Unterschied zwischen stornierung beim reiseveranstalter und reiserücktrittsversicherung?
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Hallo,
mir ist auch beim durchsuchen der ganzen beiträge nicht wiklich klar, was jetzt genau der unterschied ist! wenn ich früh genug die reise im reisebüro storniere fallen (im regelfall ) 20% gebühren an! ( gestaffelt nach 20 40% usw)!
kann ich dann im reisebüro eine reise ohne grund stornieren?wann brauche ich dann die reiserücktrittsversicherung? oder wird eine reiserücktrittsversicherung erst dann interessant, wenn ich sehr kurzfristig die reise nicht antreten kann?? z.b. zwei tage vor reiseantritt tod eines angehörigen? da ja so kurzfristig stornogebühren von 80% anfallen würden?
vielleicht kann mir einer den unterschied erklären!! oder gibt es keinen?
danke im voraus..........
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Stornieren kannst Du ohne Angabe von Gründen immer zum aktuellen Tagesstornosatz. Die RRV greift dann, wenn das Storno aufgrund eines versicherten Risikos erfolgt. Wenn Du z.B. 3 Monate vor Reisebeginn erkrankst, einen Unfall erleidest etc, und es ist abzusehen, das Du die Reise nicht antreten kannst, bist Du verpflichtet, die Reise sofort zu stornieren, Das ist Deine Schadenminderungspflicht. Gruß Marcel
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also,- kommt bei einem schadensfall ( krankheit, tod usw) die reiserücktrittsversicherung , bei 20% selbstbehalt ,für 20% der stornokosten auf??
das heißt, wenn ich eigentlich 80% stornokosten zahlen müßte , brauche ich bei einem schadensfall ( der anerkannt wurde!!) nur 20% der 80% stornokosten zu zahlen?
bei keinem selbstbehalt ,kommt dann die versicherung für die gesamten 80% stornogebühren auf!Richtig??
ich hoffe, man versteht was ich meine........
nochmal danke!
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Korrekt so!