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Stornierung bei Reisewarnung kostenfrei?

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  • krachtiK Offline
    krachtiK Offline
    krachti
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir woll(t)en am kommenden Sonntag unsere Thailand-Reise (incl. 2 Tage Bkk. + RR) antreten. Wie ihr sicher schon gehört habt, sind wieder Ausschreitungen an der Tagesordnung! Nun hat heute auch noch das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Bangkok herausgegeben. Wie sich die Lage entwickelt, ist nicht abzuschätzen!!
    Nun meine Frage: Kann ich die Reise problemlos stornieren? Bis wann muss dies erfolgen, gibt es da Fristen (z.B. ab Bekanntgabe der Reisewarnung)? - Verständlicherweise möchte ich ja so lang wie möglich abwarten!
    Reiserücktrittsvers. ist vorhanden (sogar ohne Selbstbehalt). Wie wäre dann der Werdegang? Biem Veranstalter melden und dann der Versicherung?
    Über Informationen und Erfahrungen von euch würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und LG... Heiko ❓

    Es gibt mehr Menschen, die kapitulieren, als solche, die scheitern.
    H. Ford

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...bei einer neuen Reisewarnung des AA sind die RV verpflichtet die bereits gebuchte Reise kostenfrei zu stornieren und werden Dir sicher auch alternative Angebote unterbreiten... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • krachtiK Offline
        krachtiK Offline
        krachti
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Habe gerade bei MWR angerufen und mich mal zwecks Storno erkundigt.
        NUR ERKUNDIGT-denn noch wollen wir ja fliegen. Die nette Tante gab mir zu verstehen, dass KEINE kostenlose Storno möglich ist, da das Ausw. Amt nur von nicht notwendigen Reisen "abrät" und nicht warnt!!!!
        (Gibt es denn eigentlich eine Steigerungsform????)
        Auch auf mein Bedenken hin, das wir unseren Thailand-Aufenthalt mit einer RR, sprich 3 Tage Bkk beginnen, hieß es nur: ABWARTEN! Vielleicht wird es ja besser oder auch schlechter. TOLLER SERVICE.

        Es gibt mehr Menschen, die kapitulieren, als solche, die scheitern.
        H. Ford

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        • cippoC Offline
          cippoC Offline
          cippo
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eine offizielle Reisewarnung für Bangkok gibt es noch nicht, ist aber wohl in den nächsten tagen zu erwarten, vorher ist leider keine kostenlose Stornierung möglich.
          Mir wäre es im Moment etwas mulmig nach Thailand zu reisen...

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          • Leloo26L Offline
            Leloo26L Offline
            Leloo26
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich finde ein "Rat" und eine "Warnung" sind schon 2 unterschiedliche Dinge.
            Wir sind kurz nach den Demos und Flughafenbesetzung der "Gelben" Anhänger im Dezember nach Bangkok geflogen. Ich hatte auch so meine Bedenken aber wir haben nichts mitbekommen - überhaupt nichts- alles war friedlich. Man sollte das Regierungsviertel meiden aber ansonsten solltet ihr euch einfach auf den Urlaub freuen. Wenn sich die Lage verschlimmern sollte wird das AA bestimt eine Warnung aussprechen und dann könnt ihr kolo stornieren. Also leider bleibt wirklich nur Abwarten und Eistee trinken 🙂

            15.6 - 28.6.2010 -- Thailand : Koh Tao , Koh Samui... Sonnenuntergang am Sairee Beach - priceless

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            • kirikiriK Offline
              kirikiriK Offline
              kirikiri
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ein kündigungsgrund liegt u.a. dann nicht vor, wenn zum buchungszeitpunkt das ereignis nicht voraussehbar war.

              in thailand wurde allein im letzten jahr 3 mal der notstand ausgerufen. also waren die jetzigen, im übrigen beendeten aufstände, vorhersehbar und jeder buchende musste und muss damit rechnen, dass es auch in zukunft aufstände gibt. wer in diesem wissen und kenntnis reisen in ein gefährdetes land bucht, ist nach der rechtsprechung nicht unbedingt schützenswert.

              außerdem kommt es auch ganz genau auf das ziel an. das aa warnt nicht vor ganz thailand. und: es ist ganz genau zu unterscheiden zwischen hinweis und warnung. die hompage des aa zeigt die unterschiede auf. lediglich warnungen des aa gelten in der rechtsprechung als starkes indiz für einen kündigungsgrund, allerdings nur, wenn die anderen voraussetzungen ebenfalls vorliegen.

              auch vorsicht mit zu frühen kündigungserklärungen. wenn die reise erst zich wochen später ist, kann sich die lage oftmals beruhigt haben. das gilt für unruhen u. naturkatsastrophen.

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