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Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
66 Beiträge 13 Kommentatoren 16.6k Aufrufe
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  • VanDeLueV Offline
    VanDeLueV Offline
    VanDeLue
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Also für die Meinung bin ich ja durchaus dankbar, aber diese geschichten mit mann mann mann usw. find ich unpassend. aber egal

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      VanDeLue wrote:
      ganz einfach, bei HC wars billiger, trotz der bekannten....

      Das glaubst Du doch selbst nicht ... und übrigens glaubt´s Dir auch sonst keiner hier, weil NEC seine Reisen in jedem Reisebüro - also auch hier bei HC - zu absolut identischen Preisen verkauft.

      VanDeLue wrote:
      Du hast ja ohnehin die Weisheit mit dem Löffel gefressen.

      Nö, aber mit der Suppenkelle. 😱

      VanDeLue wrote:
      Ich denke nicht dass mein beitrag beleidigend oder verletzend oder sonst was war.

      Ich habe ihn auch nicht so verstanden.
      Mag sein, dass meine Beiträge für Dich "überheblich" klingen. Aber "Wahrheit soll man beim Namen nennen".

      Und wo wir gerade dabei sind Phrasen und Fremdwörter auszutauschen ... extra noch ein Satz für Dich:

      Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz! 😛

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • VanDeLueV Offline
        VanDeLueV Offline
        VanDeLue
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? keine Ahnung)

        Nur zur info: das von mir, ich glaube 2006 bewertete Hotel Medisun, wurde damals auch beanstandet, die Mängel waren weniger gravierend und die Rückvergütung betrug (über rechtsanwalt) fast 80% !!!! ich werde daheim schauen ob ich das letzte schreiben des veranstalters noch auftreiben kann und werde dirs gerne übermitteln.

        vielleicht können wir diese Kidnerein jetzt abstellen und sachlich diskutieren. Ich denke nicht dass es darum geht wer unten oben links rechts ist!?

        Meine forderung ist hoch, das war mir ohnedise klar, dumm bin ich auch nicht, da dies aber (leider) nicht meine erste reklamation ist ist mir ohnedies bewusst das selten die geforderte summe bezahlt wird, ich halte aber dennoch eine summe um die 500,-- für realistisch.

        Ansonsten bleibt mir nur mal abzuwarten und das ganze nach Ablauf der frist dem Anwalt zu übergeben. Auch davon bin ich eigentlich von anfang an ausgegangen....

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        • plinzeP Offline
          plinzeP Offline
          plinze
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          CaptainJarek wrote:
          Statt zu fahren hättest Du einfach die Reise stornieren sollen ( = 1418,- EUR ) + Schadenersatz vom Veranstalter ( waren ca. 50% des Reisepreises, also nochmal ca. 700,- EUR. )
           
          @ Captain

          Ich habe mit Reklamationen und Schadensersatz überhaupt keine Ahnung.

          Heißt das, wenn ich die Reise stroniere wegen Überbuchung etc......steht mir Schadenersatz zu...(ich meine, wenn ich die Alternative nicht akzeptieren will)...???

          LG Jutta

          Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit.
          Platon (um 400 v.Chr.)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            VanDeLue

            Warte doch die Antwort von NEC einfach mal gelassen ab und frage dann einen guten Anwalt nach seiner Meinung. Ein Lob wirst Du für Dein "sehr qualifiziertes und sachliches Schreiben" - Sarkasmus aus - an den RV weder vom Anwalt, noch hier im Forum erhalten.

            plinze

            Es gibt eine Reihe entsprechender Urteile, aber Du wirst es bei Ignoranz des Veranstalters immer selbst individuell einklagen müssen, mit allen Risiken.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • VanDeLueV Offline
              VanDeLueV Offline
              VanDeLue
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Nachdem der Veranstalter den alten Vertrag einseitig aufgehoben hat,kann jedes neue Angebot nur eben ein neues Angebot sein. Aus diesemGrund gibt es im Moment kein minder- oder besserwertiges Hotel.

              Anbei eine kleine Info zur Frankfurter Tabelle:

              Bei Vorliegenmehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.
              Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze: Gruppe I (Unterkunft) 50% Gruppe II (Verpflegung) 50% Gruppe III (Transport) 20% Gruppe IV (Sonstiges) 30% **5.**Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @ VanDeLue:

                nun bist du hier leider zu deinem Erstaunen ( kann ich nachvollziehen ) in die Zange von hinreichend bekannten "objektiven" und "kundenfreundlichen" Experten gekommen. Aber sie haben in vielen Dingen Recht, ob es dir gefällt oder nicht.

                Heisse Wut -zeigt sich in deinem Schreiben- ist kein guter Ratgeber. Es wäre richtig gewesen, dem RV schriftlich -in der Kürze der Zeit- per email oder fax mitzuteilen, das du a) die Reise wie angeboten stornierst und Schadensersatz ankündigst, weil dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht ( oh Wunder, auch der Captain übernimmt meine pauschale Forderung  einer 50% Summe ) oder b) ankündigst, die Reise mangels "deiner" Alternativen wg. der Kürze der Zeit unter Vorgabe dieser pauschalen Schadensersatzforderung anzutreten, unbenommen, spätere höhere Forderungen -mit Nachweis- geltend zu machen. Aber das wird schwieriger.

                Habe das schon mal in einem anderen thread geschrieben. Lässt man sich erstmal auf ein Alternativangebot des RV ein ( vor Abflug ), wird die Sache ungleich problematischer. Nur wenn man "vor Ort" damit konfrontiert wird, hat man bessere Chancen.

                Alle deine Ärgernisse sind zum grossen Teil auch nur Behauptungen, sieht man mal von der Dusche und der Steckdose ab.

                Ich befürchte auch, das du einen Graben geschaufelt hast, der es dem RV gestattet, sich quer zu legen. Auch ein Anwalt wird dir da nicht grossartig helfen können, was er dir aber mit Sicherheit nicht sagen wird. Er lebt vom Streit, egal ob er gewinnt oder nicht. Die Profis der RV wissen sich da schon zu wehren.

                Mein Rat: Ansprüche runterschrauben und mit dem RV ein Gespräch suchen.

                Gruss Gabriela

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                • Bifi44B Offline
                  Bifi44B Offline
                  Bifi44
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  hmmmmm,

                  was wäre eigentlich wenn ich als Kunde zwei Tage vor Abflug dem Veranstalter mitteile das ich aus Gründen, welche mein Chef mir mitteilt, nur zu einem anderen Zeitpunkt oder von einem anderen Flughafen fliegen kann.

                  Wird das der Reiseveranstalter so akzeptieren?

                  Ich habe immerhin eine Alternative angeboten, oder läßt er mich Stornokosten frei aus dem Vertrag?

                  MfG  Rainer

                  Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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                  • VanDeLueV Offline
                    VanDeLueV Offline
                    VanDeLue
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Danke für deine erfreulich sachliche Antwort 😉

                    Die behauptungen habe ich alle in Fotos festgehalten die ich ebenfalls dem Veranstalter übermittelt habe (das Schreiben wurde per mail zugesand...)

                    Eine erste Antwort hab ich schon bekommen:
                    Sehr geehrter HerrB.,

                    wir nehmen Bezug auf IhreE-Mail vom 25.06.09.

                    Zunächst möchten wir unsfür die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

                    Wir haben Ihr Anliegen andie zuständigen Kollegen der Abteilung Kundenbetreuungweitergeleitet.
                    Die Kollegen werden denSachverhalt prüfen und sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
                    Da ggf. Rückfragen bei denLeistungsträgern vor Ort erforderlich sind,
                    kann die Bearbeitung desVorganges einige Zeit in Anspruch nehmen.

                    Wir bitten um IhrVerständnis.

                    Für Rückfragen stehen Ihnendie Kollegen gerne auch unter folgenden
                    Kontaktdaten zur Verfügung:

                    Folgendes findet sich in den AGB von Neckermann:

                    4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.

                    8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

                    9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb einesMonats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichstschriftlich bei uns geltend machen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @ Bifi44:

                      die Antwort ist einfach: dann wirst du vertragsbrüchig, und hast die Konsequenzen zu tragen. Der RV wird sich schon bei dir melden, keine Angst !!

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @ VanDeLue:

                        die Antwort des RV ist ein Standardschreiben aus dem Computerprogramm. Nicht so Ernst nehmen. Klingt zwar ganz gut- das ist ja auch so beabsichtigt, unabhängig von Details in deiner Sache- sagt aber wirklich nichts aus.

                        Was jetzt auf dich zukommt sind Auseinandersetzungen um deine "Beweise". Der RV ist aus dem Schneider, weil du sein Alternativangebot ohne Vorbehalt wahrgenommen hast.

                        Jetzt geht es -aus seiner Sicht- nur noch um peanuts.  Also in einem Gerichtsverfahren im Ergebnis als Kompromiss um 15% oder um 20% oder um 25%. Hast du Rechtsschutz ? Deinem Anwalt ist das Verfahren völlig egal, er wird nach Streitwert je höher um so besser- nach der Gebührenordnung bezahlt, von wem auch immer.

                        Versuche, einen direkten Kontakt per Telefon aufzunehmen. Die Standardschreiben jetzt und später der RV helfen dir wirklich nicht weiter. Und noch einmal, ein aussergerichtlicher Kompromiss in einer Höhe, mit der beide leben können, ist das Beste. Aiuch für dich.

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • VanDeLueV Offline
                          VanDeLueV Offline
                          VanDeLue
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.

                          Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen. Die Frage ist nun ob der RV höhere Kosten durch einen Rechtstreit riskieren will, da es ja für den RV wie du es formuliert hast nur um Peanuts geht...

                          Ich habe jedenfalls die Deckungszusage meiner Versicherung und freie Anwaltswahl

                          Ein außergerichtliches "Alternativangebot" ist eigentlich das was ich mit meinem Schreiben bezwecken wollte, ich bin ehrlich gesagt nie davon ausgegangen dass ich die volle Höhe bekomme, aus meiner Sicht sind allerdings 500,-- angemessen, darunter werd ich mich nicht abspeisen lassen

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Also ich will hier nicht pingelig sein. Telefonischer Vorbehalt ist nicht nachzuweisen, und deinen schriftlichen Vorbehalt ? Hast du eine Bestätigung ? Einen Nachweis ?

                            Die Anwälte der RV sind in solchen Sachen sehr erfahren. Aber mit dem Rechtschutz hast du zumindest kein eigenes finanzielles Risiko. Ich wünsche dir viel Glück in der Auseinandersetzung. Berichte mal, wie es gelaufen ist.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • VanDeLueV Offline
                              VanDeLueV Offline
                              VanDeLue
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Das mit dem Nachweis wird definitiv schwierig, da hast du wohl recht.

                              Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BäumelchenB Offline
                                BäumelchenB Offline
                                Bäumelchen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Wenn ich mich mal kurz mit meinem nicht vorhandenen Reiserechtswissen einmischen darf

                                Kann ich eine Reise tatsächlich "unter Vorbehalt" antreten ? Unter welchem Vorbehalt eigentlich ? Welche rechtliche Relevanz hätte es, dem Reiseveranstalter vor Antritt schon eine 58 %ige Regressforderung in Aussicht zu stellen ? Seltsam, seltsam

                                Darüberhinaus stolperte ich über die Bemerkung, der Reklamierende, Streitende, Prozessierende könne ja nur gewinnen.

                                Ein lebenswerter Gewinn ist für mich schönes Wetter, Grillen, ein kühles Bierchen und nicht Schriftverkehr, Anwaltsbesuche, Ärger, für lausige 200 Piepen.

                                Grüsse

                                Heiko

                                Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
                                Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Bifi44B Offline
                                  Bifi44B Offline
                                  Bifi44
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  gabriela_maier wrote:
                                  @ Bifi44:

                                  die Antwort ist einfach: dann wirst du vertragsbrüchig, und hast die Konsequenzen zu tragen. Der RV wird sich schon bei dir melden, keine Angst !!

                                  Gruss Gabriela
                                    Eben, ich werde vertragsbrüchig... mit allen Konsequenzen

                                  ...... und der Reiseveranstalter welcher mir zwei Tage vor Reiseantritt und damit rund zwei bis vier Wochen nach Bezahlung aller Reisekosten durch mich, mir mitteilt das er seinen Vertrag nicht erfüllen kann. Wo sind seine Konsequenzen welcher er nun zu tragen hat?

                                  MfG  Rainer

                                  Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BulgarienfanB Offline
                                    BulgarienfanB Offline
                                    Bulgarienfan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Das ist doch ganz einfach! Er muss eine kostenlose Stornierung hinnhemen und, falls er keine mindetens gleichwertige Unterkunft am selben Ort anbieten kann, Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises leisten.

                                    Gruß

                                    Manfred

                                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                                      Bifi44
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Seltsam, seltsam,

                                      spüre nur ich hier eine seltsame Diskrepanz?

                                      Wenn ich als Kunde zwei Tage vor Abflug aus persönlichen Gründen eine Veränderung des Vertrages benötige und Alternativen anbiete werde ich mit Stornogebühren von 50-90% des Reisepreises bestraft.

                                      Wenn der RV zwei! Tage vor Abflug mir mitteilt das die Vertragsgrundlage Hotel nicht verfügbar ist und mir eine nach Ansicht des RV vertretbare Alternative von der Resterampe anbietet, (Warum ist das Hotel im gleichen Ort mit gleicher Qualität noch nicht ausgebucht wo doch meine Wahl überbucht ist?) darf ich nur annehmen oder kostenlos stornieren?

                                      Wenn ich dann annehme entsteht ein neuer Vertrag und ich kann keine Forderungen aus dem ursprünglichen Vertrag mehr geltendmachen?

                                      Oder ich darf! kostenfrei stornieren weil der RV seinen Vertragspflichten nicht nachkommen kann und darf! mir dann selbst von der Resterampe etwas suchen. Obwohl ich doch eigentlich Frühbucher war und meine kompletten Vorarbeiten wie Urlaubsplanung, Transfer zum Flughafen und Versorgung der Haustiere schon organisiert habe.

                                      Aber kann ich überhaupt außerhalb des RV noch buchen? Der RV hat ja schon Wochen vorher den Reisepreis erhalten. Wenn ich jetzt storniere wird der Reisepreis erst in zwei bis drei Wochen mein Konto auffüllen und es geht hier ja um ein paar Tausender.

                                      Seltsam, seltsam, aber ich spüre hier eine seltsame Diskrepanz, ihr nicht?

                                      Wer von euch würde auf Basis dieser Vertragsgrundlagen ein Auto, eine Küche oder einen Fernseher kaufen?

                                      MfG  Rainer

                                      Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • VanDeLueV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Bäumelchen wrote:
                                        Darüberhinaus stolperte ich über die Bemerkung, der Reklamierende, Streitende, Prozessierende könne ja nur gewinnen.
                                        Dann möchte ich es für dich genauer formulieren: Ich habe bereits verloren, nämlich eine Menge Freude an dem Urlaub sowie eine Menge Entspannung.

                                        Und nun kann ich aufgrund meiner Rechtschtzversicherung (finanziell) nur gewinnen.

                                        Da hat man 1x im Jahr Urlaub und will sich entspannen und dann wird einem durch eine solche SCh.... alles verdorben. Ich bin der festen Überzeugung dass der Veranstalter dafür zur rechenschaft gezogen werden muss

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CaptainJarekC Offline
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                                          CaptainJarek
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          VanDeLue wrote:
                                          Ob du mirs glaubst oder nicht ist mir völlig egal, es war so (vielleicht deswegen weil ich über neckermann Deutschland buchen konnte was im reisebüro nicht möglichg gewesen wäre? )

                                          Na klar, weil alle anderen Urlauber respektive Reisebüros die Reisen sonst nicht bei Neckermann Deutschland, sondern bei Neckermann Tansania buchen. 😄

                                          plinze wrote:
                                          Heißt das, wenn ich die Reise stroniere wegen Überbuchung etc......steht mir Schadenersatz zu...(ich meine, wenn ich die Alternative nicht akzeptieren will)...???

                                          In Deutschland steht Dir in den meisten Fällen ein Schadenersatz zu, wenn ein Vertrag kurzfristig nicht eingehalten werden kann.
                                          Soll heißen: Wenn ein RV Dir eine Reise 3 Monate vorher absagt, dann eher nicht. Zwei Tage vorher auf jeden Fall.

                                          VanDeLue wrote:
                                          Ist die Reise inihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungendes Reiseveranstalters schuldhaft erheblich beeinträchtigt worden, so können dieMinderungssätze bis zum vollen Reisepreis steigen (§651 f Abs. 2 BGB).

                                          Das ist jetzt ganz gefährliches Halbwissen! Ein solcher Satz steht nirgendwo im gesamten §651 des BGB welcher einen weiten Teil des juristischen Rahmens für Reisen abdeckt.
                                          Prinzipiell wird im BGB nie über die Höhen von Minderungssätzen etc. geschrieben. Auch nicht bei Reisen!

                                          VanDeLue wrote:
                                          Ja ich habe Rechtschutz und ich habe die Reise unter Vorbehalt!!! angetreten und diesen Vorbehalt sowohl telefonisch als auch schriftlich bekanntgegeben.

                                          Du willst es nicht begreifen. Das mit dem Vorbehalt spielt keine Rolle. Deinen Vorbehalt hast Du spätestens in dem Moment aufgegeben, als Du angereist bist und nach Vorfinden der für Dich relevanten Reisemängel nicht sofort wieder abgereist bist und auf der Rückbeförderung bestanden hast.
                                          Einen Vorbehalt geltend zu machen, obwohl man die komplette Urlaubsdauer das Hotel genutzt hat ... das wird vor keinen Gericht Bestand haben und Dich noch weiter in die Schublade "Spinner" beim Reiseveranstalter ( und letztlich dann auch bei Gericht ) reiten.

                                          VanDeLue wrote:
                                          Ich sehe dieser Sache eigentlich entspannt entgegen. Ich kann ja nur gewinnen. Dass der RV Schadenersatz leisten muss steht wohl ausser Zweifel, dass dieser niedriger sein wird als meine Forderung, davon scheinen hier auch alle auszugehen.

                                          So entspannt wäre ich nicht. Du kannst nämlich auch verlieren, mitnichten nur gewinnen. Drück Dir mal selbst die Daumen, dass Du nicht durch Anwalts- und Gerichtskosten draufzahlst. Denn das kann auch passieren.
                                          Übrigens einen "Schadenersatz" muss der RV in keinem Fall leisten. Er hat schließlich seine Leistungen aus dem ( durch Deine Reise konkludent zustande gekommenen ) neuen Vertrag komplett erfüllt. Das einzige was unter Umständen zu leisten wäre, wären etwaige Zahlungen aus Kulanz bzw. aus minimalen Reisemängeln während Deines Urlaubs. Mehr nicht!

                                          VG.

                                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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