Hotel 1 Nacht überbucht, Reiseveranstalter wusste davon und hat nicht informiert..
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Hallo zusammen,
war gerade zwei Woche in Brasilien in 5 Sterne Hotel, das leider am 1 Tag überbucht war. Andere Reiseveranstalter haben ihre Kunden informiert und z.b. als Entschädigung eine Juniorsuite angeboten.
Mein Reiseveranstalter hat nicht informiert, also vorsätzlich die Information nicht weitergegeben.
Ärgerlich, da Zeitverlust und Unterbringung in schlechtere Katagorie.
Am nächsten Tag hat der Umzug ins richtige Hotel auch nicht funktioniert und der halber Tag war weg
Hat jamand damit Erfahrung?

Danke und Gruß
Marcus -
Beim nächsten Mal bei einem der "anderen Reiseveranstalter" buchen.

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So eine blöde Antwort ! Unterste Schublade !
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Hattest Du 'ne bessere :?

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So, nun nochmal ernsthaft. Man kann evtl. vom eigenen Veranstalter einen Ausgleich für die 1. Nacht in einer schlechteren Unterbringung fordern, die Differenz der Übernachtungspreise.
Aber sicher hat man keinen Anspruch auf Upgrades, den andere Veranstalter ihren Gästen geboten haben.
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Na, das ist doch eine Antwort, mit der der TO was anfangen kann. Danke !
Gruss Gabriela
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Und was soll ich mit Deinem Beitrag anfangen?
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Danke für die Beiträge, aber so arg viel weiter bin ich noch nicht.
Mir geht es vor allem um die Obliegenheitsverletzung des Reiseveranstalters, von der Überbuchung gewusst zu haben und nicht zu informieren. Es handelt sich dabei um einen namhaften Reiseveranstalter (Nr. 2 in Deutschland) und um ein 5 Sterne "Luxusresort".Wichtig ist in diesem Zusammenhang § 651 f BGB (Schadenersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung) i. V. §123 Abs. 1 BGB arglistige Täuschung = Vorsatz.
Wer kann mir weiterhelfen??

Experten ran an die Tasten

Danke
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Du dürftest es schwer haben dem Reiseveranstalter ( ich nehme mal an es ist Thomas Cook ) hier schuldhaftes Handeln oder gar Vorsatz nachweisen zu können.
Und damit ist auf der Schiene der Drops für Dich auch schon gelutscht.
Außerdem: Schadenersatz?! Ist Dir denn in der einen Nacht ein hoher materieller oder immaterieller Schaden entstanden?

Fordere vom RV das Geld für die Leistung zurück welche Du nicht erhalten hast, nämlich für diese 1 Nacht. Fertig.
Viele Grüße.
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...korrekt, Captain.
Der Veranstalter holt sich das Geld dann vom Hotelier wieder zurück. Ich kenne keinen Veranstalter der Überbuchungen entgegen besseres Wissen macht.
Die Probleme liegen allesamt bei den Hotels. Da die Reiseveranstalter nicht nur Garantie Kontingente haben, gehen die Hoteliers auf "scheinbare" Nummer sicher und nehmen manchmal einen Prozentsatz mehr an Gästen an, um die hohe Belegung des Hauses zu sichern!
Wenn nun der Veranstalter im Erfahrungs-Rahmen des Hoteliers Betten zurück gibt, funktioniert das. Wenn nicht, ist das eine Überbuchung.Kein Fehler des Veranstalters.
Aber die Lösung ist richtig, mehr gibts sicher auch nicht! Aber sowas bügeln die aus! -
Hallo,
hatte auf Male mal so eine Geschichte, war unschön, bei über 40 C 4 Stunden
auf eine muffiges Zimmer ohne KA zu warten, von NUR zu hören, da können
wir nicht helfen, einen wenig interessierten RL, der Hotelier hat sich mit einer
Flasche Sekt einem schönen Zimmer und Obstkorb entschuldigt, habe
ein schönes Brieflein gechrieben und 100 € erhalten, mehr werdet Ihr
auch nicht erwarten können. RAe kosten viel Geld, was unterm Strich raus kommt ?
