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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • plinzeP Offline
    plinzeP Offline
    plinze
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    ****....aber danke dir, ich habs jetzt begriffen.

    Wobei es mich echt mal reizen würde......

    Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
    Platon (um 400 v.Chr.)

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      Das glaube ich dir gerne !

      Die AGB der RV sind das Eingemachte. Das ist ihr wunder Punkt, weil ein Dammbruch in einer entscheidenden Sache -so wie in diesem Beispiel- ein totales Umdenken erfordern würde.

      Alles andere Rummäkeln sind peanuts. Frankfurter Tabelle ? Da lächeln die doch nur rüber, denn das wird in kleinem Kreis geregelt. Das ist ein Geschachere wie in einem orientalischen Basar: Beklagte, Kläger und Richter ( und die eingeschalteten Erfüllungsgehilfen/Rechtsanwälte ) handeln das ab wie 08/15 ( same procedure as every day ! ). Denn das tangiert die AGB nicht !!

      Gruss Gabriela

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      • plinzeP Offline
        plinzeP Offline
        plinze
        schrieb am zuletzt editiert von
        #183

        Ich kapier nur nicht warum das noch niemand versucht hat.
        Mit einer Rechtschutzversicherung dürfte das doch kein Problem sein.

        Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
        Platon (um 400 v.Chr.)

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        • gabriela_maierG Offline
          gabriela_maierG Offline
          gabriela_maier
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          Weil die RV -wenn`s Ernst wird- das immer abgebogen haben. Dann füttert man denjenigen auf dem kleinen ganz geheimen Dienstweg mit Geld bis er Ruhe gibt.

          Du hast Recht, hier braucht man einen Prinzipienreiter. Eigentlich einen Betroffenen, der selber Rechtsanwalt ist und genügend connection hat.

          Und jetzt kommt noch ein ironischer Einwurf:

          "steht ein Seniorrechtsanwalt mit seinem Sohn am Grab eines Klienten, und der Sohn sagt, na ja, ich habe zumndest seinen Rechtsfall klären können, den du jahrelang vergebens verfolgt hast. Und dann sagt der Senior: wovon glaubst du denn habe ich deine Ausbildung bezahlt ?"

          Wer will denn hier eigentlich Veränderungen ?

          Gruss Gabriela

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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            oh Gott, muss mich juristisch absichern:

            in meinem obigen Beitrag muss im ersten Absatz das Wort "vermutlich" eingesetzt werden. Wo, kann jeder für sich selbst entscheiden.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              Die Rechtsschutzversicherung wird ab einer bestimmten Instanz eventuell die Deckungszusage zurückziehen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                Das ist gut möglich, denn die Lobby ist gut vernetzt.

                Gruss Gabriela

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                • plinzeP Offline
                  plinzeP Offline
                  plinze
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  Jap...stimmt...die gehn bestimmt nicht bis zum bitteren Ende mit... :?

                  Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                  Platon (um 400 v.Chr.)

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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #189

                    Hi Gabriela,

                    du übersiehst bei deinem Beispiel einen ganz entscheidenen Punkt: die Flugzeiten sind überhaupt nicht Teil der AGB. Sie sind auch nicht Teil des Vertrages (dein "Die AGB der RV gestatten ihnen, die Abflugzeiten jederzeit zu ändern" stimmt eben nicht, weil man per AGB nichts erlauben muss, was gar nicht Vertragsbestandteil ist). Sie sind unverbindliche Servicemitteilungen, wobei das Wort "unverbindlich" hier nochmals betont sei.

                    Insofern passt "you get what you pay for" wunderbar auch in der eigentlichen Bedeutung 😉 Nämlich "Flug AM" und nicht "Flug AM UM".

                    Gruß,

                    soedergren

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                    • gastwirtG Offline
                      gastwirtG Offline
                      gastwirt
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      Wir Pauschalreisenden sind ja schon zufrieden, wenn das "wohin" verbindlich ist 😆

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • soedergrenS Offline
                        soedergrenS Offline
                        soedergren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        😆 Ach, na ja, da kann man sicher auch noch was ändern 😉

                        Was eine Einzelfallüberprüfung durch Gerichte angeht noch folgendes: ich bezweifele in diesem Zusammenhang auch sehr stark, dass sich auch nur ein Richter finden würde, Dinge, die überhaupt nicht Vertragsbestandteil sind, als Grundlage für eine Entscheidung pro Schadenersatz nehmen würde.

                        Wenn man am Status Quo etwas ändern will, ist das mE nicht der richtige Ansatzpunkt.

                        Gruß,

                        soedergren

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                        • plinzeP Offline
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                          plinze
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          Och....der Tag wäre auch schon nicht schlecht.... 😉

                          Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                          Platon (um 400 v.Chr.)

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                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            An welchem Tag Du in das Hotel kommst, das Du eigentlich nicht gebucht hast,
                            ist dann auch schon egal 😘 😆

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • plinzeP Offline
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                              plinze
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              Hasse auch wieder recht.... 😆 😆 😆

                              Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
                              Platon (um 400 v.Chr.)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                @gastwirt:

                                köstlich, deine Beiträge. Du nimmst die Axt aus der Diskussion.

                                @sodergren:

                                also da kann ich dir nicht folgen. Der Urlauber bucht in meinem konkreten Fall ein Gesamtpaket, was er ( möglichst in Begleitung ) dezidiert nachgefragt hat:

                                Hotel mit gewünschter Ausstattung ? Flugtag ? Flugzeit ? Preis ??

                                Und der RV nimmt davon was durch seine AGB zurück ? Das ist eben das, was es zu klären gebe.

                                Ich muss mich mal outen:

                                ich möchte bei einem RV eine Reise buchen, zu der ich den Reisetag, den Flughafen, das Hotel, die Zimmerlage und Ausstattung, die für mich akzeptablen Flugzeiten auswählen kann. Der RV sollte mir nur dazu seinen Preis nennen. Mehr will ich nicht !

                                Ich möchte keinen Hochglanzkatalog eines RV, in dem er vorne alles mögliche verspricht und hinten in den letzten Seiten in Millimeterschrift das vorne Gesagte ganz oder teilweise zurücknimmt oder zumindest in Frage stellt.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  @soedergren:

                                  habe deinen Beitrag noch mal nachgelesen. Du siehtst eines falsch: der Richter soll nicht in erster Linie einen Schadensersatz entscheiden, sondern eine Entscheidung des RV ( basierend auf seinen AGB ) für ungesetzlich erklären, die den Reisenden unangemessen benachteiligt hat.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • soedergrenS Offline
                                    soedergrenS Offline
                                    soedergren
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    Ich muss das morgen alles in Ruhe noch mal durchlesen, inzwischen ist dieser Thread ja auch schon wieder viel länger als nötig 😉

                                    Das Problem an deinem konstruierten Fall ist, dass es diesen so einfach nicht gibt, einfach weil kein RV eine solche Buchung mit solchen Flugzeiten tatsächlich bestätigen würde. Nebenabsprachen im RSB hätten auch nichts mit dem RV zu tun.

                                    Aber auch so herum: wo ist denn die Benachteiligung, wenn der Kunde genau das bekommt, was er gebucht hat, eben you get what you pay for? Kein Richter würde hier eine solche Benachteilung sehen, da bin ich mir ziemlich sicher.

                                    Wie gesagt, meiner Meinung nach ist dies, wenn du eine Änderung des Status Quo möchtest, der falsche Ansatzpunkt. Eine Änderung (so mann sie denn möchte) kann hier eigentlich nur auf Gesetzesebene erfolgen.

                                    Aber wie gesagt, morgen noch mal in Ruhe weiter ... 😄

                                    Gruß,

                                    soedergren

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                                      gabriela_maier
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #198

                                      Einverstanden, bin dir sogar dankbar dafür, das ich mir jetzt auch mal was im Fernsehen anschauen kann.

                                      Gruss Gabriela

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                                        gastwirt
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #199

                                        Wahrscheinich ist die Zahl der Betroffenen im Vergleich zur Gesamtzahl der Reisenden zu gering, als das sich wirklich in absehbarer Zeit etwas gravierend ändert. Was aber ist mit meinen "Freunden"-den virtuellen Veranstaltern? Auch dort sind Flugzeiten/Airlines unverbindlich! Ich mußte hier in "mühevoller Kleinarbeit" 😆 lernen, das die MEINE Reise nur für Mich einkaufen, zu tagesaktuellen Preisen. ABER: wer kriegt dann MEINEN Flug, den sie nur für MICH gekauft haben ❓ Das der RV das nur für MICH tut, läßt er sich doch über
                                        hohe Stornogebühren absichern!

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                                          #200

                                          Der Maßanzug kneift also ein wenig

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