Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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wer lesen kann ist klar im vorteil ! ! !
wie ich schon geschrieben , suche keine rechtsberatung
oder sonst etwas in der art.
sonst hätte ich auch nicht ,die reise storniert.........! ! !DIE RECHTS LAGE IST KLAR UND EINDEUTIG
ich wollte auch nicht in dieses forum , sondern wurde hier her
verwiesen .......also copy und rüber damit , von erfahrungen
mit veranstaltern zu diesen forum und da war es leider zu spät.......sorrywie schon geschrieben , wollte ich mich mit betroffenen austauschen
nicht mehr und auch nicht weniger..........alles schon geschrieben
ich konnte ja auch nicht wissen , das es hier menschen gibt , die etwas
dagegen haben wen jemand nach günstigen preisen sucht. nach preisen
die durch aus real sind......und keine fake schnäpchen sind.... ! !pech gehabt ,,, stimmt ,,, so ist halt das leben ......für mich auch nicht
weiter schlimm , habe doch längst ersatz gefunden , auch schon geschriebenmöchte hier auch nicht umbedingt , weiter dazu stellung beziehen .
der letzte satz in der vorrigen nachricht , war nicht angemesen,weil
man ihn falsch deuten kann, was auch geschehen ist....... sorry.....
mein fehlerdabei möchte ich es belassen , und keinen auf die " füße " tretten
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stimmt
möchte ich auch nicht
bin in falschen forum gelandet............sorry
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Wenn ich es richtig verstehe, anerkennt Heinz und Geli die rechtliche Lage und möchte sich - aus welchen Gründen auch immer - mit anderen Betroffenen austauschen.
In der Tat wird er sie hier nicht finden und ist es nach genauerer Erklärung der Angelegenheit auch vollkommen überflüssig, über die rechtlichen Aspekte aufzuklären.
Mithin ist es ratsam, etwas präziser auszudrücken was man denn möchte, dann muss man auch nicht solche Sätze raushauen "wer lesen kann" blaaa. Auch sehr befähigte Leser können nur das lesen, was tatsächlich da steht ...
Wie dem auch sei - zur Suche zum Austausch dient dieses Unterforum jedenfalls nicht. -
@heinz und geli
Du fragst u. a. in deinem neu eröffneten Thread zu 1-2-fly und auch hier:
"oder hat jemand auch solche erfahrungen gemacht ! ?"Da hier in diesem Thread von vielen derartigen Erfahrungen zu lesen ist, verlinkten ihn @Ahotep und ich (mit dem Hinweis Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" ).
@Ahotep verwies zusätzlich auf den bestehenden Thread zu 1-2-fly.Du konntest dir demzufolge den dir zum Posten geeignet erscheinenden Thread aussuchen.
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Da hier mit BGB § 119 (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) argumentiert und BGB § 121 (Anfechtungsfrist) recht lapidar mit "kann schon mal etwas laenger dauern" abgetan wurde, moechte ich zumindest der Vollstaendigkeit wegen auf den bislang ueberhaupt noch nicht angesprochenen § 122 BGB (Schadensersatzpflicht des Anfechtenden) hinweisen.
Rechtlich "voellig klar" scheint mir der Fall hier bislang keinesfalls zu sein. Da muesste man schon erst einmal pruefen, ob hier tatsaechlich eine wirksame Vertragsanfechtung vorliegt (besonders im Hinblick auf BGB § 121). Ebenso waere natuerlich zu pruefen, ob und ggf. in welcher Hoehe hier ein Schadensersatzanspruch nach BGB § 122 bestehen kann.
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Schadenersatz gibts aber nur dann, wenn ein Schaden entstanden ist. Da Heinz und Geli die Zahlung voll zurückbekommen, ist kein Schaden zu sehen.
Der Paragraph dient eher der Absicherung von z.B. Handwerkern, die möglicherweise bereits Material für einen Auftrag gekauft und bezahlt haben.
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Ein Schaden ist hier sehr wohl entstanden. H&G haben im Vertrauen auf Vertragserfuellung auf die Buchung der damals zu einem guenstigeren Preis erhaeltlichen Reise verzichtet und diese dann nach der Vertragsanfechtung nur zu einem hoeheren Preis buchen koennen.
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Woraus leitest du das ab?
Wenn dem so wäre - erwähnt wird dergleichen nicht!? - dürfte es nicht ganz einfach sein, den entstandenen Schaden belastbar zu evaluieren, sprich den damaligen Preis zu einem Vergleich mit dem jetztigen heranzuziehen ...Die Anfechtung muss unverzüglich nach Erkennen des Irrtums erfolgen.
4 Wochen erscheinen mir durchaus plausibel bei einer Reise, die im Mai kommenden Jahres angetreten werden soll. -
Sehr geehrte Holidaycheck Gemeinde,
habe eine etwas komplexere Frage an die Spezialisten

Letzten Freitag, also vor 6 Tagen habe ich auf Holidaycheck ein Angebot für ein 5 Sterne Hotel in Side gefunden. 14 Tage mit eigener Anreise in den Sommerferien 2016 Mitte August für 144€ pro Person. Dass es sich hierbei um einen Preisfehler handeln muss, war mir gleich klar. Schließlich buchte ich die Reise auf der Direktseite der TUI-Tochter Gulet.at . Nach der ersten Buchungsbestätigung folgte auch die zweite Buchungsbstätigung inklusive Rechnung. Heute kam noch die Nachricht über die eingegangene Anzahlung ein.Ich weiß von den §§ 119,120 BGB und dem Anfechtungsparagraphen §147 BGB. Dass der RV sich in meinem konkreten Fall auf einen Irrtum berufen kann und damit den Vertrag anfechten könnte, ist klar. Aber da ich ja nur eigene Anreise gebucht habe, fehlen natürlich noch die Flüge. Nun stellt man sich den Suboptimalfall vor, bei der eine Flugbuchung besteht aber das Hotel storniert/annulliert wird.
Im Normalfall wäre dann der RV schadensersatzpflichtig an mich, nach §122 BGB (Schadensersatzpflicht des Anfechtenden) da ich ja auf die Gültigkeit des Vertrages vertraue und damit einen Folgeschaden habe (Stornokosten des Fluges oder sogar gesamte Flugkosten bei fehlender Storno-Möglichkeit).
Nun ist es aber so, dass der zweite Absatz von §122 BGB besagt: *(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeitoder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).*Diese Tatsache ist nun beim besten Willen nicht abzustreiten, diesen Preisfehler würde nun wirklich jeder erkennen. Aber wie seht ihr die Sache bzw. habt Erfahrung oder Expertenwissen? Danke für eure Antworten! -
Du hast bereits die meisten der relevanten Aspekte ziemlich gut selbst eingeschätzt.
Ausgenommen den, dass deine Flüge nicht etwa ihren Wert gänzlich einbüßen nur weil dein (grotesk billiges!) Hotel teuerer wird.
Selbstverständlich kannst du dafür den Veranstalter also nicht in Anspruch nehmen und eine Erstattung verlangen.
Immerhin kann man erwarten, dass dir die separat gebuchten Flüge auch für eine anderweitige Verwendung taugen - sei es ein Beduinenzelt im küstennahen Bergland.Du bist zweifellos kreativ ... ich erspare mir vorläufig weitere Prädikate.
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Danke! Hab ich mir schon gedacht, dass es darauf hinaus laufen wird.
Ja das stimmt natürlich, jedoch würde es dann wahrscheinlich auf ein billiges 3 Sterne Hotel in Alanya hinauslaufen (kleines Studenten-Budget :D) und das wäre ja schade.
Bleibt die Hoffnung, dass der Preisfehler der immerhin schon 7 Tage alten Buchung auch weiterhin unentdeckt bleibt. -
Damit würde ich nicht rechnen, fehlt eine 0 wird die Reise damit für dich vermutlich unerschwinglich ...
Um Sicherheit zu erlangen müsstest du den Anbieter kontaktieren oder das Risiko eingehen, für jetzt noch einigermaßen günstige Flüge später nach einem passenden Hotel suchen. -
Die Einrede hat "unverzüglich" zu erfolgen - ergo "ohne schuldhaftes Zögern".
Es gibt also keine präzise Fristvorgabe.
Bucht man sehr kurzfristig, kann das u.U. ziemlich ins Auge gehen, allerdings sind solche Fehler seltener als man aus den Beschwerden hier ableiten würde.
Besonders eklatante werden zumeist auch schnell bemerkt.
Insofern nehme ich an, dass die 14 Tage 5* für € 144 eine recht kurze Lebensdauer haben werden ... -
Den Anbieter zu kontaktieren, würde ich natürlich lieber vermeiden.
Ich werde wohl noch ein paar Tage abwarten und einen Anwaltsfreund um Rat bitten.
Aber ihr habt schon Recht, dass wahrscheinlich eigenes aktiv werden und nachfragen Sicherheit geben würde, nur dass dies höchstwahrscheinlich der Todesstoß für meine Buchung wird.
Ich frage mich außerdem, ob eine dreimalige(!) Preisbestätigung per Mail (Buchungsbestätigung, Reisebestätigung und Bestätigung der Anzahlung sowie Hinweis auf den Restbetrag) nicht bereits zu viel für eine gerechtfertigte unverzügliche Anfechtung ist.
Aber ich vermute leider nicht.
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Das vermutest du ganz richtig. Es spielt am Ende keine Rolle, wie häufig ein falscher Preis bestätigt wurde.
Du solltest davon ausgehen, dass der Todesstoß so oder so vor Antritt deines Urlaubs erfolgt, angesichts der Parameter wird dir dein Anwaltsfreund wohl auch keine großen Hoffnungen machen können ...
