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Änderung des Abflughafens

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BritannicB Offline
    BritannicB Offline
    Britannic
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe für Oktober einen Flug mit Condor von Köln nach Antalya gebucht. Heute bekam ich die Info das man den Flug stornier hat und uns stattdessen auf einen Flug Düsseldorf > Antalya umgebucht hat. Da ich direkt am Kölner Flughafen wohne, halte ich natürlich wenig davon.

    Kann mir jemand sagen, ob man den Flug stornieren kann, in den AGB wird dieser Fall nämlich nicht genannt.
    Lieber Gruß

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    • chriwiC Offline
      chriwiC Offline
      chriwi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Vielleicht wegen der "besonderen Umstände". Köln <---> Düsseldorf. :?

      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

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      • BritannicB Offline
        BritannicB Offline
        Britannic
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        chriwi wrote:
        Vielleicht wegen der "besonderen Umstände". Köln <---> Düsseldorf. :?

        Kann mit deiner Antwort wenig anfangen?? Aber wenn man 5 Minuten vom Flughhafen entfernt wohnt, über 70 und gehbehindert ist, spielt es schon eine Rolle, ob man noch nach Düsseldorf fahren muß und oder nicht. Man bekommt ja schließlich nicht die Taxifahrt ersetzt.

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        • TraumzeitT Offline
          TraumzeitT Offline
          Traumzeit
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo.
          Ich kenne einen Fall, da wurd der Abflughafen auch umgebucht. Vom ursprünglichen Abflughafen Hamburg Airport, nach Hannover Langenhagen.
          Am Hamburger Flughafen wurden sie dann mit Reisebus abgeholt, und zum Flughafen Hanover gebracht. Storne war nicht möglich, da sie ja am Urlaubsziel noch am selben Tag ankamen. Und der RV die Anreisekosten damit übernahm.
          Bleibt nähmlich die Frage wer übernimmt die weiteren Anfahrtskosten, oder habt ihr Rail zum Flug inklusive?
          LG Traumzeit

          Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
          Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            chriwi schrieb:Vielleicht wegen der "besonderen Umstände". Köln <---> Düsseldorf

            Kann mit deiner Antwort wenig anfangen??

            Ist es nicht so, dass Kölner Düsseldorfer Boden nur im Notfall betreten und umgekehrt?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ginusG Offline
              ginusG Offline
              ginus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du hast direkt bei Condor gebucht? Fragst du hier für dich selber an, oder ❓ ?
              Selbstverständlich ist dieser Fall einer Flugstreichung in den Condor-AGB´s mit drin und zwar unter:
              4. Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen
              Hier insbesondere das Augenmerk auf den Punkt 4.2 richten, da steht alles für dich Relevante drin.

              LG Ginus

              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chriwiC Offline
                chriwiC Offline
                chriwi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und in 4.2 der AGB's von Condor steht:

                Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbarist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Leistungen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Leistungen gem. 4.3.

                4.3. Im Falle von Verspätungen und Flugstreichungen erbringen wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft VO (EG) Nr. 261/2004.

                Die Frage ist, ob die Änderung des Abflughafens eine unzumutbare Änderung ist. Das ist ja von Fall zu Fall unterschiedlich. Ob Dein Alter und eine Gehbehinderung da den Aussschlag geben, wage ich zu bezweifeln. In jedem Fall wirst Du das gut argumentieren müssen. Um letztlich was zu erreichen? Geld retour? Umbuchung auf eine andere Fluglinie?

                Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo britannic,
                  wenn es sich bei Deiner Reise um eine Einzelbuchung nur für den Flug handelt, also keine Pauschalreise, ist Condor auch für die Einhaltung der Flugzeit verantwortlich.

                  Annullierung des von Dir gebuchten Fluges (erkenntlich durch neue Flugnummer)

                  ...................................................................................................................
                  Auszug aus "Schlichtungsstelle Mobilität":

                  Eine Annullierung ist nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Maßgebend ist hier der Art. 5 der Verordnung i.V.m. Art. 7, 8 und 9.

                  Wird ein Flug annulliert, so hat der Fluggast folgende Ansprüche:
                  Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß Art. 8 der Verordnung

                  Der Fluggast kann wählen zwischen

                  • Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Strecken.
                  • anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abs. 1 b),
                  • anderweitiger Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes (Abs. 1 c).

                  Luftbeförderung ist ein Werkvertrag gemäß §§ 635 ff. BGB, so dass auch das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zum Tragen kommt. Geschuldet ist nicht nur die Beförderung an sich, sondern auch die Beförderung zur vereinbarten Zeit. Bei einer Verspätung entspricht die tatsächliche Abflugzeit nicht der angekündigten. Die sich daraus ergebenden Rechte sind in § 634 BGB genannt. Bei einem Mangel sieht das Werkvertragsrecht u. a. einen Minderungsanspruch vor (§ 638 BGB).

                  Zudem können sich allgemeine Hinweis- und Informationspflichten aus dem BGB selbst ergeben, vgl. § 241 Absatz 2 BGB. Obwohl keine Haftung oder Sanktionierung normiert ist, kann der Fluggast für einen Schaden, der ihm aus einer Pflichtverletzung entstanden ist, Ersatz nach § 280 BGB verlangen.

                  ....................................................................................................................

                  Das bedeutet, daß dies auf alle Fälle kostenfrei in Deinem Sinne geändert werden muß. Falls Condor das Flugziel überhaupt nicht mehr ab Köln bedient, dann schau doch mal, welche Airline Antalya an dem von Dir gebuchten Flugtag, möglichst zur nahezu gleichen Zeit, bedient.

                  Falls es da Alternativen gibt, weise Condor an, auf diesen Flug kostenfrei für Dich umzubuchen. Soweit der Rückflug unverändert ist, geht es dann mit
                  Condor zurück.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • colonia64C Offline
                    colonia64C Offline
                    colonia64
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Britannic,

                    wit haben (hatten) das gleiche Problem.
                    Unser gebuchter Flug von Antalya nach Köln am 15.06. wurde gestrichen und wir sollten dann in Düsseldorf landen.

                    Condor hat bei der Änderung auch gleich geschrieben das ein Bahnticket 2. Klasse ersetzt wird.
                    Da wir aber fast in Sichtweite des Köln/Bonner Flughafens wohnen haben wir umgebucht.

                    Wir fliegen jetzt einen Tag früher nach Hause. Habe mir aus dem Flugplan die Verbindung nach Köln rausgesucht und tel. durchgegeben. Hat auch geklappt keine Gebühr bezahlt.

                    Gruß aus Köln

                    Alles was die Seele braucht, sind ein paar Tage am Meer

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BritannicB Offline
                      BritannicB Offline
                      Britannic
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo zusammen,
                      vielen Dank für die vielen netten und informativen Antworten, muss jetzt mal schauen, welche Alternativen sich für uns abzeichnen.
                      Gruß aus Kölle

                      1 Antwort Letzte Antwort
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