Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?
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Hallo,
ich hatte bei AirBerlin Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Nun habe ich heute folgende Rückmeldung bekommen:Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Schreiben vom 09/01/2015 an uns gewandt haben.
Wir möchten uns bei Ihnenfür die entstandenen Unannehmlichkeiten bezüglich der Beförderung Ihres Gepäcksentschuldigen und bedauern sehr, dass wir unseren Servicestandard auf IhremFlug nicht erfüllen konnten.
Als Entschädigung möchtenwir Ihnen in Form dieses Schreibens einen Fluggutschein in Höhe von 50 EUR fürIhren nächsten airberlin & NIKI Flug überreichen.
Bitte teilen Sie uns nacherfolgter Buchung die neue Buchungsnummer unter Angabe des Bearbeitungszeichens(XXXX) und Ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC und Kontoinhaber) mit. Hierzukönnen Sie uns per E-Mail (gutscheineinloesung@airberlin.com)oder per Fax unter 030 / 3434 1909erreichen. Wir werden dieGutschrift sodann umgehend veranlassen.
Selbstverständlich ist auchdie Buchung in einem Reisebüro möglich. Dies gilt ebenso bei Buchung einerPauschalreise eines Reiseveranstalters, sofern diese einen Flug mit airberlinbeinhaltet. In einem solchen Fall senden Sie uns bitte nach Absolvierung derReise Ihre Buchungsbestätigung sowie die Bordkarten und geben Sie dabei Ihrevollständige Bankverbindung an. Wir werden eine Verrechnung dann im Nachgangfür Sie veranlassen.
Die Einlösung ist möglichbis zum 28/02/2017 auf allen Flügen, die von airberlin und NIKIdurchgeführt werden.
Jede Form der entgeltlichenÜbertragung, insbesondere Weiterveräußerung, Versteigerung u. ä. istausgeschlossen und begründet keinen Einlöseanspruch des Erwerbers.
Für die von Ihnengeschilderten Unannehmlichkeiten und den verbundenen Zeitaufwand bitten wir Siean dieser Stelle nochmals um Entschuldigung. Wir versichern Ihnen, dass wiralle Anstrengungen unternehmen werden, Sie zukünftig wieder in der von Ihnengewohnten und erwarteten Qualität zu betreuen und würden uns freuen, wenn Siesich auch weiterhin für airberlin entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Daskann doch nicht deren Ernst sein! Ich will jetzt nicht gleich antworten,sondern erstmal euren Rat hierzu einholen. Was könnt ihr mir empfehlen? Ich war3 Tage ohne meinen Koffer…
Grüße
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Grundsätzlich mußt Du hier keinen Gutschein anerkennen.
Desweiteren: Wie teuer war der Flug/die Reise?
Gem. Frankfurter/Kemptener Tabelle könnt ihr 10% des Tages(!)preises für den ersten Tag bis zu 30% (auch hier Tages(!)preises) für den 3. Tag aufrufen. -
@psporting
...war 3 Tage ohne meinen Koffer...Ich auch und was habe ich gemacht. Am Flughafen den Verlust gemeldet und die Formulare zur Suche ausgefüllt Ich habe mir die Dinge, die ich unbedingt brauchte im Hotelshop gekauft und den Kassenbon mitgenommen.An der Rezeption mich mit dem örtlichen Büro der Airline verbinden lassen und gefragt was mit den fehlenden Koffern wird und die Auskunft erhalten das die Koffer nach kommen in den nächsten 2 Tagen. Da es eine Pauschalreise war auch schon am Flughafen den RV verständig und im Hotel nochmals alles von der Reiseleitung bestätigen lassen. Koffer kam am 3.Tag.
Nach dem Urlaub ein Anschreiben an die Airline gemacht und den Kassenbon beigelegt und meine Kontodaten. Zahlung erfolgte etwa nach 10 Tagen.
Anschreiben an den RV mit Unterlagen der Reiseleitung vor Ort. Anwortbrief lies auf sich warten und nach 3 Monaten ein Gutschein vom RV.Ich wahr froh das der Koffer noch angekommen ist, da der Wert des Inhalt grösser war wie die Versicherungssumme der Airline im Fall eines Vollverlust.
Für mich war es O.K. das die Airline meine Auslagen gezahlt hat und der RV einen Gutschein geschickt hat.
Du musst nun selber für Dich entscheiden was Du machen willst. Ob Streiten mehr hilft kann ich nicht sagen.Ich schreibe nun wieder ein Inhaltsverzeichniss für jeden Koffer für den Fall der Fälle. Urlaubsfreuden sind mir nicht entgangen nur 1-2 Stunden ausfüllen, melden und telefonieren.
Grüsse -
@psporting
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Falls du den Flug direkt bei airberlin gebucht hast, ist a) dein Vorgehen korrekt und b) ebenfalls das der Airline. Diese "Entschädigung" ist dann freiwillig und kann selbstverständlich in Form eines Gutscheins erfolgen.Hast du hingegen eine Pauschalreise gebucht, so ist die Airline nur ein Leistungserbringer und müsste die Entschädigung vom Veranstalter gefordert werden.
In diesem Fall kann regelmäßig ein halber Tagessatz der Reise pro kofferlosem Tag geltend gemacht werden, dieser ist ggf. auszuzahlen und muss nicht in Form eines Gutscheins akzeptiert werden.@uterd
Das hat mit "streiten" nichts zu tun, der Pauschalreisekunde macht lediglich seine Rechte geltend.
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vonschmeling: wrote:
Falls du den Flug direkt bei airberlin gebucht hast, ist a) dein Vorgehen korrekt und b) ebenfalls das der Airline. Diese "Entschädigung" ist dann freiwillig und kann selbstverständlich in Form eines Gutscheins erfolgen.Dazu habe ich eine Frage.
Geht es nicht auch um die Erstattung des Betrages der ersten notwendigen Ersatzbeschaffungen?
Diese dürfte dann doch für die Airline nicht freiwillig, sondern verpflichtend sein?
Ein Gutschein wäre dann nicht die richtige Lösung. -
@omali
Nein, diese nachweislichen Auslagen sollten dann von der Airline erstattet werden und sind nicht freiwillig und muss dafür kein "Gutschein" akzeptiert werden.
Nagel mich nicht fest - kann sein, dass ich tatsächlich das Ergebnis (Erstattung nach Belegen) von unterd auf das von psporting gestülpt hab ... ?! -
psporting schreibt:.... Ich war3 Tage ohne meinen Koffer…
Mich würde jetzt mal interessieren, was hier tatsächlich als "kofferloser Tag" gilt.
erster Tag - Anreise - ist für mich ein halber Tag oder nur Abend, je nachdem.
Tag 2 - ok, voll
Nach Angabe von psporting habe er seinen Koffer "am 3. Tag" erhalten - früh / abends? Macht das einen Unterschied? -
Man muss bezüglich der Anmeldung von Ansprüchen tatsächlich differenzieren - ich konnte bei kurzem Querlesen der Beiträge von psporting leider nicht erkennen, ob pauschal oder mit direkter Buchung von AB gereist wurde.
Nebenbei wurde ja noch die Versicherung über einen bestimmten Kreditkartenprovider angesprochen - das wäre dann tatsächlich mit dem ausgebenden Unternehmen zu eruieren.Ansprüche aus Kofferverlust im Rahmen einer Pauschalreise sind am besten beim Veranstalter anzuzeigen, dessen Sphäre wird weit überwiegend der "kleinere Schaden" zugeordnet, auch wenn der Leistungserfüller versagt hat.
Den entsprechenden Forderungsrahmen hatte ich hier schon geschildert (bis zu 50% des Tagessatzes).Die rahmentlichen Bedingungen bei direkter Buchung entnimmt man am besten den ABB der Airline. Der Spielraum ist denkbar gering und unterliegt internationalen Rechtsgepflogenheiten.
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@C+S
Als "kofferlos" gilt jeder Tag, an dem das persönliche Gepäck fremdverschuldet weniger als 24h zur Verfügung stand.
Erfolgte die Anreise planmäßig nach 24:59 müsste man sich ggf. um den "ersten Tag" streiten - darauf wird ein renommierter Veranstalter jedoch eher verzichten. -
Einen Kofferverlust zeigt man am Zielflughafen des Fluges an. Durch die Anzeige wird eine interationale Suche ausgelöst. Man muß ein Formular ausfüllen wo man unter anderem auch den Namen des Koffers eintragen muß, z.B. American Tourister und den Typ des Koffer den man aus einer Bildtafel bestimmen muß.Name und Flugnummer sowie Airline mit der man gekommen ist.
Was nicht gefragt ist, ist der Reiseveranstalter. Warum auch. Das Geld für Auslagen zahlt die Airline zurück und nicht der RV. Ob und wieviel der RV dann noch zahlt in Form von Geld oder Gutschein ist auch unterschiedlich. Halbe oder ganze Tagessätze oder wie auch immer. In meinen beschriebenen Fall gab es bis zum 3.Tag vor Ort eine bestimmte Summe und nach 3 Monaten einen Gutschein.Der Gutschein ist sogar übertragbar aber an bestimmte RV und Airlines gebunden die aufgezählt sind.
Woher die Mär kommt, daß der RV für den fehlenden Koffer und die Auslagen zahlen soll...?
Ich hab das Fomular von der Airline ausgefüllt und den original Kassenbon eingeschickt und auch das Geld von der Airline bekommen. -
Und was willst du damit jetzt erläutern?
Unterschiede oder Zusammenhänge?
Sorry, aber dieser Nachtrag ist in beider Hinsicht vollkommen entbehrlich ... :? -
vonschmeling:
...Ansprüche aus Kofferverlust im Rahmen einer Pauschalreise sind am besten beim Veranstalter anzuzeigen, dessen Sphäre wird weit überwiegend der "kleinere Schaden" zugeordnet, auch wenn der Leistungserfüller versagt hat...
Genau wie dieser Mumpitz von Dir. Lies wie es geht und Du kannst in ein paar Tagen dann auch wieder richtig beraten.
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Ich fühle mich durchaus schon heute gewappnet und bleibe bei meinem Rat.
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...der ja nicht richtig ist, da der RV nichts mit der Zu oder Rückführung eines Koffers oder Kinderwagen oder Tauchausrüstung oder... hat.
Vor Ort kann der RV hilfreich zur Seite stehen durch die Reiseleitung und Gutscheine verteilen oder einen Ausflug für 0€ geben oder später, bei Beschwerde nach dem Urlaub, den Kunden z.B. entgangene Urlaubsfreuden vergüten aber für das Gepäck haftet, zahlt und bringt zurück oder hin immer noch die Airline.
Ich fühle mich nicht gewappnet, möchte aber andern gerne meine gemachten Erfahrungen, zumal mir das auch noch mit 2 Kindern passiert ist, mitteilen und auf Fehler in der Beratung deinerseits hinweisen.
Zum streiten habe ich meinen Mann.;) -
@uterd
Du vermengst hier beherzt verschiedene Sachverhalte.
Ich beziehe mich mit meiner Aussage eben nicht vorrangig auf die generelle Haftung sondern auf die Ansprüche des des Koffer verlustig gegangenen Pauschalreisenden im Speziellen.
Insofern ist deine Behauptung ebenso "falsch" wie ggf. meine im verqueren Kontext und hilft so ein Geschwafel tatsächlich nix.
Darum muss man auch nicht streiten - und schon gar nicht niederträchtig darüber urteilen.Bekanntlich wird aus einem Apfel keine Birne, auch nicht mittels einer reichlich grenzwertigen Herabwürdigung unter sachlichen Aspekten absolut korrekter Beiträge.
Im Übrigen ist deine Aussage "Veranstalter hat damit nichts ... (zu tun?)" leider kompletter Mumpitz!?
Sofern du Foris im Sinne der Information deiner Erlebnisse teilhaftig werden lassen willst, musst du weniger ätzen und erheblich präziser formulieren! -
Für camel169 eingefügt:
Liebe User,
wer kann helfen:folgendes Problem
Auf meinem Hinflug von Düsseldorf nach Enfidha mit Airberlin am 13.03.15 sind meine beiden Koffer nicht angekommen in Enfidha. Sind erst mit der nächsten Airberlin Maschine am 17.03.2015 abends in Enfidha angekommen. Habe abends im Hotel in Port el Kantaoui auf meine Koffer gewartet, sind aber nicht im Transfer Bus gewesen, wie ausgemacht. Laut Reiseleitung sind diese Nicht aus dem Flughafen heraus gekommen, weil sie verschlossen waren. Habe mich dann mittwochs ins Taxi gesetzt und die Koffer selbst in Enfidha abgeholt.
Meine Frage:
Was steht mir zu. Habe Ansiehsachen und Toilettensachen eingekauft. Hatte seit Freitag nur mein Handgepäck.Steht mir eine Preisminderung für Urlaubstagezu, die ich ohne Gepäck verbraucht habe?
und zusätzlichfür gepäcklose Tage wegen "nutzloser Urlaubszeit.?
Gibt es vielleicht eine Anlaufstelle wie bei Flugverspätungen, weche auf Erfolgsbasis helfen?
Habe sämtliche Quittungen und Verlustanzeigen.
Was kann ich dem Veranstalter ITS realitisch in Prozenten geltend machen?Wäre für nützliche hinweise dankbar oder auch für die Angabe einer Stelle , welche helfen kann.
Fliege seit Jahrzehnten, aber dies ist es das erste Mal, daß mein Gepäck verspätet angegekommenist.
Danke im voraus -
Mit der Lektüre einiger Beiträge vor seinem eingefügten sollte camel einigermaßen im Bilde sein über die Ansprüche ...
