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Reisemangel: Bettwanzen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CassyC Offline
    CassyC Offline
    Cassy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ein herzliches Hallo an den Experten und alle, die Erfahrung damit gemacht haben.
    In unserem diesjährigen Urlaub(Fuerteventura) hatten wir in unserem Stammhotel 4* leider diesmal einen Bettwanzenbefall.
    Durch Zufall(die mit Blut vollgesogenen Biester,hatten sich in unserem Moskitonetz verfangen,) konnten wir erst am 9.Urlaubstag feststellen, woher die juckenden Quaddeln stammten, die besonders mich jeden Morgen quälten.

    Unter den Matratzen war nichts zu sehen, erst als ich die Bettgestelle komplett umdrehte-war das ganze Elend zu sehen.(Foto wurde gemacht) auch 2 tote Exemplare zur Bestimmung mit nach Deutschland genommen. Gutachten liegt auch vor.

    Trotzdem lehnte unser Reiseveranstalter eine Entschädigung ab. Begründung: wir hätten das Zimmer schon gewechselt und erst danach den Reiseveranstalter informiert.
    Es war auch nicht anders möglich.
    Denn es war ein Freitag Abend. **Unsere Reiseleitung vor Ort nicht mehr erreichbar.**Als wir den Befall an den Betten sahen, waren wir natürlich total geschockt und in einem emotionalen Ausnahmezustand.

    Die Rezeptionsmitarbeiterin, der wir die Betten zeigten, gab uns natürlich sofort ein anderes Zimmer, denn wir wären keine Nacht länger in dem Zimmer geblieben.
    Am nächsten Morgen(Samstags) suchten wir dann die Notfallnummer des Reiseveranstalters heraus, um erstmal zu erfragen wann und wo wir frühestens unserer örtliche Reiseleitung sprechen könnten.
    Man sagte uns erst ab Montag.

    Dies geschah dann auch so.
    Nun wird uns dies zum Vorwurf gemacht, dass wir nicht in einem wanzenverseuchten Zimmer geblieben sind, bis alles mit dem Reiseveranstalter abgesprochen und geklärt war. Das kann ja wohl nicht rechtmäßig sein.

    Was sagt das Reiserecht dazu?
    Haben wir Chancen bei einer Klage recht zu bekommen?

    LG, Cassy

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    • maus333M Offline
      maus333M Offline
      maus333
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was genau möchtet ihr denn jetzt vom Veranstalter?
      Wenn ihr ein besseres Zimmer erhalten habt, dann ist doch alles prima.
      Oder musstet ihr etwa für das andere Zimmer einen Aufpreis zahlen?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ronny87R Offline
        Ronny87R Offline
        Ronny87
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja, würde mich auch interessieren???

        Was verlangt ihr denn vom Veranstalter und was erwartet ihr für euch selbst, wenn ihr eben ein anderes Zimmer bekommen habt?

        Aber auf die Idee tote Tiere mit nach Deutschland zu nehmen, um diese begutachten zu lassen, ist schon sehr komisch ... und hätte euch eine Menge Ärger kosten können, wenn das einer am Flughafen in Deutschland mitbekommen hätte :?

        Grüße

        Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CassyC Offline
          CassyC Offline
          Cassy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich erwarte eine Entschädigung für die 9 Tage Juckreiz.(ohne zu wissen woran es lag-bin ja kein Experte)
          Ich erwarte auch keine Bettwanzen in einem 4* Hotel.(eigentlich nirgendwo)

          Das nützte mir das neue Zimmer für die letzten 4 Tage auch nichts mehr, denn die Quaddeln juckten noch wesentlich länger.

          Im Internet habe ich gelesen, dass ein Gericht einem Ehepaar sogar Schmerzensgeld zugesprochen hat(hatten gleiches Problem-allerdings in Ägypten).

          Und aus eigenem Erleben kann ich sagen, ist ein Schmerzensgeld in so einem Fall wirklich angebracht.

          Cassy

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • CassyC Offline
            CassyC Offline
            Cassy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Ronny,

            die Idee die Tiere überhaupt bestimmen zu lassen finde ich gar nicht komisch, wir sind keine Experten und wollten keine Behauptungen aufstellen, ohne Beweise.
            L

            Gruß Cassy

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • angsteA Offline
              angsteA Offline
              angste
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Leute, ganz ehrlich, bei Wanzen würd ich auch mehr erwarten als ein anderes Zimmer. Nämlich Schadensersatz, Schmerzensgeld oder wie immer die das nennen wollen.
              Und ein Reiseveranstalter kann nicht erwarten, daß man solange im Wanzenbett schläft, bis ein Reiseleiter mal Zeit hat.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SentinaS Offline
                SentinaS Offline
                Sentina
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...wäre noch die frage offen, welcher veranstalter hatte denn am wochenende keine zeit für seine gäste ❓ ...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • angsteA Offline
                  angsteA Offline
                  angste
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sentina, das kommt immer wieder mal vor.

                  Cassy, es gibt ein Urteil in dem der Urlauber den Reisepreis zurückbekommen hat, und zusätzlich Schmerzensgeld.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CassyC Offline
                    CassyC Offline
                    Cassy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich sagte, die Reiseleitung war am WE nicht erreichbar, für Notfälle war dann in der Info-Mappe eine Nr. unter der man die Zentrale anrufen konnte. Was wir dann gleich am nä. Morgen auch taten.
                    Ich darf den Reiseveranstalter nicht nennen, aber wer es wissen möchte, gern per Mail.
                    Cassy

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                    • angsteA Offline
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                      angste
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Was hätte der Reiseleiter bei "rechtzeitiger" Information eigentlich tun können? Rückwirkend die Wanzen entfernen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • CassyC Offline
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                        Cassy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        eslipart wrote:
                        Sentina, das kommt immer wieder mal vor.

                        Cassy, es gibt ein Urteil in dem der Urlauber den Reisepreis zurückbekommen hat, und zusätzlich Schmerzensgeld.

                        Na, ich bin gespannt was dabei nun rauskommen wird.
                        Wir haben die Fotos, wir haben das Gutachten, nur die Rezeptionsmitarbeiterin wird kaum als Zeugin für uns aussagen. Was nicht verwunderlich ist, wenn sie ihren Job behalten will.

                        LG, Cassy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BubileinB Offline
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                          Bubilein
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...natürlich darfst du den Reiseveranstalter nennen. 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • CassyC Offline
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                            Cassy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            eslipart wrote:
                            Was hätte der Reiseleiter bei "rechtzeitiger" Information eigentlich tun können? Rückwirkend die Wanzen entfernen?

                            Ja, das frage ich mich auch. Eine blöde Begründung vom RV.
                            Besser wäre es allerdings man hätte der Reiseleitung das Bett persönlich noch am gleichen Abend zeigen können.
                            Das Hotel hat dann später alles bestritten. Es wäre nur " kleines Ungeziefer" im Zimmer gewesen.

                            Cassy

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              angste
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Cassy, ich hab die ne PN geschickt, mit dem Urteil bei Bettwanzen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Anmerkung: Ich habe mir erlaubt das Zitat zu entfernen, da dieses bei einer direkten Antwort/direktem Bezug nicht notwendig ist.

                                Vielen Dank!!! 😘

                                LG, Cassy

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Bubilein wrote:
                                  ...natürlich darfst du den Reiseveranstalter nennen. 😉

                                  Ok, wenn es nicht gegen die Forenregeln verstößt(warum lese ich bei vielen Beiträgen immer xxxx, statt Namen?)

                                  Es ist Schauinslandreisen.

                                  Haben bisher nie Probleme damit gehabt, sind schon 6x mit ihnen verreist. Gut, wir hatten aber auch noch nie einen Reisemangel.
                                  Bin eigentlich nicht pingelig. Ich nehme schon einiges gelassen in Kauf, aber bei Bettwanzen hört der Spaß eindeutig auf.

                                  Schön wär gewesen, sie hätten sich kulant gezeigt und einen Teil des Reisepreises zurückgezahlt, dann wären wir weiter jedes Jahr bei SLR gebucht.

                                  LG, Cassy

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    ...das xxxx steht für Reisebüros oder Vermittler die hier nicht genannt werden dürfen. 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Cassy, Reiseveranstalter kannst du nennen, aber nicht Reise-Vermittler. Die werden gexxxt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Ok, dann weiß ich Bescheid.

                                        LG, Cassy

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Cassy wrote:
                                          Ich sagte, die Reiseleitung war am WE nicht erreichbar, für Notfälle war dann in der Info-Mappe eine Nr. unter der man die Zentrale anrufen konnte...

                                          Und ich frage mich, warum man *"...woher die juckenden Quaddeln stammten..."*damit 9 Tage abwartet, um sich ausgerechnet erst am Wochende mit der Reiseleitung in Verbindung zu setzen.

                                          Gerichte könnten sich die gleiche Frage stellen.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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