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Storno bei Verlust des Arbeitsplatzes

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
14 Beiträge 7 Kommentatoren 4.5k Aufrufe
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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    Leider sieht es danach aus als müßte ich meine beiden bereits angezahlten Urlaube (12.4 - 26.4 Zypern und 5.7. - 19.7. Kreta) wegen Verlust des Arbeitsplatzes stornieren.
    Nach genauem Durchlesen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Stornoversicherung habe ich den Verdacht, das die Versicherung des Veranstalters mit dem ich nach Zypern wollte nicht zahlen wird, da hier von "betriebsbedingten Kündigungen" die Rede ist während beim 2. Veranstalter lediglich von einer "unverschuldeten Kündigung" die Rede ist.
    Ich hätte gerne gewußt ob:

    1. Meine Einschätzung zutrefend ist.
    2. Sich hier im Forum Leidensgenossen befinden.

    Gruß
    Karl

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • cippoC Offline
      cippoC Offline
      cippo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Warum geht denn der Arbeitsplatz verloren?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • maus333M Offline
        maus333M Offline
        maus333
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich kann mich cippo nur anschließen. Vorerst ist es wichtig zu wissen warum du gekündigt wirst. Wirtschaftliche Lage ? Dann wäre es ja betriebsbedingt und alles im Lot.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ cippo
          @ maus333

          Die Kündigung wird zwar anders begründet, da aber sämmtliche Abgänge im letzten Jahr mit einer Ausnahme Kollegen betrafen welche in dieser Firma bereits lange Dienstzeiten vorzuweisen hatten - in einem Fall über 20 Jahre , in meinem Fall wären es im April 11 Jahre geworden - habe ich den Verdacht das das gegenwärtige Personal gegen billigeres ausgetauscht werden soll.

          Gruß
          Karl

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • cippoC Offline
            cippoC Offline
            cippo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            nichts für Ungut, es kommt ja nicht auf die vermuteten Gründe an, sondern auf die genaue Begründung in Deinem Kündigungsschreiben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bei der Reiserücktrittskostenversicherung hat die Bezeichnung "betriebsbedingt" nicht die gleiche Bedeutung wie im Arbeitsrecht.

              Betriebsbedingt bedeutet hinsichtlich Deiner Versicherung lediglich, dass die Kündigung durch den Betrieb erfolgt ist und Du nicht von Dir aus gekündigt hast.

              Das Wort "unverschuldet" in Deiner zweiten Police ist ebenso irreführend. Eine betriebsbedingte Kündigung ist unverschuldet; eine Kündigung, die durch den Arbeitgeber z.B. wegen Fehlverhaltens erfolgt, hat der Arbeitnehmer mitverschuldet.

              Karl, ich denke nicht, dass Du mit einer Deiner Versicherungen Porbleme bekommst. Sobald Du das Kündigungsschreiben erhalten hast, solltest Du (wenn Du nicht reisen kannst) die Reiseverträge kündigen.

              Du bekommst dann eine Bestätigung/Stornorechnung. Die schickst Du zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens an Deine Versicherer.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wukovitsW Offline
                wukovitsW Offline
                wukovits
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo

                Danke für eure raschen Antworten.
                Da ich noch nicht entschieden habe ob ich dem Drängen meiner Firma einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen nachgeben soll, oder ob ich es riskieren soll auf einer gesetzlichen Kündigung zu bestehen, habe ich natürlich noch kein entgültiges Kündigungsschreiben.
                Die Firma hat mir gegenüber jedoch mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht, das Sie mich so schnell und billig wie möglich loswerden will.
                Ich werde mich daher nächste Woche sowohl im Reisebüro als auch auf der Gewerkschaft eingehend informieren lassen.

                Gruß
                Karl

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • cippoC Offline
                  cippoC Offline
                  cippo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei einer einvernehmlichen Kündigung würdest Du natürlich nichts von der Reiseversicherung bekommen. So etwas würde ich aber unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. So richtig billig bekommt man einen langjährigen Mitarbeiter meist nicht los....

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich werde mich daher nächste Woche sowohl im Reisebüro als auch auf der Gewerkschaft eingehend informieren lassen.

                    Die Reihenfolge sollte wohl besser umgekehrt sein. Nicht nur, dass du bei einem Auflösungsvertrag keine Ansprüche gegen die Reiserücktrittsversicherung hast (warum auch), sind auch möglicherweise Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung eingeschränkt. In der heutigen Situation halte ich es für sehr gewagt, freiwillig seinen Arbeitsplatz aufzugeben, wenn man nicht schon eine andere Arbeitsstelle fest hätte. Das scheint aber bei dir nicht der Fall sein.

                    Alles Gute und laß dich nicht einschüchtern

                    chepri

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Sehe ich auch so, Gewerkschaft und - wenn vorhanden - Betriebsrat.

                      Bei einer einvernehmlichen Kündigung/Auflösungsvertrag hat der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit teilweise mit verschuldet.

                      Damit ist mein Beitrag von 17.08 h weitgehend hinfällig, da ich davon ausgegangen bin, dass Dir gekündigt werden soll.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • robsn57R Offline
                        robsn57R Offline
                        robsn57
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        hallo

                        Als Betriebsrat sehe ich absolut nicht, dass eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhätnisses irgend etwas über eine "Teilschuld" des Dienstnehmers aussagt.
                        Einvernehmliche Auflösungen sagen meiner Meinung nach eher aus, dass die Auflösung des DV nicht durch die "Schuld" den Dienstnehmers verursacht wurde(es sieht für den gekündigten besser aus wenn er einen neuen Job sucht). Ebenso hat der Dienstgeber den Vorteil, dass der Dienstnehmer keine Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht mehr stellen kann. In unserem Betrieb strebt daher die Firma fast immer eine einvernehmliche Auflösung an.
                        Ich denke mit der Versicherung sollte es da keine Probleme geben.

                        fG
                        Robert

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • chepriC Offline
                          chepriC Offline
                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das glaub ich gerne, dass die Firmen die "einvernehmliche" Auflösung suchen, nicht zuletzt deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Rechte so ziemlich aus der Hand gibt. Diese Auflösungsverträge müssen auch immer dann herhalten, wenn ein Unternehmen sein Personal reduziert und medienwirksam verkündet, es gäbe keine betriebsbedingten Kündigungen. Mit welch massiven Druck und psychischer Beeinflussung diese Auflösungsverträge oftmals abgeschlossen werden, würde Bücher füllen.
                          Die Vermutung, es gäbe keine Probleme mit der Versicherung, kann ich nicht teilen. Ich habe sogar einige Versicherungen gefunden, die für diesen Fall den Versicherungsschutz explizit ausschließen. Darum kann Klarheit in dieser Sache nur der direkte Kontakt mit dem Versicherer bringen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ginusG Offline
                            ginusG Offline
                            ginus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Der Einschätzung von chepri schließe ich mich voll an. Auch ich möchte wukovits zur äußersten Vorsicht raten bezüglich der RRV.
                            Wünsche ihm/dir aber trotzdem alle Gute, nicht nur für den (vielleicht ausfallenden) Urlaub.

                            LG ginus

                            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • wukovitsW Offline
                              wukovitsW Offline
                              wukovits
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo

                              Ich konnte da ich mich auf der Gewerkschaft beraten habe lassen etwas bessere Bedingungen herausholen.
                              Ich habe mich letztendlich jedoch entschlossen der einvernehmlichen Auflösung meines Dienstverhältnisses zuzustimmen.
                              Im Fall der für meinen Zypernurlaub zuständigen Versicherung bedeutet dies das selbige nicht bezahlt.
                              Die für meinen Kretaurlaub zuständige Versicherung bezahlt in beiden Fällen (Einernehmliche und Gesetzliche Kündigung) sofern im Kündigungsschreiben das Wort "unverschuldet" enthalten ist.
                              Hätte ich das erste mir vorgelegte Schreiben unterzeichnet hätte die Versicherung auf Grund des Fehlenden Schlüsselwortes die Übernahme der Stornokosten abgelehnt.
                              Bei beiden Versicherungen hat man - sofern die Versicherung die Stornokosten übernimmt - nicht die Möglichkeit zuzuwarten, sondern muß die Reise sofort stornieren.
                              Die Zypernreise habe ich bereits storniert.
                              Wegen der Kretareise rufe ich am Montag im anderen Reisebüro an.

                              Gruß
                              Karl

                              1 Antwort Letzte Antwort
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