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Reise stornieren kurz nach Abschluß?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • DasKrümelchenD Offline
    DasKrümelchenD Offline
    DasKrümelchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Ist es möglich und wenn ja wie lange, daß man eine Reise nach Abschluß der Buchung nochmal storniert?

    Gruß DasKrümelchen

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      das ist immer möglich, es kostet aber fast immer Geld!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LouboutinL Offline
        LouboutinL Offline
        Louboutin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Schau mal in Deinen Unterlagen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Dort wirst Du den entsprechenden Hinweis vor allem auch bezüglich der entstehenden Kosten finden.

        Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DasKrümelchenD Offline
          DasKrümelchenD Offline
          DasKrümelchen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was würde denn sowas kosten?
          Mehr wie Reiserücktrittskosten bei Krankheit?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            wie schon erwähnt kostet das in aller Regel Geld. Wieviel hängt von vielen Faktoren ab. Das reicht von 10% bis 100%. Zumindest so lange, wie keine Angaben von Deiner Seite dazu erfolgen, was gebucht wurde. Wie gebucht wurde und wann das Reisedatum ist. Das steht alles in den AGB's

            Von der Idee jetzt eine RRV abzuschließen und diese dann zu nutzen sei dringend abgeraten. Denn erstens ist das ein klarer Versicherungsbetrug und zweitens mußt Du eine Krankheit entsprechend belegen. Also Entbindung Deines Arztes von der Schweigepflicht u.s.w.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LouboutinL Offline
              LouboutinL Offline
              Louboutin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das hängt vom Preis der gebuchten Reise und der noch verbleibenden Zeit bis zum Reiseantritt ab.

              Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DasKrümelchenD Offline
                DasKrümelchenD Offline
                DasKrümelchen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Also das bedeutet, daß eine Reisevertrag nicht wie jeder andere Vertrag in Deutschland ist, bei dem man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurücktreten darf.
                Ab dem Zeitpunkt der Buchung ist Stornierung nur gegen erhebliche Gebühren möglich.
                Eine Aufhebung des Vertrages ist nicht möglich.
                Hab ich richtig verstanden, oder?

                Gruß
                Das Krümelchen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  1.) Bei einem Reisevertrag gibt es tatsächlich kein Widerrufsrecht.
                  Nebenbei bemerkt gibt es noch eine Vielzahl anderer Verträge, die gültig sind und bleiben, wenn sie erst einmal geschlossen sind.

                  2.) Ob erhebliche Gebühren anfallen steht, wie schon geschrieben, in den AGB´s

                  3.) "Aufheben" kann man jeden Vertrag, alles nur eine Frage der Bedingungen

                  Vielleicht tut man sich hier leichter, wenn du den Sachverhalt ein wenig klarer schilderst (Wann Angebot abgegeben, wann Buchungsbestätigung erhalten, welcher RV...)

                  LG
                  chepri

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    das ist grundsätzlich so richtig. Ein paar Ausnahmen gibt es. Zum Beispiel einen "Reiseclub" der seine durchaus fragwürdigen Angebote bei einer Verkaufsveranstaltung anbietet, räumt großzügig 14 Tage Rücktrittsrecht ein, mit dem Hinweiß, daß das ja kein Reisebüro sonst bietet. Hier gilt aber das Fernabsatzgesetz und somit ist er einfach dazu verpflichtet.

                    Die Frage ist aber auch, warum man eine Reise bucht und diese dann gleich wieder stornieren möchte. Hier wäre eine Erläuterung vielleicht auch sinnvoll, damit man eventuell Ratschläge erteilen kann.

                    Weiter wäre es vielleicht ganz sinnvoll zu wissen, was für eine Reise gebucht wurde. Pauschal? Individuell? Nur Flug? Welcher Veranstalter?

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soedergrenS Offline
                      soedergrenS Offline
                      soedergren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      DasKrümelchen wrote:
                      Also das bedeutet, daß eine Reisevertrag nicht wie jeder andere Vertrag in Deutschland ist, bei dem man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurücktreten darf.

                      Das ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht hat. Das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht gibt es eigentlich nur für eine handvoll von Verträgen (Stichworte Fernabsatz und Haustürgeschäfte, also z.B. im Versandhandel) und beileibe nicht bei allen Verträgen.

                      Bei Reiseverträgen ist idR (sofern nicht freiwillig eingeräumt) kein Widerruf möglich. Stornieren kann man jederzeit, jedoch werden da je nach Stornozeitpunkt gestaffelte Stornogebühren fällig. Wenn die Reise mehr als einen Monat entfernt liegt und es sich um eine klassische Pauschalreise handelt, sind diese Stornogebühren meist relativ harmlos. Nur bei Dynamic Packaging, "nur Flug" und Stornos von Pauschalreisen kurz vor Abreise wird es teilweise deutlich teurer.

                      Unabhängig davon, dass ich genau wie Berthold nicht verstehe, warum man eine Reise bucht, um diese dann gleich wieder zu stornieren, ist es mE für den Kunden sogar gut, dass das "normale" Widerrufsrecht hier nicht gilt. Würde es gelten, würde es umgekehrt nämlich auch bedeuten, dass nach Ablauf der Widerrufsfrist (idR also 14-30 Tage) gar kein Storno mehr möglich wäre, da der Vertrag nach diesen 14 Tagen dann wasserdicht wäre und nach Ablauf der Widerrufsfrist 100% Stornokosten anfallen würden. Damit wäre nur einigen wenigen geholfen, die ihre Reise sofort wieder stornieren möchten, alle anderen würden deutlich draufzahlen.

                      Gruß,

                      soedergren

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo soedergren,

                        jetzt muß ich dir aber widersprechen, was die Unmöglichkeit eines Stornos im Falle des Vorhandenseins von Widerrufsfristen angeht.

                        1.) Du sagst, nach Ablauf der Widerrufsfrist sei dann der Vertrag "wasserdicht"

                        Der IST-Zustand, also ohne Widerrufsfrist, macht den Vertrag bei Annahme des Angebots durch den RV, i.d.R. also mit Zustellung der Buchungsbestätigung "wasserdicht".

                        2.) Nach Ablauf der Widerrufsfrist sei gar kein Storno mehr möglich

                        Warum das? Die Frage der Rückabwicklung des Vertrags (ein "Storno" ist ja nichts anderes) kann man wie bisher in die AGB´s einarbeiten.

                        Ganz unabhängig von diesen Ausführungen bin ich aber auch der Meinung, dass es durchaus Sinn macht, wenn es bei Reiseverträgen im Allgemeinen keine "Bedenkzeit" gibt. Mein lieber Jolly, da war aber was los buchungsmäßig wenn es das gäbe! Eine schlechte Bewertung über das gebuchte Hotel bei HC und schon würden bei den Veranstaltern die Widerrufe eingehen. Zwei Stunden später dann das Gegenteil, weil Lieschen Müller geschrieben hat, heute gab es lecker Nuttelabrötchen zum Frühstück.

                        Anders als gabriele sehe ich die Kunden nicht nur als arme Opfer der Veranstalter, sondern sehe auch viel Schuld beim Verbraucher selbst. Diverse unterforen hier auf HC liefern perfektes Anschauungsmaterial.

                        Gruß
                        chepri

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • DasKrümelchenD Offline
                          DasKrümelchenD Offline
                          DasKrümelchen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo!

                          Danke für die wirklich interessanten Beiträge.
                          Ich möchte keine Reise stornieren!
                          Es hat mich lediglich interessiert, wie ein solcher Reisevertrag rechtlich im Hinblick auf Widerrufsrecht aussieht.
                          Habe einen kaufmännichen Beruf und hinterfrage alles. 😉

                          Außerdem könnte ich mir schon vorstellen, daß es Gründe gäbe eine Reise direkt wieder zu widerrufen, nach dem man Sie bereits gebucht hat.

                          Stellt mal vor, es hat jemand kein Inet, kann sich nicht ausreichend informieren und verläßt sich auf die Aussage des Reisebüros.
                          Bucht also und bekommt am nächsten Tag von jemandem irgendwo im Supermarkt erzählt, daß das gebucht Hotel, Land etc. nichts so sei, wie vom Reisebüro versprochen.....
                          Das wäre doch ein Grund den Vetrag zu widerrufen, wenn dies möglich wäre.
                          Das waren so meine Gedanken beim Hinterfragen dieser Sache 😉

                          Gruß DasKrümelchen

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • soedergrenS Offline
                            soedergrenS Offline
                            soedergren
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hi chepri,

                            sagen wir mal so... das käme darauf an, wie es ausgestaltet wird.

                            Würde man die §§651ff BGB (= Reiserecht) streichen und nur die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts plus Fernabsatzgesetz (=Widerrufsrecht) nehmen, gäbe es nach Ende des Widerrufsrecht keine Stornomöglichkeit mehr.

                            Würde man ein zusätzliches Widerrufsrecht in die §§651ff nehmen, sähe dies natürlich schon wieder anders aus.

                            ABER: ich bin mir sicher, dass die Lobby der großen RV sich so ein Widerrufsrecht nicht ohne "Gegenleistung" unterjubeln lassen würde. Wir haben ja heute schon im Dynamic-Packaging-Bereich deutlich höhere Stornokosten...

                            Der IST-Zustand ist zudem mE kein "100%-wasserdicht", sondern eben gestaffelt nach Stornokosten ein "ab 10%-wasserdicht".

                            Ansonsten sehe ich es genau wie du... da würde buchungsmäßig Chaos aufkommen.

                            Ach ja, Krümelchen, ich finde, wer sich selbst nicht ausreichend informiert, ist letztlich wirklich selbst dafür verantwortlich und kann das nicht auf andere abwälzen. Ein bisschen Eigenverantwortung darf man einem mündigen Bürger doch durchaus zutrauen.

                            Wie auch immer, diese Überlegung sind ohnehin rein akademisch, de facto ist es so, dass es zur Zeit kein Widerrufsrecht im deutschen Reiserecht gibt.

                            Gruß,

                            soedergren

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • chepriC Offline
                              chepriC Offline
                              chepri
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @soedergren

                              Ja wenn man streichen würde dann hätten wir wieder ganz andere Konstellationen, es gäbe neue AGB´s und viel Arbeit für die Juristen (Schaun wir mal, was da im Hinblick auf die "Maßanzüge" noch kommt).
                              Man könnte aber bei §651i BGB einen Absatz 4 einfügen:
                              "Tritt der Reisende innerhalb zwei Wochen nach Vertragabschluss vom Vertrag zurück, findet Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 3 keine Anwendung"

                              Und die Frage, was ein wasserdichter Reisevertrag ist, müßten wir auch noch definieren. Aber wie Du schon schreibst, momentan alles akademisch, denn der Abs. 4 wird nicht kommen, was auch gut so ist.

                              "Krümelchen" wrote:
                              hinterfrage alles

                              Ich fürchte, da müssen wir uns noch auf einiges gefasst machen 😆

                              Gruß
                              chepri

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                DasKrümelchen wrote:
                                Stellt mal vor, es hat jemand kein Inet, kann sich nicht ausreichend informieren und verläßt sich auf die Aussage des Reisebüros.
                                Bucht also und bekommt am nächsten Tag von jemandem irgendwo im Supermarkt erzählt, daß das gebucht Hotel, Land etc. nichts so sei, wie vom Reisebüro versprochen.....

                                Hallo,

                                genau das ist ja ein Grund, warum es das nicht geben darf. Denn wer sagt denn, daß dieser Bekannte die gleichen Urlaubsvorstellung hat, wie Du. Genauso kann sich seit dem Negativ Erlebnis ja auch das Hotel und das Management geändert haben, oder er kassiert vielleicht eine Provision von einem anderen Hotel.

                                Exakt darum kann und darf es so etwas nach meiner Meinung nicht geben. Denn informieren kann ich mich ja vorab, Auch ohne Internet. Einzig das Internet macht so einiges leichter. Dennoch bin ich auch schon vor meiner Zeit mit dem Internet und auch ohne Computer immer zufrieden aus dem Urlaub zurückgekommen.

                                Teilweise gehe ich sogar davon aus, daß die Resklamationsquote zum Teil immer nochz so hoch ist, weil viele die vorhandenen Informationen im I-net gar nicht richtig verarbeiten können und sich daher oft auch verbuchen. Falsche Erwartungshaltung und das Fehlende Verständnis überhaupt seine eigenen Bedürfnisse zu kennen und zu erkennen sind hier oft der Grund dafür.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • brujeraB Offline
                                  brujeraB Offline
                                  brujera
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Das meine ich auch. Bekannte erzählen viel und die Urlaubsvorstellungen sind total verschieden. Mir wurden auch schon Urlaubsziele madig gemacht und uns hat es dann doch gefallen.
                                  Wenn jedes Mal umgebucht werden könnte, weil irgend jemand was negatives erzählt, wäre der Reisemarkt ordentlich durcheinander und kein RV oder Hotel könnte sich mehr darauf verlassen, dass es ausgebucht ist.

                                  Also vorher überlegen was man eigentlich will, sich informieren und dann buchen.

                                  Fange jetzt an zu leben und zähle jeden Tag als ein Leben für sich
                                  (Seneca, römischer Philosoph)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • DasKrümelchenD Offline
                                    DasKrümelchenD Offline
                                    DasKrümelchen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Leute..ich hatte das nur als Beispiel genannt!

                                    Weiß jetzt nicht, was ihr darauf herumreitet! ❓

                                    Ich hätte auch ein anderes Beispiel nennen können.
                                    Z.B. hat man einen Tag nach Buchung ein Hochwasser (vom Fluß ausgehend) in der Wohnung. Dies war absolut nicht absehbar und man benötigt dringend finanzielle Mittel, denn Hochwasser ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.
                                    In einem solchen Fall würde man sich sicher auch fragen, ob man von seinem Reise-Vertrag zurücktreten kann.
                                    Kein Grund sich also nun an meinem Beispiel aufzuhängen.
                                    Ich habe lediglich ein Beispiel genannt, weil einige hier ein Beispiel wissen wollten.
                                    Was das mit meiner Frage ansich zu tun hat, sehe ich jetzt zwar nicht so ganz..aber egal.
                                    Wie schon mehrmals gesagt ging es mir in dieser Diskussion lediglich darum, ob es möglich ist und wenn ja in welchem Zeitraum von einer Reisebuchung zurückzutreten. Ganz sachlich, ganz nüchtern, ohne eigenen Hintergrund.

                                    Danke denen, die da eben so sachlich drauf geantwortet haben

                                    Gruß
                                    Das Krümelchen

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                                      #18

                                      In so einem Fall zahlt in den meisten Fällen - sofern abgeschlossen - die Reiserücktrittskostenversicherung.

                                      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #19

                                        Hi Krümelchen,

                                        ja, die Grundfrage ist geklärt.

                                        Dein neues Beispiel würde allerdings auch zwei entscheidene Probleme aufwerfen:

                                        1.) So schlimm dies für den Einzelnen sein mag, was kann denn der RV dafür?

                                        2.) Warum sollte in so einem Fall jemand, bei dem die Flut 12 Tage nach Vertragsabschluss kommt, besser gestellt sein, als jemand, bei dem sie 16 Tage nach Vertragsabschluss kommt?

                                        Wie auch immer, das Gegenmittel heisst wie von Ronny erwähnt RRV.

                                        Gruß,

                                        soedergren

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                                          #20

                                          Mit dem neuen Beispiel nimmt das Wort "wasserdichter Vertrag" eine ganz neue Dimension an.

                                          Bin schon sehr gespannt, was als nächstes kommt.

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