Katalogbeschreibung geändert ! Visumabzocke legalisiert ?????
-
Ich hatte meine Reise nach SSH bereits im November gebucht und jetzt lese ich auf einmal eine modifizierte Information zu den Einreisebestimmungen in der Katalogbeschreibung:
Einreisehinweis
Nach Ankunft am Flughafen ist von deutschen, österreichischen und schweizer Staatsbürgern obligatorisch eine Airportservicegebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Person (für Einreisevisum, Flughafengebühr und Handling) in bar an die örtliche Reiseleitung zu entrichten. Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich bitte rechtzeitig vor Abreise beim zuständigen Konsulat nach den aktuellen Einreisebestimmungen.Muss ich mich denn nun daran halten ????????? DEr Text war bei buchung wesentlich allgemeiner gehalten und betraf da nur das Visum
laut AGB:
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
12.3.Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. -
...der Text und die darin enthaltenen Angaben sind irrelevant.
Näheres zum Visum findest Du in dem entsprechenden Thread im Ägyptenforum, u.a auch:"Visa-Beschaffung keine Hauptreiseleistung
Die Übernahme der Visa-Beschaffung gegen Entgelt ist keine eigenständige Reiseleistung mit Erfolgsgarantie i.S.v. § 651 a BGB, da es sich hierbei lediglich um eine Geschäftsbesorgung ohne Erfolgsübernahme handelt.
Die Visa-Erteilung liegt in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Einreisestaates und kann vom Reiseveranstalter grundsätzlich nicht beeinflusst werden.(Eigener Leitsatz)
LG Stuttgart, 25.1.2007 - 12 O 488/06"sowie die entsprechende Kommentierungen, denn die Flughafengebühr und das "handling" hast Du bereits mit dem Flug- bzw. Pauschalpreis entrichtet.
Ich denke der Thread sollte zur weiteren Information und ggf. Diskussion ausreichend sein ..
-
zumal auch AGB 12.1 recht verbraucherfreundlich ist

"12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind."
Man ist "selbst verantwortlich" , klasse.

Die selbstverantwortliche Vorgehensweise ist im Forum ganzheitlich, ganzjährig diskutiert und nachlesbar.
Grüsse
Heiko
