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Versicherung greift nicht bei psychischer Erkrankung???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • liebmausL Offline
    liebmausL Offline
    liebmaus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    habe zwei Fragen unser Jahresurlaub fliegt ins Wasser, mein Mann ist mit Burn Out in einer stationären Reha...naja dachte ich mir, ich habe ja ne Versicherung nur unter § 5 Ausschlussklausel heisst es.... bei psychsichen Erkrankungen wird nichts gezahlt...ich habe gottseidank noch nicht storniert..... so können wenigstens ich und die Kinder fliegen..nur ist da jetzt ein Platz frei und ich würde gerne meine Schwester mitnehmen,die Lufthansa sagt, es gibt keine Namensänderung...also wenn man schonmal Unglück hat, kommt noch Pech dazu oder wie heisst es...meine Frage

    Ist es rechtens, dass die Versciherung nicht greift
    und ist es rechtens das Lufthansa keine Namensänderung macht ( gebucht über ltur)

    Vielen Dank für Eure Ideen ( neubuchung des Fluges scheidet wegen zu hoher Kosten aus)

    LG
    Steffi

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      a) wenn es so in den Versicherungsbedingungen steht ... dann ist es so korrekt.
      b) wenn Du einen Billigtarif der Lufthansa gebucht hast ( würde ich bei L´tur mal vermuten ), dann kann es durchaus sein, dass eine Namensänderung in dieser Tarifklasse nicht zulässig ist. Wäre dann auch rechtens.

      Viele Grüße und gute Besserung an Deinen Mann.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • TDSCCT Offline
        TDSCCT Offline
        TDSCC
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also ich hab das vorrangig bei Lufthansa gelesen (da scheint es leider vielen wie Dir zu gehen) allerdings auch schon bei anderen Fluglinien. So steht es wohl auch in deinen AGB's.

        "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
        und nennen ihn ihren Standpunkt."

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nachtrag zu a)

          ich bin mir allerdings gar nicht sicher, ob ein Burn-out als psychische Erkrankung gilt ... könnte ja auch körperlicher Natur sein?!

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Steffi,
            zu dem Versicherungsthema kann ich Dir keine Info geben.

            Bei den Flügen mit der Lufthansa noch folgende Anmerkungen:

            "Lufthansa sagt ..." - bedeutet das, direkt mit Lufthansa gesprochen oder kommt
            die Information von LTUR? Natürlich gibt es Tarife, wo keine Umbuchung möglich
            ist. Bei den preisgünstigen ist das oft der Fall.

            Vielleicht klappt das dennoch mit dem zusätzlichen Ticket:
            Wenn der Flug (für Deinen Mann) nicht durchgeführt wird, muß die Airline die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückerstatten. In dem Fall bei LTUR
            zurückfordern. Funktioniert aber erst im Nachhinein, wenn die eigentlichen Flugtermine schon zeitlich vorbei sind.

            Wohin sollte die Reise gehen? Vielleicht läßt sich das fehlende Ticket ja auch noch
            bei einer anderen Airlne im gleichen Zeitraum günstig nachbuchen.

            Viel Erfolg, Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • cippoC Offline
              cippoC Offline
              cippo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              CaptainJarek wrote:
              Nachtrag zu a)

              ich bin mir allerdings gar nicht sicher, ob ein Burn-out als psychische Erkrankung gilt ... könnte ja auch körperlicher Natur sein?!

              Burn-Out gehört medizinisch zu den Depressionen, wird leider bei allen Reiseversicherungen ausgeschlossen da wohl die Gefahr des Missbrauches zu hoch ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wieder was gelernt, danke.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • liebmausL Offline
                  liebmausL Offline
                  liebmaus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Lieben Dank für Eure Hilfe, 😘

                  Ist das alles ärgerlich, aber vielen Dank soweit..

                  ich rufe nochmals die Lufthansa an, vielelicht machen sie ja doch eine Ausnahme, die könnten umschreibungsgebühren von z.B 100 Euro von uns bekommen und verdienen oder müssen die Tax Gebühren an uns zurück führen und so ggf Verluste machen.Ich verstehe diese Kundenfreundlichkeit schon aus geschäftlichen Gründen nicht, geschweige denn auch menschlichen...

                  Ich habe pauschal gebucht und niemals angeklickt, name ist nicht zu ändern, Billigtarif oder sonstiges. Das ich jetzt von Ltur, der Versicherung und Lufthansa keine Unterstützung bekomme, dass finde ich echt unkollant und sehr schade.

                  So ein MIST !!!!!!!!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • liebmausL Offline
                    liebmausL Offline
                    liebmaus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    zum Thema Missbrauch, mein Mann ist seit 6 Wochen arbeitsunfähig , also es ist beileibe kein vorgeschobener Grund, sondern er ist in einer stationären Reha untergebracht.... kann genausowenig arbeiten, wie jemand nach nem Knochenbruch, aber sagt dass mal jemand ner Versicherung, die ahBEN soviele Ausschussklauseln...bin ich froh, dass ich nicht sofort storniert habe, sondern so wenigstens alleine, sehr trostlos, ohne Unterstützung , fliegen kann..................
                    naja cest la vie, nicht wahr

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarek
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      liebmaus wrote:
                      ich rufe nochmals die Lufthansa an, vielelicht machen sie ja doch eine Ausnahme, die könnten umschreibungsgebühren von z.B 100 Euro von uns bekommen und verdienen oder müssen die Tax Gebühren an uns zurück führen und so ggf Verluste machen.

                      Warum sollten Sie? Das hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun, so sind die Spielregeln. Günstige Tarifklassen haben nunmal höhere Restriktionen bzgl. der Änderungen ( Name, Datum etc. ) als teurere Tarifklassen. Die Lufthansa hat Dich ja nicht gezwungen die günstigen Klassen zu buchen, oder?
                      Außerdem werden die an einem Storno in den Tarif-Klassen E oder W etc. ( am Beispiel europäischer Flüge ) sicherlich keinen Verlust machen, denn den gesamten Ticketpreis haben Sie ja von Dir bekommen ... und Sie werden ihn im Falle des Stornos nicht an Dich zurückzahlen. Steht auch in den Restriktionen. Im Gegenteil: wenn Du vorher stornierst, dann verkaufen die diese Plätze halt nochmal. Und wenn Du Dir nach Nichtantritt der Reise die Tax wieder auszahlen läßt, dann sind das Gelder die auch für die Lufthansa nicht angefallen sind, denn der Passagier ist ja nicht geflogen. Quasi ein durchlaufender Posten.

                      Kleiner Tipp: Bei Deiner nächsten Reisebuchung, vor allem wen sie Linienflugtarife enthält, solltest Du Dich vielleicht in die Hände von Spezialisten begeben, bevor Du mit ein paar schnellen Klicks etwas auf eigene Faust buchst. Sonst hast Du vielleicht den gleichen Ärger wie jetzt.
                      Reisebüros heißen diese Spezialisten habe ich mir sagen lassen 😉

                      Viele Grüße.

                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TDSCCT Offline
                        TDSCCT Offline
                        TDSCC
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Mir tut das für dich auch sehr leid 😞

                        aber um dir das zu erklären, habe ich folgenden Artikel gefunden:

                        Freitag, 19. Dezember 2008
                        Namensänderung - kann man ein Flugticket auf eine andere Person umbuchen?
                        Namensänderungen kann man so gut wie bei keiner Fluggesellschaft machen - warum geht das eigentlich nicht?

                        Der Preis eines Flugtickets ist generell abhängig vom Buchungsdatum, und in der Regel steigt der Preis, je länger man mit der Buchung wartet. Wenn eine Namensänderung möglich wäre, hätten wir bei ebay einen riesigen Schwarzmarkt für Flugtickets.

                        Desweiteren könnten sich große Reisebüros 30 - 50 Flugtickets früh gebucht günstig einkaufen und diese dann später kurzfristig an Kunden teuer verkaufen. (Das wurde früher so gemacht...)

                        Die Fluggesellschaften schützen sich deshalb davor. Sie geben in Ihren Flugbestimmungen an, dass eine Umbuchung des Namens (ein sogenannter Namechange) unmöglich ist oder aber mit so hohen Gebühren "bestraft" wird, dass ein möglicher Preisvorteil durch eine Frühbuchung wegfällt.

                        Was ich aber noch gefunden habe, war ein Beitrag, wenn dein Mann z.B. starke Schmerzen bekommt und deswegen nicht fliegen kann, dass du dann mit deiner gesamten Familie vom Urlaub zurücktreten könntest. Hat der Arzt denn "gar kein" zusätzliches Leiden an deinem Mann gefunden, meist sind doch deutliche psychosomatische Schmerzen da - wie Rücken ect.?

                        "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                        und nennen ihn ihren Standpunkt."

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • cippoC Offline
                          cippoC Offline
                          cippo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          liebmaus wrote:
                          zum Thema Missbrauch, mein Mann ist seit 6 Wochen arbeitsunfähig , also es ist beileibe kein vorgeschobener Grund, sondern er ist in einer stationären Reha untergebracht.... kann genausowenig arbeiten, wie jemand nach nem Knochenbruch, aber sagt dass mal jemand ner Versicherung, die ahBEN soviele Ausschussklauseln...bin ich froh, dass ich nicht sofort storniert habe, sondern so wenigstens alleine, sehr trostlos, ohne Unterstützung , fliegen kann..................
                          naja cest la vie, nicht wahr

                          Wenn das so rübergekommen ist als würde ich Deinem Mann Missbrauch unterstellen, dann war das nicht meine Absicht. Ich weiß dass Burnout ein sehr ernstzunehmendes Leiden ist.
                          Versicherungen schließen das aus, weil es sich halt auch leicht simulieren lässt, im Gegensatz zu eindeutigen körperlichen Krankheiten.
                          Ich wollte dies aber keinesfalls Deinem Mann und Dir unterstellen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • altlöwin63A Offline
                            altlöwin63A Offline
                            altlöwin63
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Obwohl es für mich doch sehr unverständlich ist , die Vorgehensweise der RV .
                            Da der Mann STATIONÄR IN DER KLINIK ist.
                            Aber rechtlich wohl korrekt , naja .

                            "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                            (Zitat Horst Seehofer-2015)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Erika1E Offline
                              Erika1E Offline
                              Erika1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

                              Burnout/Depression/psychische Erkrankung gilt versicherungstechnisch nicht als lebensbedrohlich, ebenso wenig wie eine Grippe, auch wenn sich der Patient ganz schlecht fühlt.

                              Schmerzen, psychosomatische, wie eine Vorschreiberin als Lösung des Problems vorschlug, sind ebenfalls nicht lebensbedrohlich - sie sind ja "nur" psychosomatisch, bedeuten keinerlei körperliche Gefährdung (für den Patienten sicherlich eine Einschränkung der Lebensqualität), demzufolge dennoch kein Versicherungsfall.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Erika1 wrote:
                                ...Schmerzen, psychosomatische, wie eine Vorschreiberin als Lösung des Problems vorschlug...

                                Das war schon nicht nur ein Vorschlag, es war eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HogitH Offline
                                  HogitH Offline
                                  Hogit
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Erika1 wrote:
                                  Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

                                  Hallo Erika oder auch die anderen Experten 😉

                                  Sorry, vielleicht frage ich nun "dumm" 😱 aber:
                                  Wenn eine solche Versicherung NUR bei lebensbedrohlichen Krankheiten greift WAS ist dann überhaupt darunter zu verstehen!?
                                  Würde die Versicherung auch nicht in Kraft treten, wenn man sich z.B. ein Bein gebrochen hat und opperiert wird? Oder wenn der Blinddarm raus muss? Frauenleiden oder sonst irgendein Eingriff?

                                  Vielleicht habe ich das nur falsch verstanden, aber ansonsten greift die Versicherung ja in den seltensten Fällen :?

                                  Lg

                                  1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • AntoniaWA Offline
                                    AntoniaWA Offline
                                    AntoniaW
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @hogit
                                    "Lebensbedrohlich" müssen die Leiden nicht sein, damit eine Versicherung greift. Einige der von Dir angeführten Leiden dürften schon anerkannt werden (Blinddarm, Knochenbruch, ...).

                                    Aber physische Krankheiten sind wohl in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Zu groß ist die Problematik der Nachprüfbarkeit.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • cippoC Offline
                                      cippoC Offline
                                      cippo
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Hogit: Also meine Versicherung über die goldene Mastercard zahlt im Prinzip für alle Erkrankungen die eine Teilnahme an der Reise unmöglich machen.

                                      1. Akute Erkrankung der versicherten Person
                                      2. Unfallverletzung der versicherten Person.
                                      3. Tod der versicherten Person.
                                        Ausnahmen:
                                        Psychische Erkrankungen
                                        Suchterkrankungen
                                        Vor der Buchung angedachte Behandlungen
                                        Schwangerschaft
                                        Schäden aus kriminellen Handlungen
                                        Krankheiten die schon bei Buchung bekannt waren und ein Reiserisiko darstellten.
                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HogitH Offline
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                                        #19

                                        Erika1 wrote:
                                        Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

                                        DANKE 😄 Antonia und Cippo,
                                        dann habe ich den Satz von Erika leider falsch ausgelegt. 😉

                                        Lg 😘

                                        1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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                                        • GrosserZwergG Offline
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                                          #20

                                          Es wird wohl schon so sein, dass hier die Versicherung nicht greift. Was mich hier jedoch etwas "sauer" macht, ist die "Denke" die hinter diesen AGB steckt.

                                          Leider ist es immer noch so, dass psychische Krankheiten "stigmatisiert" werden, u.a. zeigt es sich in diesen AGB. Es wäre doch ein leichtes, wenigstens in den AGB aufzunehmen, dass eine stationäre Behandlungals Grund im Sinne der Versicherung gilt. Es gibt grundsätzlich keinen Grund einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Gallenblasenentzündung anders zu behandeln als einen Aufenthalt aufgrund einer schwerzen Depression. Es begibt sich niemand aus Jux und Dollerei in eine psychiatrische Klinik!

                                          Würde man diese "Haltung" auf die Krankenkassen übertragen, so wären dann halt die Kosten für psychische Krankheiten durch den Patienten selbst zu bezahlen?!?!? -

                                          Heinz

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