auch solche erfahrungen gemacht ! ?
wenn man so etwas erst nach über 4 wochen merkt , ist das ein witz ...ODER ! ! -
Nach genau welcher rechtlichen Meinung suchst du bittschön?

Der Veranstalter wird sich auf den §119 BGB berufen - vermutlich zu Recht.
Du hast reichlich Zeit dich für ein anderes Angebot zu entscheiden und musst dich nicht an das inzwischen uninteressant gewordene binden.
Ein Rücktritt samt kompletter Erstattung ggf. bereits getätigter Zahlungen steht dir frei.Da Reisen zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Hotel über einen bestimmten Anbieter entgegen landläufiger Vorstellung nicht im Sekundentakt gebucht werden ist es durchaus gewöhnlich, einen Erklärungsirrtum auch erst nach 4 Wochen festzustellen.
Soweit vorgetragen besteht also kein Anspruch an eine Erfüllung des Vertrages trotz widriger Bedingungen.
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Sicherlich mehr "Ohje" als "Witz" Potenzial, Curi ... bin ich total bei dir!
Ich frage mich zudem, welche Form der Übermittlung denn Heinz und Geli komfortabler erschienen wäre?
Vorschläge willkommen!Regelmäßig macht der Veranstalter von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch; umgekehrt kann der Reisegast dies ebenfalls für sich beanspruchen und wird nicht etwa gezwungen, den tatsächlich angemessenen Preis für eine Reise auf Biegen und Brechen zu bezahlen.
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ich hatte auch erst diesen beitrag , in einen anderen forum
stehen und wurde dann an dieses forum verwiesen ! ! !
VON WEGEN WITZbrauche auch keine rechtsberatung........diese ist mir schon klar ! !
WIE ICH SCHON GESCHRIEBEN HABE ,habe diese reise von mir aus
gekündigt.......suche eigentlich noch andere betroffene,mit denen 1-2 fly das gleiche
gemacht hat...........vor allen wie .........darum get es ja
lapidar entweder ihr zahlt den neuen preis oder nicht......da hätte ich
etwas mehr erwartet
habe in der zwischen zeit eine andere reise gebucht, bei einen anderen
veranstalter, leider ist diese in der zwischen zeit etwas teuer geworden.
sprich vor über 4 wochen zu den zeit punkt der 1-2 fly buchung , war diese
neue reise etwas günstiger , nicht viel aber günstiger...es geht darum , gibt es sehr viele betroffene , so liegt vielleicht etwas
ganz anderes vor....mal ganz vorsichtig ausgedrückt.deshalb hatte ich diesen beitrag ja auch nicht in diesen forum stehen ! !
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Hier gibt´s keine Rechtsberatung, da nich für.
Bitte hör mal auf zu brüllen, und falls du Wert legst auf ein wie auch immer geartetes Feedback, bemühst du dich idealerweise um eine möglichst deutliche Formulierung deines Problems?!
Vorgreifende Info:
Für die Suche nach Mitbetroffenen im Rahmen obskurer Vorhalte steht dieses Forum nicht zur Verfügung. (hab ich so gespeichert)
Etwas "ganz anderes" ist sicherlich nicht der Anlass zur Kündigung durch den Veranstalter - tatsächlich hast du mit dem vermeintlichen Schnäppchen wohl leider schlicherdings auf´s Brett geschissen.Zur Durchsetzung imho (schwindliger?) Sachverhalte bediene dich ggf. eines Rechtsbeistandes - in diesem Forum wirst du hierbei sicher nicht geholfen!
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Vermutlich auf eine Verknüpfung mehrerer Einreden zur Risikoverteilung?
Leider ein irrtümlicher Ansatz - dem hier seitens der Forenverantwortlichen aus gutem Grund ein Riegel vorgeschoben werden sollte.
Pech gehabt ... würde ich sagen!
) ist es eher hier nachzufragen ohne vorher zumindest ein ganz kleines bisschen in diesem Thread gelesen zu haben.