Muss es das Gericht sein, oder wäre der Ombudsmann nicht besser ?
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Aus dem Freundeskreis wurde mir von einem Verfahren berichtet, das mich in der Konsequenz- allerdings unabhängig von diesem Einzelfall- wegen der Problematik dem Grunde nach schon länger ernsthaft beschäftigt.
Die Fakten:
12-tägige Reise im November l.J. gebucht, Reiseziel ein bestimmtes Hotel, der Bucher versucht 5 Tage vorher einen Zimmerwunsch anzugeben und erfährt, dass das Hotel innerhalb kürzester Zeit nach seiner Ankunft schliessen wird. Rückruf beim RV, dort weiss man angeblich nichts, bietet aber kostenlosen Storno an oder Umbuchung auf ein anderes Hotel. Das Umbuchen wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptiert und deswegen die Reise storniert.
Der Urlauber versucht -da der Urlaub fest terminiert war- kurzfristig ein adäquates Ausweichhotel zu finden, das gelingt auch, aber wegen ausgebuchter Flüge in der Wintersaison geht das nur 9 Tage, und der Reisepreis ist höher als der ursprüngliche Gesamtpreis. Er verlangt vom RV Schadensersatz in Höhe der Differenz und Ausgleich für die 3 Urlaubstage, die nicht zu realisieren waren.RV reagiert überhaupt nicht, deswegen wurde telefonisch ein Rechtsanwalt konsultiert. Der -inseriert als Reiserechtsexperte- lehnt ein persönliches Gespräch ab und will nur die Reiseunterlagen sehen. Verlangt dann vom RV schriftlich pauschal 100% des ursprünglichen Reisepreises ( ca. € 900.-- ) . Dann Schreiben hin und her, Termin wird anberaumt und es wird vor Gericht entschieden.
Ergebnis: der Richter spricht 50% des Reisepreises zu. Das entsprach in etwa der Forderung des Urlaubers, die er selbst dem RV genannt hatte, worauf der allerdings nicht reagierte.
Cui bono ?? Wem nützt das ? Musste das denn wirklich sein ? Anwälte auf beiden Seiten und Gerichtskosten, und das bei einem Streitwert von € 450.-- !! Wer keinen Rechtsschutz hat wird dabei noch u.U. auf anteiligen Gerichtskosten sitzenh bleiben, von der persönlichen Präsenz und den damit verbundenen Kosten bei der Verhandlung mal ganz abgesehen.
Erlebnisbericht vor dem Amtsgericht Köln: dort wird ein Richter gem. einer Buchstabenauswahl demm Verfahren zugeteilt. Und wenn dort z.B. der Buchstabe T ansteht, sitzt dort derAnwalt von "T" mit einem riesigen Aktenstapel und er ( und das Gericht ) arbeiten zig Verfahren ab. Alles ums Reiserecht. Man kennt sich dort, sieht sich bei div. Gelegenheiten.
Glaubt denn jemand im Ernst, das dort der Einzelfall vor Gericht ausdiskutiert wird ? Der Richter kennt die Schriftsätze, fragt in der Verhandlung nach den Anträgen und die Sache ist in 5 Minuten erledigt.
coi bono ? Wem nützt das ? Den Anwälten klar, den RV ebenfalls, den Gerichten nein, den RS-Versicherungen nein, den Geschädigten ? Ich glaube nein.
Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.
Die Banken haben dieses System 2001 eingeführt und es funktioniert.
Bin auf Beiträge sehr gespannt.
Gruss Gabriela
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Hallo Gabriela,
So eine Schiedsstelle für Reiserecht gibt es wohl schon. Hier kann man die Angelegenheit außergerichtlich und kostenfrei regeln lassen. Allerdings profitieren bisher erst nur die Urlauber davon, die im Internet gebucht haben. Einige große Anbieter haben sich dieser Schiedsstelle schon angeschlossen.
So arbeitet die Schiedsstelle: Urlauber, die mit dem Ablauf ihrer Pauschalferien unzufrieden sind und sich wegen möglicher Mängel nicht mit dem Veranstalter einigen können, schildern schriftlich und präzise den Grund ihrer Beschwerde. Die Korrespondenz mit dem Veranstalter und alle Buchungsanlagen müssen beigelegt werden. Nach Rücksprache unterbreitet die Schiedsstelle dann beiden Seiten einen Lösungsvorschlag mit dem Ziel eines Vergleichs. Wird der nicht akzeptiert, kann immer noch der Gerichtsweg eingeschlagen werden. (Quelle: www.geldsparen.de - Rubrik Reise)
Ist doch schon mal ein Anfang.
LG
Sabine -
gabriela_maier wrote:
Warum kann man solche Streitigkeiten, die bis z.B. € 500.-- betragen ( dürften mehr als 70% aller Fälle sein ? ) nicht durch einen Ombudsmann klären lassen ? Er müsste von der Branche bezahlt werden, und seine Entscheidungen sind für die Branche bis zu der Höhe bindend, dem Kläger bliebe aber immer noch der offizielle Rechtsweg vor Gericht.Mal abgesehen davon das es stellenweise ein solches System gibt, hast Du Dir die Antwort auf Deine Frage doch selbst geben. Warum sollten branchenweit Gelder für einen Ombudsmann gezahlt werden, sollten seine Entscheidungen als bindend hingenommen werden ( zumal dem Kunden der offizielle Rechtsweg weiterhin offenstehen soll? )

Ich sehe dafür keine Veranlassung.
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Ahotep wrote:
Allerdings profitieren bisher erst nur die Urlauber davon, die im Internet gebucht haben. Einige große Anbieter haben sich dieser Schiedsstelle schon angeschlossen.Bei dieser Geschichte geht´s ja auch primär um Ärgernisse der Art: "ich habe nicht sorgfältig die AGB´s gelesen", "ich habe mich beim Datum verklickt", "ich wollte doch gar nicht richtig buchen und habe den den falschen Knopf gedrückt" etc.
Schlichter ist ein übrigens Dir nicht ganz unbekannter "Prof. Schmid" Gabi ...

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Hallo!
Die Schlichtungstelle hilft, wenn:
* Sie bei einem Mitglied der Reiseschiedsstelle eine Leistung im Internet gebucht haben * die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat. * die Beschwerde mit Ihrem Online-Reiseunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden konnte.abgesehen davon, liest man doch immer wieder mal von "Kunden", die versehentlich oder aus Unkenntnis, falsch gebucht haben.
Auch wenn diese Schlichtungsstelle bisher nur für einen begrenzten Kundenkreis arbeitet, ist dies aber für viele eine Alternative. Und im oben beschriebenen Fall gab es keine Rechtsschutzversicherung. Und aus Angst vor den anfallenden Kosten, scheut so mancher den Rechtsweg, auch wenn er im Recht ist. Die Möglichkeit, solche Unstimmigkeiten außergerichtlich und kostenfrei zu klären, wird sicher von einigen dankend angenommen. Sei es auch, um einen Vergleich zu schliessen, mit dem beide Parteien leben können.
Sicherlich endet auch so mancher "Fall" dieser Schiedsstelle anschliessend doch vor einem Gericht. Aber so mancher Kunde wird sich auch freuen, wenn die Angelegenheit zu seiner Zufriedenheit vor dem Schiedsmann endet... und das ohne anfallende Kosten.
LG
Sabine -
Du sagst es ja selbst wann diese Reiseschiedsstelle "hilft":
Ahotep wrote:
- die Abwicklung der Buchung oder Ihre Reise Anlass zu einer Beschwerde hat.
Da die weitaus meisten Reisemängel zweifelsfrei während der Reise passieren und nicht bei Ihrer Buchung bzw. bei der logistischen Abwicklung vor der Reise ( Rechnungs- und Unterlagenversand, Sicherungsscheine etc. ) dürfte diese Stelle sich sicherlich nicht überarbeiten.

Über die "Neutralität" eines Schlichters, welcher von einer der am Streit beteiligten Parteien finanziert wird läßt sicher sicherlich auch trefflich streiten. Ein Schelm wer böses dabei denkt ...

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CaptainJarek,
da gebe ich Dir wohl Recht, ganz ohne Schiedsstelle. Die Sache ist noch ausbaufähig

Du meinst, die Hand die einen nährt, hackt man nicht ab?
Der Passus: "wenn die Abwicklung der Buchung "oder" ihre Reise Anlass zu einer Bewerde hat", bezieht sich also nicht auf Reisemängel während des Urlaubes?

LG
Sabine -
Warum sollten die Online-Reisebüros die einen Vertrag mit dieser Schiedsstelle haben für Reisemängel während der Reise verantwortlich sein?
VG.
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Hallo ADEgi,
es steht dort "Ihre Reise" und ich meine auch, es sind nicht nur Online-Reisebüros angeschlossen, sondern auch Reiseveranstalter, bei denen online gebucht wurde.
LG
Sabine -
Also ich habe keine gesehen. L´tur ist vielleicht der einzige "echte" Reiseveranstalter, alle anderen kommen höchstens durch dynamisch paketierte Reisen auf eigene Rechnung ( und dank der deutschen Rechtsprechung ) in den "Genuss" sich Reiseveranstalter nennen zu müssen. Aber eigentlich sind´s alles mehr oder weniger Online-Reisebüros oder Anbieter einzelner Reiseleistungen, z.B. Mietwagenfirmen.
Übrigens bin ich ein großer Freund von Seiten, die per Namen oder Auftritt hochoffiziell wirken wollen ... aber wo auf jeder zweiten Seite schlampige Rechtschreibfehler u.ä. zu finden sind. Aber es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen.

VG.
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Hallo,
und dies liest man, wenn man oben genannten RV, der auf dieser Seite aufgelistet ist, anklickt:
Wann kann die Reiseschiedsstelle angerufen werden?
Deutsche oder europäische Reisende können sich an die Reise-schiedsstelle wenden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:* Die Reise muss »online« (z. B. im Internet) gebucht worden sein. * Der Vertragspartner muss ein Mitgliedsunternehmen des VIR sein oder ein Online Unternehmen, das die Reiseschiedsstelle anerkannt hat * Beide Parteien müssen zuvor vergeblich versucht haben die Meinungsverschieden-heit selbst gütlich beizulegen. * Beide Parteien wollen die Angelegenheit außergerichtlich regeln. * Die Ansprüche des Reisenden dürfen noch nicht verjährt sein. * Gegenstand der Meinungsverschiedenheit muss eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Online-Buchung der Reise sein.und der letzte Absatz bedeutet jetzt was im Klartext? Reisemängel oder nicht?
Wenn dies der Internetauftritt eines Juristen oder Reiserechtsexperten ist, bedarf es wirklich einer Korrektur

LG
Sabine -
Es geht um eine tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletztung mit der Online-Buchung selbst. Die eigentliche Reise und etwaige Mängel während dieser Reise ( von lauwarmen Essen über durchgelegene Matrazen bis hin zu Ungeziefer im Zimmer etc. ) hat damit nichts zu tun.
VG
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Meines Wissens macht man in der Schweiz sehr gute Erfahrungen mit dem Ombudsman für die Reisebranche, d.h. in der Schweiz ist es egal, welche Buchung, wo getätigt worden ist und welches Problem vorliegt - und ich wundere mich ehrlich gesagt auch manchmal, wieso in Deutschland keine solche Einrichtung (oder eben nur begrenzt) besteht.
Ich habe mir mal erlaubt, hier den Link zum Ombudsman-Touristik zu veröffentlichen.
Link gesetzt!äussert sich hier vielleicht auch ein kleiner "Mentalitätsunterschied"? - In der Schweiz "liebt" man den Konsens und scheut vielmals die offene Konfrontation. Auch sehr viele Gerichtsverhandlungen in der Schweiz enden mit einem Vergleich und eben keinem Urteil z.G. oder z.L. einer der beiden Seite.
Es gibt sehr, sehr wenige Entscheide im "Reiserecht"
Diverse Branchenverbände in der Schweiz kennen einen Ombudsman: Krankenkassen, Versicherungen etc. etc.
Ein Ombudsman macht m.E. jedoch eben nur Sinn, wenn beide Parteien offen sind und eben die Verlierer/Gewinner Mentalität zurückstellen können. Wenn ich mir jetzt nur schon die "Regeln" und die hier anlaufende Diskussion ansehe, die für den "begrenzten" Ombudsman gelten......
Ich sehe einen Ombudsman auch als den Unterstützung des eigenverantwortlich handelnden Bürgers, der vielleicht auch ALLEIN ein Regelung mit einem RV finden kann oder halt eben mit Unterstützung des Ombudsmans. In Deutschland lehnt man sich sehr häufig an den Staat, der als "nährende-umsorgende-behütende-Mutter" alles Regeln soll, d.h. er soll gefälligst auch mit "seinem" BGB und "seinen" Gerichten dafür sorgen, dass für mich wieder alles ins Lot kommt!