flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
-
In diesem Fall wirkich nicht, es gibt aber dennoch Ausnahmen.
Reisen werden ja auch auf sogannnten Werbefahrten verkauft und da gilt das Fernabsatzgesetz, da der Kunde ja nicht weiß, was auf Ihn zukommt. Die verkaufen Ihre meist überteuerten Reisen aber ganz geschickt und preisen das als tolle Leistung an, weil die Kunden dann noch innerhalb von 14 Tagen stornieren können, was natürlich in keinem Reisebüro möglich ist.
So kann man die Leute auch verdummen. Gesetzliche Zwänge als tolle extra Leistungen verkaufen....
Gruß
Berthold
-
Hallo,
so nach ein paar Verhandlungen konnte ich noch in ein anderes Hotel umbuchen.
Nochmal zur Sache:
Natürlich bin ich mir bewußt das der Fehler bei mir lag.
Ich wollte ja auch nur wissen ob ich wirklich an die Buchung gebunden bin,da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.Bei Reisen ist das,das weiß ch jetzt auch,leider nicht so.
Also hab ich was gelernt und passe das nächste mal besser auf.Dank an alle die versucht haben zu helfen.
Und die anderen können sich weiter über meinen Fehler das Maul zerreisen,kaputt lachen und mir gestohlen bleiben.
Gruß
MKAH -
Schönes Schlusswort !
Gruss Gabriela
-
@mkah
nicht gleich nöckelig sein....
ich finde du hast mit deinem beitrag vielen geholfen.
auch diejenigen, die sich nicht beteiligt haben, sondern nur mitgelesen haben, sind ein wenig gewarnt und vielleicht hast du den einen oder anderen vor demselben schicksal bewahrt, dass dir widerfahren ist. -
da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.
Das würde mich aber doch noch interessieren: Bei welchen denn?
Nur bei Fernabsatzverträgen hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Sonst nicht!Und die "Unterschreibt" man ja nicht
Bei Verträgen, die man unterschreibt, hat man kein Rücktrittsrecht!Und immer schön konzentrieren, fängt schon bei der Überschrift an. lol
-
juanito wrote:
da ja bei den meisten Veträgen die man unterschreibt ein Rücktrittsrecht(10-14 Tage) eingräumt wird.Das würde mich aber doch noch interessieren: Bei welchen denn?
Nur bei Fernabsatzverträgen hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Sonst nicht!Und die "Unterschreibt" man ja nicht
Bei Verträgen, die man unterschreibt, hat man kein Rücktrittsrecht!Und immer schön konzentrieren, fängt schon bei der Überschrift an. lol
@juanito
Aus der Anzahl deiner Posts schließe ich, das Du dich sehr intensiv mit dem Thema Reise auseinanderzusetzen scheinst.Aber es soll auch noch andere Bereiche geben,wo man Veträge unterschreibt.
Hast du schon mal ein Auto bestellt?
Hast du schon mal eine Lebensversicherung unterschrieben?
Ich könnte dir wahrscheinlich noch X weitere Verträge,die hier in meinen Papieren abgeheftet sind nennen, die in ihren AGBs dir als Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen.
Und stell dir mal vor sogar bis zu 14 Tagen.
Und sogar ohne Angabe von irgendwelchen Gründen.OK,einen hab ich noch für Dich.
Abschluß einer Zusatzgarantie für mein Laptop.
Wideruf des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen,ohne Angabe von Gründen.
Formloser Brief an der Versicherer reicht.Wahnsinn oder?

Voraussetzung ist natürlich ein seriöses Unternehmen, die nicht an einem schnellen Euro sondern an Dir als Stammkunden ineressiert sind.
Auch wenn Sie damit Gefahr laufen, das du doch kein Kunde wirst.Ich hätte die Bestellung meines Autos im letzten Jahr sogar noch 4 Wochen nach Unterschrift widerufen können.
Ach,jetzt hab ich es,du hängst Dich wahrscheinich an der Verwendung des Ausdrucks "Rücktrittsrecht" anstatt "Widerufsrecht" auf,oder?
Also,evtl. mal weniger Erbsen zählen,mehr locker durch die Hose atmen und dabei einen kräftigen Zug an der handgerollten Havanna nehmen.lol

Schönen Gruß
MKAH -
Also ich habe mich ja auch über den Beitrag von juanito gewundert, dachte aber, brauchst nix zu sagen, denn die Sache ist abgeschlossen.
Und du musst jetzt damit leben, das du nicht in sein Nachtgebet eingeschlossen wirst und von der Freundesliste, die Weihnachtskarten bekommt, gestrichen worden bist. Hoffentlich kommst du damit klar.
Gruss Gabriela
-
Hallo juanito; ich hab bestimmt auch schon viel Blödsinn geschrieben, aber hier mußt Du wohl einen Irrtum einräumen. Seit einigen Jahren gibt es selbst bei Zeitungsabos ein extra
Unterschriftsfeld, das beinhaltet, das Du mit deiner Unterschrift bekennst, über das Widerrufsrecht belehrt worden zu sein! LG Marcel
PS mit Fernabsatzgestz hat diese Praktik null und nix zu tun! -
Hallo,
Juanito meint hier wohl einen normalen Kaufvertrag bei dem es sich um eine einmalig zu übergebende Leistung handelt. Dies ist weder bei einer Versicherung, noch bei einem Abo und schon gar nicht bei dem erwähnten Autokauf der Fall. Denn dabei handelt es sich ja nicht um einen normalen Kaufvertrag sondern um den Auftrag ein Auto nach den Wünschen des Kunden zu bauen, bzw. dieses Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt in der gewünschten Ausstattung zu liefern.
Nur bedingt vergleichbar mit einer Reise.
Gruß
Berthold
