Vorläufiger Personalausweis
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Hallo zusammen,
hat von Euch schon jemand eine Flugreise mit einem vorläufigen Personalausweis angetreten? Und hattet Ihr Probleme damit?
Wär super, wenn ihr mir bald antworten könntet, weil ich bald nach Spanien fliege und nur den vorläufigen Ausweis habe. Auf dem Rathaus hat man uns gesagt, dass es da evtl. Probleme geben könnte.
Grüße
Steffi
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Hallo Steffi,
schau doch mal ---> hier<--- rein

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Hi Steffi,
hatte zwar noch keinen vorläufigen Personalausweis, aber dafür einen vorläufigen Reisepass und bin damit nach Dubai geflogen. Das hat auch überhaupt keine Probleme gegeben. Hatte auch Angst das es nicht klappt und hab mich extra vorher im Internet erkundigt. War aber echt kein Problem.
LG
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Das schreibt das Auswärtige Amt dazu:
Kann ich auch mit meinem Personalausweis/vorläufigen Personalausweis verreisen?
Grundsätzlich können Sie innerhalb der EU auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird jedoch abgeraten, da dies in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Problemen geführt hat
Bitte lesen Sie hierzu die Informationen in unseren Einreisebestimmungendurch.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes haben, so müssten Sie sich bitte direkt an dessen Auslandsvertretung wenden.
Einreisebestimmungen Spanien:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.
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SteffL, sag dem/der vom Rathaus nen schönen Gruß von mir. Er/Sie soll keinen Unsinn verzapfen.
Natürlich geht das mit dem vorläufigen PA. Ab und zu kenn sogar ich mich aus...

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So ganz verstehe ich das ja jetzt nicht: Grundsätzlich geht es, das AA schreibt aber: "Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird jedoch abgeraten, da dies in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Problemen geführt hat" und weiter: "Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft."
Bedeutet dies nun, dass u.U. die Fluggesellschaft entscheidet, ob ich mitfliegen kann? -
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Genau Rolf, DER Hugo kennt sich da ganz gut aus, also vorläufigen PA schnappen, acht Euronnen berappen (plus acht € für den neuen PA) und ab in den Urlaub!
Juanito, zu deiner Frage, nein, weiß ich nicht und hab grad keine Lust zu georgeln.
Zur Zeit des Mauerfalls durfte ich das Begrüßungsgeld auszahlen... und hatte nix mit Pässen am Hut...
Gruß
StephanPS. Ohne die einzelnen "Mitnahmebestimmungen" der Fluggesellschaften zu kennen (ok, ich kenne keine einzige, obwohl meine Frau im Reisebüro tätig ist, schäm...) kann man in der EU mit einem PA reisen der bis zu einem Jahr abgelaufen ist. Notfalls mit dem Auto...

Spass beiseite, innerhalb der EU ist es kein Problem mit dem vorläufigem PA zu verreisen!
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Das beantwortet aber immer noch nicht meine Frage, warum es dann auch auf die Fluggesellschaft drauf ankommt. Es kann doch nicht sein, dass ich (völlig krrekt) mit einem abgelaufenem oder vorläufigem Ausweis mit dem Auto nach Spanien fahren kann (möglicherweise muß ich dieses Papaier nicht einmal irgendwo vorzeigen) aber bei einem Flug Probleme bekomme. Vermutlich hilft da beim einchecken auch der Hinweis auf die Rechtslage nichts. Hier gibt es ja auch noch den thread mit der LH, die einen Passagier wegens eines "unansehnlichen" RP nicht mitgenommen hat.
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Es kam vor, das Fluggesellschaften die Mitnahme verweigern wenn kein
gültiges(!!) Ausweispapier vorliegt.Dies steht in den AGB´s der einzelnen Gesellschaften.
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... wobei z.B. bei den Einreisebestimungen für Spanien nichts davon steht, daß ein vorläufiger Personalausweis gültig ist, bei anderen Ländern wird dies aber extra erwähnt...
Spanien:
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass ist möglich.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Wieso werden Äpfel mit Birnen verglichen

Lies Dir mein Posting nochmal in Ruhe durch, vor allen Dingen diesen Satz:
... wobei z.B. bei den Einreisebestimungen für Spanien nichts davon steht, daß ein vorläufiger Personalausweis gültig ist, bei anderen Ländern wird dies aber extra erwähnt...


