Auftragsbestätigung f. Mietwagen - worüber muss Kunde informiert werden?
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Hallo!
Bisher haben wir bei unserem Mietwagenbuchungen immer eine AB mit den jeweiligen Mietbedingungen und Geschäftsbedingungen erhalten. Bei der letzten Buchung war dem nicht so, aber ich habe es leider sehr spät bemerkt. Nun beruft sich der Mietwagenvermittler darauf, dass ich für die Buchung ja bestätigt habe, die AGBs gelesen zu haben.
Generell geht es darum, dass ich mir ziemlich sicher bin, einen Wagen mit VK ohne SB gebucht zu haben. Nun sagt der Vermittler, bei der Versicherung handele es sich um eine VK mit SB.
In der Buchungsbestätigung steht von allem gar nicht, es gibt noch nicht einmal einen Link zum Autovermieter. Es steht nur der Name des Mieters darin, Anmietdatum und -ort sowie
die Fahrzeugkategorie. Reicht das aus oder ist der Vermittler verpflichtet, die jeweils gültigen Bedingungen noch einmal mitzusenden?Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,
Verena -
Hallo Verena,
ich habe bisher immer Autos für USA gebucht und da Paket B, manchmal hatte dieses auch eine andere Bezeichung. Aber die jeweilige Bezeichnung stand immer auf dem Voucher. Die AGB nicht, die habe ich auch nie gebraucht.
Wo hast du gebucht und welchen Autovermieter?
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Hallo Elke,
das Auto habe ich über mietwagen-check.de gebucht, die -glaube ich- zu HC gehören.
Partner von Mietwagen-check wiederum war Alamo und das Auto war von National Atesa.
Ich hoffe, ich darf die Namen hier so veröffentlichen.Viele Grüße,
Verena -
Meiner Ansicht nach müssen bei Anmietung von Autos lediglich die AGB vor Abschluss nachweislichdem Kunden zur Kenntnis gebracht werden.
Das heißt, ein Knopf zum Anklicken "...ich habe die AGB zur Kenntnis..." genommen zusammen mit der einfachen Möglichkeit, diese AGB zu lesen und ohne große Probleme oder Aufwand auf dem eigenen Computer speichern oder ausdrucken zu können, würde der gesetzlichen Lage Genüge tun.
Ob man sie dann tatsächlich auch liest oder ausdruckt, ist in diesem Zusammenhang nicht mehr von Bedeutung.
Anders bei Pauschalreisen. Hier verpflichtet der Gesetzgeber den Reiseveranstalter zur nachweislichen Aushändigung der AGB.
Meint
Peter -
Tres_Islas wrote:
Hallo!Bisher haben wir bei unserem Mietwagenbuchungen immer eine AB mit den jeweiligen Mietbedingungen und Geschäftsbedingungen erhalten. Bei der letzten Buchung war dem nicht so, aber ich habe es leider sehr spät bemerkt. Nun beruft sich der Mietwagenvermittler darauf, dass ich für die Buchung ja bestätigt habe, die AGBs gelesen zu haben.
Generell geht es darum, dass ich mir ziemlich sicher bin, einen Wagen mit VK ohne SB gebucht zu haben. Nun sagt der Vermittler, bei der Versicherung handele es sich um eine VK mit SB.
In der Buchungsbestätigung steht von allem gar nicht, es gibt noch nicht einmal einen Link zum Autovermieter. Es steht nur der Name des Mieters darin, Anmietdatum und -ort sowie
die Fahrzeugkategorie. Reicht das aus oder ist der Vermittler verpflichtet, die jeweils gültigen Bedingungen noch einmal mitzusenden?Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,
VerenaDu musst hier unterscheiden zwischen AGB's und Mietbedingungen. Die AGB's auf der Webeite eines Vermittlers beziehen sich auf den Vermittlungsvertrag zwischen Dir und dem Vermittler. Die Mietbedingungen beziehen sich auf die Mietvertrag den Du vor Ort mit der jeweiligen Autovermietung abschliesst..
Oft ist es so dass wenn Du über einen Verrmittler buchst , Du die besseren Konditionen bekommst d.h. die eigenen Mietbedingungen auf der Webseite des Autovermieters XYZ können von denen des Vermittlers abweichen
Verpflichtet ist der Vermittler nicht die Mietbedingungen nochmals mitzusenden, aber ich sage mal so.....ein Vermittler der was auf sich hält schickt die Mietbedingungen immer mit dazu, damit es nicht vor Ort zu Missverständnissen kommt. Die Frage ob mit Selbstbehalt oder nicht ist sehr wichtig, schliesslich wird Dir die Höhe der SB auf Deiner Kreditkarte geblocktIch hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen
Liebe GrüsseLa Luna
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Hallo!
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Natürlich habe ich sofort mit Mietwagencheck telefoniert, da bin ich aber leider an MA geraten, die gerade erst bei HC bzw. Mietwagencheck frisch angefangen hatten und sich (noch) nicht auskannten. Erst hieß es, es stünden entsprechende Links zu den Vermittlern in der Mail, bis man dann herausgefunden hatte, dass es dieses Procedere bei meiner Buchung noch nicht gab. Also habe ich dann wohl die AGBs von HC/ Mietwagencheck gelesen, nicht aber die Bedingungen von Alamo/ National Atesa.
Auch gab man uns mehrmals falsche Auskünfte (Treffen am Meetingpoint, Fahrt mit dem Shuttlebus zur Übergabe-Station) obwohl National Atesa die Autos in Parkhaus hat.
Nächstes Mal bin ich dann schlauer und drucke vorsichtshalber wirklich alles, was zu den Mietbedingungen gehört, gleich mit aus.Schöne Grüße,
Verena