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hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • 2urlaubären2 Offline
    2urlaubären2 Offline
    2urlaubären
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wir haben bei germanwings online einen flug gebucht, gilt eigentlich dabei
    auch dieses 14-tätige widerrufrecht? würden da kosten auf einen zukommen?
    Hat jemand erfahrung damit ? vielen dank für eure hilfe... grüße von den urlaubären

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    • plackererP Offline
      plackererP Offline
      plackerer
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      steht das nicht im Vertrag??? ❓ ❓ ❓

      Habana--irgendwie geht alles.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein hat man nicht!

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo 2urlaubären,

          leider gibt es kein Widerrufsrecht für den Reisesektor. Also auch nicht für online direkt gebuchte Flüge bei den Airlines. Stornierungen sind bei Germanwings auch nicht vorgesehen.

          Einzige Möglichkeiten:

          • Nach den ursprünglichen Flugterminen die in der Rechnung ausgewiesenen
            Steuern und Gebühren zurückfordern. Den Flugpreis gibt es nicht zurück.
            Die Erstattung des Kerosinzuschlages ist strittig. Abzüglich Bearbeitungsgebühr.

          • Reisetermin und/oder Flugziel durch Umbuchung ändern.
            Allerdings gilt der aktuelle Preis des neuen Fluges. Lohnt sich also nur
            bei nahezu gleichem Endpreis. Denn die Umbuchungsgebühr kommt dazu.

          Ansonsten da - oder anderswo - neu buchen.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • 2urlaubären2 Offline
            2urlaubären2 Offline
            2urlaubären
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            vielen dank für die schnellen tips.... ;-))

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • plackererP Offline
              plackererP Offline
              plackerer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              War nicht bös gemeint meine Antwort, ich weis das man leider kein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat, der Veranstalter indes hat da andere Möglicjkeiten, hier ein kleiner Auszug der AGB eines Online Veranstalters.

              1. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

              7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor
              Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

              Die können das.

              Habana--irgendwie geht alles.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                richtig, denn eine Rundreise ist auch etwas Spezielles. Außerdem steht es jedem frei Rundreisen ohne Mindestteilnehmerzahl zu buchen.

                Der Vorteil für den Kunden liegt darin, daß eine Reise mit einer Mindestteilnehmerzahl preiswerter ist, als die gleiche ohne diese. Der Nachteil ist halt, daß die Reise auch abgesagt werden kann wenn die Teilnehmerzahl halt nicht erreicht wird. Das Risiko ist also auf beiden Seiten gegeben. Die Vorteile auch.

                Also nix zu meckern.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • plackererP Offline
                  plackererP Offline
                  plackerer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Es ging hier um eine normale Pauschalreise, und keine Rundreise.

                  Wahrscheinlich wird das bei einer normalen Pauschalreise nicht angewandt, aber die Option hat man sich mal offen gelassen.

                  Habana--irgendwie geht alles.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ... oder ging es gar nur um einen Flug? 😉

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • plackererP Offline
                      plackererP Offline
                      plackerer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      In meinem Beispiel ging es um eine Pauschalreise. 😉

                      Habana--irgendwie geht alles.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        plackerer wrote:
                        Es ging hier um eine normale Pauschalreise, und keine Rundreise.

                        Wahrscheinlich wird das bei einer normalen Pauschalreise nicht angewandt, aber die Option hat man sich mal offen gelassen.

                        Hallo,

                        nein diese Option hat man sich nicht offen gelassen. Denn in Deinem einkopierten Text wird explizit von einer "ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl" gesprochen und diese muß im Katsalog so stehen.

                        Ein anderer Fall könnte nur ein sehr kleiner Veranstalter sein, der die Reisen nur zu wenigen, bestimmten Terminen anbietet. Dann könnte auch bei einer "gewöhnlichen" Pauschalreise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Immer aber nur, wenn diese auch vorher angegeben ist.

                        Es gibt also hier kein Hintertürchen!

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AntoniaWA Offline
                          AntoniaWA Offline
                          AntoniaW
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          plackerer wrote:
                          hier ein kleiner Auszug der AGB eines Online Veranstalters.

                          1. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

                          7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor
                          Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

                          Die können das.

                          Zitat ohne Quelle?
                          Nicht valide.

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                          • plackererP Offline
                            plackererP Offline
                            plackerer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Die Quelle sind die AGB´s von-- Urlaubstours--- gebucht bei einer normalen Pauschalreise , habe die AGB ´s noch als Mail abgespeichert.#

                            Habana--irgendwie geht alles.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              trotzdem bezieht es sich auf eine ausdrücklich Ausschreibung der Mindestteilnehmerzahl und ist nur in einem solchen Fall, also einer Gruppenreise (bevorzugt einer Rundreise) relevant.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                plackererP Offline
                                plackerer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich gebe dir Recht, aber genauso stand es in meinen AGB´s , und das war ne normale Pauschalreise.

                                Habana--irgendwie geht alles.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  die AGB's gelten ja grundsätzlich für alle Reisen. Daher auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Selbst wenn Urlaubstours eine solche Reise noch nie angeboten hätte, sind Sie eben schon für diesen Fall gewappnet.

                                  Kann ja auch bei einer extra angefragten Gruppenreise gelten. Der Preis X gilt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von Y-Personen. Einfach doppelt abgesichert. 😉

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    plackerer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Aber rein theoretisch gesehen hätte ich doch ein Recht auf AGB´s speziell auf meine gebuchte Reise oder??

                                    Habana--irgendwie geht alles.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      soedergren
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                                      #18

                                      Hallo,

                                      die AGB gelten wie der Name schon sagt für alle Reisen des jeweiligen RVs. Einzelne Klauseln gelten dabei nur unter besonderen Umständen, so wie diese hier. Steht irgendwo deutlich in der Reise-/Leistungsbeschreibung etwas wie "Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 20", nur dann gilt diese entsprechende Klausel und nur dann kann der RV bei Nichterreichen dieser Zahl zurücktreten. Für alle anderen Reisen des RVs hat die Klausel keinerlei Bedeutung.

                                      In der Praxis finden sich solche Mindestteilnehmerzahlen insbesondere bei Club-, Leser-, Bus- und Rundreisen.

                                      Gruß,

                                      soedergren

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo plackerer,

                                        das hast Du doch! Diese Klausel ist speziell für Deine Reise nicht relevant. Es müssen ja nicht für jeden Reise neue AGB's gedruckt werden!

                                        Nochmals: Das A in AGB kommt von allgmein! Somit wären spezielle AGB's für Deine Reise keine AGB's mehr!

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                          #20

                                          plackerer wrote:
                                          Aber rein theoretisch gesehen hätte ich doch ein Recht auf AGB´s speziell auf meine gebuchte Reise oder??

                                          Richtig gedacht - kleiner Haken an der Sache: deine gewünschten AGB's müssen aber auch vom Veranstalter anerkannt werden. Tut er dies nicht, sondern beharrt auf die seinen, kannst du diese annehmen oder nicht buchen...

                                          meint
                                          Peter

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