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Erfahrungen mit Hotelärzten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Türkei (alt)
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  • UteEberhardU Offline
    UteEberhardU Offline
    UteEberhard
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Die spätere Abwicklung/Rückerstattung in Deutschland bei Privat-Patienten ist in der Tat anders. Ich habe mich aber in meinem Beitrag nur auf die gesetzlich Versicherten beschränkt.
     
    Aber die Abrechung in der Türkei ist immer gleich. Dort ist der Tourist immer Privat-Patient. Egal wie er in Deutschland versichert ist. Die Behandlung in der Türkei (wie auch in vielen anderen Ländern) erfolgt nur gegen cash. Moderne Privatkliniken akzeptieren aber auch Kreditkarten.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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    • UteEberhardU Offline
      UteEberhardU Offline
      UteEberhard
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Alika

      In der Türkei ?

      Welcher Reiseveranstalter ?

      Welche Versicherung ? (Der Reiseveranstalter ist nicht selber der Versicherer !)

      Welche deutsche (gesetzliche ?) Krankenversicherung.

      Ich "schere nicht alles über einen Kamm". Ich habe die Abwicklung über die Auslandskrankenversicherung dargestellt (z.B. ADAC). Du machst allerdings keine vollständigen Angaben. Somit ist eine Beurteilung des von Dir geschilderten Sachverhaltes nicht möglich.

      Meinen Beitrag von 09:43 Uhr hättest Du sorgsamer lesen müssen. Darin habe ich aufgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine direkte Abrechung mit der Klinik möglich ist.

      Gruß

      Hans

      Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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      • ingridjohannaI Offline
        ingridjohannaI Offline
        ingridjohanna
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Lieber Hans, bevor du wieder dein dir gottgebenes Wissen als ureigenst darstellst..andere zum besserlesen deiner Posting animierst..
        wir hatten schon 2 mal das Vergnügen einen Arzt in der Türkei und auch eine Hals -Nasen- Ohrenarztklinik aufzusuchen..
        Mit dem Auslandskrankenschein deiner Krankenkasse wird nur in sehr, sehr wenigen Fällen abgerechnet..
        Vielerorts muss man den Arzt, in der Türkei, wie als Privatpatient aus eigener Tasche ,gegen Quittung bezahlen.. Zuhause wird dieser Beleg z.B. bei der AOK eingereicht.. Falls man keine Zusatzauslandskrankenversicherung (gibt ja sehr viele Anbieter dafür) abgeschlossen hat , erstattet den vollen Betrag ---die Krankenkasse..
        !! Hat man aber eine Zusatzversicherung, zahlt die Hälfte die AOk und ein Duplikat der Rechnung wird an die Zusatzauslandskrankenversicherung geschickt, die den Rest dann erstattet. Bzw, aufs Konto überweist..

        so, und wenn du mir jetzt unterstellst das das nicht stimmt, auch gut ,
        denn wir haben das 2mal machen müssen.
        lg

        warten auf den nächsten Urlaub!!

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        • AlikaA Offline
          AlikaA Offline
          Alika
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @hans
          Pardon - hier sind wir ja im Türkei Forum. War mir durch das neue "Outfit" bei HC nicht bewusst. Also - es handelte sich um eine Reise an die Costa del Sol mit dem Reiseveranstalter xxxx. Dort sind grundsätzlich alle Versicherungen und sogar das Parken am Flughafen im Reisepreis mit enthalten.
          Ich möchte den RV hier nicht nennen, da HC keine Vereinbarung mit ihm hat (ich hatte mich schon mit dem HC-Team sachkundig gemacht).
          Schönen Abend und reg' Dich ab -
          Alika

          Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sonderpreis2000S Offline
            sonderpreis2000S Offline
            sonderpreis2000
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo ingridjohanna,
            Deine Aussage ist nicht ganz richtig.
            Die AOK, wie auch alle anderen Krankenkassen, erstatten die Ansprüche, die Du in Deutschland als Kassenpatient ebenfalls erstattet bekommen hättest.
            Unabhängig davon ob eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht oder nicht.

            Fall 1 keine Auslandsversicherung: Die gesetzliche KV erstattet gemäß Gebührenordnung. Den Rest hast Du selber an "der Backe"

            Fall 2 es beseht eine Auslands KV: Die Rechnung zunächst bei der gesetzlichen KV einreichen (vorher Kopie fertigen). Den Erstattungsbescheid (wird gemäß Gebührenordnung erstattet) mit einer Kopie der Rechnung an die Auslands-KV schicken. Von dort wird dann der Restbetrag erstattet.

            Fall 3 behandlung einer Erkrankung, die bereits in Deutschland vorhanden war: Vorher die Reise bei der gesetzlichen KV anmelden. Von dort wird eine Kostenübernahmeerklärung zugesendet, aus der die Formalitäten und die Erstattungssätze hervorgehen. Die Rechnungen, nach der Rückkehr an die KV schicken, zwecks Erstattung. Viele Auslands-KV erstatten keine Kosten von Behandlungen und Medikamenten, wenn die Erkrankungen bereits im Heimatland vorlagen.

            Immer wieder FEBEACH!!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ingridjohannaI Offline
              ingridjohannaI Offline
              ingridjohanna
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Danke Sonderpreis, du hast es bestens erklärt...
              so lasse ich mich sehr gerne verbessern..
              lg

              warten auf den nächsten Urlaub!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • *Vievien*40w* Offline
                *Vievien*40w* Offline
                *Vievien*40w
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Alika wrote:
                @hans
                Pardon - hier sind wir ja im Türkei Forum.
                Schönen Abend und reg' Dich ab -
                Alika
                 
                Jawohl... im Türkeiforum!
                Und ab wieder ins Airlineforum etc. ....Muss nicht auch hier noch sein...ich kann es mittlerweile nicht mehr hören etc. lesen.
                Sorry, war wohl jetzt OT...aber musste mal sein. Andre sehen das bestimmt genauso wie ich!
                Auch wir andere User haben Meinungen und pers. Erkenntnisse zwecks Reisen gemacht (die wir gerne hier kuntun möchten und dürfen).
                Vievien

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • muschelsucherinM Offline
                  muschelsucherinM Offline
                  muschelsucherin
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  UteEberhard wrote:
                  3.) @ingridjohanna
                   
                  Dein Beitrag zu Kostenerstattung ist inhaltlich falsch. Du musste die Kostenerstattung vollständigbei der Auslandskrankenversicherung geltend machen. Es erfolgt keineanteilige Rückvergütung von Deiner gesetzlichen Krankenkasse und kein weiterer Ausgleich über eine Zusatzversicherung. Die Auslandskrankenversicherung ist keine Zusatzversicherung. Alle Angaben gültig für Deutschland. Die Regelung für z.B. A und CH kann ich nicht beurteilen.

                  Gruß

                  Hans
                   
                  @UteEberhard

                  wir haben auch die Rechnung bei unserer Krankenkasse eingereicht, die Kasse hat einen Teil der Rechnung bezahlt. Soviel, wie die Kasse auch in Deutschland für die Behandlung bezahlt hätte, den Rest haben wir bei der Auslandsversicherung geltend gemacht.
                  Du brauchst auch nicht hinterfragen :
                  Krankenkasse / Auslandsversicherung 
                  Wir haben es so erlebt.

                  Gruß
                  Muschelsucherin

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • *Vievien*40w* Offline
                    *Vievien*40w* Offline
                    *Vievien*40w
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Auch der muss hin und wieder mal was Essen..... Sonst käm bestimmt sofort ne Retoure seinereiner!!! Aber aus Erfahrung ...kann es net lange dauern....übelst

                    Weiter so....Thema interessiert bestimmt einige von uns Türkei-Urlauber!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ZenQi93Z Offline
                      ZenQi93Z Offline
                      ZenQi93
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo miteinander,
                      wir waren vor 3 Wochen in der Türkei und leider musste ich auch zum Hotelarzt und anschliessend ins Krankenhaus. Die Hotelärzte gehen eigentlich grundsätzlich auf Nummer sicher, heißt wenn in diesem Falle die Rückenbeschwerden vom Hotelarzt nicht in den Griff zu bekommen sind, weist er einen in die Klinik ein. In meinem Falle war es das Aspendos Hospital (habe Auslandskrankenversicherung). Die Klinik hat eine eigene Homepage, auf der zu erkennen ist, mit welchen Hotels sie zusammenarbeiten. Die Kostenübernahme hat die Klinik selbst geregelt, musste ich mich gar nicht darum kümmern. Habe nur mein Kärtchen für die Auslandskrankenversicherung vorgezeigt. Musste 1 Nacht dort verbringen (super Service, Einzelzimmer, wie im Hotel, super freundliches Personal, Dolmetscher steht zur Verfügung). Am nächsten Morgen war auch schon das Fax von der deutschen Versicherung in der Klinik für die Kostenübernahme. In der Klinik gibt es ein sog. MVZ, also mehrere Fachärzte vor Ort: vom Internisten bis HNO-Arzt bishin zum Orthopäden, alles da. Die fahren auch einen wieder zum Hotel zurück. Alles super organisiert. Also man möchte sich ja nicht die "schönsten Tage des Jahres" im Krankenhaus vorstellen, ich hatte da auch so meine Bedenken. Allerdings ist es schön zu wissen, wenn mal etwas passiert, egal welcher Art, ist man dort gut aufgehoben.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • UteEberhardU Offline
                        UteEberhardU Offline
                        UteEberhard
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Die Qualifikation diverser Hotelärzte kann ich als medizinischer Laie nicht beurteilen. Habe auch nur persönliche - aber gute Erfahrungen gemacht.

                        Allerdings ist Dir scheinbar nicht bekannt, das es Hotelärzte gibt, die für die Kliniken (gegen Geld) arbeiten. Es gibt auch Hotelärzte die an einer Klinik angestellt sind. Wohin überweisen die wohl gerne die Patienten ?

                        Wie gesagt, dass gibt es verbindlich. Wie oft, wie häufig ist mir nicht bekannt. Auch verurteile ich diese Art von Kooperation nicht und gebe dazu auch keine Bewertung ab.

                        Gruß

                        Hans

                        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AnjevaA Offline
                          AnjevaA Offline
                          Anjeva
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo!Alles wird gut!!!Meinem Mann geht es auch wieder besser , so das er am Sonntag wieder arbeiten kann!In knapp 2 Wochen geht es dann hoffentlich los!Ich bekomme von der BKK Auslandskrankenversicherung eine Anspruchsbescheinigung , die ich bei einem Notfall (Krankenhausaufenthalt) in eine Bescheining umwandeln kann (an bestimmten Stellen,steht auf dem Schein), so das uns bei einem Krankenhausaufenthalt keine Kosten entstehen!Da wird dann scheinbar direkt mit der Auslandskrankenversicherung abgerechnet!Also , wohl erst zum Hotelarzt (natürlich nur bei Kleinigkeiten) und im Notfall ins KH!Weiß ja jetzt , das in unserer Nähe (Side) eine gute Klinik ist (Danke Hans)!Danke für die Ratschläge und Tips!Viele Grüße Andrea

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Einige Postings gaben schon wieder, was wir aus dem heimischen Gefilden kennen:
                            Allgemeinmediziner überweisen im Zweifelsfall direkt an Fachärzte ... also der "Hotelarzt" an den Fachmann in der nächstgelegenen Klinik.
                            Mithin unterscheidet sich die Ausstattung der örtlichen Praxen und nicht jede "Sani-Station" in einem Hotel kann z.B. ein EKG durchführen. Muss sie auch nicht, da die Klinikdichte sehr hoch ist im Umkreis der touristisch erschlossenen Gebiete und somit eine hervorragende medizinische Versorgung garantiert.
                            Nach meiner Erfahrung überweist ein Beleg- oder Hotelarzt eher schneller an übergeordnete Kompetenzen, als man es von D kennt - man muss ergo keinerlei Bedenken haben, als "Versuchskarnickel" benutzt zu werden!
                            Spezifische Geräte wie Röntgenanlagen und Cardiotokogramme etc. rechnen sich niemals in Hotelkrankenstationen und zumeist ist ein kompetenter Arzt auch nur zeitweise anwesend.
                            In akuten Notfällen allerdings klappt die Rufbereitschaft meiner Erfahrung nach perfekt und Hilfe ist sehr schnell im Einsatz.

                            Hilfreich ist, wie schon erwähnt, ein umfassender Versicherungschutz, der ggf. höhere Kosten bis hin zum Rücktransport in die Heimat abdeckt.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • cippoC Offline
                              cippoC Offline
                              cippo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ich bin aber absolut überzeugt dass für diese schnellen Einweisungen in Privatkliniken die eine oder andere Prämie fließt...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • jordan26J Offline
                                jordan26J Offline
                                jordan26
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                verdienen ist legitim das wollen alle Ärzte in der Schweiz noch mehr wie anderswo ,der Hotel Arzt hat wie schon geschrieben oft eine eigene Praxis und sehr grosse Erfahrung und weiss sicher was Sinn macht ,in Spanien schon selber erlebt allerdigs lieben sie alle Cash gegen Quittung die man der Krankenkasse oder der Versicherung geben kann,im Falle der Thread Eröffnerin würde ich mir allerdings ein Zeugnis vom Hausarzt ausstellen lassen das der Urlaub bewilligt ist andersweitig kann es im nachhinein wirklich Probleme geben wen bekannt wird das vor dem Urlaub schon Beschwerden da  waren.

                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
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