flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?
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Hallo,
ich habe gestern Abend über ein Portal ein Hotel gebucht.
In der Bestätigungsemail ist mir heute Morgen aufgefallen das ich das falsche Hotel erwischt habe.
Es sollte das XXYY werden.
Gebucht habe ich das XXYZIch habe dies heute Morgen sofort an das Portal gemeldet und als Antwort bekommen,
das es sich bereits um eine Festbuchung handlen würde und eine kostenlose stornierung nach AGB nicht mehr möglich sei.Muß ich das so hinnehmen?
Gruß
MKAH -
Sicher musst du das hinnehmen, wenn es eine Festbuchung war. Der Fehler liegt ja bei Dir und nicht beim Vermittler/Veranstalter. Genau DAS ist der Grund, warum ich immer im RB buche...
Der einzige Weg wird wohl für Dich sein, kostenpflichtig zu stornieren/umzubuche...VG
Sandra -
Da muss man sich den Fehler eingestehen und das ganze als eine Erfahrung mehr ansehen.
Bei sowas sollte man unbedingt mehrmals alles durchlesen, am ende der "Bestellung" ist doch meistens sowieso noch mal eine Übersicht mit allen Details dargestellt, die ist extra dafür gedacht um zu gucken ob alles richtig angegeben wurde, wieso ließt man die nicht nochmal aufmerksam durch?Ist genauso das ding das die meisten Leute die AGBs ohne darauf zu gucken akzeptieren und am ende merken sie haben 400 Kamele und ne Waschmaschine zusätzlich zum Urlaub gekauft ..
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Schwer zu verstehen. Auf was für einem Portal warst du denn ? Reiseveranstalter/Vermittler ? Hotel ?? Wie konnte es denn zu deinem Mix kommen ?
Leider sind die AGB in solchen Fällen knallhart. Ich bin kein Freund davon, ganz bestimmt nicht, aber solange der Gesetzgeber das so belässt hat man ganz schlechte Karten.
Mein Rat: wenn das irrtümlich gebuchte Hotel am gleichen Ort wie das tatsächlich gewünschte sein sollte würde ich es nehmen. Das ist die wahrscheinlich beste Lösung dür dich ! Wir kennen deine Aufenthaltsdauer nicht ( 1 Tag ? 2 Wochen ? ), aber je länger um so teurer für dich !
Gruss Gabriela
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Was haben denn die AGB und der Gesetzgeber damit zu tun?
Man hat einen Vertrag geschlossen und man möchte seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen. Entsprechende Kosten fallen dafür nunmal an.Beim nächsten Mal entweder a) besser aufpassen oder b) von Profis buchen lassen.
Und für dieses Mal einfach als "Lehrgeld" abhaken.
Viele Grüße.
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Machen die doch gar nicht
( Jedenfalls keine die mir bekannt wären )
Es steht dem Thread-Eröffner doch frei sich auf einen Irrtum zu berufen und den Vertrag damit anzufechten. Ob sich das bei einer solchen Kleinigkeit ( monetär gesehen ) lohnt ... na ja.Viele Grüße.
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@ Captain:
nun, ganz einfach. Die AGB sind frei formulierte Vertragsbestandteile desjenigen, der nur unter Wahrung ( dieser AGB ) dafür eine Ware oder eine Dienstleistung liefern will. Geht auch umgekehrt, das der Einkäufer nur unter Wahrung seiner Einkaufsbestimmungen bezieht.
Die AGB sind insgesamt gültig -und deswegen nicht zu beanstanden- solange kein Gericht zu einzelnen Bestimmungen eine Unwirksamkeit feststellt, sei es durch Sittenwidrigkeit oder einer unangemessenen Benachteiligung.
Nur der Gesetzgeber ( durch Zwang ) oder ( freiwillig ) der Aussteller der AGB kann diese ändern. Und deswegen hat der Gesetzgeber schon eine ganze Menge mit den AGB zu tun !!
Gruss Gabriela
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Na, dann is' ja gut. Natürlich kommt hier sofort die Nachweispflicht über den Irrtum ins Spiel etc. - einfach unprofessionell seitens des TE gelaufen, nicht umsonst zeigen die einschlägigen Buchungsportale vor dem ultimativen Klick eine Übersicht über die gebuchten Dinge und man muss auch explizit die AGB's anerkennen.
Reise antreten, umbuchen, stornieren oder sonstwas - und nächstens Augen auf und Verstand an.
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Wieso ein Irrtum - es wurde doch in der Gier nach einem Schnäppchen einfach falsch gebucht. Pech!
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Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .
Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .Gruß
Waltraud -
@ altlöwin63:
du hast mir aus der Seele gesprochen. Auf den zitierten Kommentar wollte ich auch antworten, aber da hätte ich emotional und nicht rational geantwortet, und habe es deswegen gelassen.
Hier sind zwar immer noch einige Dinge nicht ganz klar, aber von Gier nach Schnäppchen zu sprechen halte ich für inakzeptabel.
Manchmal fragt man sich, aus welcher ( interessierter/involvierter ) Ecke solche Beiträge kommen. Zu dir noch mal danke !!
Gruss Gabriela
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Und wie laut wäre das Geschrei, wenn der Vertragspartner einen Fehler macht???
MKAH hat geschrieben, dass er sich bei der Buchung vertan hat. Pech gehabt.
Er muss es so hinnehmen, nach Problemlösungen hat er/sie ja nicht gefragt.Verbraucherschutz, gut und schön.
Seriöse Sites veröffentlichen ihr Impressum, ihre AGB. Das Impressum muss man nicht lesen, aber man muss i m m e r die Kenntnisnahme der AGB ankreuzen.
Ich habe ja nun auch so diverse Internet-Einkaufserfahrungen:
Nachdem man okay klickt, bekommt man nochmal den ganzen Sermon zu lesen. Und wird erneut aufgefordert, okay zu klicken, bevor die Sache endgültig wirksam wird.
Der Verbraucher/Käufer hat durchaus die Möglichkeit, seine Bestellung/Reservierung/Buchung zumindest zweifach zu überprüfen.
Naja, ich lese den ganzen Kram, mache mir Ausdrucke, wenn es sich um eine mir bis dahin unbekannte Site/einen unbekannten Anbieter handelt... Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
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Hallo!
Ist mir auch schon passiert. Beim klicken auf die Seite ist der Monat von 2 auf 1 zurgesprungen. Das Datum war weiter richtig. Da ich jedes Jahr dutzende Buchungen mache habe ich leider zum Schluß beim Abschluß des Buchungsvorganges nur oberflächlich hingesehen und den Fehler nicht bemerkt, bis die Post von Bege und Meer kam. Ärgerlich, aber in meinen Fall kostete die Umbuchung zum Glück nur 80,- €. Also immer alles noch einmal genau durchlesen.
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altlöwin63 wrote:
Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .
Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .Gruß
WaltraudAls Spott war es gar nicht gedacht, aber nun ja

Auf Buchungsportalen ist aber nun mal so, dass eine Festbuchung in 99% der Fälle ein Schnäppchen oder ein sonstiges Sonderangebot ist. Wenn du mal auf grossen Hotelsites nachschaust, dann findest du schnell heraus, dass eine normale Buchung oder ein Bed&Breakfast-Angebot meistens bis zum Anreisetag um 18 Uhr kostenlos storniert werden kann. Erst die "Super-Angebote" wie "buche 3 und zahle 2" werden sofort der Kreditkarte abgebucht und können nicht storniert werden.
Es ist ja schön wenn man sich für einen "Geschädigten" ins Zeug legt, aber derjenige hat ja auf die Fragestellung "welches Portal", "wo" "wann" usw nicht mehr geantwortet. Zudem gehört ja doch viel dazu, wenn ein Hotel X mit einem Hotel Y verwechselt wird. Ein Fehler im Datum oder so kann ich verstehen, aber das Andere nicht. Es gibt genügend wirkliche Problemschilderungen hier im HC, welche die ganze Aufmerksamkeit erfordern und wo auch eine seriöse Hilfestellung von Nöten ist.
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Poisen82 wrote:
Hmm kommt da nicht das Fernabsatzgesetz in spiel?Nein, das Gesetz spielt für touristische Buchungen regelmäßig keine Rolle und greift nicht.
VG.

