Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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kann man so sehen, wann sie es erkannt hätten ist unklar. Ich vermute beim Einziehen des Reisepreises im März 2024.
Accor tritt nur als Vermittler der Reiseleistung auf, abgerechnet wird von Mövenpick vor Ort.
In dem anderen Fall musste der Kunde vor Ort das 2,5 fache seiner Buchung nachzahlen. War gerade vor einigen Tagen.
Interessant ist das 3 Tage nach meinem Schreiben die Preise für das Hotel bei den deutschen Veranstaltern um ca. 2 TSd € nach oben korrrigiert wurden. Da wurden wohl die Daten in den Bettenbanken mal eben angepasst.LG
Vadder -
@vadder.meier
Ich bin mir sicher was ich nicht interessant finde, dessen unbenommen beglückwünsche ich dich zur akzeptablen Vereinbarung.
Es war offensichtlich ein irrtümlicher Preis angegeben, und vermutlich wäre die von dir erwähnte Erfahrung einer enormen Nachforderung vor Ort das absolute worst case Szenario für fast jeden hier Mitlesenden?!
Was ich ebenfalls nicht toll finde sind deine Hinweise auf "andere Foren". Wenn du daraus Erkenntnisgewinne ziehen konntest solltest du einen Weg finden diese hier zur Verfügung zu stellen. -
Ich habe am 20 September über Check 24 einen Reise gebucht nach Türkei für nächste Jahr August
Habe bereits Anzahlung bezahlt und am 18 Oktober Habe Email bekommen das Reise wegen Tippfehler gelöscht wird
Habe Reise für 3011€ gebucht und jetzt soll ich 4575€ zahlen fals ich noch die Reise haben möchte
Eine Anfechtung Vertrag mit diesse Konditionen
FTI Touristik GmbH ist die Reise Büro
Bin sehr enttäuscht -
Ich habe eine Reise bei einem Reiseveranstalter "vtours international" gebucht und nun ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass meine Reise storniert wurde, weil es ein Problem in ihrem System gab und der Preis falsch berechnet wurde. Haben sie das Recht, dies zu tun? Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
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ob das zulässig ist regeln die AGB des Veranstalters welche Du bei Vetragsabschluss durch anklicken akzeptiert hast. Also nachlesen. Wenn die Buchung verbindlich durch den RV bestätigt wurde liegt ein rechtsgültiger Vertrag vor der beide Seiten bindet.
Ein Kalkulationsirrtum des Veranstalters geht immer zu seinen Lasten, es ist unternehmerisches Risiko. Anders ist es bei einem Angebotsirrtum, in diese Richtung geht es hier. Dann muss der Veranstalter konkret "beweisen" wie es zu diesem preislichen Fehler gekommen ist. Dem versucht er sich mit der wachsweichen Begründung zu entziehen und storniert zudem ohne Rückfrage beim Kunden.
Damit ist die Reise erst mal weg und Du kannst eigentlich nur noch den Klageweg beschreiten. Eine sehr unschöne Art und Weise sich aus der Verantwortung zu ziehen.LG
Vadder -
@Gridlock
Erst einmal: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Grundsätzlich hat der Veranstalter das Recht sich auf einen Erklärungsirrtum zu berufen (falsche Preisangabe) und den Vertrag zu kündigen.
Merkwürdig ist zunächst einmal, dass dir kein alternatives Angebot (ggf. zu einem höheren Preis) unterbreitet wurde.
Für eine Bewertung deiner Ansprüche machst du leider viel zu wenige Angaben.
Du hast auf alle Fälle das Recht auf eine präzise Darlegung weshalb die Kündigung erfolgte. Ein Problem im System und daraus resultierend eine falsche Preisberechnung legt in der Tat einen sog. Kalkulationsirrtum nahe, und dieser berechtigt vtours nicht zur ersatzlosen Kündigung.
Falls du über einen Vermittler (Reisebüro stationär oder online) gebucht hast wäre dieser dein erster Ansprechpartner.
Vielleicht kannst du den Sachverhalt etwas genauer schildern?
Selbstverständlich stehen dir etliche Optionen zur Klärung offen ohne gerichtliche Schritte einzuleiten!? -
@Gridlock
Erst einmal: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Grundsätzlich hat der Veranstalter das Recht sich auf einen Erklärungsirrtum zu berufen (falsche Preisangabe) und den Vertrag zu kündigen.
Merkwürdig ist zunächst einmal, dass dir kein alternatives Angebot (ggf. zu einem höheren Preis) unterbreitet wurde.
Für eine Bewertung deiner Ansprüche machst du leider viel zu wenige Angaben.
Du hast auf alle Fälle das Recht auf eine präzise Darlegung weshalb die Kündigung erfolgte. Ein Problem im System und daraus resultierend eine falsche Preisberechnung legt in der Tat einen sog. Kalkulationsirrtum nahe, und dieser berechtigt vtours nicht zur ersatzlosen Kündigung.
Falls du über einen Vermittler (Reisebüro stationär oder online) gebucht hast wäre dieser dein erster Ansprechpartner.
Vielleicht kannst du den Sachverhalt etwas genauer schildern?
Selbstverständlich stehen dir etliche Optionen zur Klärung offen ohne gerichtliche Schritte einzuleiten!?Danke für die Tipps, hier eine genauere Beschreibung der Situation - ich habe am 16.01.01 eine Reise über HolidayCheck gebucht und am selben Tag kam eine Stornierung. In der E-Mail stand Folgendes:
Wir danken für Ihren Buchungsauftrag vom 16.01.2024, den wir bedauerlicherweise nicht wie gewünscht bestätigen können.
Von den zugesteuerten Leistungen bei der gebuchten Pauschalreise wurde lediglich eine Komponente korrekt kalkuliert, auf Grund eines Systemfehlers fehlt jedoch die Berechnung der weiteren Leistungen.
Bitte wenden Sie sich für eine Neubuchung wieder an Ihr Reisebüro / Reiseportal.Daraufhin habe ich mich mit vtours in Verbindung gesetzt und eine Erklärung verlangt, auf welcher Grundlage sie den Vertrag storniert haben. Auf meine E-Mail erhielt ich folgende Antwort:
Bitte beachten Sie, dass es bei Ihrer Buchung zu einem Verarbeitungsfehler kam. Uns liegt es fern, unsere Kunden zu verärgern, jedoch ist die gewünschte Leistung, hotelseitig, durch einen Systemfehler nicht zustande gekommen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihnen und der vtours GmbH kein Vertragsverhältnis besteht. Dieses ist nicht mit dem Versand der Auftragsbestätigung Ihres Reisevermittlers geschlossen, sondern mit dem Versand der Rechnungsbestätigung.
Diese wurde von unserer Seite nicht versendet.
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Danke für die ausführliche Schilderung, Gridlock.
Soweit ist das alles sowohl ärgerlich als auch rechtens.
Wende dich also wie zuvor schon empfohlen an deinen Vermittler (hier HC OTA), die sollten die weiteren Schritte mit dir zusammen einleiten.
Ich verstehe es so, dass der Buchungsteil Hotel nicht verfügbar war, warum auch immer.
Musst du tatsächlich mit HC Reisebüro auflösen, da du soweit nur mit dem über ein vertragliches Verhältnis verfügst. -
Danke für die ausführliche Schilderung, Gridlock.
Soweit ist das alles sowohl ärgerlich als auch rechtens.
Wende dich also wie zuvor schon empfohlen an deinen Vermittler (hier HC OTA), die sollten die weiteren Schritte mit dir zusammen einleiten.
Ich verstehe es so, dass der Buchungsteil Hotel nicht verfügbar war, warum auch immer.
Musst du tatsächlich mit HC Reisebüro auflösen, da du soweit nur mit dem über ein vertragliches Verhältnis verfügst.Vielen Dank für Ihren Hinweis, aber die HolidayCheck AG hat darauf geantwortet:
Wir bedauern sehr, dass der Veranstalter die von Ihnen gewünschte Reise nicht bestätigen kann. Es handelte sich um einen technischen Fehler des Veranstalters, der zu unrealistischen Preisen geführt hat. Der Veranstalter hat den Fehler bemerkt bevor er eine Buchungsbestätigung versendet hat, weshalb noch kein Reisevertag zustande kam. Es tut uns leid, dass wir Ihnen aufgrund der sehr hohen Differenz zum tatsächlichen Preis auch kein alternatives Angebot erstellen können.
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Naja, dann ist der Sachverhalt ja klar: Grotesk abweichender Preis - Fehler rechtzeitig bemerkt - Reise nicht final bestätigt.
Da sehe ich tatsächlich keiner Angriffspunkte für eine Einrede.
Akzeptieren, Schlüpper richten, weitersuchen! -
@ Haberling
setz doch einfach mal Deine Expertenbrille ab und halte dem fragenden User zu Gute, das er aus seiner laienhaften Sichtweise so gefragt hat.
LG
Vadder -
Ich sag mal so
: Wenn eine normalerweise preisintensivere Reise für'n Appel und 'n Ei angeboten wird (in diesem Fall wohl einzig zu den Kosten der Flüge), dann sollte doch auch einem Laien der Gedanke kommen, dass da vielleicht etwas im Argen liegt, nicht stimmen kann ? Kann doch auch Gridlock gemerkt haben. Was natürlich nicht daran hindern muss, es mit dem Angebot zu versuchen. Das ist doch ok.
Und eines muss man Gridlock wirklich zugutehalten - er hat gefragt, ja, auch das ist ok, aber hier immer sehr sachlich berichtet.
Da hat es schon weitaus andere Postings gegeben. -
Ich meinte eher das Gridlock nicht erwähnte das noch keine Buchungsbestätigung vom RV eingegangen war, auf die bei Buchung über HC hingewiesen wird.
Zitat Gridlock
Ich habe eine Reise bei einem Reiseveranstalter "vtours international" gebucht und nun ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass meine Reise storniert wurde, weil es ein Problem in ihrem System gab und der Preis falsch berechnet wurde. Haben sie das Recht, dies zu tun? Welche Rechte habe ich in diesem Fall?vadder.meier du bist, nach deiner Antwort zu schließen, auch davon ausgegangen das die Reise fest gebucht war.
Zitat RV:
Wir danken für Ihren Buchungsauftrag vom 16.01.2024, den wir bedauerlicherweise nicht wie gewünscht bestätigen können.Also wurde die Reise nicht vom RV storniert sondern nie bestätigt.

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@vadder.meier
Ja, Brille absetzen ist gut - z.B. auch wenn man gleich zu sehr mageren Angaben das ganz große Besteck auspackt (siehe deine direkte Antwort auf den Beitrag)!?
Natürlich hängt an error fares immer ein Quäntchen Hoffnung. Ich halte es für eine gute Idee sie hier vorzustellen und im Falle zu weniger Angaben über Nachträge eine recht valide Einschätzung zu erhalten.
Für Gridlock ist es leider nicht gut gelaufen, Ansprüche auf Durchführung sind obsolet. -
Es ist schon seltsam das bei solchen Fragen vom User selten präzise Daten angegeben werden, weil die Antwort wahrscheinlich auf der Hand liegen würde?

@haberling sagte:
Es ist schon seltsam das bei solchen Fragen vom User selten präzise Daten angegeben werden, weil die Antwort wahrscheinlich auf der Hand liegen würde?

Das stimmt, auf den Punkt gebracht...Ähnliches hatte ja auch Kourion und vs schon erwähnt.
Wäre es dann nicht besser, bei solchen Themen oder Beiträgen--generell erstmal ein paar Fakten abzufragen (Reiseziel, Hotel, Reisepreis, Leistung, Dauer ) des "gebuchten" Urlaubs?
Daran erkennt man doch rasch, ob der Preis völlig unrealistisch ist und erspart den Usern - eine wie geschehen -falsche erste Reaktion.
Hier war es ja wirklich der komplett fehlende Hotelteil, bei der Produktion. Was ein technisch sehr gut aufgestellter, erfahrener Veranstalter wie Vtours (gehört zur schweizerischen Hotelplan/ Migros-Gruppe) --natürlich durch maschinelle Plausibilitätschecks rasch festgestellt hat.
Vermutlich hatte wohl die angezapfte Bettenbank einen Bug.Auch das kommt immer wieder mal vor.
Solchen und weiteren Themen wird man gerade in der wie aktuell--Hauptbuchungsphase immer wieder mal begegnen.Bei Millionen von täglichen Angeboten in der Touristik- sind Produktionsfehler sicher nicht zu vermeiden.
Daher wird es sicher nicht der letzte Beitrag dieser Art bleiben- und dazu eben mein Vorschlag, siehe oben. -
Naja, dann ist der Sachverhalt ja klar: Grotesk abweichender Preis - Fehler rechtzeitig bemerkt - Reise nicht final bestätigt.
Da sehe ich tatsächlich keiner Angriffspunkte für eine Einrede.
Akzeptieren, Schlüpper richten, weitersuchen!Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Vorsorglich noch einmal der Hinweis, dass ein Versuch einen offenkundig falschen Preis vor Gericht durchzuboxen rechtsmissbräuchlich wäre.
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Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, habe am 20.05.24 eine Reise über ein Vergleichportal gebucht, die Reise war nicht die billigte, passte aber uns aber perfekt mit den Flugzeiten, somit haben wir bei Coral Traval gebucht, wir hatten eine 3 tage Frist es uns zu überlegen, nach Ablauf der Frist haben wir die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten, die Anzahlung wurde am 24.05. durch den Reiseanbieter bestätigt.
Heute am 27.05. hat der Veranstalter die Reise mit der Begründung „Anfechtung Reisevertrag zur Buchung….………Infolge eines im Vorfeld der Buchung aufgetretenen Eingabefehlers ist es zu einer nicht
korrekten Berechnung des Gesamtreisepreises gekommen. Der Reisepreis zu der oben
genannten Vorgangsnummer wurde daher falsch ausgewiesen.“ alternativ bietet er nun die Reise für 1400 Euro mehr an
in den Portalen ist die Reise immer noch für rund 300-400 Euro mehr vorhanden.was können wir tun? Kann nicht glauben das er damit durch kommt ?
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Ich glaube schon, wobei du das neue Angebot ja nicht annehmen musst und die Reise dann eben noch einmal für 300-400€ mehr buchen kannst.
Eine falsche Preiseingabe ist geradezu die Königsdisziplin der Erklärungsirrtümer und eine Anfechtung aus diesem Grunde zumeist rechtens.
Um ermessen zu können, was du mit "nicht die billigste" meinst müsstest du genauere Angaben zur Reise machen.
Grundsätzliches dazu findest du ja schon im Verlauf dieses Thread.
Als erste Maßnahmen kannst du eine Spezifikation des "Eingabefehlers" verlangen. Recht häufig wird eine Komponente (Flug oder Hotel) bei der Erstellung des Angebots vergessen, aber auch Zahlendreher oder dergleichen kommen vor. Wegen der Häufigkeit solcher irrtümlicher Eingaben haben die meisten Veranstalter eine maschinelle Plausibilitätsüberprüfung eingeführt, damit fallen Fehler schneller und zuverlässiger auf.
Tatsächlich sind deine Erfolgsaussichten bei Widerspruch eher gering einzuschätzen. Mein Rat wäre daher sich nicht zu streiten und stattdessen wacker das günstigere Angebot zu buchen.
Last not least stehen Flugzeiten auf tönernen Füßen und ändern sich häufiger als Kim Kardashians Haarfarbe ...