Pauschalierte Stornokosten
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Die in den Reisebedingungen der Reiseveranstalter festgelegten pauschalen Stornokostensätze sind ja manchmal ziemlich happig, so dass beim Kunden Zweifel an der Angemessenheit aufkommen. Manche RV räumen den Kunden das Recht ein nachzuweisen, dass gegenüber den Pauschalsätzen dem RV niedrigere Kosten entstanden sind, andere RV tun das nicht.
a) Müssen alle RV den Kunden dieses Recht einräumen, unabhängig davon, ob in Reisebedingen verankert oder nicht;
b) Wie kann man das als Kunde realisieren; welche Rechte hat der Kunde und welche Auskunftspflichten der RV und seine Kooperationspartner?Wer hat so etwas schon mal versucht?
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Und wenn man die Stornokosten der sogenannten "virtuellen" RV sich anschaut sind die sogar noch viel happiger ( und in der Höhe nicht durchgehend von einer Reiserücktrittsversicherung gedeckt ).
Zu deinen Fragen a und b:
alles, was in den AGB der RV niedergeschrieben wurde ist rechtlich abgesichert. Sie sind deswegen pauschal nicht "sittenwidrig" oder benachteiligen den Verbraucher auch nicht übermässig. Man kann fast alles in seine Verträge reinschreiben, weil der Vertragspartner ja die ( theoretische ) Möglichkeit hat, dem zu widersprechen. Nur bekommt man dann keinen Urlaub !!
Es tut sich zwar langsam war in Sachen Juristerei gegen die AGB, aber das dauert. Im Grund muss man einen Einzelfall ( gegen einen bestimmten Sachstand ) durch die Instanzen ziehen. Und wer tut das schon, wenn es -wie meistens- um einen relativ geringen Streitwert geht ? Das wissen die RV, und deswegen sehen sie solchen Streitigkeiten gelassen entgegen.
Die Stornokosten -besonders in der Hauptreisezeit- sind unangemessen, da ein Ausfall mit absoluter Wahrscheinlichkeit vom Markt ausgeglichen wird. Doch ist es nicht viel schöner, einen Platz 1 1/2 mal zu verkaufen ?
Gruss Gabriela
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Dann erbringe halt schlicht den Nachweis für den Ausgleich! Die angefallenen Kosten für Abwicklung der Buchung und Stornierung aber bitte nicht vergessen!
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Ich bin für die Beweisumkehrpflicht ! Kosten einer Stornierung müssen ersetzt werden, das ist doch völlig klar.
Gruss Gabriela
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Das war auch mein erster Gedanke. Allerdings kann ich mir sehr genau vorstellen, was die "Freunde der Reiseveranstalter" antworten:
"Was glaubt ihr, was das für ein Aufwand wäre! Und die Kosten für diesen werden natürlich in die Preise miteinkalkuliert. Die Folge wäre, dass Pauschalreisen mindestens um xy% teurer werden würden. Wollt ihr das wirklich?"
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Mal abgesehen davon, dass ich kein sonderlicher "Freund" der RV bin.
Soooo schwer ist der Nachweis der Kosten im Einzelfall nun auch nicht ( immer ). Und solange kein höchstrichterlicher Beschluss zu einer etwaigen Umkehr der Beweislast vorliegt ( und das wird auf absehbare Zeit nicht passieren! ), würde ich als RV auch einen ****** tun und für jede Stornierung explizit die Kosten aufschlüsseln.VG.
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Ich geb Dir vollkommen recht, auch ich würde als RV an der derzeitigen Praxis nichts ändern. Der Kunde weiß (vielleicht besser gesagt könnte wissen, wenn er denn lesen würde und im Fall des Nichtverstehens nachfräge) auf was er sich einläßt und braucht keinen Vertrag eingehen.
Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass in absehbarer Zeit die Gerichte bezügl. der AGB´s wieder vermehrt angerufen werden, denn durch diese ganzen neuen Möglichkeiten die durch die schöne virtuelle Welt geschaffen werden, wird der Verbraucher erst so nach und nach merken, dass auch die Bedingungen andere sind. Ich finde es eine sehr spannende Sache und beobachte mit Neugier, wie sich der "Börsenhandel" mit Pauschalreisen weiterentwickelt.Gruß
chepri -
Na das sich da mittelfristig ( die Mühlen der Justiz sind ja bekanntlich laaaaangsam ) ein paar Verhandlungen ergeben werden - gerade bzgl. der "virtuellen" Reisen - ist unstrittig. Aber auch hier dürften die Richter nicht in allen Punkten auf der Seite der "Verbraucher" stehen. Ich freue mich schon auf den Urlauber der z.B. wegen 40% Stornokosten vor den Kadi zieht und der Reiseveranstalter legt dann seine Kalkulation offen und es kommt heraus, dass der Fluganteil der Reise sagen wir mal 53% betragen hat und der RV diese Kosten komplett tragen mußte durch das Storno. Wenn der Richter dann urteilt, dass der Reisende in diesem Einzelfall statt der 40% sogar 53% zahlen muss, dann ist das Geheule wieder groß ...

VG.
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Na ja, die 53% wird er wohl nicht zahlen müssen, das Urteil wird vermutlich lauten, dass die 40% zulässig sind. Ich bin ja auch sehr skeptisch, was die immer wieder geäußerte Meinung betrifft, eine Anzahlung von mehr als 20% sei "ungesetzlich".
Auch wenn es im Moment anders aussieht, ich bin kein Befürworter der Geschätspraktiken und der AGB´s der RV´s. Aber der Kunde hat es selber in der Hand und muß halt auch ein wenig mehr tun, als immer nur auf der Jagd nach dem ultimativen Schnäppchen sein. Wenn ich heute für Oktober bei Iberia äußerst günstig meinen Flug nach Madrid buche, weiß ich auch, dass das Ticket im Stornofall nicht erstattungsfähig ist. Mein Risiko, denn ich könnte ja für den selben Flug auch einen anderen Tarif wählen.
