Reise stornieren kurz nach Abschluß?
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@floelis
ich schließe mich da der meinung chepris an.
was du hier versuchst zu suggerieren ist, dass falsch buchen mal gar kein problem darstellt.
man sollte sich aber beim surfen im internet sehr wohl darüber im klaren sein, was man da tut.
und nicht wild drauf los klicken.
laut deiner aussage aber alle kein problem.
und wenn doch, das heißt, wenn der veranstalter doch wirklich auf die einhaltung des vertrages besteht und die stornokosten verlangt, dann macht er sich "feinde fürs leben".
was ist das für eine aussage? nur, weil jemand nicht entgegen kommt und nicht das macht, was der "buchende" verlangt, ist er gleich ein abzocker.
tut mir leid. deine haltung kann ich wirklich nicht verstehen. -
FloeliS wrote:
Und auch ich hab tatsächlich schon schlechte Erfahrungen gemacht und da gings um 80% Stornokosten (wenn ichs richtig in Erinnerung habe) bei Vtours bei einem versehentlich falsch eingegebenen Reisedatum. Da war dann leider gar nicht mehr dran zu rütteln...naja, so kann ein RV sich auch Feinde aufs Leben machen.Was kann denn der RV dafür, wenn Du versehentlich falsche Eingaben machst?

Natürlich verstehe ich, dass man versucht Schadenbegrenzung zu betreiben. Doch den RV dann zum Feind zu deklarieren finde ich mehr als absurd.

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@lexilexi
Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?!?
Ich hab ausdrücklich geschrieben, dass das nicht immer gut gehen muss und auch von einigen Faktoren abhängig ist.@Louboutin
Natürlich kann der RV nichts dafür und natürlich darf er rein rechtlich auch die Stornogebühren verlangen. Nur nehmen wir wirklich mal an es handelt sich um ein Versehen, das unmittelbar nach Buchung auffällt. Der Bucher setzt sofort alle Hebel in Bewegung und es vergeht keine halbe Stunde, er will auch tatsächlich mit dem RV verreisen, nur eben zu einem anderen Zeitpunkt. Und dann sagt der RV Pech gehabt, es gehe nur Storno und Neubuchung. Dann finde ich eben dieses Verhalten des RV äußerst kurzsichtig. Der Kunde wird sich wohl so ärgern, dass er nie wieder eine Reise bei dem RV bucht und wird das ganze dann auch noch sicherlich überall rumerzählen. Und spätestens HC zeigt doch wie wichtig Mundpropaganda ist. Wenn ein RB involviert ist, wird denen der Fall sicherlich auch in negativer Erinnerung bleiben mit der Konsequenz, dass man bei dem RV vorsichtig ist. Zumindest wenn es noch ein neuer, relativ unbekannter Veranstalter ist. Schließlich fällt es auch immer ein bisschen aufs RB zurück, wenn der Kunde unzufrieden ist.Daher finde ich es nicht unbedingt ******* des RV, er schneidet sich meines Erachten nur ins eigene Fleisch, egal ob er nun rechtlich betrachtet Recht hatte oder nicht. Bei einem virtuellen RV kann ich schlecht einschätzen, welche Kosten bei einer Stornierung wirklich anfallen, aber bei einem klassen RV dürften die Fall gegen 0 gehen. Gerade dann kann RV daher doch fast nur gewinnen, wenn er auf sein Recht auf Erhebung von Stornogebühren verzichtet.
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Dann träume mal schön weiter!
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FloeliS wrote:
@lexilexi
Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen?!?
Ich hab ausdrücklich geschrieben, dass das nicht immer gut gehen muss und auch von einigen Faktoren abhängig ist.
.....ho floeli.
ja ich habe deinen beitrag richtig gelesen.
sinngemäß wollte ich das zum ausdruck bringen, was louboutin geschrieben hat. -
FloeliS wrote:
... Dann finde ich eben dieses Verhalten des RV äußerst kurzsichtig. Der Kunde wird sich wohl so ärgern, dass er nie wieder eine Reise bei dem RV bucht und wird das ganze dann auch noch sicherlich überall rumerzählen. Und spätestens HC zeigt doch wie wichtig Mundpropaganda ist. Wenn ein RB involviert ist, wird denen der Fall sicherlich auch in negativer Erinnerung bleiben mit der Konsequenz, dass man bei dem RV vorsichtig ist. .....wenn der kunde diese situation rum erzählt, macht er sich selber zum deppen, weil er zu dumm war, die richtigen urlaubsdaten einzugeben.
und jedes reisebüro würde dasselbe denken.
oder meinst du, ein rb würde die verträge mit einem va kündigen, nur weil sich ein kunde bockbeinig anstellt?
verträge und bedingungen sind dazu da, um sie einzuhalten.
egal, ob nun nach einer stunde oder einem jahr bemerkt, dass da was nicht stimmt.
wenn ein va so kulant ist, dem kunden entgegen zu kommen, ist das äußerst nett und freundlich von ihm. und sollte dann mit mund-zu-mund propaganda beworben werden.
und nicht umgekehrt: jemanden schlecht machen, nur weil er meine persönlichen mißgeschicke nicht umsonst ausmerzen will. -
@FloeliS
Deine Ausführungen kann ich schon verstehen. Aus Kundensicht mag diese Vertragstreue schon etwas verwunderlich erscheinen. Auf Seiten des Veranstalters dürfte es auch nicht stur um das eigene Recht gegenüber dem Kunden gehen.-
Mit der Buchung wird - gerade bei den angesprochenen virtuellen Veranstaltern - der Reisewunsch direkt an die jeweiligen Leistungsträger weitergegeben. Soll bspw. der Flug geändert werden, ist nicht beim Veranstalter "Endstation", sondern bei der bereits gebuchten Fluggesellschaft. Aus diesen Verträgen kann sich der Veranstalter auch nicht immer und ohne Weiteres lösen.
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Die kostenfreie Umbuchung ist nicht der Standard, üblicher ist Stornierung und Neubuchung. Nur wenige Veranstalter können sich diese Kulanz erlauben, hier spielt natürlich eine Rolle, ob aus dem eigenen Kontingent oder direkt vom "Markt" gebucht wurde.
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Kunde wie Reisebüro kennen bei der Buchung die AGB des Veranstalters und ggf. seiner Leistungsträger (Tickets, Fähren, ...). Nach einer derart missglückten Buchung im Veranstalter den "Sündenbock" zu suchen, halte ich für nicht gerechtfertigt. Gleiches gilt für das Reisebüro selbst - wofür soll dieses einstehen oder sich entschuldigen, wenn es seinen Hinweispflichten nachgekommen ist?
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dar reise veranstalter hat meine reise mit 502 euro ausgeschrieben ich habe gebucht und auch die bestätigung bekommen aber heute kam ein brief das die reise aufgehoben ist weil die rechtzeitig gemerkt haben das es ein falscher preis war ist das rechtens
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Ja, ist es ...
(Schade - nur "Ja" kann man leider nicht schreiben! :?) -
Für mich wäre es ein wichtiger Grund, wenn ich eine Reise für ca. 2000,- buche und wenige Tage später wird die gleiche Reise, erheblich günstiger angeboten, ich sage mal 1400,-.
Ich dachte bis heute auch, dass ich zwei Wochen lang zurücktreten könnte. Tja so kann man sich irren. -
Willkommen im Reiseforum

Tja, daraus hast du nun für die Zukunft gelernt, denn man sollte immer die bekannten und auch oft erwähnten und ungeliebten, aber sehr wichtigen AGB's durchlesen.
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auch sollte man das Datum des Beitrags anschauen, auf den man antwortet:
Ob der TO das nach einem Jahr noch wissen will ??

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@kugelkatze
Schon klar, dass das für dich ein wichtiger Grund wäre - nicht hingegen aus Sicht geltender Rechtsauffassung, welche allein Vertragsverletzungen als solchen erkennt.Und nein, eine Rücktrittsfrist - wie bei einigen anderern Geschäftsabschlüssen via Internet durchaus üblich - gilt für die Buchung von Reisen i.d.R. nicht.
Man kann im Reisebüro jedoch bestimmte Leistungen für kurze Zeit optionieren - also eine Art Vorkaufsrecht erwirken, das sind allerdings in den seltensten Fällen Arrangements, die mir nichts dir nicht signifikant billiger werden.Ich stimme übrigens mk116 zu - kugelkatzes Erkenntnis hat nichts mit der Aktualität des Bezugs zu tun, da sich an den Tatsachen seither nichts geändert hat.
Hingegen scheint sie/er sich interessiert auch durch betagtere Stränge geschmökert zu haben - imho eine sehr sympathische Erstbegegnung mit einem Forum wie diesem.Kurzes o.t. an dieser Stelle:
Ich hab´s zwar schon häufiger geschrieben, aber aus aktuellem Anlass möchte ich nochmal dran erinnern. Wir beteiligen uns hier zum Glück nicht an einem reinen Frage / Antwort Laden. Je nach Thematik muss man weder auf eine Rückmeldung eines t.o. bestehen noch ist der Zeitpunkt eines letzten Beitrags immer ein Anlass, einen Strang zu beerdigen.
Gutes Beispiel hierfür ist dieser!
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Hallo
Ich habe am 18.06.2015 für April nächstes Jahr 2 Wochen eine Reise nach Ägypten am gebucht.
Die Bestätigung/Rechnung habe ich erhalten
Gestern kam eine Mail das es eine Flugänderung gäbe und ich habe über das Hotel auch viel negatives gehört wegen osteuropäischen Urlaubern.Da die Buchungsbestätigung jetzt erst 2 Tage alt ist, wollte ich fragen ob ich diese Reise kostenlos stornieren kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Stornieren kannst du möglicherweise wegen der Flugänderung, dazu bräuchte es hierzu mehr Details.
Ganz sicher aber kannst du nicht die Reise kostenlos stornieren "weil du über das Hotels jetzt viel negatives gehört hast". -
Nein, die Reise liegt viel zu fern in der Zukunft und eine Benachteiligung ergibt sich für dich aus der Änderung nicht. Überhaupt kein Argument sind negative Hotelrezensionen - die sollte man strategisch vor der Buchung lesen ...
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Nein die Bewertungen sind sehr gut. Deshalb habe ich ja das Hotel gebucht.
Eine Bekannte macht in diesem Hotel Urlaub und schrieb mir das ca 70 Osteuropär dort seien und es sehr sehr laut dort zuginge.
Die Buchung liegt ja noch sehr in der Ferne im Monat April.
Deshalb müßte ja eine kostenlose Stornierung nach 2 Tagen möglich sein.
Ich habe ja die Reise wegen der frühen Flugverbindung gebucht. Und am selben Tag kam die Flugzeitänderung. Das ist schon merkwürdig.
Habe bei Condor angefragt und die Flüge wären noch frei Hin wie Heimflug.Wenn Schauinslandreisen mir meine gebuchten Flüge ermöglicht, trete ich auch nicht zurück.
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Du hast keine Flugzeit gebucht und auch keinen Flug mit Condor, sondern eine Pauschalreise mit Hinflug am Tag x und Rückflug am Tag y. Dazu kannst du hier sehr umfangreiche Infos erhalten.
Zum Hotel, Du weißt doch nicht wie die Gästezusammensetzung nächstes Jahr im April sein wird, vielleicht ist es da eine ganz andere. -
Ja um die Gästezusammensetzung geht es ja auch im Grunde genommen nicht.
Im April ist bei denen noch keine Feriensaison.Ich habe halt die Reise gebucht weil die Abflugzeit um 07:25 und die Ankunft um 17:50 Uhr ist und nicht wie jetzt 23:00 Uhr. Das ist uns zu spät.
Es geht nur im Grund genommen nur um die Flugzeiten.
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Dann solltest du dich im von Domino verlinkten Thread zu Flugzeitänderungen schon mal ein wenig informieren und ggfls. dort mit weiteren Fragen dranhängen.