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100 euro umsonst.???

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  • beachboydannyB Offline
    beachboydannyB Offline
    beachboydanny
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ich habe mit meiner freundin einen flug gebucht nach türkei. erst wollten sie uns solche dummen zeiten geben (hinflug um 18 uhr und rückflug um 15 uhr) dann haben wir extra 100 euro mehr gezahlt(empfehlung der beraterin, die zugleich meinte das diese zeiten schon fest) das wir top zeiten bekommen. (hinflug 6 uhr und rückflug 20 uhr) nach unserer ersten anzahlung kam nach ca. 2 wochen ein brief das sich die zeiten geändert haben und jetzt haben wir genau die scheiß zeiten wieder. also haben sich die zeiten ins negative umgestellt und das um gesamt 17 stunden.
    Gibt es ne chance die 100 euro wieder zurück zu bekommen?

    Danke

    Danny

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    • kirschiiK Offline
      kirschiiK Offline
      kirschii
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei Buchung sind die Flugzeiten immer unverbindlich, deinen Anspruch kannst du also fallen lassen und dich mit der Situation abfinden. 😉

      August '09 - Barcelona
      ...........................................................
      Rettet Die Wälder, esst mehr Spechte !

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Umsonst waren sie nicht, die 100 Euro. Mußtest Du vermutlich lange für arbeiten. Lehrgeld ist es allemale, da Flugzeiten und Airline bei Pauschalreisen immer noch unverbindlich sind. Und mündliche Aus-/Zusagen einer "Beraterin" sind nicht einer schriftlichen Zusage eines Veranstalters gleichzusetzen. Die wollte letztlich ja
        die Reise an Euch verkaufen. Wäre mit den "schlechteren" Flugzeiten
        vermutlich ja gescheitert. Aber das nächste Reisebüro hätte es
        kaum anders gehandhabt.

        Befürchte, der 100 Euro-Aufschlag für die Fluglinie-/zeiten ist nicht extra als
        Aufschlags-Position in der Reisebestätigung zu erkennen. Nur ein Gesamtbetrag.
        Von daher kannst Du es nur abhaken.
        Leider.

        Oder Deine Beraterin in die Pflicht nehmen und versuchen, den Aufschlag erstattet zu bekommen. Schau mal, wie gut sie ist, wenn es Probleme gibt. Wird aber schwierig werden. Wenn es klappt, ist es einfach nur Glück. Rechtlich ist da kaum
        was zu machen.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • carofeliC Offline
          carofeliC Offline
          carofeli
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn nur der Flug gebucht wurde, dann müßten doch jetzt auch die Flugzeiten mit ausgewiesen werden, denn die Sommer-Flugpläne sind seit Ende März aktuell.

          Geht es hier um eine Pauschalreise, dann steht da wohl auch immer drauf "Flugzeiten unverbindlich" und damit hat man rein rechtlich keine Handhabe - leider.

          Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
          Voreingenommenheit.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • beachboydannyB Offline
            beachboydannyB Offline
            beachboydanny
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            carofeli wrote:
            Wenn nur der Flug gebucht wurde, dann müßten doch jetzt auch die Flugzeiten mit ausgewiesen werden, denn die Sommer-Flugpläne sind seit Ende März aktuell.

            Geht es hier um eine Pauschalreise, dann steht da wohl auch immer drauf "Flugzeiten unverbindlich" und damit hat man rein rechtlich keine Handhabe - leider.

            sry hab mich falsch ausgedrückt is ne pauschalreise...

            aber danke für eure antworten jetzt weis ich bescheid. is zwar echt scheiße, das nächste mal nehm ich gleich die schlechten zeiten da kannst dann ja nur noch besser werden. naja war mir ne lehre. 🙂

            1 Antwort Letzte Antwort
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