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flasches Hotel im Internet ausgewählt und gebucht =>kein Widerufsrecht?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MKAHM Offline
    MKAHM Offline
    MKAH
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe gestern Abend über ein Portal ein Hotel gebucht.
    In der Bestätigungsemail ist mir heute Morgen aufgefallen das ich das falsche Hotel erwischt habe.
    Es sollte das XXYY werden.
    Gebucht habe ich das XXYZ

    Ich habe dies heute Morgen sofort an das Portal gemeldet und als Antwort bekommen,
    das es sich bereits um eine Festbuchung handlen würde und eine kostenlose stornierung nach AGB nicht mehr möglich sei.

    Muß ich das so hinnehmen?

    Gruß
    MKAH

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sandra1971S Offline
      Sandra1971S Offline
      Sandra1971
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sicher musst du das hinnehmen, wenn es eine Festbuchung war. Der Fehler liegt ja bei Dir und nicht beim Vermittler/Veranstalter. Genau DAS ist der Grund, warum ich immer im RB buche...
      Der einzige Weg wird wohl für Dich sein, kostenpflichtig zu stornieren/umzubuche...

      VG
      Sandra

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @mkah
        du mußt ja nicht gleich stornieren.
        buche doch einfach auf das von dir ursprünglich gewünschte um.
        dann entstehen nur evtl. mehrkosten, weil das andere hotel vielleicht teurer ist.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MKAHM Offline
          MKAHM Offline
          MKAH
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat entfernt!
          @lexilexi
          Tja,
          das Problem ist das das Hotel welches ich eigendlich wollte nicht bei dem Reiseveranstalter geführt wird bei dem ich jetzt gebucht hab. 😞

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • YouRiseY Offline
            YouRiseY Offline
            YouRise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Da muss man sich den Fehler eingestehen und das ganze als eine Erfahrung mehr ansehen.
            Bei sowas sollte man unbedingt mehrmals alles durchlesen, am ende der "Bestellung" ist doch meistens sowieso noch mal eine Übersicht mit allen Details dargestellt, die ist extra dafür gedacht um zu gucken ob alles richtig angegeben wurde, wieso ließt man die nicht nochmal aufmerksam durch?

            Ist genauso das ding das die meisten Leute die AGBs ohne darauf zu gucken akzeptieren und am ende merken sie haben 400 Kamele und ne Waschmaschine zusätzlich zum Urlaub gekauft ..

            Controller: »N 123YZ, say altitude.«
            Pilot: »Altitude.«
            Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
            Pilot: »Airspeed.«
            Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
            Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

            Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Schwer zu verstehen. Auf was für einem Portal warst du denn ? Reiseveranstalter/Vermittler ? Hotel ?? Wie konnte es denn zu deinem Mix kommen ?

              Leider sind die AGB in solchen Fällen knallhart. Ich bin kein Freund davon, ganz bestimmt nicht, aber solange der Gesetzgeber das so belässt hat man ganz schlechte Karten.

              Mein Rat: wenn das irrtümlich gebuchte Hotel am gleichen Ort wie das tatsächlich gewünschte sein sollte würde ich es nehmen. Das ist die wahrscheinlich beste Lösung dür dich ! Wir kennen deine Aufenthaltsdauer nicht ( 1 Tag ? 2 Wochen ? ), aber je länger um so teurer für dich !

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Was haben denn die AGB und der Gesetzgeber damit zu tun?
                Man hat einen Vertrag geschlossen und man möchte seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllen. Entsprechende Kosten fallen dafür nunmal an.

                Beim nächsten Mal entweder a) besser aufpassen oder b) von Profis buchen lassen.

                Und für dieses Mal einfach als "Lehrgeld" abhaken.

                Viele Grüße.

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • TirreniaT Offline
                  TirreniaT Offline
                  Tirrenia
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Können die AGB's einfach so den § 119 BGB außer Kraft setzen?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Machen die doch gar nicht ❓ ( Jedenfalls keine die mir bekannt wären )
                    Es steht dem Thread-Eröffner doch frei sich auf einen Irrtum zu berufen und den Vertrag damit anzufechten. Ob sich das bei einer solchen Kleinigkeit ( monetär gesehen ) lohnt ... na ja.

                    Viele Grüße.

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ Captain:

                      nun, ganz einfach. Die AGB sind frei formulierte Vertragsbestandteile desjenigen, der nur unter Wahrung ( dieser AGB ) dafür eine Ware oder eine Dienstleistung liefern will. Geht auch umgekehrt, das der Einkäufer nur unter Wahrung seiner Einkaufsbestimmungen bezieht.

                      Die AGB sind insgesamt gültig -und deswegen nicht zu beanstanden- solange kein Gericht zu einzelnen Bestimmungen eine Unwirksamkeit feststellt, sei es durch Sittenwidrigkeit oder einer unangemessenen Benachteiligung.

                      Nur der Gesetzgeber ( durch Zwang ) oder ( freiwillig ) der Aussteller der AGB kann diese ändern. Und deswegen hat der Gesetzgeber schon eine ganze Menge mit den AGB zu tun !!

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TirreniaT Offline
                        TirreniaT Offline
                        Tirrenia
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Na, dann is' ja gut. Natürlich kommt hier sofort die Nachweispflicht über den Irrtum ins Spiel etc. - einfach unprofessionell seitens des TE gelaufen, nicht umsonst zeigen die einschlägigen Buchungsportale vor dem ultimativen Klick eine Übersicht über die gebuchten Dinge und man muss auch explizit die AGB's anerkennen.

                        Reise antreten, umbuchen, stornieren oder sonstwas - und nächstens Augen auf und Verstand an.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • juanitoJ Offline
                          juanitoJ Offline
                          juanito
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Man könnte sich auch auf 104, S.2
                          oder 105, 2 (beides BGB) berufen

                          Lachend über den Boden rollen

                          Beim posten hier kommt noch § 118 BGB zum Tragen
                          lol
                          Lachend über den Boden rollen

                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • columbus59C Offline
                            columbus59C Offline
                            columbus59
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wieso ein Irrtum - es wurde doch in der Gier nach einem Schnäppchen einfach falsch gebucht. Pech!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • altlöwin63A Offline
                              altlöwin63A Offline
                              altlöwin63
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .
                              Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .

                              Gruß
                              Waltraud

                              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                              (Zitat Horst Seehofer-2015)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ altlöwin63:

                                du hast mir aus der Seele gesprochen. Auf den zitierten Kommentar wollte ich auch antworten, aber da hätte ich emotional und nicht rational geantwortet, und habe es deswegen gelassen.

                                Hier sind zwar immer noch einige Dinge nicht ganz klar, aber von Gier nach Schnäppchen zu sprechen halte ich für inakzeptabel.

                                Manchmal fragt man sich, aus welcher ( interessierter/involvierter ) Ecke solche Beiträge kommen. Zu dir noch mal danke !!

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Erika1E Offline
                                  Erika1E Offline
                                  Erika1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Und wie laut wäre das Geschrei, wenn der Vertragspartner einen Fehler macht???

                                  MKAH hat geschrieben, dass er sich bei der Buchung vertan hat. Pech gehabt.
                                  Er muss es so hinnehmen, nach Problemlösungen hat er/sie ja nicht gefragt.

                                  Verbraucherschutz, gut und schön.

                                  Seriöse Sites veröffentlichen ihr Impressum, ihre AGB. Das Impressum muss man nicht lesen, aber man muss  i m m e r  die Kenntnisnahme der AGB ankreuzen.

                                  Ich habe ja nun auch so diverse Internet-Einkaufserfahrungen:

                                  Nachdem man okay klickt, bekommt man nochmal den ganzen Sermon zu lesen. Und wird erneut aufgefordert, okay zu klicken, bevor die Sache endgültig wirksam wird.

                                  Der Verbraucher/Käufer hat durchaus die Möglichkeit, seine Bestellung/Reservierung/Buchung zumindest zweifach zu überprüfen.

                                  Naja, ich lese den ganzen Kram, mache mir Ausdrucke, wenn es sich um eine mir bis dahin unbekannte Site/einen unbekannten Anbieter handelt... Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Poisen82P Offline
                                    Poisen82P Offline
                                    Poisen82
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hmm kommt da nicht das Fernabsatzgesetz in spiel?

                                    Mal unschuldig in die Runde gefragt

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LuganskL Offline
                                      LuganskL Offline
                                      Lugansk
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo!

                                      Ist mir auch schon passiert. Beim klicken auf die Seite ist der Monat von 2 auf 1 zurgesprungen. Das Datum war weiter richtig. Da ich jedes Jahr dutzende Buchungen mache habe ich leider zum Schluß beim Abschluß des Buchungsvorganges nur oberflächlich hingesehen und den Fehler nicht bemerkt, bis die Post von Bege und Meer kam. Ärgerlich, aber in meinen Fall kostete die Umbuchung zum Glück nur 80,- €. Also immer alles noch einmal genau durchlesen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • columbus59C Offline
                                        columbus59C Offline
                                        columbus59
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        altlöwin63 wrote:
                                        Tja , columbus59: Wer den Schaden hat , der braucht für den Spott nicht zu sorgen .
                                        Man kann nur hoffen das du noch nie einen Fehler gemacht hast , wenn ja dann schreibe ihn doch bitte damit du auch so einen "aufmunternden Spruch" abkriegst wie du ihn geschrieben hast .

                                        Gruß
                                        Waltraud

                                        Als Spott war es gar nicht gedacht, aber nun ja 😉

                                        Auf Buchungsportalen ist aber nun mal so, dass eine Festbuchung in 99% der Fälle ein Schnäppchen oder ein sonstiges Sonderangebot ist. Wenn du mal auf grossen Hotelsites nachschaust, dann findest du schnell heraus, dass eine normale Buchung oder ein Bed&Breakfast-Angebot meistens bis zum Anreisetag um 18 Uhr kostenlos storniert werden kann. Erst die "Super-Angebote" wie "buche 3 und zahle 2" werden sofort der Kreditkarte abgebucht und können nicht storniert werden.

                                        Es ist ja schön wenn man sich für einen "Geschädigten" ins Zeug legt, aber derjenige hat ja auf die Fragestellung "welches Portal", "wo" "wann" usw nicht mehr geantwortet. Zudem gehört ja doch viel dazu, wenn ein Hotel X mit einem Hotel Y verwechselt wird. Ein Fehler im Datum oder so kann ich verstehen, aber das Andere nicht. Es gibt genügend wirkliche Problemschilderungen hier im HC, welche die ganze Aufmerksamkeit erfordern und wo auch eine seriöse Hilfestellung von Nöten ist.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CaptainJarekC Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Poisen82 wrote:
                                          Hmm kommt da nicht das Fernabsatzgesetz in spiel?

                                          Nein, das Gesetz spielt für touristische Buchungen regelmäßig keine Rolle und greift nicht.

                                          VG.

                                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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